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   BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94   

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BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94 (https://dejure.org/1995,1278)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1995 - 3 StR 600/94 (https://dejure.org/1995,1278)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1995 - 3 StR 600/94 (https://dejure.org/1995,1278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzungsantrag - Fristversäumnis - Verschuldetes Versäumnis - Unwirksamer Rechtsmittelverzicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44, § 302

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2568
  • MDR 1995, 732
  • NStZ 1995, 556
  • StV 1995, 395
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94
    Der Senat braucht nicht auf die Frage unzulässiger Urteilsabsprachen (BGHSt 37, 298, 304; BGH NJW 1994, 1293 [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93]; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 328/94, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) einzugehen und den Inhalt der Gespräche zwischen den Beteiligten auch nicht weiter aufzuklären.

    Hinzu kommt, daß die Aufforderung, "sich Gedanken darüber zu machen, ob dann auch auf Rechtsmittel verzichtet werden könnte", mit der vom Vorsitzenden - unzulässig außerhalb der Hauptverhandlung und in Einzelgesprächen nur mit bestimmten Verfahrensbeteiligten (BGHSt 37, 298, 304 f.) - getroffenen Urteilsabsprache "etwa zwei Jahre acht Monate Freiheitsstrafe bei Geständnis statt im Raum stehender mehr als vier Jahre" verknüpft war.

  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94
    Der Senat braucht nicht auf die Frage unzulässiger Urteilsabsprachen (BGHSt 37, 298, 304; BGH NJW 1994, 1293 [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93]; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 328/94, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) einzugehen und den Inhalt der Gespräche zwischen den Beteiligten auch nicht weiter aufzuklären.
  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93

    Bindungswirkung von Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94
    Der Senat braucht nicht auf die Frage unzulässiger Urteilsabsprachen (BGHSt 37, 298, 304; BGH NJW 1994, 1293 [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93]; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 328/94, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) einzugehen und den Inhalt der Gespräche zwischen den Beteiligten auch nicht weiter aufzuklären.
  • BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94
    Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Angeklagten ist durch das Verhalten des Vorsitzenden in rechtsstaatlich bedenklicher Erheblichkeit beeinträchtigt worden (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, wistra 1987, 134).
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94
    Der Senat braucht nicht dazu Stellung zu nehmen, ob Kompetenzüberschreitungen des Tatgerichts wie Zusicherungen zu einer bestimmten Gestaltung des Strafvollzuges in keiner Hinsicht einen Vertrauensschutz bewirken (BGHSt 36, 210, 215) oder ob sie nicht zu einer Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts des auf die Kompetenzüberschreitung vertrauenden Verurteilten führen können.
  • OLG Frankfurt, 13.07.1989 - 3 Ws 490/89
    Auszug aus BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94
    Zum Strafvollzug hat das Tatgericht oder dessen Vorsitzender, auch nach Rücksprache mit einem Leiter einer Justizvollzugsanstalt, weder Erklärungen abzugeben noch Empfehlungen auszusprechen (vgl. Niemöller, StV 1990, 34, 36).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Nur in besonderen Ausnahmefällen versagt der Bundesgerichtshof dem Rechtsmittelverzicht (und der Rechtsmittelrücknahme) die Wirksamkeit, so in Fällen schwerwiegender Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts oder wegen der Art und Weise seines Zustandekommens (vgl. BGHSt 18, 257; 19, 101; 45, 51; 46, 257; 47, 238; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 14, 25, 26; BGH StV 2001, 556; NStZ 2004, 636).
  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    In besonderen Fällen können jedoch schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen, dass eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (vgl. BGHSt 17, 14 ; 45, 51 ; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1997 - 1 StR 732/96 -, NStZ-RR 1997, S. 173; vom 6. Mai 1999 - 4 StR 79/99 -, NStZ 1999, S. 526; vom 13. Januar 2000 - 4 StR 619/99 -, NStZ 2000, S. 441 ; s.a. BGH, Beschluss vom 26. April 1995 - 3 StR 600/94 -, NStZ 1995, S. 556 f. zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts wegen unzulässiger Willensbeeinflussung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 1981 - 2 Ws 334/81 -, NStZ 1982, S. 521); denn im Hinblick auf die Unwiderruflichkeit des Rechtsmittelverzichts kann es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar sein, wenn der Angeklagte nur aus formellen Gründen an den äußeren Wortsinn einer Erklärung gebunden wird, der mit seinem Willen nicht in Einklang steht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - 4 StR 117/52 -, JZ 1952, S. 568; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Mai 1981 - 1 Ss 27/81 -, MDR 1981, S. 956 ).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Auch aus diesem Grunde hatte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits im Jahre 1995 einem Rechtsmittelverzicht die Anerkennung versagt (BGH NStZ 1995, 556, 557).

    Das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO fiel mit seiner Kenntnis von der Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts weg (so auch BGH NStZ 1995, 556; ferner Schlüchter in SK/StPO vor § 213 Rdn. 52; Gerlach, Absprachen im Strafverfahren (1992) S. 176 f; Janke, Verständigung und Absprachen im Strafverfahren (1997) S. 233, Dencker, Willensfehler bei Rechtsmittelverzicht und Rechtsmittelzurücknahme im Strafprozeß (1972) S. 45 f.; Oehler JZ 1963, 227, 228; Seier JZ 1988, 683, 686, die allerdings § 45 Abs. 1 StPO nur entsprechend anwenden).

  • BGH, 25.04.2001 - 5 StR 53/01

    Zulässigkeit der Revision trotz wirksamer Rechtsmittelzurücknahme (Unrichtige

    Sie ist jedoch ausnahmsweise dann unwirksam, wenn sie durch Drohung, durch Täuschung oder auch nur - wie hier - durch eine versehentlich unrichtige richterliche Auskunft veranlaßt wurde (vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 14; BGH, Beschluß vom 10. Januar 2001 - 2 StR 500/00 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 26.11.2003 - 1 ARs 27/03

    (Un-)Wirksamkeit des infolge einer rechtswidrigen verfahrensbeendenden

    Anders könnte es dann liegen, wenn eine wirkliche Beeinträchtigung der Willensentschließungsfreiheit des Angeklagten bei der Verzichtserklärung in Rede stünde, die erst unmittelbar vor Einlegung der Revision ausgeräumt worden wäre und wenn auch die Wiedereinsetzungsfrist gewahrt wäre (vgl. BGH NJW 1995, 2568).
  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende

    Hierzu zählen einerseits Verfahrenskonstellationen, in denen sich das Gericht unlauterer Mittel bedient, um etwa eine Rechtsmittelbeschränkung zu erreichen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 302 Rn. 10); andererseits wird hiervon die Irreführung eines Angeklagten durch eine unrichtige oder gänzlich fehlende amtliche Auskunft erfasst (vgl. nur BGH, Beschl. v. 26. April 1995 - 3 StR 600/94, NStZ 1995, 556 sowie jüngst OLG Braunschweig, Beschl. v. 2. Februar 2016 - 1 Ss 69/15, NStZ 2016, 563, 564).
  • BGH, 05.12.2001 - 1 StR 482/01

    Rechtsmittelverzicht; Hinweispflicht; Irreführung; Wiedereinsetzung in den

    Das wird zum Beispiel angenommen, wenn der Vorsitzende unzuständiger Weise eine Zusage gegeben hat, die nicht eingehalten worden ist, oder wenn aufgrund einer unzulässiger Weise vor Erlaß des Urteils im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache getroffenen Vereinbarung ein Rechtsmittelverzicht erklärt wird (vgl. BGH NJW 1995, 2568; NStZ 2000, 96).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

    Für die Annahme, daß sein Rechtsmittelverzicht durch eine Beeinträchtigung der Freiheit seiner Willensentschließung und -betätigung herbeigeführt worden wäre (so für den Fall einer vom Vorsitzenden außerhalb seiner Zuständigkeit gegebenen, nicht eingehaltenen Vollzugszusage: BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 14 = NStZ 1995, 556; für Fälle schwerwiegender Willensmängel allgemein: BGHSt 17, 14, 18 f [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 17), spricht nichts.
  • BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15

    Rechtsmittelrücknahme (nur ausnahmsweise Widerruflichkeit)

    Sie ist jedoch ausnahmsweise dann unwirksam, wenn sie durch Drohung, durch Täuschung oder schwerwiegende Willensmängel veranlasst wurde (vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 14).
  • BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist auf Grund

    Die Rechtsprechung erkennt allerdings an, daß in besonderen Fällen schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen können, daß eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (BGHSt 17, 14, 18 f. [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]; BGH NStZ 1995, 556 [BGH 26.04.1995 - 3 StR 600/94]).
  • BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei

  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 649/98

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf

  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 604/05

    Unzulässige Absprache im Strafverfahren (Rechtsmittelverzicht); Wiedereinsetzung

  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

  • BGH, 25.03.2010 - 1 StR 50/10

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 25.04.2001 - 5 StR 53/01
  • BayObLG, 20.12.2019 - 205 StRR 1148/19

    Berufungsbeschränkung als Verständigungsgegenstand und Konsequenz eines

  • OLG Koblenz, 03.06.2003 - 1 Ws 317/03

    Rechtsmittelverzicht, Erklärung, Abgabe, Wirksamkeit

  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ws 216/01

    Rechtsmittelverzicht, unzulässiges Rechtsmittel, Rechtsmittelrücknahme,

  • KG, 01.04.2015 - 2 Ws 223/14

    Rehabilitierungsverfahren wegen freiheitsentziehender Unterbringung eines

  • OLG München, 04.02.2000 - 2 Ws 102/00

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts des Verurteilten bei Nichterscheinen

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