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OLG Hamm, 26.07.1994 - 1 Vollz (Ws) 106/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 56
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 10.12.1981 - 4 Ws 338/81
Auszug aus OLG Hamm, 26.07.1994 - 1 Vollz (Ws) 106/94
Es ist - wie in dem angefochtenen Beschluß zutreffend dargestellt ist - in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, daß auch ein arbeitsfreier Samstag, der kein gesetzlicher Feiertag ist, bei der Freistellung von der Arbeitspflicht als Werktag i.S. von § 42 Abs. 1 StVollzG anzusehen ist (OLG Stuttgart NStZ 1982, 263 ; OLG Hamm ZfStrVo 1983, 124).
- OLG Brandenburg, 31.01.2017 - 2 Ws (Vollz) 39/16
Strafvollzug in Brandenburg: Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes des …
Der Wortlaut dieser Vorschriften spricht somit eindeutig dafür, dass zu Beginn des Freistellungszeitraums noch nicht abgerechnete Arbeitsvergütungen nicht in die Ermittlung einzubeziehen sind (vgl. OLG Hamm, NStZ 1995, 56; OLG Celle, Rpfleger 2016, 674 - 676). - OLG Celle, 07.04.2016 - 1 Ws 183/16
Berechnung des Freistellungsentgelts für einen Sicherungsverwahrten; …
Nach oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung ist (auch) zur Berechnung einer Freistellungsvergütung nach § 42 Abs. 3 StVollzG allein auf die Summe des aufgrund tatsächlich erbrachter Arbeitsleistungen erzielten Arbeitsentgelts abzustellen, während sonstige Zahlungen außer Betracht bleiben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 1994 - 1 Vollz [Ws] 106/94, NStZ 1995, 56 = ZfStrVo 1996, 47; KG Berlin, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 Ws 440/00 Vollz).