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   OLG Hamm, 26.07.1994 - 1 Vollz (Ws) 106/94   

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https://dejure.org/1994,7098
OLG Hamm, 26.07.1994 - 1 Vollz (Ws) 106/94 (https://dejure.org/1994,7098)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.07.1994 - 1 Vollz (Ws) 106/94 (https://dejure.org/1994,7098)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juli 1994 - 1 Vollz (Ws) 106/94 (https://dejure.org/1994,7098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 3 Abs. 1, § 42 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 56
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 10.12.1981 - 4 Ws 338/81
    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.1994 - 1 Vollz (Ws) 106/94
    Es ist - wie in dem angefochtenen Beschluß zutreffend dargestellt ist - in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, daß auch ein arbeitsfreier Samstag, der kein gesetzlicher Feiertag ist, bei der Freistellung von der Arbeitspflicht als Werktag i.S. von § 42 Abs. 1 StVollzG anzusehen ist (OLG Stuttgart NStZ 1982, 263 ; OLG Hamm ZfStrVo 1983, 124).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2017 - 2 Ws (Vollz) 39/16

    Strafvollzug in Brandenburg: Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes des

    Der Wortlaut dieser Vorschriften spricht somit eindeutig dafür, dass zu Beginn des Freistellungszeitraums noch nicht abgerechnete Arbeitsvergütungen nicht in die Ermittlung einzubeziehen sind (vgl. OLG Hamm, NStZ 1995, 56; OLG Celle, Rpfleger 2016, 674 - 676).
  • OLG Celle, 07.04.2016 - 1 Ws 183/16

    Berechnung des Freistellungsentgelts für einen Sicherungsverwahrten;

    Nach oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung ist (auch) zur Berechnung einer Freistellungsvergütung nach § 42 Abs. 3 StVollzG allein auf die Summe des aufgrund tatsächlich erbrachter Arbeitsleistungen erzielten Arbeitsentgelts abzustellen, während sonstige Zahlungen außer Betracht bleiben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 1994 - 1 Vollz [Ws] 106/94, NStZ 1995, 56 = ZfStrVo 1996, 47; KG Berlin, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 Ws 440/00 Vollz).
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