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   OLG Hamburg, 30.03.1995 - II - 63/95 - 1 Ss 5/95, II - 63/95, 1 Ss 5/95   

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https://dejure.org/1995,17469
OLG Hamburg, 30.03.1995 - II - 63/95 - 1 Ss 5/95, II - 63/95, 1 Ss 5/95 (https://dejure.org/1995,17469)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.1995 - II - 63/95 - 1 Ss 5/95, II - 63/95, 1 Ss 5/95 (https://dejure.org/1995,17469)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 1995 - II - 63/95 - 1 Ss 5/95, II - 63/95, 1 Ss 5/95 (https://dejure.org/1995,17469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel "im Einzelhandel" im Sinne der §§ 43 Abs. 1, 95 Abs. 1 Nr. 4 Arzneimittelgesetz (AMG); Enges Verständnis des Einzelhandelsbegriffes trotz der Förderung einer gesundheitlich bedenklichen Ausbreitung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 43 Abs. 1, § 95 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 598
  • StV 1995, 533
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 08.07.1981 - 3 Ss 1046/80
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.1995 - II-63/95
    4 St 80/83">BayObLGSt 1983, 99 [102 f]; OLG Köln NStZ 1981, 444 ; Pelchen in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 43 AMG Anm. 4 und in Zipfel, Lebensmittelrecht, § 43 AMG Rdn. 24; Sander, Arzneimittelrecht, § 43 AMG Erl.

    Der Gesetzgeber hat den Tatbestand auch später nicht erweitert, obwohl er mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des AMG vom 24. Februar 1983 die Strafvorschrift überprüft, nämlich zwecks Strafschärfung in § 95 Abs. 1 AMG als Nr. 4 angefügt hat (RegEntw BT-Drs. 9/1598, S. 8 [16]; BGB 1 1, 173), und obwohl zu dieser Zeit die restriktive Auslegung des Einzelhandelsbegriffes in der obergerichtlichen Rechtsprechung bekannt war (vgl. OLG Köln NStZ 1981, 444 ; BayObLGSt 1977, 53 [55]; OLG Karlsruhe in MDR 1975, 776 [777]).

    § 43 Abs. 3 S. 1 AMG ist wiederum eine Ausgestaltung des in § 43 AMG insgesamt geregelten Apothekenmonopols, das gemäß Abs. 1 für den Einzelhandel statuiert ist (zur Anwendbarkeit des § 43 Abs. 3 AMG nur im Einzelhandel vgl. OLG Köln NStZ 1981, 444 ).

  • BGH, 25.08.1967 - 1 StR 641/66

    Unbefugte Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln - Eintritt der

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.1995 - II-63/95
    § 96 Nr. 11 AMG wendet sich jedoch nur an Apotheker oder sonst befugte Personen (vgl. Pelchen in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 96 AMG Anm. 13; Körner, a.a.O., § 95 AMG Rdn. 49, § 96 AMG Rdn. 46), wie bereits für § 45 Abs. 1 Nr. 8 AMG 1961 in der obergerichtlichen Rechtsprechung angenommen worden war (vgl. OLG Karlsruhe in MDR 1975, 776; BGHSt 21, 291 [294] - obiter dictum - ähnlich Kloesel/Cyran, AMG , 1. Aufl. 1961, § 35 Anm. 12), wobei der früheren Rechtslage schon deshalb Bedeutung zukommt, weil auch zu diesem Tatbestand das AMG 1976 an die entsprechende Regelung des AMG 1961 anknüpft (vgl. RegEntw BT-Drs. 7/3060, S.. 55, zu dem - später als § 48 Gesetz gewordenen - § 45: "An dem bisherigen § 35 wird im Grundsatz festgehalten.").

    Gemäß § 367 Abs. 1 Nr. 5 StGB a.F. wurde bestraft, wer bei der Ausübung der Befugnis zur Feilhaltung der Arzneien die deshalb ergangenen Verordnungen nicht befolgte; hiermit ist § 48 Abs. 1 AMG 1976 in Verbindung mit der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel vergleichbar (vgl. auch BGHSt 21, 291 [293]).

  • Drs-Bund, 28.04.1976 - BT-Drs 7/5091
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.1995 - II-63/95
    Der in § 1 AMG normierte Zweck des Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zu sorgen, erfährt im Gesetzestext die ausdrückliche, im Verlaufe der Gesetzesberatungen gezielt eingefügte (vgl. BT-Drs. 7/5025, S. 6 und 7/5091, S. 11) Einschränkung "nach Maßgabe der folgenden Vorschriften".
  • BayObLG, 25.07.1983 - RReg. 4 St 80/83
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.1995 - II-63/95
    Wesentlich dient die Vorschrift der Aufrechterhaltung des "natürlichen Apothekenmonopols", um die Apotheken zwingen zu können, für sie wirtschaftlich uninteressante Arzneimittel, die aus gesundheitspolitischen Gründen für die Bevölkerung umgehend verfügbar sein müssen, vorrätig zu halten (vgl. BayObLGSt 1983, 99 [103 f.]) Dieser Zweck würde gefährdet, wenn wirtschaftlich interessantere Arzneimittel an den Apotheken vorbei durch konkurrierende Anbieter, insbesondere Drogerien, an Endverbraucher abgegeben würden.
  • BayObLG, 31.03.1977 - RReg. 4 St 45/76
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.1995 - II-63/95
    Der Gesetzgeber hat den Tatbestand auch später nicht erweitert, obwohl er mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des AMG vom 24. Februar 1983 die Strafvorschrift überprüft, nämlich zwecks Strafschärfung in § 95 Abs. 1 AMG als Nr. 4 angefügt hat (RegEntw BT-Drs. 9/1598, S. 8 [16]; BGB 1 1, 173), und obwohl zu dieser Zeit die restriktive Auslegung des Einzelhandelsbegriffes in der obergerichtlichen Rechtsprechung bekannt war (vgl. OLG Köln NStZ 1981, 444 ; BayObLGSt 1977, 53 [55]; OLG Karlsruhe in MDR 1975, 776 [777]).
  • LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16

    Strafbarkeit eines Arztes bei Sterbebegleitung eines freiverantwortlichen

    Die Abgabe ist indes nur dann strafbar, wenn sie gewerbsmäßig oder berufsmäßig erfolgt (Körner/Patzak/Volkmer- Volkmer , BtMG, § 95 AMG Rn. 206; OLG Hamburg v. 30.03.1995 - II-63/95 - 1 Ss 5/95, NStZ 1995, 598, 599).
  • OLG Stuttgart, 18.01.2012 - 4 Ss 664/11

    Unerlaubte Abgabe von Arzneimitteln: Unentgeltliche Abgabe legal mittels Rezept

    Damit ist auch nach der Änderung des § 43 AMG im Jahre 1998 die Rechtsprechung zu dem tatbestandseinschränkenden Erfordernis der Gewerbs- oder Berufsmäßigkeit (OLG Köln aaO; s. auch OLG Hamburg NStZ 1995, 598) nicht überholt.
  • BGH, 10.06.1998 - 5 StR 72/98

    Gewerbsmäßiger Schmuggel von Arzneimitteln - Beihilfe zur Steuerhinterziehung -

    Mit diesem Tatbestandsmerkmal wird die Abgrenzung zum Großhandel mit Medikamenten vorgenommen, der nicht in § 43 Abs. 1 AMG, sondern in § 47 Abs. 1 AMG geregelt ist (HansOLG StV 1995, 533, 534).
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