Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.10.1994

Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1994 - 4 StR 280/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2172
BGH, 28.09.1994 - 4 StR 280/94 (https://dejure.org/1994,2172)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1994 - 4 StR 280/94 (https://dejure.org/1994,2172)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94 (https://dejure.org/1994,2172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abrechnungsbetrug - Kassenarzt - Schadenshöhe - Aufwendungsersparnis - Krankenkasse

  • kkh.de PDF

    Streng-formaler Schadensbegriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnungsbetrug auch durch medizinisch indizierte Leistungen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 232 (Ls.)
  • NStZ 1995, 85
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.05.1975 - 6 RKa 22/74

    Vertragsärztliche Behandlung - Umfang - Hilfeleistung - Blutchemische

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 4 StR 280/94
    Dies beruht auf einer für den Bereich des Sozialversicherungsrechts geltenden streng formalen Betrachtungsweise, nach der eine Leistung insgesamt nicht erstattungsfähig ist, wenn sie in Teilbereichen nicht den gestellten Anforderungen genügt (vgl. BSG 39, 288, 290 für Leistungen ärztlichen Hilfspersonals; § 15 Abs. 3 der Richtlinien der KBV vom 8. Dezember 1979 für radiologische ärztliche Leistungen allgemein).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum vertragsärztlichen Abrechnungsbetrug (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02; BGH, Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94; BGH, Urteil vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. September 1997 - 2 BvR 2414/97), deren zugrunde liegende Wertung - unbeschadet sozialrechtlicher Besonderheiten - auf den Bereich privatärztlicher Leistungserbringung und Abrechnung übertragbar ist (vgl. auch Peickert, MedR 2000, 352, 354; a.A. Gercke/Leimenstoll, MedR 2010, 695).

    Der Leistende wird nicht von einer Verpflichtung gegenüber dem Arzt befreit, eine wirtschaftliche Vermögenssaldierung ergibt daher ein Minus (Hellmann, NStZ 1995, 232; Beckemper/Wegner, NStZ 2003, 315, 316).

    Ob darüber hinaus bei der Strafzumessung in Fällen zu Unrecht abgerechneter ärztlicher Leistungen der Umstand tatsächlich erbrachter Leistungen und hierzu entstandener Aufwendungen strafmildernd berücksichtigt werden muss (vgl. für vertragsärztliche Abrechnungen BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02; BGH, Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 107 108 109 - 46 - 280/94), oder ob - wozu der Senat neigt - sich dies im Bereich privatärztlicher Liquidation schon deswegen verbietet, weil hier die "Bereicherung" des Opfers dessen Schaden gerade nicht kompensiert und der Täter eigenmächtig und auf strafbare Weise den Ausgleich, den er materiell-rechtlich nicht beanspruchen kann, herbeiführt (vgl. Hellmann NStZ 1995, 232, 233), bedarf keiner abschließenden Entscheidung.

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    aa) Durch die täuschungsbedingte Auszahlung von Honoraren wird unmittelbar nur das Vermögen der kassenärztlichen Vereinigung geschädigt (vgl. zur Person des Geschädigten in solchen Fällen BGH, Urteile vom 1. September 1993 - 2 StR 258/93, wistra 1994, 22; vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1120 und vom 14. Dezember 1989 - 4 StR 419/89, BGHSt 36, 320, 321; Beschlüsse vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94, NStZ 1995, 85, 86, und vom 27. April 2004 - 1 StR 165/03, wistra 2004, 422, 423; siehe zu den unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur: Gaidzik, wistra 1998, 329, 331; Hellmann/Herffs, Der ärztliche Abrechnungsbetrug, D. I. Rn. 161; Luig, Vertragsärztlicher Abrechnungsbetrug und Schadensbestimmung, S. 74 f.; Roxin/Schroth, Handbuch des Medizinstrafrechts, 4. Aufl., S. 194; Frister/Lindemann/Peters, Arztstrafrecht, 2. Kap. Rn. 166; Dannecker in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 263 StGB Rn. 180; Ulsenheimer in: Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl., § 161 Rn. 28; Grunst, NStZ 2004, 533, 536; Ellbogen/Wichmann, MedR 2007, 10, 13; Stein, MedR 2001, 124, 129; Hellmann in: Fischer et al., Dogmatik und Praxis des strafrechtlichen Vermögensschadens, 245, 253 f.; Spickhoff/Schuhr, Medizinrecht, 3. Aufl., § 263 StGB Rn. 50; MüKoStGB/Hefendehl, 3. Aufl., § 263 Rn. 686).

    Denn die Kassenärztlichen Vereinigungen zahlen dann irrtumsbedingt ein nicht geschuldetes Honorar, ohne dadurch einen Gegenwert zu erhalten, was ihr Vermögen schädigt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94, NStZ 1995, 85; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1200; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 83; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95, 115 zum privatärztlichen Abrechnungsbetrug).

    Das sozialrechtliche Abrechnungssystem ist vielmehr darauf angelegt, dass Vertragsärzte und ihnen gleichgestellte medizinische Versorgungszentren einen Zahlungsanspruch nur erwerben, wenn sie bei ihrer Tätigkeit die entscheidenden sozialrechtlichen Regeln einhalten, nicht allein dadurch, dass sie eine medizinische Leistung erbringen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94, NStZ 1995, 85, 86; BSGE 39, 288, 290; BSGE 106, 222 Rn. 52 ff. mwN; aA Grunst, NStZ 2004, 533, 536).

    Ob die Kassenärztlichen Vereinigungen durch die ärztliche Behandlung gesetzlich versicherter Patienten die Kosten der Behandlung durch einen anderen Arzt (oder eventuell später anfallende Behandlungskosten) erspart haben, muss als bloß hypothetischer Verlauf bei der Schadensberechnung außer 49 50 Betracht bleiben (BGH, Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94, NStZ 1995, 85; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198; Singelnstein, aaO, 419).

  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 21/14

    Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege (mangelnde

    Das Unterschreiten der nach dem Vertrag vereinbarten Qualifikation führt nach den insoweit maßgeblichen Grundsätzen des Sozialrechts auch dann zum vollständigen Entfallen des Vergütungsanspruchs, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden ("streng formale Betrachtungsweise", vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 62 m. Anm. Beckemper/Wegner, NStZ 2003, 315, 316; Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94, NStZ 1995, 85 f.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2009 - L 1 KR 89/06, Rn. 36, juris).

    Aus demselben Grund entfällt der Vermögensschaden auch nicht dadurch, dass die Krankenkasse keinen anderen Pflegedienst mit der Pflege des Herrn O. beauftragen musste und deshalb Aufwendungen erspart hat (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, aaO, 118 f.; Urteil vom 4. September 2012 - 1 StR 534/11, BGHSt 57, 312 Rn. 52; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 315 mit zust. Anm. Beckemper/Wegner, NStZ 2003, 315, 316; Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94, NStZ 1995, 85, 86 mit zust. Anm. Hellmann, NStZ 1995, 232, 233; SSW-StGB/Satzger, 2. Aufl., § 263 Rn. 256; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 263 Rn. 155; aA Wischnewski/Jahn, GuP 2011, 212, 216; Wasserburg, NStZ 2003, 353, 357).

    Ob bei der Strafzumessung in Fällen zu Unrecht abgerechneter pflegerischer Leistungen der Umstand tatsächlich erbrachter Leistungen und hierzu entstandener Aufwendungen strafmildernd berücksichtigt werden muss (so für vertragsärztliche Abrechnungen BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1200; Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94, NStZ 1995, 85 f.; offen gelassen für den Bereich privatärztlicher Liquidation in BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377, 1385 Rn. 109), kann letztlich offen bleiben.

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Nach der für den Bereich des Sozialversicherungsrechts geltenden streng formalen Betrachtungsweise (vgl. BGH NStZ 1995, 85 f.) genügt hierfür bereits der Umstand, daß der Angeklagte ohne kassenärztliche Zulassung nicht berechtigt ist, an der durch die KZV erfolgten Verteilung der von den Kassen bezahlten Honorare teilzunehmen.

    Denn eine solche Kompensation findet bei der Schadensberechnung nicht statt (BGH NStZ 1995, 85, 86), zumal ein anderer hypothetischer Sachverhalt zugrunde gelegt wird und offen bleiben muß, ob ein anderer Arzt die gleiche Behandlungsweise gewählt hätte.

  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

    Bei der betrügerischen Erschleichung nicht erstattungsfähiger Leistungen entfällt der Leistungsanspruch insgesamt; für die Bemessung des Schadens ist auf den gesamten zu Unrecht erlangten Betrag abzustellen (BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, und vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94, NStZ 1995, 85 ff. jew. mwN).
  • LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17

    Betrug bei Betreibung eines MVZ durch Nichtberechtigte

    Aufgrund der im Bereich des Sozialversicherungsrechts maßgeblichen streng formalen Betrachtungsweise entsteht den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen bei einem vergütungsrechtlich relevanten Rechtsverstoß auch dann ein Vermögensschaden i.S.v. § 263 Abs. 1 StGB, wenn qualitative Mängel bei der Versorgung der Patienten nicht festgestellt worden sind (zur streng formalen Betrachtungsweise im Sozialversicherungsrecht siehe BGH, Urteil vom 28.09.1994 - 4 StR 280/94, juris Rn. 5 ff.; BGH, Urteil vom 16.06.2014 - 4 StR 21/14, juris Rn. 24 ff.).

    Zugunsten der Angeklagten hat die Kammer unterstellt, dass die Patienten eine im Übrigen sachgemäße Krankenbehandlung erhalten haben und diesen Umstand im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28.09.1994 - 4 StR 280/94, juris Rn. 7; offen gelassen in BGH, Urteil vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, juris Rn. 109).

  • BGH, 08.10.2015 - III ZR 93/15

    Vertrag über die häusliche Intensiv- und Behandlungspflege eines

    a) In der gesetzlichen Krankenversicherung führt das Unterschreiten der nach dem Pflegevertrag vereinbarten Qualifikation nach den insoweit maßgeblichen Grundsätzen des Sozialrechts auch dann zum vollständigen Entfallen des Vergütungsanspruchs, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, NJW 2014, 3170 Rn. 28 ff; Sächsisches LSG, Urteil vom 18. Dezember 2009 - L 1 KR 89/06, juris Rn. 36, 44 ff., jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1200 m. Anm. Beckemper/Wegner, NStZ 2003, 315, 316; Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94, NStZ 1995, 85 f).
  • LG Saarbrücken, 19.11.2019 - 2 KLs 5/18

    Abrechnungsbetrug zulasten der Kassenärztlichen Vereinigung: Computertomographie

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02) gilt auch im Strafrecht die streng formale Betrachtungsweise des Sozialversicherungsrechts, wonach eine Leistung auch dann nicht abrechnungsfähig ist, wenn es an der Erfüllung formaler Voraussetzungen fehlt, die Leistungen jedoch im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2004, B 6 KA 14/03 R m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug,

    Damit war zwar schon aus diesem Grund für eine mögliche Übertragung der Grundsätze zur formalen Betrachtungsweise beim Abrechnungsbetrug (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 ? 4 StR 21/14, NStZ 2014, 640 Rn. 31; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 62; Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94, NStZ 1995, 85 f.; jew. mwN) und der sich daraus ergebenden Nullbewertung kein Raum.
  • LG Hagen, 24.06.2013 - 46 KLs 300 Js 1873/10

    Pflegedienst-Leiterin bereicherte sich an Wachkoma-Patienten

    Es ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass für den Bereich E2 fehlerhaften ärztlichen Abrechnung für nicht persönlich erbrachte Leistungen E2 den Krankenkassen entstandene Schaden in voller Höhe den erstatteten Beträgen entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 28.09.1994, 4 StR 280/94, Beschluss vom 25.01.2012, 1 StR 45/11, jeweils zit. nach juris).

    Eine Kompensation auf Basis E2 Überlegung, dass die C VDN infolge E2 von E2 Angeklagten bzw. E2 Angestellten des Pflegedienstes erbrachten Leistungen ja Aufwendungen erspart habe, die ihr bei Inanspruchnahme eines anderen Q5-dienstes ebenfalls entstanden wären, findet im Rahmen E2 Schadensberechnung nicht statt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.09.1994, 4 StR 280/94).

  • LSG Hamburg, 22.06.2017 - L 1 KR 39/15
  • OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15

    Abrechnungsbetrug Ostheopathie: vom Gefängnis verschont aber Approbation verloren

  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 375/21

    Betrug (Vermögensschaden einer Krankenkasse bei Einsatz unterqualifizierten

  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln (Abgabe durch einen Arzt im Rahmen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - DL 16 S 3107/07

    Zur Bindung der Disziplinargerichte an die Auffassung des Strafgerichts - Zur

  • LG Stuttgart, 28.07.2022 - 6 Qs 4/22

    Umfang des Betrugsschadens bei Abrechnung tatsächlich nicht durchgeführter

  • KG, 22.11.2021 - 5 Ws 212/21

    Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer im Falle der betrügerischen Abrechnung

  • SG Würzburg, 18.11.2014 - S 6 KR 438/09

    Krankenversicherung

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2014 - 19 U 47/13
  • SG Hamburg, 16.04.2015 - S 2 KR 1409/10

    Rückzahlungsbegehren für bereits geleistete Zahlungen an einen Pflegedienst für

  • OLG Koblenz, 20.12.2000 - 2 Ws 747/00

    Haftbefehl; Untersuchungshaft; Abrechnungsbetrug; Fluchtgefahr; Haftgrund

  • LG Bochum, 06.06.2019 - 10 KLs 5/18
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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1242
BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94 (https://dejure.org/1994,1242)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1994 - 1 StR 522/94 (https://dejure.org/1994,1242)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94 (https://dejure.org/1994,1242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewerbsmäßige Hehlerei - Bandenhehlerei nach § 260 StGB

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 85
  • StV 1995, 254 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Wie in anderen Fällen (vgl. BGHSt 38, 26) kann Bandenhehlerei (§ 260 Abs. 1 Nr. 2, § 260 a Abs. 1 StGB) auch dann vorliegen, wenn sich lediglich zwei Personen zur mehrfachen Tatbegehung verbunden haben.

    Bandenmäßige Begehung setzt jedoch voraus, daß sich die Beteiligten mit dem ernsthaften Willen zusammengetan haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bandenmitglied 1, Bande 3; BGH NStZ 1992, 497 f.).

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen; nicht erforderlich ist, daß er vorhat, aus seinem Tun ein "kriminelles Gewerbe" zu machen (BGHSt 1, 383 f.; BGH GA 1955, 212; BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGH NStZ 1994, 193 f.).
  • BGH, 18.08.1993 - 3 StR 469/93

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Aufklärungsrügen - Bewertung von Vorstrafakten

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90

    Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Bandenmäßige Begehung setzt jedoch voraus, daß sich die Beteiligten mit dem ernsthaften Willen zusammengetan haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bandenmitglied 1, Bande 3; BGH NStZ 1992, 497 f.).
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Sie ist schon unzulässig, weil sie den nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellenden Anforderungen nicht entspricht (vgl. dazu BGHSt 2, 168 f.; 3, 213 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1, 3, 4, 6, 7): Die Revision bezeichnet nicht näher die Tatsachen, die der Tatrichter hätte erforschen sollen.
  • BGH, 21.12.1993 - 1 StR 712/93

    Waffenrecht: Begriff der Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
    Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen; nicht erforderlich ist, daß er vorhat, aus seinem Tun ein "kriminelles Gewerbe" zu machen (BGHSt 1, 383 f.; BGH GA 1955, 212; BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGH NStZ 1994, 193 f.).
  • BGH, 26.10.1989 - 1 StR 594/89

    Nichtanhörung eines medizinischen Sachverständigen zu dem Vorbringen eines

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 599/87

    Anwendung des Bandenbegriffs auf § 30 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84

    Strafbarkeit wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue - Endgültige Einstellung

  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Daher erfordert die Annahme von Gewerbsmäßigkeit Feststellungen zu dem Umfang und der Dauer der Tatgewinne, die der Täter zu erzielen beabsichtigt ( LK, a.a.O., Rdnr. 37; BGH, Urteil vom 11.10.1994 - 1 StR 522/94 ).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Liegt diese Absicht vor, ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßig begangen einzustufen, auch wenn es entgegen den ursprünglichen Intentionen des Täters zu weiteren Taten nicht kommt (BGH NJW 1998, 2913, 2914; BGH NStZ 1995, 85; 2004, 265, 266).
  • LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15

    Urteil im Strafverfahren gegen Betreiber der Internetportale "kino.to" und

    Der Qualifikationstatbestand setzt nicht voraus, dass sich die Gewinnerwartung realisiert, dass der Angeklagte tatsächlich finanzielle Vorteile erhält (BGHR StGB § 260 gewerbsmäßig 3).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Indizwirkung des Regelbeispiels;

    Liegt ein derartiges Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefaßten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1995, 85 sowie Tröndle/Fischer aaO vor § 52 Rdn. 37 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Dies kann schon bei der ersten Tat der Fall sein, die ins Auge gefasst ist (BGH, Urt. v. 19. Mai 1998 - 1 StR 154/98, NJW 1998, 2914; Urt. v. 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85).
  • KG, 15.10.2009 - 8 U 26/09

    Bereicherung bzw. unerlaubte Handlung: Haftung des Geldkuriers beim Phishing

    Liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1994 zu 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85).
  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 568/99

    Bandendiebstahl; Bandenhehlerei; Bande; Gewerbsmäßig; Mitwirkung eines anderen

    Eine Bande kann auch dann bestehen, wenn lediglich zwei Personen sich auf diese Weise zusammengetan haben (vgl. zu alledem BGH NStZ 1995, 85, 1996, 495; BGH NStZ-RR 1999, 208 f.).

    Bei der Bandenhehlerei kommt es schließlich - anders als beim Bandendiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 2, § 244a Abs. 1 StGB) - nicht auf die Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes bei der Tatbegehung an (vgl. zu alledem BGH NStZ 1995, 85, 1996, 495; BGH NStZ-RR 1999, 208 f.; Ruß in LK 11. Aufl. § 260 Rdn. 3).

  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    Liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefaßten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (BGH NStZ 1995, 85 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02

    Steuerhehlerei: Gewerbsmäßigkeit beim Ankauf unverzollter Zigaretten

    Gewerbsmäßig im Sinne von § 373 Abs. 1 AO handelt, wer sich aus der wiederholten Begehung eines Steuerdelikts eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einiger Dauer und von einigem Gewicht verschaffen will, wobei schon eine einmalige Gesetzesverletzung ausreicht; Gewerbsmäßigkeit wird also durch ein subjektives Moment begründet (vgl. BGH NStZ 1995, 85; Voß in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 5. Auflage, § 373 Rdnr. 12, § 374 Rdnr. 33; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und zur FGO 10. Auflage, § 373 Rdnrn. 30 f.; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, Vorbem. vor § 52 Rdnr. 37).

    Gewerbsmäßiges Handeln erfordert desgleichen nicht, dass der Täter aus der Tat ein kriminelles Gewerbe gemacht hat oder machen will (BGH NStZ 1995, 85; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler a.a.O. Rdnr. 37) oder dass er den Schmuggel bzw. die Steuerhehlerei wie einen Beruf betreibt und aus den Einkünften seinen Unterhalt ganz oder teilweise bestreitet (vgl. Voß in Franzen/Gast/Joecks, a.a.O. § 373 Rdnr. 12; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler a.a.O. Rdnr. 37).

  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer

    Dabei ist unerheblich, ob der Täter bereits einen Gewinn erzielt bzw. ein Honorar erlangt hat (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85).
  • BGH, 12.01.2000 - 1 StR 603/99

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande; Mittäterschaft; Beweis der Tat;

  • BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02

    Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige

  • AG Kassel, 06.06.2012 - 240 Ds 1660 Js 47360/11

    Gewerbsmäßiger Diebstahl: Wiederholte Entwendung mehrerer Taschen aus einem

  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96

    Bandenhehlerei - Bandendiebstahl - Mitwirkung mehrerer Bandenmitglieder - Tatort

  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 500/99

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls, der Bandenhehlerei; Voraussetzungen einer

  • BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22

    Zwangsprostitution (gewerbsmäßiges Handeln: Vorliegen, erzielte Einkünfte des

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98

    Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande

  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 702/97
  • LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10

    Zur Haftung des Kontoinhabers, der mit Phishingattacken umgeleitete Guthaben

  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00

    Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubtem Betrieb und Erwerb von

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 622/10

    Schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Gewerbsmäßigkeit);

  • BGH, 02.07.1996 - 1 StR 305/96

    Konkurrenzen - Hehlerei - Diebstahlsbeihilfe

  • OLG Köln, 23.05.2003 - Ss 202/03
  • BGH, 17.06.1998 - 4 StR 93/98

    Entscheidung von Amts wegen über die Einstellung des Verfahrens - Verfristung des

  • LG Bielefeld, 26.08.2020 - 1 KLs 20/19
  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 250/98
  • OLG Brandenburg, 10.10.1995 - 2 Ss 40/95

    Verfahrensfehler durch Nichtbekanntgabe des Grundes der Verlesung von Urkunden;

  • OLG Hamm, 04.02.2013 - 5 RVs 2/13

    Gewerbsmäßiges Handeln im Betäubungsmittelrecht

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