Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 27.05.1994

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 29.12.1993 - Ss 75/93   

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https://dejure.org/1993,5029
OLG Braunschweig, 29.12.1993 - Ss 75/93 (https://dejure.org/1993,5029)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.12.1993 - Ss 75/93 (https://dejure.org/1993,5029)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Dezember 1993 - Ss 75/93 (https://dejure.org/1993,5029)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 344
  • NStZ 1995, 35 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 13.08.1996 - 1 Ss 180/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Meineids

    Zwar wird § 157 StGB allgemein als Vorschrift angesehen, die vor allem dem Gesichtspunkt geminderter Schuld - in formalisierter Form - wegen einer notstandsähnlichen Lage Rechnung trägt (OLG Braunschweig NStZ 1994, 344 [OLG Braunschweig 29.12.1993 - Ss 75/93] ; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 21. Aufl., § 157 Rn. 11; SK-Rudolphi, § 157 Rn. 1).
  • OLG Köln, 07.05.1993 - Ss 122/93

    Strafaussetzung; Verteidigung der Rechtsordnung; Günstige Sozialprognose;

    Die Beschränkung der Revision auf die Versagung der Strafaussetzung ist ebenfalls wirksam, weil die Strafzumessungserwägungen eine hinreichende Grundlage für die Strafaussetzungsfrage darstellen (Senatsentscheidung vom 24. März 1993 - Ss 37/93 ) und zwischen der Strafzumessung und der Maßregelentscheidung einerseits und der Entscheidung über die Strafaussetzungsfrage andererseits im vorliegenden Fall keine inneren Abhängigkeiten bestehen, sondern diese Aspekte getrennt beurteilt werden können (vgl. Senatsentscheidung vom 23. März 1993 - Ss 75/93; Kleinknecht/Meyer a.a.O., § 353 Rdnr. 6, § 344 Rdnr. 7, § 318 Rdnr. 20 m.N.).
  • BVerfG, 26.02.1999 - 2 BvR 321/94

    Strafzumessung bei Falschaussage unter strafmildernder Berücksichtigung der

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau F ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Bettina Mernitz, Bleidenstraße 1, Frankfurt am Main - gegen a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 29. Dezember 1993 - Ss 75/93 -, b) das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 26. Mai 1993 - 34 Ns 102 Js 11079/91 -, mittelbar: § 157 Abs. 1, 4. Satzteil, 1. Alt. ("von einem Angehörigen") StGB i. V. m. § 11 Abs. 1 Ziff. 1a StGB hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Winter, Hassemer gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 26. Februar 1999 einstimmig beschlossen:.
  • OLG Koblenz, 04.11.1994 - 2 Ws 622/94

    Betäubungsmittelstrafrecht: Widerruf der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang insoweit - entsprechend der bei einer Entscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB gegebenen Fürsorgepflicht des Gerichts (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 19 - Urteil des Senats vom 7. Juni 1993 - 2 Ss 75/93 - sowie die vorerwähnte Senatsentscheidung vom 17. März 1994 - 2 Ws 806, 807/93 -) - eine Fürsorgepflicht der Vollstreckungsbehörde besteht, dem Verurteilten bei der Beschaffung eines anderen Therapieplatzes behilflich zu sein, bedarf vorliegend nicht der Entscheidung des Senats.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 12/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4077
OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 12/94 (https://dejure.org/1994,4077)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.05.1994 - 1 Ss 12/94 (https://dejure.org/1994,4077)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Mai 1994 - 1 Ss 12/94 (https://dejure.org/1994,4077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 35
  • StV 1994, 487
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.1964 - 1 StR 226/64

    Rechtskundiger Beistand eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren für

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 12/94
    Deshalb ist es ohne Belang, daß der Zeuge H. von der Tätigkeit des Angeklagten nichts wußte und sie auch nicht billigte, daß der Angeklagte vielmehr als Geschäftsführer ohne Auftrag auftrat (BGHSt 20, 41 ; LK-Hübner aa0. Rdn. 70).

    Hat eine Seite den Rechtsanwalt schon für ihre Sache in Anspruch genommen, so wird, wenn er sich derselben Sache nun im Interesse der Gegenpartei widmet, diese Tätigkeit nur ganz ausnahmsweise losgelöst von der Ausübung seines Berufs verstanden werden können, etwa wenn sie Nebensächlichkeiten und nicht den Streitstoff betrifft, wie z.B. die Auskunft über eine Rechtsmittelfrist (BGHSt 20, 41, 44).

  • RG, 01.07.1932 - I 1520/31

    1. Sind unter den "beiden Parteien" im Sinne des § 356 StGB. nur Personen zu

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 12/94
    Das unterscheidet den Fall des als Alternativtäter in Anspruch genommenen Zeugen von den "gewöhnlichen" Belastungs- oder Entlastungszeugen, die am Ausgang des Strafverfahrens zwar ein Interesse haben werden (Dahs NStZ 1991, 562), vielleicht sogar ein "rechtliches", weil ihre Aussagen oder die im Verfahren getroffenen Feststellungen für sie in anderen Rechtssachen von Bedeutung sein können, die die (rechtlichen) Interessen des Angeklagten aber nicht berühren (so der in RGSt 66, 316, 322 ff. entschiedene Fall).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 12/94
    Unabhängig davon, werde ich meinem Mandanten in der Berufungshauptverhandlung als Zeugenbeistand unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1975, Seite 103 f.) vertreten.
  • OLG Oldenburg, 31.07.1989 - Ss 219/89

    Nebentäter, fahrlässiger, Interesse, widerstreit. rechtl, Interessengegensatz,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 12/94
    Das sind nicht nur der Angeklagte und der Opferzeuge, gleichgültig ob dieser als Privatkläger oder Nebenkläger prozessual beteiligt ist oder denkbar wäre (BGHSt 5, 285), sondern auch gemeinschaftlich angeklagte Personen, soweit - bei Nebentätern - die Verantwortlichkeit des einen Angeklagten die Verantwortlichkeit des anderen begrenzt oder ausschließt, oder - bei gemeinschaftlich handelnden Mitbeschuldigten - das Gewicht der unterschiedlichen Beteiligung verhandelt wird (OLG Oldenburg NStZ 1989, 533 ; OLG Stuttgart NStZ 1990, 542 mit Anm. Geppert; LK-Hübner StGB 10. Aufl. § 356 Rdn. 58, 60; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 356 Rdn. 5; Lackner StGB 20. Aufl. § 356 Rdn. 5; Dahs NStZ 1991, 561 ff. Anderer Ansicht, allerdings ohne Begründung, ersichtlich nur Schönke/Schröder-Cramer StGB 24. Aufl. § 356 Rdn. 13).
  • BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82

    Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 12/94
    Denn eine Beratung der rechtsunkundigen Partei über diesen Fragenkomplex, die auf jeden Fall erforderlich gewesen wäre (BGH NStZ 1982, 466 ; vgl. auch Dahs NStZ 1991, 564, 565), hat der Angeklagte nicht vorgenommen.
  • OLG Stuttgart, 25.04.1990 - 2 Ws 2/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 12/94
    Das sind nicht nur der Angeklagte und der Opferzeuge, gleichgültig ob dieser als Privatkläger oder Nebenkläger prozessual beteiligt ist oder denkbar wäre (BGHSt 5, 285), sondern auch gemeinschaftlich angeklagte Personen, soweit - bei Nebentätern - die Verantwortlichkeit des einen Angeklagten die Verantwortlichkeit des anderen begrenzt oder ausschließt, oder - bei gemeinschaftlich handelnden Mitbeschuldigten - das Gewicht der unterschiedlichen Beteiligung verhandelt wird (OLG Oldenburg NStZ 1989, 533 ; OLG Stuttgart NStZ 1990, 542 mit Anm. Geppert; LK-Hübner StGB 10. Aufl. § 356 Rdn. 58, 60; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 356 Rdn. 5; Lackner StGB 20. Aufl. § 356 Rdn. 5; Dahs NStZ 1991, 561 ff. Anderer Ansicht, allerdings ohne Begründung, ersichtlich nur Schönke/Schröder-Cramer StGB 24. Aufl. § 356 Rdn. 13).
  • BVerfG, 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10

    Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung);

    Zudem hatten mehrere Oberlandesgerichte und das Kammergericht in vergleichbaren Fallgestaltungen Beschuldigte derselben Straftat als Parteien im Sinne von § 356 Abs. 1 StGB angesehen (OLG Oldenburg, NStZ 1989, S. 533 f.; KG, Beschluss vom 15. Februar 1999 - (4) 1 Ss 275/98 (2/99) -, juris; OLG Stuttgart, NStZ 1990, S. 542; OLG Zweibrücken, NStZ 1995, S. 35 ).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die

    Hieraus rechtfertigt sich vorliegend - etwa im Unterschied zum Strafprozess, in dem eine subjektive Disposition des Mandanten über die Interessen nicht möglich ist und nur eine objektive Bestimmung des Interessengegensatzes in Frage kommt, d.h. die objektive wirkliche Interessenlage entscheidet (vgl. BGHSt 5, 284; OLG Zweibrücken NStZ 1995, 35 mit Anm. Dahs NStZ 1995, 16; BayObLG NJW 1995, 606; SK-Rudolphi StGB Stand 1997 § 356 Rdnr. 26) - das subjektive Verständnis des Interessengegensatzes.
  • KG, 10.05.2006 - 1 Ss 409/05

    Parteiverrat: Vertretung des Täters und seines Opfers durch denselben

    Ausgehend von der wahren Sachlage [vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 1995, 35, 36], nämlich der Täterschaft des Zeugen Be. und dessen uneingeschränkter strafrechtlicher Verantwortlichkeit, war der dem Zeugen Ar. im Februar 2002 erteilte Rat, bei einer erneuten Vernehmung in dem Verfahren gegen den Zeugen Be. von seinem Recht nach § 55 StPO Gebrauch zu machen, für die Interessenlage Be.s nicht von Nachteil, während er andererseits dem Risiko begegnete, dass sich der Zeuge Ar. erneut in den Verdacht einer strafbaren Handlung bringen könnte.
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 2a Ss 167/02

    Feststellungen im Urteil; Tragen des Schuldspruchs; Parteiverrat eines

    Insoweit ist eine Einwilligung der Parteien in eine pflichtwidrige Handlung nicht rechtfertigend (vgl. BayObLGSt 1994, 193, 194; OLG Zweibrücken NStZ 1995, 35, 36).
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