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   BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95   

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BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95 (https://dejure.org/1995,2832)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1995 - 4 StR 608/95 (https://dejure.org/1995,2832)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1995 - 4 StR 608/95 (https://dejure.org/1995,2832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitangeklagter - Angelastete Tat - Absperren der Tür - Gewaltanwendung - Sexuelle Handlungen - Erzwingung - Furcht vor Drohung - Angst vor Gewaltanwendung - Opfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177, § 178; StPO § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 123
  • NStZ-RR 1996, 203
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.08.1987 - 4 StR 358/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Vergewaltigung bei Fortwirken

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Doch ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen, daß der Angeklagte die Tür verschlossen hat, um dadurch die sexuellen Handlungen zu erzwingen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2 und Gewalt - 2).

    Dabei kann offenbleiben, ob hierbei eine Verurteilung nach diesen Strafvorschriften voraussetzt, daß die vorangegangene Gewalt nach dem Willen des Täters - wofür hier nichts spricht - der Durchführung der späteren sexuellen Handlung dienen soll (vgl. in diesem Sinne BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2), oder ob es auch genügt, wenn die Gewalt aus anderen Gründen angewendet worden ist (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8 m.w.N.).

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll; zu dieser Tat gehört deshalb das gesamte Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGHSt 32, 215, 216 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83] m.w.N.).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Im übrigen muß die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer Gelegenheit haben, gegebenenfalls auch die durch die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung ausgenommenen Tatvorwürfe (vgl. SA Bd. II Bl. 358 oben) gemäß § 154 a Abs. 3 StPO wieder in das Verfahren einzubeziehen (vgl. BGHSt 32, 84, 85 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]/86;Senatsurteil vom 23. März 1995 - 4 StR 641/94).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 641/94

    Vorwurf - Einbeziehung - Freispruch - Strafänderung

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Im übrigen muß die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer Gelegenheit haben, gegebenenfalls auch die durch die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung ausgenommenen Tatvorwürfe (vgl. SA Bd. II Bl. 358 oben) gemäß § 154 a Abs. 3 StPO wieder in das Verfahren einzubeziehen (vgl. BGHSt 32, 84, 85 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]/86;Senatsurteil vom 23. März 1995 - 4 StR 641/94).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Allerdings hat das Gericht, sofern kein rechtliches Hindernis besteht, die gesamte angeklagte Tat im verfahrensrechtlichen Sinne erschöpfend abzuurteilen; es ist dabei an die rechtliche Beurteilung, wie sie der Anklage und dem Eröffnungsbeschluß zugrunde liegt, nicht gebunden (BGHSt 25, 72, 74, 75 f).
  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 726/86

    Annahme eines fortgesetzten Zusammenhangs zwischen Nötigung und Taterfolg einer

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Äußerungen des Angeklagten, die eine zweckbestimmte Verknüpfung zwischen der Anwesenheit des Hundes und der Durchführung der sexuellen Handlungen belegen könnten (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 1), teilt das Urteil nicht mit.
  • BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95

    Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Für die erneute Verhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß der neue Tatrichter - sollte er wiederum zur Verurteilung des Angeklagten nach §§ 177, 178 StGB gelangen - bei der Strafzumessung zu bedenken haben wird, daß die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen ein Umstand ist, der den Schuldgehalt der Tat mildert und deshalb bei der Strafzumessung zugunsten des Täters zu beachten ist (vgl. Senatsbeschlüssevom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 -, 26. Juli 1995 - 4 StR 401/90 -, 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - und21. September 1995 - 4 StR 529/95).
  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 452/95

    Strafmilderung - Opfer der Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Für die erneute Verhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß der neue Tatrichter - sollte er wiederum zur Verurteilung des Angeklagten nach §§ 177, 178 StGB gelangen - bei der Strafzumessung zu bedenken haben wird, daß die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen ein Umstand ist, der den Schuldgehalt der Tat mildert und deshalb bei der Strafzumessung zugunsten des Täters zu beachten ist (vgl. Senatsbeschlüssevom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 -, 26. Juli 1995 - 4 StR 401/90 -, 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - und21. September 1995 - 4 StR 529/95).
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Dabei kann offenbleiben, ob hierbei eine Verurteilung nach diesen Strafvorschriften voraussetzt, daß die vorangegangene Gewalt nach dem Willen des Täters - wofür hier nichts spricht - der Durchführung der späteren sexuellen Handlung dienen soll (vgl. in diesem Sinne BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2), oder ob es auch genügt, wenn die Gewalt aus anderen Gründen angewendet worden ist (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Auch ist bei der Gesamtstrafenbildung der enge zeitliche und situative Zusammenhang beider Taten zu berücksichtigen (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94

    Vergewaltigung - Nötigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessung - Entziehung der

  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02

    Tat im prozessualen Sinne (Anklageumfang; Tateinheit; Tatmehrheit; zeitliches

    Eine derartige finale Verknüpfung der vorausgegangenen körperlichen Einwirkung könnte als fortwirkende Gewalt zum einen das Merkmal der Drohung (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB) erfüllen (std. Rspr., vgl. nur BGH NStZ-RR 1996, 203; BGHR StGB § 178 Abs. 1 Drohung 1; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8; BGH, Beschluß vom 18. November 1997 - 4 StR 546/97).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll; zu dieser Tat gehört deshalb das gesamte Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGH, Beschluss vom 7. November 1995 - 4 StR 608/95, NStZ-RR 1996, 203 mwN).
  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95

    Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einem

    Der Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll; zur Tat als Prozeßgegenstand gehört dabei nicht nur der Geschehensablauf, der dem Angeklagten in der Anklage zur Last gelegt worden ist, sondern darüberhinaus dessen gesamtes Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (BGHSt 32, 215, 216 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 7. November 1995 - 4 StR 608/95).
  • BGH, 10.11.2008 - 3 StR 433/08

    Anklagegrundsatz; Akkusationsprinzip; Identität der Tat; teilweise Einstellung

    Zwar muss das Gericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden; dabei muss aber stets die Identität der Tat gewahrt bleiben (BGH NStZ-RR 1996, 203).
  • BGH, 07.10.1998 - 1 StR 389/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Beischlaf zwischen Verwandten

    Bei sämtlichen angeklagten und abgeurteilten Vorfällen handelt es sich um eigenständige Taten im prozessualen Sinne (§ 264 StPO) und nicht etwa um Teile desselben geschichtlichen Vorganges (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 203).
  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Zur Tat im prozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Beteiligten, soweit es nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 1995 - 4 StR 608/95, NStZ-RR 1996, 203 mwN).
  • BGH, 10.11.2011 - 3 StR 314/11

    Eröffnungsbeschluss; Anklagegrundsatz; Einstellung des Verfahrens; prozessualer

    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll; zu dieser Tat gehört deshalb das gesamte Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGH, Beschluss vom 7. November 1995 - 4 StR 608/95, NStZ-RR 1996, 203 mwN).
  • OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Ws (Reh) 112/11

    DDR-Unrechtsbereinigung: Teilweise Rehabilitierung bei strafrechtlicher

    § 12 Abs. 2 Nr. 2 StrRehaG spricht in diesem Sinne auch nicht von Taten, wie beispielsweise § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO nahe legen würde, sondern vom Vorwurf, der eher auf die Tat im prozessualen Sinne und damit auf den der Verurteilung zugrunde liegenden geschichtlichen Vorgang hinweist, der sich aus mehreren, den gesetzlichen Tatbestand erfüllenden strafbaren Handlungen des Verurteilten zusammen setzen kann (vgl. zum prozessualen Tatbegriff BGH NStZ-RR 1996, 203; 2003, 82; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 79 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95   

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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 123
  • StV 1996, 26
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 149/89

    Verhängung gleich hoher Strafe nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95
    Schließlich läßt die wiedergegebene Wendung auch besorgen, daß die Strafkammer sich bei der Festsetzung der Strafe in unzulässiger Weise an der Strafzumessung des aufgehobenen Urteils orientiert hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 13).
  • BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94

    Vergewaltigung - Nötigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessung - Entziehung der

    Auszug aus BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat durchBeschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 (in NStZ 1995, 229 nur teilweise abgedruckt) das Urteil im Strafausspruch mit den Feststellungen sowie im Maßregelausspruch auf; dieser entfiel.
  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95

    Natürliche Handlungseinheit - Mehraktiges Tatgeschehen - Einheitlicher Wille -

    Auszug aus BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95
    Der entscheidende Grund dafür, in Fällen der vorliegenden Art das Verhalten des Täters milder zu beurteilen (vgl. auch Senatsbeschlüssevom 26. Juli 1995 - 4 StR 401/95 - und10. August 1995 - 4 StR 452/95), besteht darin, daß das Schwergewicht des Tatunrechts nicht in der Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts des Tatopfers als des durch §§ 177, 178 StGB geschützten Rechtsguts liegt, sondern in der (versuchten) Nötigung (§ 240 StGB) und der Körperverletzung (§ 223 StGB), mit deren Hilfe der Täter zum Vollzug der sexuellen Handlung gelangen will.
  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 452/95

    Strafmilderung - Opfer der Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95
    Der entscheidende Grund dafür, in Fällen der vorliegenden Art das Verhalten des Täters milder zu beurteilen (vgl. auch Senatsbeschlüssevom 26. Juli 1995 - 4 StR 401/95 - und10. August 1995 - 4 StR 452/95), besteht darin, daß das Schwergewicht des Tatunrechts nicht in der Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts des Tatopfers als des durch §§ 177, 178 StGB geschützten Rechtsguts liegt, sondern in der (versuchten) Nötigung (§ 240 StGB) und der Körperverletzung (§ 223 StGB), mit deren Hilfe der Täter zum Vollzug der sexuellen Handlung gelangen will.
  • OLG Hamm, 27.04.2023 - 3 RVs 16/23

    Erfolgreiche Revision nach Verurteilung wegen Gebrauchs unrichtiger

    Ebenso wie es nicht zulässig ist, lediglich vermutete Umstände strafschärfend zu bewerten, können bloße Vermutungen auch nicht das Gewicht strafmildernder Umstände einschränken (BGH, Beschluss vom 21. September 1995 - 4 StR 529/95 -, juris).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auf diesem Gedanken beruht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die dem Tatrichter aufgibt, bei der Straffestsetzung den Umstand zu berücksichtigen, daß wegen der neuerlichen Tat der Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten ist und der Angeklagte deshalb eine weitere Strafe zu verbüßen haben wird (zuletzt Senatsbeschluß vom 21. September 1995 - 4 StR 529/95).
  • BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01

    Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle

    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der nach § 177 StGB qualifizierten Tat bestimmender Umstand (BGH StV 1995, 635 (nur LS); 1996, 26; BGH, Beschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; wie hier auch der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2001, 29; dagegen Bedenken des 2. Strafsenats des BGH, bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30 und Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00).

    Der entscheidende Grund dafür, in Fällen der vorliegenden Art das Verhalten des Täters milder zu beurteilen, liegt darin, daß das Schwergewicht des Tatunrechts nicht in der Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts des Tatopfers liegt, sondern in den weiter verwirklichten Straftatbeständen, mit deren Hilfe der Täter zum Vollzug der sexuellen Handlung gelangen will (BGH StV 1996, 26, 27).

  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

    aa) Soweit sich eine anderslautende obergerichtliche Rechtsprechung auf dem scheinbar entgegen stehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beruft (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20. September 2010 - 3 RVs 117/10, NStZ-RR 2011, 105 m.w.N.), erscheint es zweifelhaft, ob dem tragend eine gegenteilige - eine Vorlagepflicht nach § 121 GVG begründende (in diesem Sinne aber Peglau, a.a.O.) - Ansicht zu entnehmen ist (vgl. zu einem obiter dictum etwa BGH, Beschl. v. 21. September 1995 - 4 StR 529/95, StV 1996, 26).

    Der Bundesgerichtshof verlangt - soweit ersichtlich - eine erkennbare Erörterung dieses Umstands, wenn etwa ein ansonsten drohendes übermäßiges Gesamtstrafübel namentlich aus spezialpräventiven Gründen hierzu im Einzelfall drängt (vgl. BGH, Beschl. v. 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 314; Beschl. v. 21. September 1995 - 4 StR 529/95, StV 1996, 26; Beschl. v. 22. Juli 2009 - 5 StR 243/09, NStZ-RR 2009, 367; vgl. hierzu auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1452; MünchKomm-StPO/Wenske, § 267 Rn. 395).

  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 279/22

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Tätigkeit der Geschädigten als Prostituierte)

    Es benachteiligt den Angeklagten nicht, dass das Landgericht bei der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten die - an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anknüpfende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 1973 - 4 StR 135/73; vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94; vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95; vom 21. September 1995 - 4 StR 529/95, StV 1996, 26; vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00, NStZ 2001, 29 mit abl.

    Der Tatbestand erfasst nach geltender Rechtslage die Vornahme sexueller Handlungen, mit denen sich der Täter - auch ohne Nötigungsmittel (vgl. Hoven, NStZ 2020, 578; zur früheren Rechtslage noch BGH, Beschlüsse vom 21. September 1995 - 4 StR 529/95, StV 1996, 26; vom 20. März 2001 - 4 StR 79/01, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 16; abl.

  • BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00

    Strafzumessung; Gerechter Schuldausgleich; Vergewaltigung bei Bereitschaft zu

    Mag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenkomplex - weil jeweils an andere tatrichterliche Formulierungen anknüpfend - uneinheitlich sein (einerseits BGH bei Dallinger MDR 1973, 555-, BGH StV 1995, 635; 1996, 26; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - andererseits BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH NStZ-RR 1998, 326; BGH, Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 -), so bleibt doch folgendes festzuhalten: Im kriminologischen Gesamtspektrum der - auch qualifizierten - Vergewaltigungstaten besteht eine Polarität und ist dementsprechend bei der Strafzumessung eine Differenzierung geboten zwischen Taten gegen Frauen, die sich dem Täter zu - gegebenenfalls entgeltlichen - sexuellen Handlungen anbieten, und Taten gegen Opfer, die dem Täter keinerlei Anlaß zu der Annahme geben, sie wären zu sexuellem Kontakt bereit.
  • OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ss 5/00

    Beschränkung der Berufung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist;

    Der entscheidende Grund dafür, in diesen Fällen das Verhalten des Täters milder zu beurteilen, besteht darin, dass das Schwergewicht des Tatunrechts nicht in der Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts des Tatopfers als des durch § 177 StGB geschützten Rechtsguts liegt, sondern in der (versuchten) Nötigung und der Körperverletzung, mit deren Hilfe der Täter zum Vollzug der sexuellen Handlung gelangen will (BGH StV 96, 26 f; StV 95, 635).
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 528/98

    Rüge der Verletzung von formellem und materiellem Recht durch den Angeklagten;

    Das entspricht aber nicht der rechtlichen Beurteilung, wie sie das Landgericht seiner Entscheidung zugrundezulegen hatte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 27; BGH Beschluß vom 3. November 1998 - 4 StR 523/98).
  • BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95

    Mitangeklagter - Angelastete Tat - Absperren der Tür - Gewaltanwendung - Sexuelle

    Für die erneute Verhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß der neue Tatrichter - sollte er wiederum zur Verurteilung des Angeklagten nach §§ 177, 178 StGB gelangen - bei der Strafzumessung zu bedenken haben wird, daß die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen ein Umstand ist, der den Schuldgehalt der Tat mildert und deshalb bei der Strafzumessung zugunsten des Täters zu beachten ist (vgl. Senatsbeschlüssevom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 -, 26. Juli 1995 - 4 StR 401/90 -, 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - und21. September 1995 - 4 StR 529/95).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

    Zu diesen Wirkungen gehört nach herrschender - und auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretener - Meinung der wegen der Verurteilung drohende Widerruf einer ausgesetzten Freiheitsstrafe in anderer Sache (sog. "Kumulationswirkung" - vgl. zuletzt Senat , Beschlüsse vom 24. Juni 2010 - III-3 RVs 74/10, vom 7. Juni 2010 - III-3 RVs 72/10, vom 14. April 2010 - III-3 RVs 48/10, vom 13. April 2010 - III-3 RVs 46/10; BGH StV 1996, 26, 27; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; NStZ-RR 2010, 202; OLG Karlsruhe , Beschluss vom 14. April 2003 - 3 Ss 54/03; OLG Hamburg , Beschluss vom 11. August 2003 - II-56/03 1 Ss 77/03; OLG Stuttgart , Beschluss vom 9. Februar 2006 - 1 Ss 575/05; OLG Oldenburg , Beschluss vom 28. Juli 2008 - Ss 266/08).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 523/98

    Innerprozessuale Bindungen an aufrechterhaltene Feststellungen eines ersten in

  • BGH, 18.02.1998 - 2 StR 510/97

    Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung - Schwergewicht des

  • BGH, 30.09.1997 - 4 StR 399/97

    Bedeutungslosigkeit eines Geständnisses - Grundsätzliche Bereitschaft des

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12

    Urteil, BtM, Besitz, Mindestfeststellungen

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Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95   

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https://dejure.org/1995,3413
BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95 (https://dejure.org/1995,3413)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1995 - 4 StR 401/95 (https://dejure.org/1995,3413)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - 4 StR 401/95 (https://dejure.org/1995,3413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 123
  • StV 1995, 635 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94

    Vergewaltigung - Nötigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessung - Entziehung der

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95
    Der neue Tatrichter wird bei der Bemessung der Strafen zu berücksichtigen haben, daß alle Geschädigten mit dem Angeklagten die Durchführung des Geschlechts- und Oralverkehrs gegen Entgelt vereinbart hatten (UA 10, 12, 14) und die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen für die Beurteilung des Schuldgehalts gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichteter Taten ein mildernde Umstand ist, der in der Strafhöhe sichtbaren Ausdruck finden muß (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 555;Senatsbeschluß vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94).
  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90

    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95
    Entgegen der Auffassung der Strafkammer stellt sich das zusammenhängende, von einheitlichem Willen getragene (UA 12, 15) und durch die fortdauernde Drohung mit der Waffe (UA 26) verbundene mehraktige Tatgeschehen zum Nachteil der Geschädigten W. und P. (Fälle II 2 und 3) als jeweils eine natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGH NStZ 1985, 546; 1990, 490, 491; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. vor § 52 Rdn. 2, 2b m.w.N.).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95
    Entgegen der Auffassung der Strafkammer stellt sich das zusammenhängende, von einheitlichem Willen getragene (UA 12, 15) und durch die fortdauernde Drohung mit der Waffe (UA 26) verbundene mehraktige Tatgeschehen zum Nachteil der Geschädigten W. und P. (Fälle II 2 und 3) als jeweils eine natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGH NStZ 1985, 546; 1990, 490, 491; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. vor § 52 Rdn. 2, 2b m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2012 - 1 StR 427/11

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der stundenlangen Peinigung eines

    Vielmehr war das mehraktige Geschehen zum einen von einem einheitlichen Willen, den Geschädigten zu demütigen (UA S. 32), getragen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 4 StR 401/95; BGH, Urteil vom 30. Januar 1991 - 2 StR 321/90, BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 4), zum anderen befand sich der Geschädigte in einer fortdauernden Zwangslage und konnte sich als in einer Gemeinschaftszelle untergebrachter Strafgefangener auch nicht frei bewegen, was der Angeklagte und der Mitangeklagte Ho. bei den Verletzungshandlungen ausnutzten (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, StV 2002, 21 mwN).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98

    Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen;

    Zutreffend hat das Landgericht die von den Angeklagten in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 1997 zwischen Mitternacht und 6.00 Uhr morgens mittäterschaftlich begangenen Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen (Oralverkehr) als eine Tat im Rechtssinne aufgefaßt, denn das zusammenhängende, von einem einheitlichen mittäterschaftlichen Willen getragene und durch das Fortwirken der Gewalt und der Drohungen verbundene mehraktige Tatgeschehen stellt sich als eine natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH StV 1995, 635, jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95

    Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft

    Der entscheidende Grund dafür, in Fällen der vorliegenden Art das Verhalten des Täters milder zu beurteilen (vgl. auch Senatsbeschlüssevom 26. Juli 1995 - 4 StR 401/95 - und10. August 1995 - 4 StR 452/95), besteht darin, daß das Schwergewicht des Tatunrechts nicht in der Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts des Tatopfers als des durch §§ 177, 178 StGB geschützten Rechtsguts liegt, sondern in der (versuchten) Nötigung (§ 240 StGB) und der Körperverletzung (§ 223 StGB), mit deren Hilfe der Täter zum Vollzug der sexuellen Handlung gelangen will.
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch

    Der Senat hält insoweit - entgegen den vom 2. Strafsenat geäußerten Bedenken (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30; BGH. Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00 - an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (BGH StV 1995, 635 : 1996.26; wie hier auch der 5. Strafsenat, Beschluß vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00).
  • BGH, 18.02.1998 - 2 StR 510/97

    Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung - Schwergewicht des

    Bereits gegen diese Begründung, die allerdings an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anknüpfen kann (BGH StV 1995, 635; 1996, 26), bestehen Bedenken; denn das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das auch Prostituierten uneingeschränkt zusteht, wird durch die Nötigung zu sexuellen Handlungen unabhängig davon verletzt, welche Gründe das Tatopfer dazu bestimmt haben, sich dem Täter sexuell zu verweigern.
  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 452/95

    Strafmilderung - Opfer der Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen

    Der Senat hat darüber hinaus bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß die zunächst bestehende grundsätzliche Bereitschaft des späteren Tatopfers zur Vornahme sexueller Handlungen für die Beurteilung des Schuldgehalts von gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichteten Taten ein Umstand ist, der das Gewicht des Tatunrechts in aller Regel herabsetzt und deshalb bei der Bemessung der Strafhöhe erkennbar Berücksichtigung finden muß (Senatsbeschluß vom 26. Juli 1995 - 4 StR 401/95 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1996 - 4 StR 529/96

    Annahme von Tateinheit aufgrund einer natürlichen Handlungseinheit bei

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Oktober 1996 zutreffend ausgeführt hat, stellt sich das zusammenhängende, von einem einheitlichen Willen getragene (UA 25) und durch fortwirkende Gewalt und Drohung (UA 28 bis 32) verbundene mehraktige Tatgeschehen zum Nachteil der Bettina L. (Fall B I der Urteilsgründe) als natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGH bei Holtz MDR 1981, 99; NStZ 1985, 546; Beschluß vom 26. Juli 1995 - 4 StR 401/95 - und Urteil vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 449/96; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. vor § 52 Rdn. 2, 2 b m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94   

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https://dejure.org/1995,2413
BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94 (https://dejure.org/1995,2413)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1995 - 3 StR 588/94 (https://dejure.org/1995,2413)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - 3 StR 588/94 (https://dejure.org/1995,2413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 229
  • NStZ 1996, 123
  • StV 1996, 29
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1991 - 3 StR 172/91

    Konkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Entführung gegen den Willen des

    Auszug aus BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94
    Es mag allerdings sein, daß der Angeklagte die Freiheitsberaubung auch als Gewalt des § 177 StGB eingesetzt hat (zu den dann gegebenen Konkurrenzen vgl. BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 5, 6, 8, 9).
  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 726/86

    Annahme eines fortgesetzten Zusammenhangs zwischen Nötigung und Taterfolg einer

    Auszug aus BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94
    Das angewendete Nötigungsmittel muß nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen, also "final verknüpft" sein (BGHR StGB § 177 I Gewalt 1 und Drohung 2, 4, 6).
  • BGH, 25.03.1992 - 3 StR 51/92

    Voraussetzungen einer Tateinheit von Freiheitsberaubung und Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94
    Es mag allerdings sein, daß der Angeklagte die Freiheitsberaubung auch als Gewalt des § 177 StGB eingesetzt hat (zu den dann gegebenen Konkurrenzen vgl. BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 5, 6, 8, 9).
  • BGH, 26.07.1988 - 1 StR 379/88

    Freiheitsberaubung in Tateinheit begangen mit Vergewaltigung und Entführung gegen

    Auszug aus BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94
    Es mag allerdings sein, daß der Angeklagte die Freiheitsberaubung auch als Gewalt des § 177 StGB eingesetzt hat (zu den dann gegebenen Konkurrenzen vgl. BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 5, 6, 8, 9).
  • BGH, 09.06.1988 - 4 StR 209/88

    Zurücktreten der Freiheitsberaubung hinter der Vergewaltigung bei Benutzung der

    Auszug aus BGH, 10.01.1995 - 3 StR 588/94
    Es mag allerdings sein, daß der Angeklagte die Freiheitsberaubung auch als Gewalt des § 177 StGB eingesetzt hat (zu den dann gegebenen Konkurrenzen vgl. BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 5, 6, 8, 9).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

    Selbst die Feststellung, dass das Opfer mit den sexuellen Handlungen des Täters erkennbar oder gar erklärtermaßen nicht einverstanden war, rechtfertigt nicht den Vorwurf der sexuellen Nötigung (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 12 = NStZ 1995, 229; StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 15; BGH, 3 StR 256/04 vom 5. Oktober 2004, Seite 5; OLG Köln NStZ-RR 2004, 168).
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

    Vor allem aber lässt sich dem Urteil nicht entnehmen, ob die Aufrechterhaltung des Gewaltklimas in der Familie durch ausdrückliche oder schlüssige Drohungen bei der Vornahme der sexuellen Handlungen zum Ausdruck gekommen ist, weil insoweit weder Äußerungen noch ein entsprechendes non-verbales Verhalten des Angeklagten (Tröndle/Fischer, aaO Rn. 21; BGH NStZ 2003, 424; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 6, 12) festgestellt ist.
  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94

    Nötigung - Gewalt - Gewaltanwendung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

    Auch unter Berücksichtigung der Überlegenheit eines erwachsenen Mannes gegenüber einem Kind ist es denkbar, daß das auf Nacktfotos eingestellte Mädchen vom Vorgehen des Angeklagten überrumpelt wurde und lediglich subjektiv Angst empfand, ohne daß der Angeklagte nach seiner Vorstellung Gewalt angewendet hat, um mit seinem Glied an ihre Scheide zu gelangen (vgl. ferner BGH, Beschluß vom 10. Januar 1995 - 3 StR 588/94).
  • LG Aachen, 02.04.2020 - 69 KLs 15/19
    Es lag auch jeweils die notwendige finale Verknüpfung zwischen der Gewaltanwendung und der Herbeiführung bzw. Fortführung der sexuellen Handlungen vor (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 3 StR 588/94 -, juris; Fischer, StGB, a.a.O., § 177 Rn. 67).

    Bei sämtlichen vorgenannten Handlungen lag auch die erforderliche finale Verknüpfung mit der Herbeiführung oder Fortführung der jeweiligen sexuellen Handlungen vor (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 3 StR 588/94 - Fischer, a.a.O., § 177 Rn. 67).

  • BGH, 10.11.1995 - 3 StR 412/95

    Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen hinsichtlich der gesetzlichen

    Nach § 177 StGB wird eine Vergewaltigung entweder mit Gewalt (vgl. BGH NStZ 1985, 71; BGHR StGB § 177 I Gewalt 1, 2, 4) oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (vgl. BGHR StGB § 177 I Drohung 8, 12), begangen.
  • BGH, 01.08.1996 - 4 StR 321/96

    Verwirklichung des Tatbestandes der Vergewaltigung bei Durchführung des

    Ein Geschlechtsverkehr allein gegen den Willen der Frau und aufgrund von nur deren Angstempfindungen stellt noch keine Vergewaltigung im Rechtssinne dar (BGH NStZ 1995, 229).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5610
BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95 (https://dejure.org/1995,5610)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1995 - 4 StR 262/95 (https://dejure.org/1995,5610)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1995 - 4 StR 262/95 (https://dejure.org/1995,5610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Strafverschärfungsgrund - Strafverschärfung - Strafzumessung - Freiheitsberaubung - Gonorrhöe-Infektion

  • rechtsportal.de

    StGB § 177, § 239

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2217
  • ZIP 1995, 1089
  • MDR 1995, 1108
  • NStZ 1996, 123
  • NStZ 1996, 124
  • BB 1995, 1559
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95
    Da nach den Feststellungen die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Tatopfers das tatbestandliche Mittel der Vergewaltigung bildete, tritt die Vorschrift des § 239 StGB hinter die des § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 18, 26, 27; 28, 18, 19; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 5, 6, 8, 9, 10).
  • BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94

    Konkurrenzen - Freiheitsberaubung - Vergewaltigung - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95
    Da nach den Feststellungen die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Tatopfers das tatbestandliche Mittel der Vergewaltigung bildete, tritt die Vorschrift des § 239 StGB hinter die des § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 18, 26, 27; 28, 18, 19; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 5, 6, 8, 9, 10).
  • BGH, 25.03.1992 - 3 StR 51/92

    Voraussetzungen einer Tateinheit von Freiheitsberaubung und Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95
    Da nach den Feststellungen die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Tatopfers das tatbestandliche Mittel der Vergewaltigung bildete, tritt die Vorschrift des § 239 StGB hinter die des § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 18, 26, 27; 28, 18, 19; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 5, 6, 8, 9, 10).
  • BGH, 26.07.1988 - 1 StR 379/88

    Freiheitsberaubung in Tateinheit begangen mit Vergewaltigung und Entführung gegen

    Auszug aus BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95
    Da nach den Feststellungen die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Tatopfers das tatbestandliche Mittel der Vergewaltigung bildete, tritt die Vorschrift des § 239 StGB hinter die des § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 18, 26, 27; 28, 18, 19; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 5, 6, 8, 9, 10).
  • BGH, 09.06.1988 - 4 StR 209/88

    Zurücktreten der Freiheitsberaubung hinter der Vergewaltigung bei Benutzung der

    Auszug aus BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95
    Da nach den Feststellungen die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Tatopfers das tatbestandliche Mittel der Vergewaltigung bildete, tritt die Vorschrift des § 239 StGB hinter die des § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 18, 26, 27; 28, 18, 19; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 5, 6, 8, 9, 10).
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95
    Da nach den Feststellungen die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Tatopfers das tatbestandliche Mittel der Vergewaltigung bildete, tritt die Vorschrift des § 239 StGB hinter die des § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 18, 26, 27; 28, 18, 19; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 5, 6, 8, 9, 10).
  • BGH, 19.06.1991 - 3 StR 172/91

    Konkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Entführung gegen den Willen des

    Auszug aus BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95
    Da nach den Feststellungen die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Tatopfers das tatbestandliche Mittel der Vergewaltigung bildete, tritt die Vorschrift des § 239 StGB hinter die des § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 18, 26, 27; 28, 18, 19; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 5, 6, 8, 9, 10).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95
    Hierbei wird der nunmehr entscheidende Tatrichter im Hinblick auf die Gonorrhöe-Infektion der Geschädigten zu beachten haben, daß diese Folge der Tat strafschärfend nur gewertet werden darf, wenn der Angeklagte sie verschuldet hat, sie somit von ihm mindestens vorausgesehen werden konnte und ihm vorzuwerfen ist (vgl. BGHSt 37, 179, 180; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers (Unzulässigkeit der Bezugnahme auf

    Zwar kommt § 239 Abs. 1 StGB als das allgemeine Delikt nicht zur Anwendung, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung anderer, insbesondere schwerer wiegender Delikte bildet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26, 27 f.; Beschlüsse vom 26. Juli 1988 - 1 StR 379/88, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 2; vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 11; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 10.07.2023 - 5 StR 143/23

    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich der tateinheitlichen Begehung in einem

    Bildet die Behinderung in der Fortbewegungsfreiheit lediglich das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung eines anderen Deliktes und geht nicht über das hinaus, was zu dessen Verwirklichung dient, kommt § 239 StGB als das allgemeinere Delikt nicht zur Anwendung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2019 - 3 StR 14/19; vom 15. November 2006 - 2 StR 447/06; vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 347/98; vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95; vom 7. Juni 1994 - 1 StR 281/94, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10; vom 19. Juni 1991 - 3 StR 172/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 8; Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26 f.).
  • BGH, 27.03.1996 - 2 StR 72/96
    Dem Angeklagten durften nämlich im Hinblick auf § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB nur solche Umstände straferschwerend angelastet werden, von denen er entweder Kenntnis oder sie billigend in Kauf genommen hatte oder die von ihm vorausgesehen werden konnten und deshalb ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGHSt 37, 179, 180; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 bis 5; BGH Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95 und Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95).
  • BGH, 17.06.2020 - 6 StR 132/20

    Strafschärfende Berücksichtigung des Gesamtgepräges einer Straftat;

    Die strafschärfende Erwägung des Landgerichts, gegen den Angeklagten spreche "im Wesentlichen das Gesamtgepräge der Tat, bei der ein älterer Geschädigter mit hohem, internationalem Organisationsaufwand um sein Erspartes gebracht werden sollte', begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil der Senat dem Zusammenhang der Urteilsgründe entnehmen kann, dass diese Umstände für den Angeklagten zumindest vorhersehbar waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90, BGHSt 37 179, 180, und vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95; LKStGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 126).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.1995 - 3 StR 262/95   

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https://dejure.org/1995,4434
BGH, 19.07.1995 - 3 StR 262/95 (https://dejure.org/1995,4434)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1995 - 3 StR 262/95 (https://dejure.org/1995,4434)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - 3 StR 262/95 (https://dejure.org/1995,4434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 123
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1992 - 1 StR 730/92

    Annahme eines unrichtigen Konkurrenzverhältnisses von mehreren Straftaten

    Auszug aus BGH, 19.07.1995 - 3 StR 262/95
    Der neu entscheidende Tatrichter ist durch § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht gehindert, die Einsatzstrafe im Hinblick auf das nunmehr mitzuerfassende Nötigungsgeschehen zu erhöhen; lediglich die Summe der Einzelstrafen und die Gesamtstrafe darf nicht höher sein als bisher (vgl. BGHR StPO § 358 II Nachteil 3, 6).
  • BGH, 07.03.1989 - 5 StR 575/88

    Rechtliche Wirkungen der Aufhebung von Einzelstrafen zur Ermöglichung der

    Auszug aus BGH, 19.07.1995 - 3 StR 262/95
    Der neu entscheidende Tatrichter ist durch § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht gehindert, die Einsatzstrafe im Hinblick auf das nunmehr mitzuerfassende Nötigungsgeschehen zu erhöhen; lediglich die Summe der Einzelstrafen und die Gesamtstrafe darf nicht höher sein als bisher (vgl. BGHR StPO § 358 II Nachteil 3, 6).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 19.07.1995 - 3 StR 262/95
    Die einheitliche Drohung verbindet alle in den ersten Stunden des 26. Januar 1992 begangenen Gesetzesverletzungen zu einer Tat im Rechtssinne (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1, § 249 Abs. 1 jeweils Konkurrenzen 1, BGH NStZ 1985, 546).".
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Daher ist der Senat an einer Bestätigung des Strafausspruchs gehindert (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 7), so daß der Strafausspruch aufzuheben war, wobei der Senat im Hinblick auf die Ähnlichkeit der Taten auch die Strafe im Fall B. aufgehoben hat (vgl. hierzu BGH wistra 1998, 106, 108 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer

    Ohne die Frage der Gewährleistung des gesetzlichen Richters jeweils zu vertiefen, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außerhalb der unmittelbar von § 354 Abs. 1 StPO geregelten Fälle jeweils für den Einzelfall entschieden, ob eine Zurückverweisung bei Wegfall einer Einzelstrafe erforderlich sei (so: BGH, Beschluss vom 24. August 1988 - 2 StR 324/88 - in BGHSt 35, 325, nicht vollständig veröffentlicht; BGH, Beschluss vom 9. November 1989 - 4 StR 491/89 - BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 429/01 - veröffentlicht, in: BGH-Nack; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 4; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 2 und 7; BGHR StGB § 178 Strafzumessung 1) oder ob ausgeschlossen werden könne, dass der Tatrichter eine andere als die vom Revisionsgericht ins Auge gefasste Rechtsfolge verhängt hätte und daher das Revisionsgericht selbst diese Rechtsfolge festsetzen könne (BGH, NStZ-RR 2002, S. 103; BGH, wistra 1999, S. 28; BGH, Beschluss vom 8. August 2002 - 4 StR 250/02 - BGH, Beschluss vom 13. September 2002 - 1 StR 316/02 -).
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

    Der Senat ist aber daran gehindert, die für den zu einer Tat zusammengefaßten Handlungskomplex zu bildende Einsatzstrafe gemäß §- 354 Abs. 1 StPO in Höhe der von der Strafkammer verhängten Gesamtstrafe festzusetzen, da diese zusätzlich eine weitere - aufrechterhaltene - Einzelfreiheitsstrafe (9 Monate betreffend die Verschaffung der 200 Patronen) umfaßt (BGH NStZ-RR 1998, 234; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 7).
  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 356/08

    Tatbegriff bei mehreren Beihilfehandlungen und - infolge von Bewertungseinheit -

    Bei dieser Verfahrensweise konnte die höhere Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten unverändert bleiben (vgl. dazu sonst BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 7 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98

    Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit falscher uneidlicher Aussage

    Der Senat ist gehindert, die für den zu einer Tat zusammengefaßten Handlungskomplex zu bildende Einsatzstrafe gemäß § 354 Abs. 1 StPO in Höhe der von der Strafkammer verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten festzusetzen, da diese zusätzlich eine weitere, aufrechterhaltene Einzelfreiheitsstrafe von acht Monaten umfaßt (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 7; vgl. auch BGHR StGB vor § 1/Serienstraftat, Betrug 2).".
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   BGH, 21.04.1995 - 3 StR 96/95   

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https://dejure.org/1995,8546
BGH, 21.04.1995 - 3 StR 96/95 (https://dejure.org/1995,8546)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1995 - 3 StR 96/95 (https://dejure.org/1995,8546)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1995 - 3 StR 96/95 (https://dejure.org/1995,8546)
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  • NStZ 1996, 123
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.01.1992 - 4 StR 623/91

    Änderung eines Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 21.04.1995 - 3 StR 96/95
    Das hat zur Folge, daß von einer einzigen, tateinheitlich verbundenen Tat auszugehen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 546 sowie BGH, Beschlüssevom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - undvom 15. September 1992 - 4 StR 399/92 -) und daß deswegen die Urteilsformel zum Schuldspruch in der beantragten Weise zu berichtigen ist.
  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92

    Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Sexualdelikt - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 21.04.1995 - 3 StR 96/95
    Das hat zur Folge, daß von einer einzigen, tateinheitlich verbundenen Tat auszugehen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 546 sowie BGH, Beschlüssevom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - undvom 15. September 1992 - 4 StR 399/92 -) und daß deswegen die Urteilsformel zum Schuldspruch in der beantragten Weise zu berichtigen ist.
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 21.04.1995 - 3 StR 96/95
    Das hat zur Folge, daß von einer einzigen, tateinheitlich verbundenen Tat auszugehen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 546 sowie BGH, Beschlüssevom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - undvom 15. September 1992 - 4 StR 399/92 -) und daß deswegen die Urteilsformel zum Schuldspruch in der beantragten Weise zu berichtigen ist.
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   BGH, 18.07.1995 - 4 StR 295/95   

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https://dejure.org/1995,6610
BGH, 18.07.1995 - 4 StR 295/95 (https://dejure.org/1995,6610)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1995 - 4 StR 295/95 (https://dejure.org/1995,6610)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1995 - 4 StR 295/95 (https://dejure.org/1995,6610)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 498/77

    Konkurrenzverhältnis zwischen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und anderen

    Auszug aus BGH, 18.07.1995 - 4 StR 295/95
    Der Senat schließt aus, daß die Strafkammer bei der Summe der verbleibenden Einzelstrafen auf eine mildere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte, weil der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat trotz der Änderung des Konkurrenzverhältnisses gleichgeblieben ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 110).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 18.07.1995 - 4 StR 295/95
    Die fortdauernde Gewaltanwendung verbindet die Fälle der versuchten Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung zu einer Tat; denn für die Tateinheit reicht es aus, wenn ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Vorliegens einer Tathandlung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 18.07.1995 - 4 StR 295/95
    Die fortdauernde Gewaltanwendung verbindet die Fälle der versuchten Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung zu einer Tat; denn für die Tateinheit reicht es aus, wenn ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für

    Zur Bescheinigung nach § 20 AsylVfG aF hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 295/95) die Auffassung vertreten, es handele sich hinsichtlich der Personalien nicht um eine öffentliche Urkunde i.S. des § 271 StGB.
  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 57/12

    Sicherungsverwahrung (Beachtung der strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen,

    a) Formal wurden die Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 StGB bejaht, weil aus den Einzelstrafen von über einem Jahr - insoweit wäre auch die Einzelstrafe von einem Jahr zu berücksichtigen gewesen - (fiktiv) eine Gesamtstrafe von drei Jahren zu bilden gewesen wäre (vgl. schon BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 295/95, NJW 1995, 3263).
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   BGH, 14.03.1995 - 1 StR 844/94   

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https://dejure.org/1995,9156
BGH, 14.03.1995 - 1 StR 844/94 (https://dejure.org/1995,9156)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1995 - 1 StR 844/94 (https://dejure.org/1995,9156)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1995 - 1 StR 844/94 (https://dejure.org/1995,9156)
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  • BGH, 05.02.1992 - 2 StR 449/91

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des milderen Strafrahmens der §§ 23 Abs. 2,

    Auszug aus BGH, 14.03.1995 - 1 StR 844/94
    Anders als in einem Fall, den der Bundesgerichtshof mitUrteil vom 5. Februar 1992 - 2 StR 449/91 - entschieden hat, liegt die verhängte Strafe nicht etwa weit über dem gesetzlichen Mindestmaß.
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 14.03.1995 - 1 StR 844/94
    Das ist, was das Mindestmaß angeht, rechtsfehlerhaft: Da dem Angeklagten ein tateinheitlich begangenes Verbrechen der vollendeten sexuellen Nötigung zur Last fällt, das die Strafkammer nicht als minder schwer i.S.v. § 178 Abs. 2 StGB wertet, bestimmt sich hier die Untergrenze des Strafrahmens nach der - höheren - Mindeststrafe für dieses Delikt, die nach § 178 Abs. 1 StGB ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StGB; zur Sperrwirkung des milderen Gesetzes vgl. RGSt 73, 148; BGHSt 1, 152; Stree in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 52 Rdn. 34).
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