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Rechtsprechung
   BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95   

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BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95 (https://dejure.org/1995,2437)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1995 - 4 StR 596/95 (https://dejure.org/1995,2437)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1995 - 4 StR 596/95 (https://dejure.org/1995,2437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige Aufhebung des Steuerungsvermögens - Blutalkoholkonzentration von 3,63 Promille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 227
  • StV 1996, 204
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Diese Erwägungen genügen schon wegen ihres formelhaften, nicht näher konkretisierten Hinweises auf das "Erscheinungsbild" und "Leistungsverhalten" des Angeklagten "vor, während und nach der Tat" nicht den Anforderungen, die bei schwerwiegender Alkoholisierung an die zur Begründung erhalten gebliebener Steuerungsfähigkeit gebotene Gesamtwürdigung (BGHR StGB § 20 BAK 6, 9, 12) zu stellen sind.

    Er muß dabei insbesondere auch nicht ohne weiteres die eher vagen Angaben des Angeklagten zu seinen Trinkmengen als unwiderlegt hinnehmen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 20 BAK 12).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Richtig ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Schwurgerichts, daß die Anordnung der Unterbringung die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraussetzt (BVerfG NStZ 1994, 578).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93

    Frage des anwendbaren Strafrechts für Taten eines DDR-Bürgers in der DDR, der vor

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Vielmehr muß der Tatrichter erkennen lassen, daß er zumindest auch die hochgradige Alkoholisierung des Angeklagten und das Fehlen eines verständlichen Motivs für eine so schwere Tat in Erwägung gezogen hat (vgl. BGH StV 1994, 13).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Er muß dabei insbesondere auch nicht ohne weiteres die eher vagen Angaben des Angeklagten zu seinen Trinkmengen als unwiderlegt hinnehmen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 20 BAK 12).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 207/87

    Mangelnde Erforderlichkeit als Grund für die Ablehnung eines Beweisantrags zur

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Auch ist eine - hier jedenfalls teilweise - erhalten gebliebene Erinnerung des Angeklagten als Anhaltspunkt für eine noch intakt gewesene Steuerungsfähigkeit ohne besondere Aussagekraft (vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 4, 5).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Daß dies geschehen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Doch mußte der Tatrichter nachvollziehbar dartun, daß auch mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen ist (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1995 - 2 StR 281/95).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Daß dies geschehen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Des weiteren könnte hier von Bedeutung sein, daß der Angeklagte nicht ausschließbar überhaupt erst am Morgen nach der Tat, als er "in die Schlafstube ging, um nach den beiden anderen zu schauen" (UA 13), erkannt hat, daß W. tot war (vgl. dazu BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 40).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95
    Daß dies geschehen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88
  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 229/20

    Diebstahl (Wegnahme: Gewahrsam eines Verletzten an seinen neben ihm liegenden

    (1) Bei der notwendigen Gesamtwürdigung spielen im Einzelfall insbesondere folgende Umstände eine Rolle: die Alkoholgewöhnung des Täters (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 105), der feststellbare Blutalkoholgehalt zur Tatzeit und Trinkmenge sowie Trinkgeschwindigkeit, die körperliche und seelische Verfassung des Täters zur Zeit der Tat, das Tatmotiv, das mehr oder weniger gesteuert wirkende Leistungsverhalten vor, während und nach der Tat (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525, 3526), das Vorliegen von markanten Ausfallerscheinungen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281), Störungen von Denken und Wahrnehmung, Veränderungen im Affekt, das Vorhandensein oder Fehlen einer Erinnerung an das Geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 1995 - 4 StR 596/95, NStZ 1996, 227), die mehr oder weniger genaue Tatplanung und ein zielgerichtetes Verhalten bei der Tatbegehung, ein umsichtiges Nachtatverhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360) sowie konstellative Faktoren, wie Übermüdung, Erkrankung, Drogenoder Medikamenteneinnahme, eine affektive Erregung oder eine Persönlichkeitsstörung.
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

    Hinzu kommt, daß das Urteil nicht hinreichend erkennen läßt, ob das Landgericht bei der Beurteilung der psychodiagnostischen Kriterien genügend bedacht hat, daß "eingeschliffenes" Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" jedenfalls nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen Blutalkoholkonzentration zu entkräften (BGHSt 43, 66, 70; BGH NStZ 1996, 227 = StV 1996, 224; BGH BA 1999, 179, 180).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Dies gilt namentlich dann, wenn sich die Blutalkoholkonzentration dem Wert von 3 (bzw. 3,3 0/00 bei schwerwiegenden Gewaltdelikten) nähert oder sie diesen - wie hier - überschreitet, von dem ab nach der Rechtsprechung regelmäßig Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) zu erörtern ist (BGH NStZ 1996, 227 = StV 1996, 204).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

    Insoweit hat der Tatrichter nämlich zu bedenken, daß eingeschliffenes Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" (vgl. BGH NStZ 1996, 227) auch dann, wenn sie sich als motorisch unauffällig und situationsangepaßt darstellen, nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 - und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96).
  • BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96

    Verminderte Schuldfähigkeit infolge Alkoholkonsums - Erhebliche Verminderung der

    Damit steht die Rechtsprechung des 4. Strafsenats in Einklang, der auch den Umständen der Tatausführung, welche auf "schlichten Handlungsmustern" beruht (z.B. Schlagen, Treten, Würgen), die Eignung abspricht, die Indizfunktion einer hohen BAK zu entkräften (BGH NStZ 1996, 227).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1995 - 2 StR 225/95   

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https://dejure.org/1995,2724
BGH, 03.11.1995 - 2 StR 225/95 (https://dejure.org/1995,2724)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1995 - 2 StR 225/95 (https://dejure.org/1995,2724)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1995 - 2 StR 225/95 (https://dejure.org/1995,2724)
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Kämpfende Brüder

§ 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft - Nebentäterschaft, Kenntnis und Billigung;

Strafzumessung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatbeiträge - Wechselseitiges Einverständnis - Sukzessive Mittäterschaft - Vorangegangenes Geschehen - Wissen des Hinzutretenden

  • rechtsportal.de

    StGB § 25

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 227
  • StV 1996, 252
  • StV 1996, 258
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.11.1995 - 2 StR 225/95
    Die Angeklagten sind jedoch Nebentäter eines versuchten Totschlags (vgl. RGSt 68, 251, 256; BGHSt 4, 20, 21).
  • RG, 02.07.1934 - 2 D 517/34

    1. Sind die schriftlichen Aufenthaltsgenehmigungen, die die

    Auszug aus BGH, 03.11.1995 - 2 StR 225/95
    Die Angeklagten sind jedoch Nebentäter eines versuchten Totschlags (vgl. RGSt 68, 251, 256; BGHSt 4, 20, 21).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Das schloß lediglich die Zurechnung des lebensgefährlichen Stiches als mittäterschaftlich begangen aus (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 21, 27).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Damit ist zugleich das wechselseitige Einverständnis mit den "Aktivisten" ausreichend belegt (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 21).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

    Auch sukzessive Mittäterschaft erscheint nach Feststellungen fraglich: Diese liegt nur vor, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 21, 27).
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