Rechtsprechung
BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verminderung der Schuldfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 328
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.12.1988 - 4 StR 566/88
Versagung der Strafmilderung wegen Kenntnis des Täters von seiner …
Auszug aus BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95
Daß ein Täter seinen zur Verminderung der Schuldfähigkeit führenden Defekt selbst herbeigeführt hat, darf schulderhöhend nur dann gewertet werden, wenn er diesen Zustand schuldhaft verursacht hat und damit rechnen mußte, in diesem Zustand eine strafbare Handlung zu begehen, die in Ausmaß und Intensität mit der ihm jetzt vorzuwerfenden vergleichbar ist (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 16 und Jähnke in LK 11. Aufl. § 21 Rdn. 22, jeweils m.w.N.). - BGH, 16.12.1959 - 4 StR 484/59
Auszug aus BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95
Nicht anwendbar ist dieser Grundsatz jedoch auf die rechtliche Wertung der zur Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen (vgl. BGHSt 14, 68, 73;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 28 und Hürxthal KK 3. Aufl. § 261 Rdn. 61 jeweils m.w.N.). - BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89
Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des …
Auszug aus BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95
Das wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 17, jeweils m.w.N.). - BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86
Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit
Auszug aus BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95
Das wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 17, jeweils m.w.N.).
- BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06
Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Wirkung von Testosteron; in …
Dieser Grundsatz ist zwar auf die rechtliche Wertung der zur Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen nicht anwendbar (vgl. BGHSt 14, 68, 73; BGH NStZ 1996, 328 m.w.N.). - BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99
Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo; …
Nicht anwendbar ist der Zweifelsgrundsatz auf die rechtliche Wertung der zur Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen (vgl. BGHR StGB § 21 in dubio pro reo 1 m.N.), insbesondere nicht auf die vom Tatrichter zu beantwortende Rechtsfrage (BGHSt 43, 66, 77;… BGHR § 21 Erheblichkeit 2; vgl. auch Maatz StV 1998, 279, 280), ob die Verminderung der Steuerungsfähigkeit erheblich" im Sinne des § 21 StGB ist. - BGH, 03.08.2004 - 1 StR 293/04
Mord (niedrige Beweggründe) Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit …
Sie ist daher nicht dem Zweifelssatz zugänglich (vgl. BGHR StGB § 21 in dubio pro reo 1 m. w. N.).
- BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04
Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Affekt und gegenindizierende …
Eine Rechtsfrage kann aber nicht, wie es die Strafkammer getan hat, auf der Grundlage des Zweifelssatzes beantwortet werden (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluß vom 3. August 2004 - 1 StR 293/04; BGHR StGB § 21 in dubio pro reo 1 m.w.N.). - BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99
Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der …
Zwar ist es anerkannt, daß es - jedenfalls bei der Strafrahmenwahl - rechtsfehlerhaft ist, der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit deswegen ein geringeres Gewicht beizumessen, weil sie nicht erwiesen ist, sondern nach dem Zweifelssatz lediglich unterstellt wurde oder nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (BGH bei Holtz MDR 1986, 622; BGHR StGB § 21 in dubio pro reo 1 und Strafrahmenverschiebung 4, 17), denn auch in den Fällen, in denen unter Anwendung des Zweifelssatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen ist, ist dieser Sachverhalt bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung, wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter. - BGH, 17.12.1999 - 2 StR 546/99
Verminderte Schuldfähigkeit - Strafzumessung - Strafmilderung
Zu bemerken ist noch folgendes: Das Landgericht hat zwar rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 21 in dubio pro reo 1) den Umständen, die eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten begründeten, bei der eigentlichen Strafzumessung "nur noch ein sehr eingeschränktes Gewicht" beigemessen, weil die Voraussetzungen des § 21 StGB "Iediglich nicht auszuschließen" sind.
Rechtsprechung
BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen - Gesamtstrafenbildung - Strafmilderung
- rechtsportal.de
StGB § 54
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 328
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 29.11.1985 - 2 StR 596/85
Strafbarkeit eines Arztes bei Tod einer Patientin auf Grund fehlerhafter Diagnose …
Auszug aus BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Diesen Umstand hätte das Landgericht strafmildernd berücksichtigen müssen (st. Rspr., BGH NStZ 1983, 167; 1986, 217 f;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 2 und 6). - BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94
Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug
Auszug aus BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Sollte sich dabei ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) ergeben, so läge darin ein selbständiger, neben dem Zeitablauf seit Verübung der Taten zu beachtender Strafmilderungsgrund (…st. Rspr., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 bis 8; BGH StV 1992, 452; 1994, 652; 1994, 653; Detter NStZ 1995, 171 Nr. 9 m.w.N.); das Tatgericht müßte dann das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen bestimmen (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; 1995, 1277;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; BGH StV 1994, 653;… Detter aaO. m.w.N.). - BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91
Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung
Auszug aus BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Sollte sich dabei ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) ergeben, so läge darin ein selbständiger, neben dem Zeitablauf seit Verübung der Taten zu beachtender Strafmilderungsgrund (st. Rspr., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 bis 8; BGH StV 1992, 452; 1994, 652; 1994, 653; Detter NStZ 1995, 171 Nr. 9 m.w.N.); das Tatgericht müßte dann das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen bestimmen (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; 1995, 1277;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; BGH StV 1994, 653;… Detter aaO. m.w.N.).
- BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88
Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen …
Auszug aus BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Sollte sich dabei ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) ergeben, so läge darin ein selbständiger, neben dem Zeitablauf seit Verübung der Taten zu beachtender Strafmilderungsgrund (st. Rspr., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 bis 8; BGH StV 1992, 452; 1994, 652; 1994, 653; Detter NStZ 1995, 171 Nr. 9 m.w.N.); das Tatgericht müßte dann das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen bestimmen (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; 1995, 1277;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; BGH StV 1994, 653;… Detter aaO. m.w.N.). - BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
Aufklärungsrüge - Verfahrensverzögerung - Freiwilliger Rücktritt - Prozeßbetrug - …
Auszug aus BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Sollte sich dabei ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) ergeben, so läge darin ein selbständiger, neben dem Zeitablauf seit Verübung der Taten zu beachtender Strafmilderungsgrund (…st. Rspr., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 bis 8; BGH StV 1992, 452; 1994, 652; 1994, 653; Detter NStZ 1995, 171 Nr. 9 m.w.N.); das Tatgericht müßte dann das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen bestimmen (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; 1995, 1277;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; BGH StV 1994, 653;… Detter aaO. m.w.N.). - BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des …
Auszug aus BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Sollte sich dabei ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) ergeben, so läge darin ein selbständiger, neben dem Zeitablauf seit Verübung der Taten zu beachtender Strafmilderungsgrund (st. Rspr., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 bis 8; BGH StV 1992, 452; 1994, 652; 1994, 653; Detter NStZ 1995, 171 Nr. 9 m.w.N.); das Tatgericht müßte dann das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen bestimmen (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; 1995, 1277;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; BGH StV 1994, 653;… Detter aaO. m.w.N.). - BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91
Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche …
Auszug aus BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Diesen Umstand hätte das Landgericht strafmildernd berücksichtigen müssen (st. Rspr., BGH NStZ 1983, 167; 1986, 217 f; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 2 und 6). - BGH, 04.10.1995 - 1 StR 548/95
Lange Verfahrensdauer - Vertretenmüssen - Mildernde Berücksichtigung
Auszug aus BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Geringere Einzelstrafen hätten angesichts des Unrechts- und Schuldgehalts der Taten den Rahmen des Schuldangemessenen unterschritten; sie wären daher selbst bei Berücksichtigung der seit den Taten verstrichenen Zeitspanne und der vom Beschwerdeführer - freilich ohne substantiierte Darlegung - behaupteten Verfahrensverzögerung nicht in Betracht gekommen (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Juni 1995 - 2 StR 219 und 220/95 - sowiev. 4. Oktober 1995 - 1 StR 548/95). - BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92
Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen
Auszug aus BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Sollte sich dabei ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) ergeben, so läge darin ein selbständiger, neben dem Zeitablauf seit Verübung der Taten zu beachtender Strafmilderungsgrund (…st. Rspr., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 bis 8; BGH StV 1992, 452; 1994, 652; 1994, 653; Detter NStZ 1995, 171 Nr. 9 m.w.N.); das Tatgericht müßte dann das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen bestimmen (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; 1995, 1277;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; BGH StV 1994, 653;… Detter aaO. m.w.N.). - BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94
Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht - …
Auszug aus BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Sollte sich dabei ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) ergeben, so läge darin ein selbständiger, neben dem Zeitablauf seit Verübung der Taten zu beachtender Strafmilderungsgrund (st. Rspr., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 bis 8; BGH StV 1992, 452; 1994, 652; 1994, 653; Detter NStZ 1995, 171 Nr. 9 m.w.N.); das Tatgericht müßte dann das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen bestimmen (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; 1995, 1277;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; BGH StV 1994, 653;… Detter aaO. m.w.N.). - BGH, 29.03.1988 - 5 StR 76/88
Ermittlung der Strafzumessung aufgrund rechnerischer Mittelwerte
- BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93
Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung - …
- BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens
- BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - …
- BGH, 30.11.1982 - 5 StR 749/82
Strafzumessung - Zeitablauf - Tatbeendigung - Aburteilung
- BGH, 08.03.2006 - 2 StR 565/05
Zur Frage einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 …
Nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetretene Verzögerungen sind vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NJW 1995, 1101; NStZ 1996, 328; st. Rspr.). - BGH, 28.08.2003 - 4 StR 318/03
Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei bestehendem zivilrechtlichem Anspruch
Der Senat ist trotz des insoweit entgegenstehenden Aufhebungsantrags des Generalbundesanwalts nicht gehindert, im Beschlußwege zu entscheiden (BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1). - BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08
Keine Erstreckung des Erfolgs der Revision auf die Kompensation …
Der sachlich-rechtliche Mangel, der in einem solchen Fall zur Aufhebung führt, liegt nach der Aufgabe der früher praktizierten Strafabschlagslösung, bei der die Anwendung des § 357 StPO in Betracht gezogen worden ist (vgl. BGH NStZ 1996, 328; BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, insoweit in BGHSt 49, 342 nicht abgedruckt), aber nicht (auch) in einer Gesetzesverletzung bei der Anwendung des materiellen Strafrechts.
- BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07
Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung …
§ 349 Abs. 5 StPO steht dem nicht entgegen (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1). - BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06
Mittäterschaft beim unerlaubten Erwerb von Schusswaffen, um sie einem …
§ 349 Abs. 5 StPO steht dem nicht entgegen, da diese Regelung lediglich eine Beschlussentscheidung zu Ungunsten des revidierenden Angeklagten gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft ausschließt (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1). - BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23
Darlegen der wesentlichen Grundzüge der Einlassungen der Angeklagten in …
Dieser Zweck trifft auf Mitangeklagte, die am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligt sind, weil weder sie selbst noch andere zu ihren Gunsten Revision eingelegt haben und ihre Verurteilung mithin schon rechtskräftig ist, nicht zu; sie in diesen Schutz einzubeziehen, besteht kein sachlicher Grund (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 1995 - 2 StR 572/95, BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1). - BGH, 24.03.2020 - 6 StR 18/20
Erpresserischer Menschenraub (Tätige Reue: Voraussetzungen)
Der Senat konnte hierüber durch Beschluss entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 1995 - 2 StR 572/95, BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1). - BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/07 § 349 Abs. 5 StPO steht dem nicht entgegen, da diese Regelung lediglich eine Beschlussentscheidung zu Ungunsten des revidierenden Angeklagten gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft ausschließt (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1).
- BGH, 27.09.2018 - 4 StR 270/18
Änderung des Schuldspruchs bei Teileinstellung des Verfahrens (hier: …
Die antragswidrig unterbliebene Erstreckung steht einer Beschlussentscheidung ebenfalls nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 1995 - 2 StR 572/95, NStZ 1996, 328, 329;… Schmitt in MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 349 Rn. 22 mwN). - BGH, 07.08.1996 - 3 StR 206/96
Verwerfung einer Revision
Das Landgericht hat es zwar versäumt, das Maß der Berücksichtigung des festgestellten und sowohl bei den Einzelstrafen als auch bei der Gesamtstrafe als Strafmilderungsgrund gewerteten Verstoßes gegen den Beschleunigungsgrundsatz des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK in den Urteilsgründen konkret zu benennen (vgl. u.a. BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7, BGH NStZ 1996, 328, 329); im Hinblick auf die sehr milden Strafen schließt der Senat jedoch aus, daß der Strafausspruch hierdurch zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt worden ist.