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   BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95   

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BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95 (https://dejure.org/1996,1708)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1996 - 2 StR 596/95 (https://dejure.org/1996,1708)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 2 StR 596/95 (https://dejure.org/1996,1708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1685
  • MDR 1996, 624
  • NStZ 1996, 400
  • StV 1997, 170
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95
    Der Senat hat bereits Bedenken, ob die Verteidigung in ihrer Revisionsbegründung in dem gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO gebotenen Umfang Tatsachen vorgetragen hat, die dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob das Urteil auf dem geltend gemachten Verfahrensfehler beruhen kann (vgl. BGHSt 30, 131, 135).
  • BGH, 23.11.1965 - 5 StR 457/65

    Erfordernis des Beruhens des angefochtenen Urteils auf einer etwaigen

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95
    So hat der Bundesgerichtshof auch nach einem Verstoß gegen § 245 Abs. 1 StPO wiederholt ein Beruhen des Urteils auf diesem Fehler verneint (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1995 - 5 StR 303/95; Urt. v. 10. August 1990 - 3 StR 475/89 = BGHR StGB § 129 a Abs. 1 - Vereinigung 1; Urt. v. 23. November 1965 - 5 StR 457/65).
  • BGH, 24.10.1972 - 1 StR 277/72

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit - Nachprüfung einer

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95
    Geht man hiervon aus, dann muß mit der Revision vorgetragen werden, zu welchen Beweisthemen der Zeuge im Ermittlungsverfahren bisher vernommen wurde und zu welchen Tatsachen er nach Aktenlage bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung Angaben machen sollte (vgl. BGH, Urt. v. 24. Oktober 1972 - 1 StR 277/72; andererseits aber auch BGH bei Dallinger MDR 1966, 199 f).
  • BGH, 11.12.1974 - 3 StR 323/73

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Verwertung von nicht benutzten präsenten

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95
    Auch der Bundesgerichtshof hat - vornehmlich in früherer Zeit - die Ansicht vertreten, Sinn und Zweck des § 245 Abs. 1 StPO verbiete es grundsätzlich auch dem Revisionsgericht, seinerseits die Unerheblichkeit des Beweismittels festzustellen; er hat aber Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen (vgl. Urt. v. 11. Dezember 1974 - 3 StR 323/73).
  • BGH, 10.08.1990 - 3 StR 475/89

    Verurteilung der Angeklagten wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95
    So hat der Bundesgerichtshof auch nach einem Verstoß gegen § 245 Abs. 1 StPO wiederholt ein Beruhen des Urteils auf diesem Fehler verneint (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1995 - 5 StR 303/95; Urt. v. 10. August 1990 - 3 StR 475/89 = BGHR StGB § 129 a Abs. 1 - Vereinigung 1; Urt. v. 23. November 1965 - 5 StR 457/65).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65

    Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95
    Dabei kann es für die Beurteilung keinen Unterschied machen, ob der Zeuge vor Gericht erschienen war oder unter Berufung auf sein vermeintliches Zeugnisverweigerungsrecht der Verhandlung mit Zustimmung des Gerichts fernblieb (BGHSt 21, 12, 13; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17).
  • BGH, 14.09.1973 - 5 StR 318/73

    Wiederherstellung der zwischenzeitlich ausgeschlossenen Öffentlichkeit bei einer

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95
    Selbst in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die davon ausgingen, daß bei einem Verstoß gegen § 245 Abs. 1 StPO kaum jemals mit Sicherheit auszuschließen sei, daß das Urteil auf der unterlassenen Vernehmung des Zeugen beruhe, wurde die Beruhensfrage konkret geprüft (BGH, Beschl. v. 14. September 1973 - 5 StR 318/73).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95
    Dabei kann es für die Beurteilung keinen Unterschied machen, ob der Zeuge vor Gericht erschienen war oder unter Berufung auf sein vermeintliches Zeugnisverweigerungsrecht der Verhandlung mit Zustimmung des Gerichts fernblieb (BGHSt 21, 12, 13; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17).
  • BGH, 12.07.1995 - 5 StR 303/95

    Verweigerung der Auskunft - Aussagenverweigerung - Zeugenaussage - Zwangsmittel -

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95
    So hat der Bundesgerichtshof auch nach einem Verstoß gegen § 245 Abs. 1 StPO wiederholt ein Beruhen des Urteils auf diesem Fehler verneint (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1995 - 5 StR 303/95; Urt. v. 10. August 1990 - 3 StR 475/89 = BGHR StGB § 129 a Abs. 1 - Vereinigung 1; Urt. v. 23. November 1965 - 5 StR 457/65).
  • RG, 13.07.1911 - II 470/11

    1. Beleidigung einer Personengesamtheit. 2. Darf der Wahrheit einer

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95
    Aus diesem Grunde kann die genannte Frage auch nur aufgrund aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände aus tatsächlichen Gründen beantwortet werden und nicht mit Hilfe einer allgemeinen Rechtsregel (vgl. RGSt 45, 138, 143).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    (aa) Insoweit ist bei einem Verstoß gegen § 245 Abs. 1 StPO anerkannt, dass der Umstand, dass der Ablehnungsgrund der Unerheblichkeit in Fällen des § 245 StPO nicht gilt, nicht dazu führt, dass bei rechtsfehlerhafter Nichtverwendung eines präsenten Beweismittels eine Beruhensprüfung grundsätzlich zu unterbleiben hat bzw. dass ein Beruhen des Urteils auf der Gesetzesverletzung regelmäßig nicht auszuschließen ist (BGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 596/95, NJW 1996, 1685).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    An einem Beruhen fehlt es in diesen Fällen jedenfalls dann, wenn die unterlassene Beweiserhebung die Entscheidung mit Sicherheit nicht beeinflusst hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29 Rn. 75; Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 596/95, BGHR StPO § 245 Abs. 1 Beruhen 1; Arnoldi, NStZ 2018, 305, 312; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 245 Rn. 80; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 245 Rn. 30; SK-StPO/Frister, 5. Aufl., § 245 Rn. 69; SSW-StPO/Sättele, 4. Aufl., § 245 Rn. 36).
  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    Auch in diesen Fällen kann der Senat aufgrund des eben Ausgeführten ausschließen, dass die jeweils unterlassenen Beweiserhebungen die Entscheidung des Landgerichts beeinflusst haben könnten (vgl. zum Maßstab der Beruhensprüfung bei Verstößen gegen § 245 StPO: BGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 596/95, NStZ 1996, 400).
  • BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09

    Schuldspruch zum tödlichen Streit zwischen yezidischen Familien rechtskräftig

    Wurde der Zeuge vom Gericht ohne entsprechenden Beweisantrag geladen, dann muss das "Beweisthema", das der Prüfung der Beruhensfrage zugrunde zu legen ist, auf andere Weise ermittelt werden (BGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 596/95, NJW 1996, 1685 f.).
  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände (vgl. so für den Fall der Verletzung von § 245 StPO: BGHR StPO § 245 Abs. 1 Beruhen 1) kann indessen zu dem Ergebnis führen, daß auch bei richtiger Entscheidung über den Beweisantrag von Seiten des Angeklagten keine anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten gestellt werden können (vgl. dazu BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 1 mit Anmerkung Müller in StV 1994, 636, 637; Schlüchter a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2012 - 5 StR 554/12

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht des Cousins des Angeklagten

    Der Senat kann nicht sicher ausschließen, dass das Urteil auf diesem Rechtsfehler beruht (zum Maßstab vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 596/95, NJW 1996, 1685 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2016 - 1 OLG 1 Ss 55/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

    Die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände (vgl. so für den Fall der Verletzung von § 245 StPO: BGHR § 245 I StPO Beruhen 1) kann indessen zu dem Ergebnis führen, dass ausgeschlossen werden kann, dass auch bei richtiger Entscheidung über den Beweisantrag von Seiten des Angeklagten andere sachdienliche Anträge gestellt worden wären (vgl. BGH NStZ 1997, 286 m.w.N.).
  • BGH, 06.08.2002 - 5 StR 314/02

    Aufklärungspflicht; Auskunftsverweigerungsrecht (umfassendes;

    Dahinstehen kann auch der Umfang der Vortragspflicht (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) zum bisherigen und erwarteten Aussageverhalten des Zeugen in Fällen der vorliegenden Art (vgl. BGH NJW 1996, 1685, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 245 Rdn. 30), eingeschlossen die Frage, ob es einer regelgerechten Aufklärungsrüge mit entsprechend weitgehender Vortragspflicht bedurft hätte.
  • OLG Köln, 21.01.2014 - 1 RVs 263/13

    Mindesanforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Urteilsgründe im Falle

    Die Prüfung dieser Frage muss aufgrund aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände vorgenommen werden und nicht mit Hilfe einer allgemeinen Rechtsregel (vgl. BGH NStZ 1996, 400).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 295/97

    Voraussetzung für die Ausnahme von der gerichtlichen Beweiserhebungspflicht -

    Der Senat kann auch nicht sicher ausschließen, daß die unterlassene Anhörung des Sachverständigen die Entscheidung beeinflußt hat (vgl. BGHR StPO § 245 Abs. 1 Beruhen 1 = NJW 1996, 1685 [BGH 31.01.1996 - 2 StR 596/95]).
  • OLG Hamm, 13.08.2003 - 3 Ss 397/03

    Berufungshauptverhandlung; Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung;

  • KG, 29.01.2024 - 3 ORbs 14/24

    Beweisantrag, Bescheidung erst im Urteil, Verfahrensfehler

  • OLG Zweibrücken, 05.01.2000 - 1 Ss 284/99

    Auskunftsverweigerungsrecht trotz rechtskräftiger Verurteilung?

  • KG, 13.06.2018 - 3 Ws (B) 141/18

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17

    Begriff der völligen Ungeeignetheit eines Beweismittels i.S. von § 244 Abs. 3 S.

  • BGH, 06.08.2002 - 5 StR 314/02
  • OLG Zweibrücken, 21.01.2019 - 1 OWi 2 SsBs 64/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterlassen einer förmlichen

  • KG, 01.02.2018 - 5 Ss 49/17
  • KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
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