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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96, 3 Ws 41/96   

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OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96, 3 Ws 41/96 (https://dejure.org/1996,1804)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.1996 - 3 Ws 40/96, 3 Ws 41/96 (https://dejure.org/1996,1804)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 1996 - 3 Ws 40/96, 3 Ws 41/96 (https://dejure.org/1996,1804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Bedingte Entlassung, Erstverbüßer, Jugendstrafe, Vollzug im Erwachsenenvollzug, anzuwendendes Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 88, § 85 Abs. 6; StGB § 57

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 958 (Ls.)
  • NStZ 1996, 405 (Ls.)
  • StV 1996, 277
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 05.02.1987 - 4 Ws 22/87
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
    Zwar hält der Senat an der Rechtsprechung des erkennenden Oberlandesgerichts fest, wonach bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehende Freiheitsstrafe als "Erstverbüßer" i.S.v. § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB anzusehen ist (OLG Hamm, MDR 1987, 512).
  • BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
    Die bereits vor Rechtskraft des Strafurteils nach dem Verschlechterungsverbot unzulässige Schlechterstellung ist nach Rechtskraft des Strafurteils aber erst recht untersagt, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Schlechterstellungsverbot eine einseitige, nur zu Gunsten des Angeklagten wirksame Rechtskraft begründet, die von den für die Rechtskraft überhaupt maßgebenden Grundsätzen beherrscht wird (BGHSt 11, 319, 322; NJW 1979, 936; GA 1970, 84).
  • OLG Hamm, 06.01.1995 - 2 Ws 469/94
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
    Dies entspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. Beschlüsse vom 28.10.1992 - 2 Ws 238, 239/92 und vom 06.01.1995 - 2 Ws 469/94) als auch der im übrigen einhelligen Kommentar- und Literaturmeinung (Kühn NStZ 1992, 526; Bauer, Rpfl 1992, 145; Hamann, Rpfl 1992, 147 gegen Hamann, Rpfl 1991, 406; Ostendorf, JGG , 3. Aufl., § 88 Rn. 1; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG , 2. Aufl., § 88 Rn. 1; Eisenberg, JGG , 6. Aufl., § 85 Rn. 17; unklar insoweit Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 57 Rn. 2).
  • BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
    Die bereits vor Rechtskraft des Strafurteils nach dem Verschlechterungsverbot unzulässige Schlechterstellung ist nach Rechtskraft des Strafurteils aber erst recht untersagt, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Schlechterstellungsverbot eine einseitige, nur zu Gunsten des Angeklagten wirksame Rechtskraft begründet, die von den für die Rechtskraft überhaupt maßgebenden Grundsätzen beherrscht wird (BGHSt 11, 319, 322; NJW 1979, 936; GA 1970, 84).
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 29, 269 ) bereits zum Verbot der Schlechterstellung entschieden, daß es gegen dieses Verbot verstoße, wenn anstelle einer im ersten Urteil verhängten Jugendstrafe in dem nach Aufhebung und Zurückverweisung ergangenen zweiten Urteil auf eine gleich hohe Freiheitsstrafe erkannt wird.
  • BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
    Dies entspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. Beschlüsse vom 28.10.1992 - 2 Ws 238, 239/92 und vom 06.01.1995 - 2 Ws 469/94) als auch der im übrigen einhelligen Kommentar- und Literaturmeinung (Kühn NStZ 1992, 526; Bauer, Rpfl 1992, 145; Hamann, Rpfl 1992, 147 gegen Hamann, Rpfl 1991, 406; Ostendorf, JGG , 3. Aufl., § 88 Rn. 1; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG , 2. Aufl., § 88 Rn. 1; Eisenberg, JGG , 6. Aufl., § 85 Rn. 17; unklar insoweit Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 57 Rn. 2).
  • BGH, 04.02.2020 - StB 2/20

    Entscheidung über die die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe bei

    bb) Die größere Anzahl der Oberlandesgerichte und der überwiegende Teil des Schrifttums halten hingegen § 88 JGG für anwendbar (OLG Hamm, Beschlüsse vom 2. Februar 1996 - 3 Ws 40/96, juris; vom 28. Oktober 1999 - 2 Ws 317/99, NStZ-RR 2000, 92 f.; vom 5. Februar 2015 - III-2 Ws 33/15, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 Ws 1070/98, NStZ-RR 1999, 91; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. November 2010 - 5 Ws 200/10, juris; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 1 Ws 44/13, juris; Thüringer OLG, Beschlüsse vom 3. Januar 2012 - 1 Ws 566/11, juris; vom 27. Juli 2016 - 1 Ws 307/16, juris; OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 2 Ws 374/07, NStZ 2009, 46; und vom 12. Oktober 2017 - 2 Ws 231/17, NStZ-RR 2018, 30; OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - Ws 768/05, juris; OLG Celle, Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 59/12, NStZ-RR 2012, 293; PfOLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 1 Ws 220 - 222/94, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - I Ws 549/04, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 2 Ws 57/05, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 13. November 2008 - 2 Ws 439/08 (282/08), juris; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 57 Rn. 2; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57 Rn. 2; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 57 Rn. 1; NKStGB/Dünkel, 5. Aufl., § 57 Rn. 3; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 57 Rn. 3; SSWStGB/Mosbacher, § 57 Rn. 2; SKStGB/Schall, § 57 Rn. 6; Matt/Renzikowski/Bußmann, StGB, § 57 Rn. 2; AnwKStGB/Trüg, 2. Aufl., § 57 Rn. 2; Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 89b Rn. 5; Ostendorf/Rose, JGG, 10. Aufl., § 88 Rn. 1; HKJGG/Kern/Wulf, 2. Aufl., § 89b Rn. 16; Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 85 Rn. 22; BeckOK JGG/Sengbusch, § 85 Rn. 19.1; BeckOK JGG/Kilian, § 89b Rn. 12; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 85 Rn. 14; Laubenthal/Baier/Nestler, Jugendstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 882; Streng, Jugendstrafrecht, 4. Aufl., Rn. 536; KK/Appl, StPO, 8. Aufl., § 454 Rn. 3; Neubacher, GA 2006, 737; Böhm, NStZ 1996, 478; ders., JR 1997, 213; Rose, NStZ 2010, 10 95; Laue, jurisPRStrafR 10/2015 Anm. 3; Kühn, NStZ 1992, 526; Rzepka, StV 1998, 349; Bauer, Rpfleger 1992, 145; Franze, Jura 1997, 72; Dehne-Niemann, StV 2019, 473; Hamann, …
  • OLG Hamm, 05.02.2015 - 2 Ws 33/15

    Prüfungsumfang bei der Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Jugendstrafe

    a) Die Strafvollstreckungskammer ist dabei im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass sich die Aussetzung des Restes einer Jugendstrafe auch dann nach § 88 JGG und nicht nach § 57 StGB richtet, wenn die Jugendstrafe - wie hier - nach den Vorschriften des Erwachsenenvollzugs vollstreckt wird und die Vollstreckung gemäß § 85 Abs. 6 S. 1 JGG an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.02.1996, 3 Ws 40-41/96, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.10.2005, Ws 768/05, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.10.1999, 2 Ws 596/99, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.1998, 3 Ws 1070/98, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.03.2008, 2 Ws 374/07, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.11.2010, 5 Ws 200/10, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 03. Januar 2012, 1 Ws 566/11, juris m.w.N.; Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 6. Auflage, § 85 Rn. 16; Eisenberg, JGG, 17. Aufl., § 85 Rn. 22).
  • OLG Stuttgart, 15.11.2010 - 5 Ws 200/10

    Jugendstrafrecht: Reststrafenaussetzung einer nach den Vorschriften des

    (Anschluss an OLG Hamm, 2. Februar 1996, 3 Ws 40/96, 3 Ws 41/96, StV 1996, 277; OLG Karlsruhe, 11. März 2008, 2 Ws 374/07; OLG Dresden 14. Oktober 1999, 2 Ws 596/99, NStZ-RR 2000, 381 entgegen OLG Nürnberg, 17. November 2009, 2 Ws 410/09; OLG München, 12. November 2008, 2 Ws 986/08, StraFo 2009, 125 und OLG Düsseldorf, 25. April 1995, 1 Ws 332/95, 1 Ws 333/95, StV 1998, 348).

    Der Senat schließt sich insoweit der herrschenden Meinung an, wonach die Strafvollstreckungskammer nach der Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. 6 JGG die Prüfung, ob die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB sondern weiterhin nach Maßgabe des § 88 JGG vorzunehmen hat (OLG Hamm, StV 1996, 277; OLG Karlsruhe 2 Ws 374/07 - zitiert nach Juris -, OLG Dresden, NStZ-RR 2000, 381; Eisenberg, JGG, 14. Aufl., § 85 Rdnr. 17a m.w.N.).

  • KG, 05.04.2011 - 2 Ws 102/11

    Jugendstrafe: Prüfung einer Strafrestaussetzung zur Bewährung bei einer im

    Anm. Rose NStZ 2010, 95; OLG Düsseldorf JR 1997, 212; Senat, Beschlüsse vom 6. November 2003 - 5 Ws 529/03 - und vom 5. April 2002 - 5 Ws 204/02-; Heinrich, die Strafaussetzung nach Abgabe der Vollstreckung gemäß § 85 Abs. 6 JGG, NStZ 2002, 182; a.A. OLG Karlsruhe NStZ 2009, 46; OLG Brandenburg OLG-NL 2006, 189; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 381; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 92 StV 1996, 277; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 91).

    b) Die Gegenauffassung, wonach auch nach Abgabe der Vollstreckung einer im Erwachsenenvollzug vollstreckten Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft nach § 85 Abs. 6 JGG die Prüfung einer Reststrafenaussetzung nach § 88 JGG erfolgen soll (vgl. OLG Brandenburg OLG-NL 2006, 189; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 92; StV 1996, 277; Eisenberg, JGG 14. Aufl. § 85 Rdnr. 17a m.w.N.), überzeugt nicht.

  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 317/99

    Aussetzung der Reststrafe; Vollstreckung einer Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug

    Es ist daran festzuhalten, daß auch nach der Neufassung des § 88 Abs. 1 JGG nach Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gem. § 85 Abs. 5 JGG die Strafvollstreckungskammer die Prüfung, ob die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB, sondern weiterhin nach Maßgabe des § 88 JGG vorzunehmen hat (Fortführung von OLG Hamm StV 1996, 277).

    Allerdings wäre die Aussetzungsentscheidung bezüglich der jetzt im Erwachsenenvollzug vollstreckten Jugendstrafe auf der Grundlage der Bestimmungen des § 88 JGG und nicht nach § 57 StGB zu treffen gewesen (vgl. hierzu die ausführliche Begründung des hiesigen 3. Strafsenats im Beschluss vom 2. Februar 1996 = StV 1996, 277 = NStZ 1996, 405 (LS) = MDR 1996, 958 (LS) auch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats - Beschlüsse vom 6. Januar 1995 in 2 Ws 469/94 und vom 28. Oktober 1992 in 2 Ws 238 u. 239/92; ferner OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 91; Ostendorf JGG, 4. Aufl., § 88 Rnr. 1; Diemer-Schoreit-Sonnen, JGG, 3. Aufl., § 85 Rnr. 16; Brunner, JGG, 10. Aufl., § 85 Rnr. 14).

  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 1 Ws 3/03

    Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1987, 512; StV 1996, 277, 278).

    Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass nach Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogene Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. VI JGG die Strafvollstreckungskammer die Prüfung, ob die Aussetzung der Restjugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 29.10.1998 in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB, sondern nach Maßgabe des § 88 Abs. 1 und Abs. 2 JGG vorzunehmen hat (zu vgl. OLG Hamm, StV 1996, 277; StV 2001, 184).

  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 1 Ws 2/03

    Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1987, 512; StV 1996, 277, 278).

    Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass nach Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogene Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. VI JGG die Strafvollstreckungskammer die Prüfung, ob die Aussetzung der Restjugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 29.10.1998 in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB, sondern nach Maßgabe des § 88 Abs. 1 und Abs. 2 JGG vorzunehmen hat (zu vgl. OLG Hamm, StV 1996, 277; StV 2001, 184).

  • OLG München, 12.11.2008 - 2 Ws 986/08

    Strafvollstreckung: Anwendung von Erwachsenenrecht bei Vollstreckung von

    Die Gegenauffassung, wonach auch nach Abgabe der Vollstreckung einer im Erwachsenenstrafvollzug vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft nach § 85 Abs. 6 JGG die Prüfung einer Reststrafenaussetzung nach den Maßstäben des § 88 JGG vorzunehmen ist (OLG Hamm, StV 96, 277; NStZ-RR 00, 92; OLG Frankfurt, NStZ-RR 99, 91; OLG Dresden, NStZ-RR 00, 381; Eisenberg JGG, 12. Aufl., Rdnr. 17 a zu § 85 m.w.N.) überzeugt demgegenüber aus rechtlich-systematischen wie aus praktischen Gründen nicht.

    Entgegen der Auffassung der herrschenden Meinung (OLG Hamm, StV 96, 277, Eisenberg, JGG, 12. Aufl., Rdnr. 17 zu § 85, m.w.N.) ist auch die Aussetzungsregelung nach § 88 Abs. 2 JGG im Vergleich zu derjenigen nach § 57 StGB keineswegs ausnahmslos günstiger für den Verurteilten.

  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 1 Ws 1/03

    Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1987, 512; StV 1996, 277, 278).

    Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass nach Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogene Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. VI JGG die Strafvollstreckungskammer die Prüfung, ob die Aussetzung der Restjugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 29.10.1998 in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB, sondern nach Maßgabe des § 88 Abs. 1 und Abs. 2 JGG vorzunehmen hat (zu vgl. OLG Hamm, StV 1996, 277; StV 2001, 184).

  • KG, 02.12.1999 - 5 Ws 664/99

    Strafaussetzung zur Bewährung: Prognoseentscheidung bei Reststrafenaussetzung

    Die Strafvollstreckungskammer wird aber gemäß §§ 85 Abs. 6 Satz 2 JGG , 462 a Abs. 1 StPO zuständig, wenn der Vollstreckungsleiter - wie hier - die Sache gemäß § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG an die nach den allgemeinen Vorschriften zuständige Vollstreckungsbehörde abgegeben hat (vgl. BGH NStZ 1997, 255; OLG Düsseldorf JR 1997, 212, 213 und NStZ 1992, 606; OLG Hamm StV 1996, 277, 278).

    a) Die Strafvollstreckungskammer hat zu Recht die Frage unentschieden gelassen, ob bei der gegebenen Vollstreckungslage die Entscheidung über die Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB (so OLG Düsseldorf JR 1997, 212, 213) oder nach § 88 Abs. 1 und 2 JGG (so OLG Hamm StV 1996, 277, 288) zu erfolgen hat.

  • OLG Celle, 13.03.2012 - 2 Ws 59/12

    Anwendung der Vorschriften des JGG für die Berechnung und Verlängerung der

  • OLG Hamburg, 11.06.2013 - 1 Ws 44/13

    Strafvollstreckung: Anwendbares Recht bei der Reststrafenaussetzung einer nach

  • OLG Jena, 03.01.2012 - 1 Ws 566/11

    Strafvollstreckung: Anwendbares Recht bei Reststrafenaussetzung einer nach den

  • OLG Nürnberg, 17.11.2009 - 2 Ws 410/09

    Jugendstrafrecht: Reststrafenaussetzung einer nach den Vorschriften des

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - 1 Ws 62/12

    Maßgebliches Recht für die Entscheidung über die Reststrafenaussetzung bei

  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 2 Ws 209/09

    Begriff der erstmaligen Verbüßung einer Freiheitsstrafe i.S. von § 57 Abs. 2 Nr.

  • OLG Köln, 05.08.2003 - 2 Ws 465/03

    Aussetzung des Restes einer im Erwachsenenvollzug vollzogenen Jugendstrafe

  • OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09

    Sachverständiger; Gutachten; Strafrestaussetzung; Bewährung; Prognose;

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2003 - 3 Ws 117/03

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung nach § 88 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz

  • OLG Karlsruhe, 03.02.1998 - 1 Ws 12/98
  • OLG Jena, 16.09.2004 - 1 Ws 294/04

    Reststrafenaussetzung, Jugendstrafe

  • OLG Hamm, 28.04.1998 - 3 Ws 164/98

    Bedingte Entlassung, Erwachsenenvollzug, Jugendstrafe, Sicherheitsinteresse der

  • OLG Hamm, 09.12.1999 - 2 Ws 348/99

    Ablehnung der bedingten Entlassung, Anordnung einer Sperrfrist, Jugendstrafe im

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2265
OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96 (https://dejure.org/1996,2265)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.1996 - 2 Ws 50/96 (https://dejure.org/1996,2265)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 1996 - 2 Ws 50/96 (https://dejure.org/1996,2265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung; Ausnahmsweise Zurückverweisung eines Beschlusses wegen schwerwiegender, zur Aufhebung führender Verfahrensmängel; Voller Beweis der zu Ungunsten des Verurteilten zugrunde gelegten ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 405
  • NStZ 1996, 567 (Ls.)
  • NStZ 1997, 150 (Ls.)
  • NJ 1996, 615
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 1 Ws 122/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
    Weder schwere Verfahrensfehler des Erstgerichts noch extreme Begründungsmängel (anders möglicherweise: OLG Düsseldorf, StV 1995, 538 ; 539) oder die Erwägung, der Beschwerdeführer verliere durch eine die gesamte notwendige Prüfung nachholende Sachentscheidung des Beschwerdegerichts eine Instanz (so jedoch OLG Düsseldorf, aaO), können für sich allein eine Zurückverweisung der Sache rechtfertigen (KK-Engelhardt, 3. Aufl., § 309 Rdn. 7; LR-Gollwitzer, 24. Aufl., § 309 Rdn 1o, 13).

    Insofern ähnelt der vorliegende, besonders ausgestaltete Fall demjenigen, in dem die Anhörung des Verurteilten ganz unterblieben ist (OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 406 ; StV 1995, 538 ).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
    Allerdings war es vor Inkrafttreten des Rechtspflegeentlastungsgesetzes im Jahre 1993 im allgemeinen anerkannt, daß die Anhörung des Verurteilten (§ 454 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StPO ) nicht grundsätzlich durch die gesamte "große" Strafvollstreckungskammer erfolgen mußte (BGHSt 28, 138; gebilligt in BVerfGE 86, 288 [339]; OLG Karlsruhe; MDR 3976, 512).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1993 - 3 Ws 713/92

    Unterlassen einer mündlichen Anhörung; Nachholung der mündlichen Anhörung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
    Insofern ähnelt der vorliegende, besonders ausgestaltete Fall demjenigen, in dem die Anhörung des Verurteilten ganz unterblieben ist (OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 406 ; StV 1995, 538 ).
  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
    Die dem Gericht nach dieser Vorschrift obliegende Leitung des Sachverständigen besteht unter anderem darin, diesem die für das Gutachten benötigten und nicht durch sachverständige Untersuchung erhebbaren Anknüpfungstatsachen zu vermitteln (vgl. BGH, NStZ 1985, 421 ; 1994, 95 [96]).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.1983 - 1 Ws 299/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
    Nach Ansicht des Senats muß der Verurteilte hiernach grundsätzlich von der gesamten Strafvollstreckungskammer angehört werden, wenn er eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt (ebenso OLG Karlsruhe" MDR 1983, 863).
  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
    Allerdings war es vor Inkrafttreten des Rechtspflegeentlastungsgesetzes im Jahre 1993 im allgemeinen anerkannt, daß die Anhörung des Verurteilten (§ 454 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StPO ) nicht grundsätzlich durch die gesamte "große" Strafvollstreckungskammer erfolgen mußte (BGHSt 28, 138; gebilligt in BVerfGE 86, 288 [339]; OLG Karlsruhe; MDR 3976, 512).
  • EGMR, 09.07.2009 - 11364/03

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf

    In bestimmten begrenzten Ausnahmefällen kann eine Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen werden, wenn ein Verfahrensmangel vorliegt, dem das Beschwerdegericht selbst nicht angemessen abhelfen kann (siehe Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 17. April 1996, Az: 2 Ws 50/96, NStZ 1996, S. 406-407, und Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2002, Az: 4 Ws 222/02, NJW 2002, 2964-2965).
  • OLG Brandenburg, 11.09.2023 - 1 Ws 96/23

    Einstellung des Verfahrens, Tod des Angeklagten, Auslagenerstattung,

    Eine Zurückverweisung der Sache an das untere Gericht ist trotz der fehlenden Begründung jedoch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17.04.1996 - 2 Ws 50/96), welche hier nicht ersichtlich sind.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2010 - 4 Ws 573/09

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen unzureichender Angaben zum Verbleib der

    Bloße Mutmaßungen, dass noch Teile des aus der Straftat Erlangen vorhanden sind und der Verurteilte über den Verbleib unzureichende oder falsche Angaben gemacht hat, reichen für die Anwendung des § 57 Abs. 6 StGB nicht aus, vielmehr bedarf es in einem solchen Fall einer gesicherten Tatsachengrundlage und des Vorliegens einer für die richterliche Überzeugungsbildung ausreichenden Gewissheit (vgl. Brandenburgisches OLG NStZ 1996, 405 ff.; OLG Celle NdsRpfl. 1991, 207 f.).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ws 187/08

    Nachholung einer Anhörung durch das Beschwerdegericht

    v. 17.04.1996 - 2 Ws 50/96 - juris; OLG Celle Beschl. v. 15.05.2003 - 1 Ws 167/03 - juris; OLG Düsseldorf NJW 2002, 2963, 2964; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 77; OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 Ws 304-305/05 - juris; OLG Karlsruhe Beschl. v. 07.11.2002 - 1 Ws 323/02 - juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 06.06.2007 - 1 Ws 99/07 = BeckRS 2008, 03691; OLG Schleswig Beschl. v. 11.08.1981 - 1 Ws 289/01; ThürOLG Beschl. v. 16.08.2007 - 1 Ws 311/07 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02

    Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung

    bb) Allgemein anerkannt ist die Zulässigkeit und Notwendigkeit einer Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht, wenn ein Verfahrensmangel vorliegt, den das Beschwerdegericht selbst nicht beheben kann, z.B. weil nach den jeweils einschlägigen Zuständigkeitsregelungen lediglich das Erstgericht die Legalkompetenz für die Sachentscheidung hat (vgl. SK-Frisch, a.a.O., Rz. 18 m.w.N.) oder wenn sich die angefochtene Entscheidung nicht als Erkenntnis des dafür vorgesehenen Spruchkörpers darstellt und der Mangel im Beschwerdeverfahren nicht in dem Sinne ausgeglichen werden kann, dass das Beschwerdegericht rechtlich voll an die Stelle des an sich zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers treten kann (vgl. BGHSt 38, 313, 313f; OLG Brandenburg, NStZ 1996, 405, 407; KK-Engelhardt, a.a.O. Rz. 10).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2005 - 1 Ws 159/05

    Reststrafenaussetzung: Ermittlungen zum Verbleib der Tatbeute im

    Bloße Mutmaßungen reichen nach Ansicht des Senates hierfür aber nicht aus, vielmehr bedarf es in einem solchen Fall einer gesicherten Tatsachengrundlage und des Vorliegens einer für die richterliche Überzeugungsbildung ausreichenden Gewissheit (vgl. Brandenburgisches OLG NStZ 1996, 405 ff.; OLG Celle NdsRpfl. 1991, 207 f.), dass noch Teile des aus der Straftat Erlangen vorhanden sind und der Verurteilte über den Verbleib unzureichende oder falsche Angaben gemacht hat.
  • OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 1 Ws 34/09

    Unterbringung: Überschreitung der Frist zur Prüfung der Fortdauer

    Dies entspricht hinsichtlich der Fälle der unterbliebenen Anhörung des Untergebrachten (§§ 463 Abs. 1 Satz 3, 454 Abs. 1 Satz 3 StPO) der allgemeinen Rechtsauffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGH NStZ 1995, 610, OLG Düsseldorf StV 1996, 221; Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ 1996, 405; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 309 Rdnr. 8, § 453 Rdnr. 15, § 454 Rdnr. 47, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 06.11.1996 - 2 Ws 269/96
    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. seinen in NStZ 1996, 405 veröffentlichten Beschluß vom 17. April 1996 - 2 Ws 50/96-), müssen Tatsachen, die die Strafvollstreckungskammer zuungunsten des Verurteilten verwerten will, zu ihrer vollen Überzeugung bewiesen sein.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.03.1996 - 1 Ws 11/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4940
OLG Oldenburg, 13.03.1996 - 1 Ws 11/96 (https://dejure.org/1996,4940)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.03.1996 - 1 Ws 11/96 (https://dejure.org/1996,4940)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. März 1996 - 1 Ws 11/96 (https://dejure.org/1996,4940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 465 StPO; § 74 GVG; § 76 Abs. 1 GVG; § 473 Abs. 4 StPO
    Tragung der Kosten für ein strafrechtliches Verfahren bei Verweisung an ein höheres Gericht im Falle der Verurteilung des Angeklagten; Kostenrechtliche Einheit des Verfahrens bei Verweisung an ein höheres Gericht ; Notwendigkeit einer Verweisung der Sache an das ...

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 270, 465

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tragung der Kosten für ein strafrechtliches Verfahren bei Verweisung an ein höheres Gericht im Falle der Verurteilung des Angeklagten; Kostenrechtliche Einheit des Verfahrens bei Verweisung an ein höheres Gericht ; Notwendigkeit einer Verweisung der Sache an das ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 405
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