Rechtsprechung
BGH, 12.10.1995 - 1 StR 578/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedervereinigung - Strafrechtliche Ahndung - Außenwirtschaftsgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MRGMRG Nr. 53 Art. VIII
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 16.02.1995 - 1 StR 578/94
- BGH, 12.10.1995 - 1 StR 578/94
- BGH, 11.07.1996 - 1 StR 578/94
- BGH, 20.08.1996 - 1 StR 578/94
Papierfundstellen
- NJW 1996, 605
- NJW 2002, 605
- MDR 1996, 189
- NStZ 1996, 42
- NStZ 1996, 536
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.05.1995 - 5 ARs 14/95
Strafbarkeit von Embargoverstößen - Zurückweichung eines Zeitgesetzes gegenüber …
Auszug aus BGH, 12.10.1995 - 1 StR 578/94
Zwar hätten die vom 5. Strafsenat im Urteil vom 14. Dezember 1994 und im Beschluß vom 4. Mai 1995 (5 ARs 14/95) angeführten Billigkeitserwägungen für den Gesetzgeber Anlaß sein können, etwa anläßlich der Herstellung der Wirtschafts- und Währungsunion die Frage zu regeln, wie frühere Verstöße gegen das Interzonenhandelsrecht künftig zu ahnden seien.Diese vom erkennenden Senat bereits im Anfragebeschluß vom 16. Februar 1995 (wistra 1995, 192, 193) vertretene Auffassung hat der 5. Strafsenat mit Beschluß vom 4. Mai 1995 (5 ARs 14/95) bestätigt.
Der 5. Strafsenat hat mit Beschluß vom 4. Mai 1995 (5 ARs 14/95) auf Anfrage des erkennenden Senates zum Ausdruck gebracht, daß er am Erfordernis der analogen Prüfung nach dem AWG festhält.
- BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94
Strafbarkeit des ungenehmigten Verbringens von Waren in die frühere DDR; Begriff …
Auszug aus BGH, 12.10.1995 - 1 StR 578/94
Zwar sieht er sich hieran nicht durch das Urteil des 5. Strafsenates vom 14. Dezember 1994 (5 StR 210/94 = BGHSt 40, 378 ff. [BGH 14.12.1994 - 5 StR 210/94]) gehindert; er legt die Sache jedoch dem Großen Senat für Strafsachen wegen der grundsätzlichen Bedeutung der aus dem Tenor ersichtlichen Rechtsfrage und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung vor (§ 132 Abs. 4 GVG).Zutreffend führt das Landgericht aus, daß der Angeklagte in 77 selbständigen Fällen gegen die Art. 1 Abs. 1 d und VIII des MRG Nr. 53 in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und 14 der IZH-VO verstoßen habe (vgl. hierzu BGHSt 40, 378 ff. [BGH 14.12.1994 - 5 StR 210/94], unter B. I. 1.).
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus BGH, 12.10.1995 - 1 StR 578/94
Nach dem Maßstab, den das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 15. Mai 1995 (2 BvL 19/91, NJW 1995, 1811 ff. [BVerfG 15.05.1995 - 2 BvL 19/91]) zur Strafbarkeit von Spionage für die ehemalige DDR aufgestellt hat, schafft der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein Verfahrenshindernis nur zugunsten solcher Täter, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Einheit Deutschlands ihren Lebensmittelpunkt in der ehemaligen DDR hatten und allein vom Boden der DDR oder solcher Staaten aus gehandelt haben, in denen sie wegen dieser Taten sowohl vor Auslieferung als auch vor Bestrafung sicher waren.
- KG, 15.11.1993 - 4 Ws 255/93
Militärregierung; Devisenbewirtschaftung; Kontrolle; Güterverkehr; …
Auszug aus BGH, 12.10.1995 - 1 StR 578/94
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 15. November 1993 (NStZ 1994, 244) macht sie geltend, entgegen der Auffassung des Landgerichts sei die Strafbarkeit von verbotenen Interzonenhandelsgeschäften nicht mit der Herstellung der deutschen Einheit entfallen. - BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 12.10.1995 - 1 StR 578/94
Zu Zeiten der deutschen Teilung sprachen staatsrechtliche, historische und sicherheitspolitische Erwägungen dafür, die DDR im Außenhandelsrecht anderen Staaten nicht gleichzustellen (siehe dazu auch BGHSt 31, 323, 334). - BGH, 16.02.1995 - 1 StR 578/94
Wiedervereinigung - Zeitliche Geltung - Strafandrohung
Auszug aus BGH, 12.10.1995 - 1 StR 578/94
Diese vom erkennenden Senat bereits im Anfragebeschluß vom 16. Februar 1995 (wistra 1995, 192, 193) vertretene Auffassung hat der 5. Strafsenat mit Beschluß vom 4. Mai 1995 (5 ARs 14/95) bestätigt.
- BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95
Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die …
Nachdem auf Anfrage des 1. Strafsenats vom 16. Februar 1995 (wistra 1995, 192) der 5. Strafsenat mit Beschluß vom 4. Mai 1995 (5 ARs 14/95) an seiner Rechtsauffassung festgehalten hatte, hat der 1. Strafsenat die Sache mit Beschluß vom 12. Oktober 1995 (NStZ 1996, 42) dem Großen Senat für Strafsachen gemäß § 132 Abs. 4 GVG mit folgender Frage vorgelegt:. - BGH, 11.07.1996 - 1 StR 578/94
Strafbarkeit der ungenehmigten Ausfuhr von Computern, Computerzubehör und …
Er hat die Sache deshalb - nachdem der 5. Strafsenat auf die Antrage vom 16. Februar 1995 (wistra 1995, 192) an seiner Rechtsauffassung festgehalten hatte (Beschluß vom 4. Mai 1995 - 5 ARs 14/95) - dem Großen Senat für Strafsachen gemäß § 132 Abs. 4 GVG zur Beantwortung der Frage vorgelegt, ob frühere Verstöße gegen die genannten Vorschriften nur dann noch strafrechtlich geahndet werden könnten, wenn vergleichbare Taten auch bei Anwendung des Außenwirtschaftsgesetzes unter Straf- oder Bußgelddrohung verboten gewesen wären (Beschluß vom 12. Oktober 1995 - NStZ 1996, 42).