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   BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96   

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BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96 (https://dejure.org/1996,2572)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1996 - 3 StR 113/96 (https://dejure.org/1996,2572)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1996 - 3 StR 113/96 (https://dejure.org/1996,2572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 433
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.02.1994 - 2 StR 725/93

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt u.a. neben einer auf einem länger andauernden, nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt beruhenden Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit voraus, daß die unterzubringende Person eine rechtswidrige Tat begeht, in der sich die Störung manifestiert hat; auch muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (BGHSt 34, 22, 27; 27, 246, 249; BGH NStZ 1986, 572; 1994, 528) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93].

    Vor allem aber tragen die Feststellungen die Wertung der beiden tödlichen, von der Angeklagten gegen die Achselhöhle und den linken Brustkorb des Tatopfers geführten Stiche als nicht mehr zulässige, weil nicht erforderliche Verteidigungshandlung nicht, so daß es bereits an einer rechtswidrigen Handlung im Sinne des § 63 StGB fehlen könnte; eine solche, für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorausgesetzte rechtswidrige Tat liegt namentlich dann nicht vor, wenn sich der Täter auf einen Rechtfertigungsgrund - wie etwa § 32 StGB - berufen kann (Hanack in LK 11. Aufl. § 63 Rdn. 31; Stree in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 63 Rdn. 4 jeweils m.w.Nachw.; vgl. auch BGH NStZ 1994, 528 [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93]).

    Schon aus diesem Grunde käme eine Unterbringung nach § 63 StGB nicht in Betracht, zumal einer solchen, nach allgemeinen Grundsätzen gerechtfertigten, Tat auch der Charakter als Symptomtat fehlt (vgl. Hanack in LK 11. Aufl. § 63 Rdn. 31 f.; Stree in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 63 Rdn. 7; BGH NStZ 1994, 528 f. [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93]).

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96
    Wenn auch dem lebensgefährlichen Einsatz einer Waffe Grenzen gesetzt sind, so darf der Angegriffene grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGH NJW 1980, 2263; 1984, 986 [BGH 11.01.1984 - 2 StR 541/83]; NStZ 1982, 285; 1984, 581, 582; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83

    Angemessenheit einer Notwehrhandlung - Notwehrhandlung einer schwangeren Frau

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96
    Wenn auch dem lebensgefährlichen Einsatz einer Waffe Grenzen gesetzt sind, so darf der Angegriffene grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGH NJW 1980, 2263; 1984, 986 [BGH 11.01.1984 - 2 StR 541/83]; NStZ 1982, 285; 1984, 581, 582; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt u.a. neben einer auf einem länger andauernden, nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt beruhenden Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit voraus, daß die unterzubringende Person eine rechtswidrige Tat begeht, in der sich die Störung manifestiert hat; auch muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (BGHSt 34, 22, 27; 27, 246, 249; BGH NStZ 1986, 572; 1994, 528) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93].
  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79

    Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96
    Wenn auch dem lebensgefährlichen Einsatz einer Waffe Grenzen gesetzt sind, so darf der Angegriffene grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGH NJW 1980, 2263; 1984, 986 [BGH 11.01.1984 - 2 StR 541/83]; NStZ 1982, 285; 1984, 581, 582; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96
    b) Das Maß der im konkreten Fall erforderlichen Abwehr eines rechtswidrigen und gegenwärtigen Angriffs richtet sich nach den gesamten Umständen, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere auch nach der Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und den Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGH NStZ 1981, 138).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96
    Wenn auch dem lebensgefährlichen Einsatz einer Waffe Grenzen gesetzt sind, so darf der Angegriffene grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGH NJW 1980, 2263; 1984, 986 [BGH 11.01.1984 - 2 StR 541/83]; NStZ 1982, 285; 1984, 581, 582; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt u.a. neben einer auf einem länger andauernden, nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt beruhenden Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit voraus, daß die unterzubringende Person eine rechtswidrige Tat begeht, in der sich die Störung manifestiert hat; auch muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (BGHSt 34, 22, 27; 27, 246, 249; BGH NStZ 1986, 572; 1994, 528) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93].
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96
    Er braucht deshalb auch nicht zu entscheiden, ob schon der Umstand, daß der Freispruch eines lediglich vermindert schuldfähigen Angeklagten all in aus den Gründen des § 33 StGB erfolgt ist, einer Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB entgegensteht (vgl. BGHSt 31, 132 [BGH 28.10.1982 - 4 StR 472/82]).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt u.a. neben einer auf einem länger andauernden, nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt beruhenden Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit voraus, daß die unterzubringende Person eine rechtswidrige Tat begeht, in der sich die Störung manifestiert hat; auch muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (BGHSt 34, 22, 27; 27, 246, 249; BGH NStZ 1986, 572; 1994, 528) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93].
  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98

    Entschuldigender Notwehrexzess; Mildestes Verteidigungsmittel (Messereinsatz);

    Zu beachten bleibt, daß sich der Angegriffene nicht auf Mittel und Möglichkeiten verweisen zu lassen braucht, deren Abwehrerfolg ungewiß ist, sondern diejenige Verteidigung wählen darf, die eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr verspricht (st. Rspr., BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 5, 8, 11, 12 und 13).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97

    Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei

    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe aber nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; 42, 97, 100 m.w.N.; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 12 und 13; BGH NStZ 1994, 581; 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]; BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 = NStZ-RR 1997, 65 und Urteil vom 6. Februar 1997 - 5 StR 589/96).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen einer

    Eine rechtswidrige Tat liegt dann nicht vor, wenn sich der Täter auf einen Rechtfertigungsgrund berufen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18, Rn. 17; Beschluss vom 26. April 1996 - 3 StR 113/96, NStZ 1996, 433, 434 mwN).
  • BGH, 30.05.2018 - 1 StR 36/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Eine rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB liegt dann nicht vor, wenn sich der Täter auf einen Rechtfertigungsgrund berufen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 1996 - 3 StR 113/96, NStZ 1996, 433; Schöch in LK-StGB, 12. Aufl. 2007, § 63 Rn. 51).
  • BGH, 29.01.2003 - 2 StR 529/02

    Rechtfertigung durch Notwehr (erforderliche Gesamtbetrachtung bei einem Geschehen

    Sollte der Beschuldigte die Grenzen der Notwehr überschritten haben (intensiver Notwehrexzeß), wird auch zu prüfen sein, ob er nach § 33 StGB entschuldigt ist (vgl. zur Maßregelanordnung in diesen Fällen BGHSt 31, 132; BGH NStZ 1996, 433, 434; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 63 Rdn. 2; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 a; Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 63 Rdn. 8).
  • BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage

    In besonders gelagerten Fällen, in denen der tödliche Einsatz eines Abwehrmittels, insbesondere eines Messers, die einzige erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeit in bezug auf die Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs war, kann der sofortige schonungslose Einsatz der Waffe gerechtfertigt sein (vgl. BGHSt 27, 336; BGH NStE Nr. 14 zu § 32 StGB; NStZ 1996, 433 [BGH 26.04.1996 - 3 StR 113/96]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 10).
  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem

    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; 42, 97, 100 m.w.N.; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 12 und 13; BGH NStZ 1994, 581; 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]; BGH, Urt. v. 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 = NStZ-RR 1997, 65 und Urt. vom 6. Februar 1997 - 5 StR 589/96).
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96

    Anforderungen an eine Unterbringungsanordnung - Zuordnung der psychischen Störung

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt unter anderem neben einer auf einem länger andauernden, nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt beruhenden Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit voraus, daß die unterzubringende Person eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der sich die Störung manifestiert; auch muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (BGHSt 34, 22, 27; BGH, Beschluß vom 26. April 1996 - 3 StR 113/96).
  • BGH, 12.03.1997 - 1 StR 63/97

    Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Verurteilung - Erforderlichkeit der

    Im Hinblick auf den in den Urteilsgründen dargelegten Zeitablauf muß der Ausspruch über die Aufrechterhaltung der in den Urteilen der Amtsgerichte Kronach vom 22. Mai 1992 und Heilbronn vom 7. September 1994 angeordneten Sperrfristen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis entfallen (vgl. BGH NStZ 1996, 433 [BGH 26.04.1996 - 3 StR 113/96] m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96   

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https://dejure.org/1996,2857
BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96 (https://dejure.org/1996,2857)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1996 - 1 StR 197/96 (https://dejure.org/1996,2857)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96 (https://dejure.org/1996,2857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 433
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.1982 - 3 StR 353/82

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot - Heranziehung des Strafrahmens eines

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. Februar 1976 - 2 StR 559/75 - und BGH, Beschluß vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77 - jeweils DAR 1978, 152; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 = StV 1983, 14 = DAR 1985, 192; BGH, Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 594/84 = DAR 1985, 192) ist, wenn bei einer Gesamtstrafenbildung ein Urteil einzubeziehen ist, das u.a. auf Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist erkannt hat, zu prüfen, ob sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt hat.

    Sollte sich die Sperrfrist infolge des Zeitablaufs erledigt haben, so ist lediglich die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht aber die Sperrfrist aufrechtzuerhalten (vgl. BGH StV 1983, 14; BGH, Beschluß vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77).

  • BGH, 22.06.1977 - 2 StR 78/77

    Folgen einer Antragsunmündigkeit und Fehlen der Bejahung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. Februar 1976 - 2 StR 559/75 - und BGH, Beschluß vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77 - jeweils DAR 1978, 152; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 = StV 1983, 14 = DAR 1985, 192; BGH, Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 594/84 = DAR 1985, 192) ist, wenn bei einer Gesamtstrafenbildung ein Urteil einzubeziehen ist, das u.a. auf Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist erkannt hat, zu prüfen, ob sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt hat.

    Sollte sich die Sperrfrist infolge des Zeitablaufs erledigt haben, so ist lediglich die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht aber die Sperrfrist aufrechtzuerhalten (vgl. BGH StV 1983, 14; BGH, Beschluß vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77).

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84

    Anforderungen an den Vorsatz bezüglich der Verletzung der Unterhaltspflicht -

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. Februar 1976 - 2 StR 559/75 - und BGH, Beschluß vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77 - jeweils DAR 1978, 152; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 = StV 1983, 14 = DAR 1985, 192; BGH, Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 594/84 = DAR 1985, 192) ist, wenn bei einer Gesamtstrafenbildung ein Urteil einzubeziehen ist, das u.a. auf Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist erkannt hat, zu prüfen, ob sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt hat.
  • BGH, 31.01.1992 - 2 StR 519/91

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96
    Dem Revisionsgericht ist es im vorliegenden konkreten Einzelfall nicht möglich, die Berechtigung der angeordneten Maßnahme zu überprüfen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluß vom 31. Januar 1992 - 2 StR 519/91), zumal da hier der Tatrichter noch nicht einmal mitgeteilt hat, welche Maßregel der Sicherung und Besserung er aufrechterhalten hat.".
  • BGH, 13.02.1976 - 2 StR 559/75

    Zulässigkeit der Einbeziehung einer bereits erledigten Strafe oder Nebenfolge

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. Februar 1976 - 2 StR 559/75 - und BGH, Beschluß vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77 - jeweils DAR 1978, 152; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 = StV 1983, 14 = DAR 1985, 192; BGH, Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 594/84 = DAR 1985, 192) ist, wenn bei einer Gesamtstrafenbildung ein Urteil einzubeziehen ist, das u.a. auf Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist erkannt hat, zu prüfen, ob sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt hat.
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung

    Die Prüfung, ob eine Erledigung eingetreten ist, ist Sache des Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96, NStZ 1996, 433) und kann nicht dem Vollstreckungsorgan überlassen werden.

    Im Übrigen ist der Inhalt der aufrechterhaltenen Einziehungsentscheidung weder dem Tenor noch den Urteilsgründen zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113, 2114; Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96, NStZ 1996, 433).

  • BGH, 14.02.2008 - 1 StR 542/07

    Sperrfrist bei der Entziehung der Fahrerlaubnis (gesetzliche Mindestsperrfrist;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, wenn bei einer Gesamtstrafenbildung ein Urteil einzubeziehen ist, das unter anderem auf Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist erkannt hat, zu prüfen, ob sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt hat (BGH NStZ 1996, 433; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 StR 279/07).
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 279/07

    Besitz kinderpornografischer Schriften (Urteilsgründe; Feststellungen; Darlegung)

    Der neue Tatrichter wird zu prüfen haben, ob sich die angeordnete Sperrfrist durch Zeitablauf erledigt hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 433; BGH, Beschl. vom 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02; Urt. vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03).
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Dies ist in der Rechtsprechung für die Fälle tatsächlicher Erledigung infolge Zeitablaufs, wie es häufig bei der Maßregel des § 69a StGB in Betracht kommt, anerkannt (vgl. BGH StV 1983, 14; NStZ 1996, 433).
  • BGH, 25.06.2008 - 2 StR 176/08

    Intertemporales Strafrecht (milderes Gesetz; Anwendung als Ganzes);

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u. a. BGH NJW 2002, 1813 f.; NStZ 1996, 433) ist, wenn sich die Sperrfrist infolge des Zeitablaufs erledigt hat, diese nicht aufrechtzuerhalten.
  • BGH, 27.04.2017 - 2 StR 9/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Berücksichtigung der Erledigung einer

    Sollte sich die Sperrfrist infolge des Zeitablaufs erledigt haben, so ist lediglich die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht aber die Sperrfrist aufrechtzuerhalten (BGH NStZ 1996, 433; Fischer StGB 63. Auflage § 55 Rn 33).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22

    Gesamtstrafenbildung (Vorverurteilung; Zäsurwirkung; Berücksichtigung des

    Der Ausspruch, die Anweisung an die Verwaltungsbehörde aus dem Urteil des Amtsgerichts Moers vom 14. Januar 2020, dem Angeklagten vor Ablauf von 16 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (UA Bl. 8), aufrechtzuerhalten, hat zu entfallen, weil eine frühere (isolierte) Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nur dann aufrecht zu erhalten ist, wenn sie noch nicht durch Zeitablauf erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2008 - 1 StR 542/07, 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02, vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96; Fischer, 69. Aufl. 2022, § 69a Rn. 26).
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 543/98

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; frühere Verurteilung; Zäsurwirkung

    Soweit der Generalbundesanwalt unter Hinweis auf BGH NStZ 1996, 433 in der Begründung seines Antrages meint, die Maßregel aus dem Urteil vom 27. Mai 1993 könne - wenn auch ohne die durch Zeitablauf erledigte Sperrfrist" - aufrechterhalten werden, berücksichtigt dies nicht, daß durch jenes Urteil nicht (auch) die Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Sperrfrist nach § 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB angeordnet wurde.
  • BGH, 12.03.1997 - 1 StR 63/97

    Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Verurteilung - Erforderlichkeit der

    Im Hinblick auf den in den Urteilsgründen dargelegten Zeitablauf muß der Ausspruch über die Aufrechterhaltung der in den Urteilen der Amtsgerichte Kronach vom 22. Mai 1992 und Heilbronn vom 7. September 1994 angeordneten Sperrfristen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis entfallen (vgl. BGH NStZ 1996, 433 [BGH 26.04.1996 - 3 StR 113/96] m.w.Nachw.).
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