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   LG München I, 26.04.1996 - 1 KLs 235 Js 54017/95   

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LG München I, 26.04.1996 - 1 KLs 235 Js 54017/95 (https://dejure.org/1996,14219)
LG München I, Entscheidung vom 26.04.1996 - 1 KLs 235 Js 54017/95 (https://dejure.org/1996,14219)
LG München I, Entscheidung vom 26. April 1996 - 1 KLs 235 Js 54017/95 (https://dejure.org/1996,14219)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 436
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.03.1996 - 2St RR 8/96   

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BayObLG, 05.03.1996 - 2St RR 8/96 (https://dejure.org/1996,6805)
BayObLG, Entscheidung vom 05.03.1996 - 2St RR 8/96 (https://dejure.org/1996,6805)
BayObLG, Entscheidung vom 05. März 1996 - 2St RR 8/96 (https://dejure.org/1996,6805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 436
  • BayObLGSt 1996, 22
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1996 - 2St RR 8/96
    In diesem Falle bedarf es in der Tat keines Strafantrages (vgl. BGHSt 40, 97, 104).

    Die Kriterien, nach denen eine Strafbarkeit im vorliegenden Fall in Betracht kommt, sind in der bereits herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 97 ) dargelegt.

    Dem Landgericht obliegt es daher festzustellen, ob die vom Angeklagten gebrauchten Formulierungen und die Begleitumstände seiner Äußerungen geeignet sind, das Verfolgungsschicksal der betroffenen Juden, das Teil ihrer persönlichen Würde ist, verächtlich zu machen (BGHSt 40, 97, 104).

    Dabei ist, wie der Bundesgerichtshof (BGHSt 40, 97, 99) nochmals klargestellt hat, davon auszugehen, daß der Massenmord an Juden, begangen vor allem in den Gaskammern von Konzentrationslagern während des 2. Weltkrieges, als geschichtliche Tatsache offenkundig ist.

  • BGH, 06.10.1959 - 5 StR 384/59
    Auszug aus BayObLG, 05.03.1996 - 2St RR 8/96
    Danach ist unter Verbreiten die mit einer körperlichen Weitergabe der Schrift verbundene Tätigkeit zu verstehen, die darauf gerichtet ist (finales Element), diese ihrer Substanz nach einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, wobei dieser nach Zahl und Individualität unbestimmt oder jedenfalls so groß sein muß, daß er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist (vgl. BGHSt 13, 257, 258; BayObLG OLGSt § 186 S. 5, 7; OLG Köln NJW 1982, 657, 658 und OLGSt § 186 S. 11, 14; Schönke/Schröder/Lenckner StGB 24. Auflage § 184 Rn. 57; SK/Horn StGB § 74 d Rn. 5).

    Auf der andern Seite hat der Bundesgerichtshof in der auch vom Landgericht herangezogenen Entscheidung (BGHSt 13, 257) die Kontrollierbarkeit bei 20 bis 25 Empfängern deshalb verneint, weil diese zwar Mitglieder einer "Gesellschaft" waren, für die Aufnahme in diese "Gesellschaft" aber genügt habe, daß es sich bei dem Bewerber "um einen Geschäftsmann oder eine andere bessergestellte Person" gehandelt habe.

    Die Adressaten sind hier über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verstreut (vgl. hierzu BGHSt 13, 257, 258 f.), gehören unterschiedlichen politischen Lagern an, stehen aber ganz sicherlich aufgrund der Zugehörigkeit zu demokratisch legitimierten Parteien in entschiedenem Gegensatz zur Einstellung und Haltung des Angeklagten.

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1996 - 2St RR 8/96
    Hierzu ist klarzustellen, daß sich niemand für Äußerungen, mit denen diese historische Tatsache der Ermordung der Juden in Auschwitz durch Giftgas geleugnet wird, auf die Gewährleistung der Meinungsfreiheit berufen kann (BGH NJW 1980, 45 ).
  • OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81

    Eignung einer Handlung (hier: Abdruck einer Karikatur über Maria und Josef) zur

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1996 - 2St RR 8/96
    Danach ist unter Verbreiten die mit einer körperlichen Weitergabe der Schrift verbundene Tätigkeit zu verstehen, die darauf gerichtet ist (finales Element), diese ihrer Substanz nach einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, wobei dieser nach Zahl und Individualität unbestimmt oder jedenfalls so groß sein muß, daß er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist (vgl. BGHSt 13, 257, 258; BayObLG OLGSt § 186 S. 5, 7; OLG Köln NJW 1982, 657, 658 und OLGSt § 186 S. 11, 14; Schönke/Schröder/Lenckner StGB 24. Auflage § 184 Rn. 57; SK/Horn StGB § 74 d Rn. 5).
  • BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04

    BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf

    3 St 32/81|BGH; 22.04.1982; 4 StR 43/82">NStZ 1983, 120 ff. m. Anm. Keltsch; 1996, 436, 437; 2002, 258, 259 m. Anm. Schröder JZ 2002, 412 f.; OLG Frankfurt StV 1990, 209; Thüring.
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Verbreiten ist die Tätigkeit, durch die eine Schrift aus dem engen Kreis der an ihrer Herstellung Beteiligten heraustritt, um einem größeren, individuell nicht miteinander verbundenen Personenkreis zugänglich gemacht zu werden (BGH NJW 1977, 1695 zu § 184 Abs. 3 Nr. 2 StGB; Bay0bLG NStZ 1996, 436, 437; OLG Hamburg NStZ 1983, 127; Laufhütte aa0 § 184 Rdn. 35).
  • LG Bonn, 09.09.2013 - 25 Ns 113/13

    Norbert Weidner

    Hierzu müsste der Täter nach Absendung des Schriftstücks noch eine realistische Möglichkeit haben, die Folgen seines Tuns auf den Empfängerkreis zu mildern oder zu beseitigen (BayObLG NStZ 1996, 436, 437).
  • BayObLG, 17.12.1996 - 2St RR 178/96
    Bedenken begegnet die offenbar vom Landgericht in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Senats vom 5.3.1996 (BayObLGSt 1996, 22) vertretene Auffassung, daß allein das Leugnen der Massentötung der Juden mittels Giftgas in Auschwitz den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB ) und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB ) erfüllen kann.
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   StA München I, 26.04.1996 - 235 JS 54017/95   

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https://dejure.org/1996,12075
StA München I, 26.04.1996 - 235 JS 54017/95 (https://dejure.org/1996,12075)
StA München I, Entscheidung vom 26.04.1996 - 235 JS 54017/95 (https://dejure.org/1996,12075)
StA München I, Entscheidung vom 26. April 1996 - 235 JS 54017/95 (https://dejure.org/1996,12075)
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  • NStZ 1996, 436
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