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   LG Osnabrück, 06.03.1996 - 22 Ns VII 124/95   

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https://dejure.org/1996,20287
LG Osnabrück, 06.03.1996 - 22 Ns VII 124/95 (https://dejure.org/1996,20287)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 06.03.1996 - 22 Ns VII 124/95 (https://dejure.org/1996,20287)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 06. März 1996 - 22 Ns VII 124/95 (https://dejure.org/1996,20287)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 437
  • NStZ 1997, 238 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 1376
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16

    Tod eines Kindes in Winterberg: Anklage gegen Jugendamts-Mitarbeiterin

    Nach einer in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung haben die Mitarbeiter von kommunalen Jugendämtern und Sozialdiensten sowie die von ihnen beauftragten Mitarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe als Beschützergaranten kraft Pflichtenübernahme strafrechtlich dafür einzustehen, dass von ihnen mit betreute Kinder nicht durch vorhersehbare vorsätzliche Misshandlungen durch die Mutter oder durch einen von ihr beauftragten ungeeigneten Dritten körperlich verletzt werden oder zu Tode kommen (OLG Stuttgart NJW 1998, 3131, AG Mönchengladbach, Urteil vom 09.03.2004 - 13 Cs 343/03 BeckRS 2004, 17128;a.A. LG Osnabrück NStZ 1996, 437).

    Nicht einmal die sachgerechte Übertragung der Familienhilfe auf Dritte lässt eine Garantenstellung der Mitarbeiter des ASD entfallen (OLG Oldenburg NStZ 1997, 238).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 2 Ss 130/98

    Verletzung der Fürsorgepflicht durch eine Sozialarbeiterin in den Diensten des

    Entgegen der Ansicht, welche jegliche Garantenpflichten aus dem KJHG für Mitarbeiter des Jugendamtes verneint (vgl. Landgericht Osnabrück ZfJ 12/96, 524 ff = NStZ 1996, 437), stimmt der Senat mit der Generalstaatsanwaltschaft überein, daß sich die Fürsorgepflichten für Mitarbeiter des Jugendamtes auch zu Garantenpflichten im Sinne des § 13 StGB konkretisieren können.
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