Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 22.02.1996

Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95   

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BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95 (https://dejure.org/1995,1308)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1995 - 1 StR 462/95 (https://dejure.org/1995,1308)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 462/95 (https://dejure.org/1995,1308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer Entschluß - Ausdrückliche oder stillschweigende Abrede - Mittäter - Gewisse Dauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 443
  • StV 1996, 99
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95

    Eigentum am Geld - Scheinkäufer der Polizei - Übergabe an den Straftäter -

    Auszug aus BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95
    Dafür ist kennzeichnend, daß sich ein Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 3; BGH, Urteile vom 25. Juli 1995 - 1 StR 238/95 sowie 349/95; Körner, BtMG 4. Aufl. § 30 Rdn. 13).

    Die in diesem Zusammenhang angesprochenen Gesichtspunkte, aus denen sich die besondere Gefährlichkeit einer Bandentat ergibt (wie sorgfältige Planung und Vorbereitung, zweckmäßige Arbeitsteilung, genaue Buchführung, gemeinsame Kasse, umfassende Absicherung, gegenseitige Kontrolle und gegenseitiger Schutz sowie ständiger Anreiz zur Fortsetzung des strafbaren Tuns), kommen zwar als Indizien für bandenmäßiges Handeln in Betracht, stellen aber keine Voraussetzungen für die Anwendung des Strafgesetzes dar (vgl. BGH, Urt. vom 25. Juli 1995 - 1 StR 238/95).

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95
    Dafür ist kennzeichnend, daß sich ein Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 3; BGH, Urteile vom 25. Juli 1995 - 1 StR 238/95 sowie 349/95; Körner, BtMG 4. Aufl. § 30 Rdn. 13).
  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 162/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95
    Dafür ist kennzeichnend, daß sich ein Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 3; BGH, Urteile vom 25. Juli 1995 - 1 StR 238/95 sowie 349/95; Körner, BtMG 4. Aufl. § 30 Rdn. 13).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Als Voraussetzung für die Annahme einer Bande bei Zwei-Personen-Verbindungen verlangten zuletzt alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen, wobei ein solcher, auf gewisse Dauer angelegter und verbindlicher Gesamtwille dann angenommen wurde, wenn die Täter ein gemeinsames übergeordnetes Bandeninteresse verfolgt hatten (BGH NStZ 1996, 443; 2001, 32, 33; NJW 1998, 2913; StV 1998, 599).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Entscheidend ist, daß das Landgericht ein Handeln des Angeklagten im "übergeordneten Interesse einer bandenmäßigen Verbindung" und damit ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen (vgl. BGH NJW 1996, 2316, 2317; BGH NStZ 1996, 443) nicht mit ausreichender Sicherheit hat feststellen können.

    Daraus konnte der Tatrichter ohne Rechtsfehler den Schluß ziehen, daß der Angeklagte und R. kein gemeinsames, übergeordnetes Bandeninteresse verfolgten und somit auch nicht in Verwirklichung eines gefestigten Bandenwillens tätig wurden (vgl. BGH NJW 1996, 2316, 2317; BGH NStZ 1996, 443).

  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23

    Schuldspruch wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Denn seine Absicht, den Zeugen K.   zu "testen", schließt nicht aus, dass daneben auch die Aussicht auf Gewinn ein Beweggrund seines Handelns war (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 462/95, juris Rn. 7 ff.).
  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07

    Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut

    Es genügt hingegen nicht, wenn sich die Täter von vornherein nur zu einer einzigen Tat verbunden haben und in der Folgezeit jeweils aus neuem Entschluss wiederum derartige Taten begehen (BGH StV 1996, 99; NStZ 1996, 442; BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Bande 3).
  • LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15

    Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad

    Allerdings genügt es nicht, wenn sich die Beteiligten zunächst nur zu einer einzigen Tat verbunden haben und in der Folgezeit jeweils aus neuem Entschluss wiederum derartige Taten begehen (BGH StV 1996, 99; NStZ 1996, 442).
  • BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00

    Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des

    Er hat sich dabei am Wortsinn des Begriffs der Bande, an einer Abgrenzung zur kriminellen Vereinigung und vornehmlich an den Materialien zu Gesetzesvorhaben orientiert, die belegen, daß der Gesetzgeber bei Novellierungen in den letzten Jahren von einer gefestigten Rechtsprechung zum Bandenbegriff ausgegangen ist (vgl. nur BGHSt 38, 26; siehe weiter u.a.: BGH StV 1995, 642 (tragend); NStZ 1996, 443; 1998, 255, jeweils zur sogenannten BtM-Bande; BGH StV 1995, 586 zur Diebesbande; BGH, Beschl. vom 12. Januar 2000 - 1 StR 603/99 - zur Bandenhehlerei).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Abweichend von der früheren Rechtsprechung (vgl. nur BGH NStZ 1996, 443; 2001, 32, 33) ist ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" nicht mehr erforderlich.
  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    Dafür ist kennzeichnend, daß sich ein Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGH NStZ 1996, 443 m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Für den auf gewisse Dauer angelegten und verbindlichen Gesamtwillen ist kennzeichnend, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (BGH NStZ 1996, 443 [BGH 17.10.1995 - 1 StR 462/95]; NStZ-RR 1997, 121 LS; BGH NStZ 1998, 255, 256 mit Anm. Körner).

    Hierbei können insbesondere gewichtige Indikatoren sein: das Eingebundensein in einer bandenmäßigen Organisation, eine "geschäftsmäßige Auftragsverwaltung" , eine genaue gemeinsame Buchführung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Aquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und Schutz, das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten (BGH NStZ-RR 1997, 375, 376; vgl. auch BGHSt 38, 26, 30 f.; BGH StV 1995, 642; NStZ 1996, 443; BGHR BtMG § 30 a Abs. 1 Bandenhandel 1; § 30 a Bande 8).

  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Aus den Motiven des Gesetzgebers läßt sich hingegen nicht unmittelbar eine Einengung des Tatbestandes herleiten (vgl. BGH StV 1995, 642; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 462/95 -).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98

    Voraussetzungen einer Bande

  • BGH, 10.07.1997 - 4 StR 258/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96

    Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß -

  • BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95

    Betäubungsmittel - Bandenmäßiges Handeltreiben - Nicht geringe Menge -

  • OLG Düsseldorf, 29.10.1998 - 5 Ss 369/98
  • BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fall des

  • BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00

    Zweierbande; Bandenraub; Gefestigter Bandenwille (übergeordnetes

  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96

    Folge des Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer

  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille

  • BGH, 19.10.2000 - 4 StR 346/00

    Tatbestandsmerkmal "Bande" beim (schweren) Bandendiebstahl

  • BGH, 05.10.2000 - 4 StR 361/00

    Bandenmäßige Begehung; Gefestigter Bandenwillen; Bandendiebstahl; Fehlerhaft

  • BGH, 06.10.1998 - 1 StR 485/98

    Voraussetzungen an mittäterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 22.01.1999 - 2 StR 628/98

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 486/99

    Schwerer Bandendiebstahl; Mittäterschaft; Mitglied einer Bande

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.02.1996 - 1 Str 35/96, 1 Str 192/95   

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https://dejure.org/1996,8801
OLG Schleswig, 22.02.1996 - 1 Str 35/96, 1 Str 192/95 (https://dejure.org/1996,8801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.02.1996 - 1 Str 35/96, 1 Str 192/95 (https://dejure.org/1996,8801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 1 Str 35/96, 1 Str 192/95 (https://dejure.org/1996,8801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 443
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 02.10.1987 - RReg. 1 St 86/87
    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.1996 - 1 StR 35/96
    Dort wird eine Vergütung versagt, soweit der Sachverständige über die ihm erteilte Aufgabe hinaus tätig wird (ständige Rechtsprechung des Senats; OLG Hamburg MDR 1988, 254; Strafverteidiger 1991, 120).
  • OLG Hamburg, 30.10.1989 - Xs 118/89
    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.1996 - 1 StR 35/96
    Dort wird eine Vergütung versagt, soweit der Sachverständige über die ihm erteilte Aufgabe hinaus tätig wird (ständige Rechtsprechung des Senats; OLG Hamburg MDR 1988, 254; Strafverteidiger 1991, 120).
  • OLG Hamm, 28.11.2000 - 2 (s) Sbd 6-202/00

    Gewährung einer Pauschvergütung, Besuche in der Justizvollzugsanstalt,

    Insoweit schließt sich der Senat der für die vergleichbare Problematik der Berücksichtigung "unnötiger" Anträge in der Literatur vertretenen Auffassung an (vgl. u.a. Burhoff StraFo 1999, 261, 264; Eisenberg/Classen NJW 1990, 1021; Marberth StraFo 1997, 229; Thomas, in: Pflichtverteidigung und Rechtsstaat, herausgegeben von der AG Strafrecht des DAV, Seite 66 f.; Widmaier in der Anmerkung zu OLG Schleswig NStZ 1996, 443; Zaczyk StV 1991, 122 in Anmerkung zu OLG Hamburg StV 1991, 120; a.A. insoweit OLG Hamburg JurBüro 1988, 598 = …

    1 St 86/87">MDR 1988, 254; StV 1991, 120; OLG Schleswig SchlHA 1987, 14; NStZ 1996, 443 mit Anmerkung Widmaier, a.a.O., = StraFo 1997, 157 m. Anmerkung Marberth; OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 721; siehe im Übrigen auch die Nachweise bei Hannover StV 1981, 498).

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