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   BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95   

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BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95 (https://dejure.org/1996,547)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1996 - 5 StR 679/95 (https://dejure.org/1996,547)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1996 - 5 StR 679/95 (https://dejure.org/1996,547)
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Verständigung im Strafverfahren I

Rechtliches Gehör der Staatsanwaltschaft

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 46 StGB; § 169 GVG; § 24 StPO; § 33 StPO
    Rechtliches Gehör der Staatsanwaltschaft nach Gesprächen des Strafkammervorsitzenden mit dem Verteidiger (Verständigung; Information der Staatsanwaltschaft über Verfahrensabsprachen und Rechtsgespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger, die einen Vertrauenstatbestand ...

  • DFR

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör der Staatsanwaltschaft - Gespräche - Strafkammervorsitzender - Verteidiger - Geständnis

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 46
  • NJW 1996, 1763
  • MDR 1996, 726
  • NStZ 1996, 448
  • StV 1996, 354
  • JR 1997, 77
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95
    Selbst Absprachen, die bei Beteiligten einen Vertrauenstatbestand schaffen, sind trotz der hiergegen geltend gemachten Bedenken nicht ohne weiteres prozeßordnungswidrig noch ein Verstoß gegen Prinzipien eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 1987, 2662).

    Der Senat verkennt die vielfältigen möglichen Probleme im Zusammenhang mit Absprachen im Strafverfahren nicht (vgl. insbesondere die von BVerfG - Kammer - NJW 1987, 2662 genannten Grenzen).

  • BGH, 30.10.1991 - 2 StR 200/91

    In-Aussicht-Stellen eines bestimmten Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95
    Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof Anlaß gesehen, bestimmte Anforderungen an das Vorgehen bei "Verständigungen" oder "Zusagen" im Strafprozeß zu formulieren (BGHSt 38, 102: Erfordernis rechtlichen Gehörs für die Staatsanwaltschaft, wenn dem Angeklagten ein für sein Prozeßverhalten bedeutsames Zwischenberatungsergebnis mitgeteilt wird; vgl. auch BGHSt 40, 287, 290 zur Unzulässigkeit einer "Absprache" bei sachwidriger Verknüpfung von "Leistung" und "Gegenleistung").

    (3) Eine Absprache oder Verständigung zwischen dem Gericht und einem Verfahrensbeteiligten, die nach den Grundsätzen von BGHSt 38, 102 eine Anhörung davon betroffener anderer Prozeßbeteiligter unerläßlich machen kann, liegt danach vor, wenn seitens des Gerichts durch die Mitteilung des Ergebnisses einer Zwischenberatung ein hervorgehobener besonderer Vertrauenstatbestand geschaffen wird (vgl. dazu auch BGHSt 36, 210: Hinweispflicht bei beabsichtigtem Abweichen von einer zugesagten Entscheidung).

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95
    Verständigungen, die gegen Grundsätze des fairen Verfahrens verstoßen, können unter anderem erfolgreiche Richterablehnungen nach sich ziehen (vgl. BGHSt 37, 99: Ablehnung durch einen Mitangeklagten; BGHSt 37, 298: Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft - jeweils wegen vermißter Unterrichtung der Prozeßbeteiligten über den Inhalt bestimmter Verständigungsgespräche; vgl. auch BGH StV 1984, 449; StV 1986, 369; BGH, Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Der Senat teilt die im Zusammenhang mit § 24 StPO insoweit geäußerten grundsätzlichen Bedenken des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 37, 298, 303 f.) nicht.

  • BGH, 04.07.1990 - 3 StR 121/89

    Richterablehnung durch Angeklagten nach außerhalb der Hauptverhandlung erfolgter

    Auszug aus BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95
    Verständigungen, die gegen Grundsätze des fairen Verfahrens verstoßen, können unter anderem erfolgreiche Richterablehnungen nach sich ziehen (vgl. BGHSt 37, 99: Ablehnung durch einen Mitangeklagten; BGHSt 37, 298: Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft - jeweils wegen vermißter Unterrichtung der Prozeßbeteiligten über den Inhalt bestimmter Verständigungsgespräche; vgl. auch BGH StV 1984, 449; StV 1986, 369; BGH, Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Auszug aus BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95
    Verständigungen, die gegen Grundsätze des fairen Verfahrens verstoßen, können unter anderem erfolgreiche Richterablehnungen nach sich ziehen (vgl. BGHSt 37, 99: Ablehnung durch einen Mitangeklagten; BGHSt 37, 298: Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft - jeweils wegen vermißter Unterrichtung der Prozeßbeteiligten über den Inhalt bestimmter Verständigungsgespräche; vgl. auch BGH StV 1984, 449; StV 1986, 369; BGH, Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 529/95

    Absprache - Gericht - Verteidiger - Hauptverhandlung - Zu verhängende Strafe

    Auszug aus BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95
    Ein Versuch, die Strafzumessung in Vorgänge außerhalb der Hauptverhandlung zu verlagern und durch feste Vereinbarungen auch über das weitere Prozeßverhalten der Beteiligten abzusichern, wäre mit wesentlichen Grundsätzen des Strafverfahrens unvereinbar (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 529/95 -).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95
    Die dabei gefundenen - maßvollen - Strafen lösen sich nicht von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGHSt 29, 319, 320 m.w.N.).
  • BGH, 05.09.1984 - 2 StR 347/84

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95
    Verständigungen, die gegen Grundsätze des fairen Verfahrens verstoßen, können unter anderem erfolgreiche Richterablehnungen nach sich ziehen (vgl. BGHSt 37, 99: Ablehnung durch einen Mitangeklagten; BGHSt 37, 298: Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft - jeweils wegen vermißter Unterrichtung der Prozeßbeteiligten über den Inhalt bestimmter Verständigungsgespräche; vgl. auch BGH StV 1984, 449; StV 1986, 369; BGH, Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen

    Auszug aus BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95
    Verständigungen, die gegen Grundsätze des fairen Verfahrens verstoßen, können unter anderem erfolgreiche Richterablehnungen nach sich ziehen (vgl. BGHSt 37, 99: Ablehnung durch einen Mitangeklagten; BGHSt 37, 298: Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft - jeweils wegen vermißter Unterrichtung der Prozeßbeteiligten über den Inhalt bestimmter Verständigungsgespräche; vgl. auch BGH StV 1984, 449; StV 1986, 369; BGH, Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Auszug aus BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95
    (3) Eine Absprache oder Verständigung zwischen dem Gericht und einem Verfahrensbeteiligten, die nach den Grundsätzen von BGHSt 38, 102 eine Anhörung davon betroffener anderer Prozeßbeteiligter unerläßlich machen kann, liegt danach vor, wenn seitens des Gerichts durch die Mitteilung des Ergebnisses einer Zwischenberatung ein hervorgehobener besonderer Vertrauenstatbestand geschaffen wird (vgl. dazu auch BGHSt 36, 210: Hinweispflicht bei beabsichtigtem Abweichen von einer zugesagten Entscheidung).
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Nachdem der Bundesgerichtshof gegenüber Verständigungen (in dessen früherer Terminologie: "Absprachen") außerhalb der Hauptverhandlung anfänglich eine ablehnende Haltung eingenommen hatte (vgl. etwa BGHSt 37, 298 ; BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 1993 - 1 StR 662/93 -, NJW 1994, S. 1293 f., und vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 529/95 -, wistra 1996, S. 68; BGHSt 42, 46 ), wurden Verständigungen innerhalb der Hauptverhandlung zunächst durch den 4. Strafsenat und sodann durch den Großen Senat für Strafsachen grundsätzlich gebilligt.
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07

    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

    Einem Richter ist es nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb der Hauptverhandlung Kontakt aufzunehmen (BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1; BGHSt 42, 46, 47 f.; BGH NStZ 1985, 36, 37 m.w.N.).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Ein Versuch, die Strafzumessung in Vorgänge außerhalb der Hauptverhandlung zu verlagern und durch feste Vereinbarungen auch über das weitere Prozeßverhalten der Beteiligten abzusichern, wäre aber mit wesentlichen Grundsätzen des Strafverfahrens unvereinbar (BGHSt 42, 46, 48 f.; ebenso BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 529/95 = wistra 1996, 68).

    cc) Eines der wesentlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit von Absprachen resultiert daraus, daß diese vielfach außerhalb der Hauptverhandlung getroffen werden (BGHSt 37, 99, 298; 42, 46; 191 und BGH, Beschluß vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97; s.a. Baumann NStZ 1987, 157; Böttcher JR 1991, 118; Hassemer JuS 1989, 890, 892; Rönnau aaO S. 161 ff.; Schmidt-Hieber aaO S. 91; Weigend JZ 1990, 774, 777; Wolfslast NStZ 1990, 409, 414; Zschockelt in Festschrift für Salger, 1995, S. 435, 437).

    Dies macht die Verständigung aber nicht unzulässig (vgl. BGHSt 42, 46, 50: "Das Vorgehen wird auch nicht im Nachhinein dadurch bedenklich, daß die schließlich gefundene Strafe der Prognose entspricht."); denn gleichwohl bleibt dem Gericht die Befugnis erhalten, nach dem Beratungsergebnis eine noch unter dieser Grenze liegende Strafe zu verhängen.

  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287).
  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02

    Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze;

    An die Strafobergrenze war es nur bei Bekanntwerden neuer schwerwiegender Umstände zu Lasten des Angeklagten, auch etwa, wenn es der Auffassung war, daß die Einlassung des Angeklagten den Anforderungen an ein "glaubhaftes Geständnis" nicht genügte, nicht gebunden; es war dann aber zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten über die beabsichtigte Abweichung verpflichtet (vgl. BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH NStZ 2002, 219 f. (gescheiterte Absprache) m. Anm. Weider NStZ 2002, 174 ff.).
  • KG, 08.12.2006 - 4 Ws 209/06
    a) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es zwar zwingend geboten, das Ergebnis einer Absprache offen zu legen und zu protokollieren (vgl. BGHSt 50, 40, 47; 43, 195, 206; 42, 46, 47 ff).

    Der Senat macht sich die hierzu ergangene Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 42, 46 ff), die in der zeitlich nachfolgenden Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 50, 40 ff) nicht aufgegeben worden ist, zu eigen.

    Inwie-weit die Unterrichtung nach Abschluss solcher Gespräche ohne eine verfahrensbeendende Absprache zur Gewährleistung einer möglichst umfassenden Information aller Beteiligten vorzugswürdig (vgl. BGHSt 42, 46, 50) oder möglicherweise erforderlich ist (vgl. BGHSt 48, 161, 168), kann hier offen bleiben.

  • BGH, 19.08.2004 - 3 StR 380/03

    Verständigung; Absprache; Deal; Öffentlichkeit des Verfahrens (Absprachen

    Ein zum absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO führender Verstoß gegen § 169 GVG liegt schon deshalb nicht vor (BGHSt 42, 46, 47; aus BGHSt 45, 51 ff. ergibt sich entgegen der Auffassung des Revisionsführers nichts anderes).

    Vielmehr leidet dann die Verfahrensweise, die zur Verständigung geführt hat, an einem Mangel, der etwa zur Unwirksamkeit der Absprache führen (vgl. BGH NStZ 2001, 555 f.; BGHSt 45, 51, 56) oder von der an den Vorgesprächen etwa nicht beteiligten Seite zum Gegenstand von Ablehnungsgesuchen gemacht werden kann (BGHSt 42, 46, 48; 37, 99; 37, 298).

  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 130/05

    Revisionsbegründung bei fehlerhafter Absprache im Strafverfahren -

    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO liegt danach nicht vor (BGHSt 42, 46/47; BGH StV 2004, 639).

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (so schon Bundesverfassungsgericht NStZ 1987, 419; BGHSt 42, 46/47; BGH StV 2003, 481).

    Solche "Gespräche" sind, mögen sie hier auch in Form eines einseitigen Schreibens erfolgt sein, für sich genommen nicht zu beanstanden, "wenngleich eine - durch nichts gehinderte - offene Erörterung in der Hauptverhandlung den Idealen fairer Verfahrensgestaltung eher entspricht und - schon zur Gewährleistung möglichst umfassender Information aller Prozessbeteiligter - (und zur Vermeidung von Missverständnissen) stets vorzugswürdig sein wird" (BGHSt 42, 46/50).

  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 556/02

    Verfahrensrüge (Sachvortrag; Verfahrensabsprachen: Zulässigkeit von Vorgesprächen

    (1) Es ist einem Richter nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb der Hauptverhandlung Kontakt aufzunehmen; er darf dabei bereits - auch für den Fall eines ausstehenden Geständnisses - stets freilich nicht etwa verbindliche Prognosen über Straferwartungen abgeben, wie sie bei Beurteilung sachlicher Zuständigkeiten oder bei Haftentscheidungen ohnehin gang und gäbe sind (vgl. BGHSt 42, 46).

    Der Richter darf solche Vorgespräche indes nicht etwa gezielt an der Staatsanwaltschaft als einer hierbei stets umfassend und beizeiten zu informierenden Verfahrensbeteiligten vorbei durchführen (vgl. BGHSt 37, 298; 38, 102; 42, 46; 43, 195; 45, 312).

  • BGH, 15.02.2005 - 5 StR 536/04

    Verfahrensabsprache und Erklärung über Vorgespräche mit den Verfahrensbeteiligten

    b) Auch unter dem Gesichtspunkt einer etwaigen Versagung rechtlichen Gehörs (§§ 33, 261 StPO; vgl. BGHSt 42, 46) wäre die Beanstandung erfolglos, weil eine "Absprache" zwischen Gericht und Verteidigung nicht stattgefunden hat.

    Dies ist nicht grundsätzlich unzulässig (BGHSt 42, 46; 43, 195, 207; vgl. auch BGHSt 38, 102, 104 f., zum Fall einer "Absprache").

  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 227/07

    Unbegründete Befangenheitsrüge im Zusammenhang mit Absprachenangeboten des

  • BGH, 13.07.2006 - 4 StR 87/06

    Rechtliches Gehör der Staatsanwaltschaft vor der Bekanntgabe einer

  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 369/00

    Absprachen im Strafprozeß (Zulässigkeit und Grenzen)

  • BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04

    Grundsatz des fairen Verfahrens (gescheiterte Verfahrensabsprache: Überschreitung

  • BGH, 26.09.2001 - 1 StR 147/01

    Hinweispflicht des Gerichts bei einem gegenüber der Absprache erhöhten

  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 649/98

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf

  • BGH, 22.08.2001 - 5 StR 260/01

    Überzeugungsbildung; Inbegriff der Hauptverhandlung (Entscheidung auf Grund

  • OLG Celle, 30.08.2011 - 32 Ss 87/11

    Zweck der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 S. 1 StPO über die Möglichkeit der

  • OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97

    Verständigung im Strafprozeß

  • BGH, 26.09.2001 - 1 StR 147/01
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