Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.05.1995

Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95   

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https://dejure.org/1995,1749
BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95 (https://dejure.org/1995,1749)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1995 - 2 StR 74/95 (https://dejure.org/1995,1749)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95 (https://dejure.org/1995,1749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit - Gemeinsames oberes Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 4, § 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 47
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 414/81

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Aufhebung der Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95
    Die Verbindung, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betraf, konnte nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO), sondern nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts (§ 4 Abs. 2 StPO) herbeigeführt werden (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solcher Verbindungsbeschluß unwirksam (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564).

    Soweit der Senat in der Entscheidung BGH NStZ 1982, 294 bei gleicher Sachlage das Verfahren eingestellt und damit die gegenteilige Rechtsauffassung zugrunde gelegt hat, gibt er diese Rechtsansicht auf.

  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95
    Die Verbindung, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betraf, konnte nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO), sondern nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts (§ 4 Abs. 2 StPO) herbeigeführt werden (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solcher Verbindungsbeschluß unwirksam (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564).

  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 33/94

    Oberstes Gericht - Erstinstanzliche Verfahren - Gerichte verschiedener Ordnung -

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95
    Deshalb verweist der Senat die Sache unmittelbar an das Amtsgericht Gelnhausen als an das Gericht, das zu entscheiden hat, weil das Verfahren dort rechtshängig ist (ebenso in vergleichbaren Fällen: BGH, Beschl. v. 30. März 1994 - 3 StR 33/94 undBeschl. v. 20. April 1994 - 3 StR 65/94).
  • BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86

    Abgabe des Berufungsverfahrens an ein anderes Gericht und Verbindung mit einem

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solcher Verbindungsbeschluß unwirksam (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564).
  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 179/89

    Übernahme einer anhängigen Sache durch ein anderes Gericht zwecks Verbindung -

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95
    Sie ist allerdings auch vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertreten worden (BGH, Beschl. v. 3. Mai 1989 - 1 StR 179/89 undUrt. v. 29. Mai 1990 - 1 StR 168/90); dieser hat jedoch auf Anfrage mitgeteilt, daß er ebenfalls nicht daran festhalte.
  • BGH, 20.04.1994 - 3 StR 65/94

    Verfahrensabgabe - Gericht - Rechtsgrundlage - Verfahrensmangel

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95
    Deshalb verweist der Senat die Sache unmittelbar an das Amtsgericht Gelnhausen als an das Gericht, das zu entscheiden hat, weil das Verfahren dort rechtshängig ist (ebenso in vergleichbaren Fällen: BGH, Beschl. v. 30. März 1994 - 3 StR 33/94 undBeschl. v. 20. April 1994 - 3 StR 65/94).
  • BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90

    Strafprozeßrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit nach unwirksamer

    Auszug aus BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95
    Sie ist allerdings auch vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertreten worden (BGH, Beschl. v. 3. Mai 1989 - 1 StR 179/89 undUrt. v. 29. Mai 1990 - 1 StR 168/90); dieser hat jedoch auf Anfrage mitgeteilt, daß er ebenfalls nicht daran festhalte.
  • BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13

    Verbindung zusammenhängender Strafsachen bei unterschiedlicher sachlicher

    Die Eröffnung ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464, und vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9, jew. mwN):.

    Es besteht hinsichtlich der unter II. 8 der Urteilsgründe abgeurteilten Tat ein Verfahrenshindernis, das zwar zu einer entsprechenden Teilaufhebung des Urteils, nicht jedoch zur Verfahrenseinstellung führt, da die Rechtshängigkeit des Verfahrens bei dem Amtsgericht Coesfeld fortbesteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9).

  • BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08

    Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme

    Eine solche Rechtsfolge wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes etwa für Verbindungsbeschlüsse, die nicht durch das gemäß § 4 Abs. 2 StPO zuständige Gericht erlassen wurden, angenommen, weil eine die sachliche Zuständigkeit verändernde Verbindung nur durch das zuständige Gericht höherer Ordnung bzw. das gemeinschaftliche obere Gericht herbeigeführt werden kann (BGH NStZ 1996, 47; 2000, 435, 436; 2005, 464; kritisch dazu Felsch NStZ 1996, 163 ff.).
  • BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04

    Verfahrensverbindung (Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit);

    Daran fehlt es, so daß die Verbindung der beiden Verfahren unwirksam ist (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 9 m. w. N., 12).

    Das Verfahren war deshalb, soweit es den Fall II. 2.21 betrifft, entsprechend § 355 StPO an das Amtsgericht Düsseldorf zu verweisen (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 9 m. w. N.).

  • BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07

    Gerichtliche Zuständigkeit (Prüfung durch das Revisionsgericht; Verweisung an das

    Hinsichtlich des vom Landgericht gegen den Angeklagten S. als Fall 2 der Urteilsgründe abgeurteilten Sachverhalts bestand, wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, das Verfahrenshindernis fehlender gerichtlicher Zuständigkeit, das vom Senat gemäß § 6 StPO von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHR StPO § 4 Verbindung 9, 12; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00; Senatsbeschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01).
  • BGH, 23.02.2010 - 1 StR 627/09

    Verbindung nach den §§ 4 und 5 StPO

    Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO ist das gemeinschaftliche obere Gericht nur dann für den Beschluss über die Verbindung der Strafsachen zuständig, wenn die Voraussetzungen von § 4 Abs. 2 Satz 1 StPO - anders als hier - nicht gegeben sind (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 9 und 12).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    Der Eröffnungsbeschluss des Landgerichts Köln ist gegenstandslos (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 4 StR 468/13 Rn. 5; Beschluss vom 26. Juli 1995 ? 2 StR 74/95, NStZ 1996, 47 mwN).
  • BGH, 25.07.2001 - 2 StR 290/01

    Aufrechterhaltung einer Gesamtfreiheitsstrafe trotz Fortfall von Einzelstrafen

    Der Senat hat die Sache hinsichtlich der Fälle II. 8 und 9 der Urteilsgründe an das Amtsgericht - Schöffengericht - Friedberg verwiesen (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 11. Juni 2001 - 2 StR 183/01 vom 22. Oktober 1999 - 2 StR 431/99 und vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95 BGHR StPO § 4 Verbindung 9).
  • BGH, 20.05.2015 - 1 StR 578/14

    Eröffnungsbeschluss ohne zugrunde liegende Anklage (Verfahrenshindernis;

    Er ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, wistra 2013, 473; vom 25. April 2007 - 2 StR 25/07, wistra 2007, 306; vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 und vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9 mwN).
  • BGH, 17.07.2018 - 4 StR 145/18

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Entscheidung durch das

    Die Verbindung von Strafsachen, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betrifft, kann nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte, sondern in Fällen, in denen - wie hier - die verschiedenen Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des ranghöheren gehören, nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts (§ 4 Abs. 2 Satz 2 StPO) herbeigeführt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. November 2017 - 4 StR 306/17 aaO; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, NStZ-RR 2013, 378; vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9).
  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22

    Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung

    Das Verfahren ist daher entsprechend § 355 StPO, soweit es Fall II. 4. der Urteilsgründe betrifft, an das weiterhin zuständige Amtsgericht Geilenkirchen zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9; vom 16. April 1996 - 4 StR 80/95, - NStZ-RR 1996, 232; vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 426/05, juris Rn. 4; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, NStZ-RR 2013, 378).
  • BGH, 23.03.2006 - 3 StR 458/05

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall; bandenähnliche

  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 166/13

    Unwirksamkeit der Verbindung von Strafsachen (Zuständigkeit für die

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 285/01

    Verbindungsbeschluß (Unwirksamkeit bezüglich sachlicher Zuständigkeit);

  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99

    Verbindung von Strafsachen; Örtliche, sachliche Zuständigkeit; Gewährung des

  • BGH, 16.11.2010 - 1 StR 539/10

    Unwirksamer Verbindungsbeschluss (mangelnde sachliche Zuständigkeit; Entscheidung

  • BGH, 20.12.2001 - 2 StR 493/01

    Zuständigkeit; Verbindung von Strafsachen (bei sachlicher Zuständigkeit nur durch

  • BGH, 11.06.2001 - 2 StR 183/01

    Unzulässige Entscheidung des Gerichts wegen anderweitiger Rechtshängigkeit;

  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 112/22

    Verweisung an das zuständige Gericht

  • BGH, 22.10.1999 - 2 StR 431/99

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 16.04.1996 - 4 StR 80/96

    Berücksichtigung eines Zuständigkeitsmangels von Amts wegen - Unwirksamkeit eines

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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95   

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https://dejure.org/1995,2793
BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95 (https://dejure.org/1995,2793)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1995 - 2 StR 19/95 (https://dejure.org/1995,2793)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 2 StR 19/95 (https://dejure.org/1995,2793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 47
  • StV 1996, 1
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95
    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist aber eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuches zu bewilligen (BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 1 und 2 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1992, 290).

    Bei einer längeren Unterbrechung muß daher das Gesuch außerhalb der Hauptverhandlung unverzüglich schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden (BGH NStZ 1993, 141 [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92]; 1982, 291, 292).

  • BGH, 15.01.1986 - 2 StR 630/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters während einer Zeugenvernehmung -

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95
    Ergibt sich während einer Zeugenvernehmung ein Umstand, der die Besorgnis der Befangenheit eines Richters begründet, ist der Ablehnungsberechtigte nicht verpflichtet, auf eine umgehende Unterbrechung der Vernehmung hinzuwirken, um sein Ablehnungsgesuch anzubringen (BGH StV 1986, 281).
  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95
    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist aber eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuches zu bewilligen (BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 1 und 2 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1992, 290).
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90

    Zur Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95
    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist aber eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuches zu bewilligen (BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 1 und 2 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1992, 290).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95
    Dabei ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (BGHSt 21, 334, 339, 344, 345; st. Rspr.).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81

    Definition des Begriffs der Einfuhr im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95
    Bei einer längeren Unterbrechung muß daher das Gesuch außerhalb der Hauptverhandlung unverzüglich schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden (BGH NStZ 1993, 141 [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92]; 1982, 291, 292).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen des Gesuchs zuzugestehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1995 - 2 StR 19/95, BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 3 mwN).
  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15

    Rechtmäßige Verwerfung von Ablehnungsgesuchen (Prozessverschleppung; fehlender

    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist dabei eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuchs zuzugestehen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Mai 1995 - 2 StR 19/95, BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 3 mwN; vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 24/08

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig (unverzügliche Anbringung;

    Erforderlichenfalls hat er jedoch das Ablehnungsgesuch außerhalb der Hauptverhandlung anzubringen, insbesondere dann, wenn mehrere Werktage zwischen den Hauptverhandlungsterminen liegen (st. Rspr.; BVerfG NStZ-RR 2006, 379, 380; BGH NStZ 1996, 47, 48; 1993, 141; 1982, 291).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08

    Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durfte der Angeklagte die Vernehmung dieses und eines weiteren Zeugen abwarten und nach entsprechender Überlegungszeit sein Ablehnungsgesuch noch am Folgetag vor Beginn der fortgesetzten Hauptverhandlung rechtzeitig anbringen (so BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 3 und zuletzt Beschl. vom 10. Juni 2008 - 5 StR 24/08).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

    Das Erfordernis, ein Ablehnungsgesuch unverzüglich geltend zu machen, gilt zwar auch im Falle einer Verhandlungsunterbrechung mit der Folge, dass das Gesuch bei einer längeren Unterbrechung außerhalb der Hauptverhandlung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden muss (BGH NStZ 1996, 47).
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