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   BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95   

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BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95 (https://dejure.org/1995,1843)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1995 - 1 StR 342/95 (https://dejure.org/1995,1843)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95 (https://dejure.org/1995,1843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 138
  • MDR 1995, 1160
  • NStZ 1996, 49
  • StV 1996, 133
  • Rpfleger 1996, 124
  • Rpfleger 1996, 24
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1984 - 3 StR 530/83

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Verletzung des Verfahrens zur

    Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95
    Bezieht sich der Vorgang, während dessen die Öffentlichkeit zu Unrecht ausgeschlossen war, nur auf einen abtrennbaren Teil des Urteils, so ist auch nur dieser Teil des Urteils aufzuheben (BGH GA 1975, 283, 284; StV 1983, 1; für den Fall eines absoluten Revisionsgrundes gem. § 338 Nr. 5 StPO ebenso BGH NStZ 1983, 375; StV 1984, 185, 186; vgl. auch Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 4 m.w.Nachw. in Fußn. 9).
  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
    Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95
    Daraus folgt, daß es den Bestand des angefochtenen Urteils insgesamt nicht berührt, wenn ein Einfluß des Verfahrensfehlers auf das gesamte Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1; BGHSt 33, 99, 100; vgl. auch Hanack aaO.).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 250/92

    Verteidigung eines Angeklagten durch einen Rechtsreferendar

    Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95
    Daraus folgt, daß es den Bestand des angefochtenen Urteils insgesamt nicht berührt, wenn ein Einfluß des Verfahrensfehlers auf das gesamte Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1; BGHSt 33, 99, 100; vgl. auch Hanack aaO.).
  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 438/84

    Ausnahme zum Öffentlichkeitsgrundsatz - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95
    Daraus folgt, daß es den Bestand des angefochtenen Urteils insgesamt nicht berührt, wenn ein Einfluß des Verfahrensfehlers auf das gesamte Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1; BGHSt 33, 99, 100; vgl. auch Hanack aaO.).
  • BGH, 25.01.1994 - 5 StR 508/93

    Hauptverhandlung - Psychopathologische Kriterien - Ausschluß - Öffentlichkeit -

    Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95
    Zwar umfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anordnung des Ausschlusses der Offentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen alle Vorgänge, die mit der Vernehmung in Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (BGH b. Dallinger MDR 1975, 198; BGH NStZ 1994, 354; w. Nachw. b. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 172 GVG Rdn. 17), jedoch gehört die Erteilung eines rechtlichen Hinweises nicht mehr zu dem Verfahrensabschnitt der Vernehmung eines Zeugen (BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 7).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Verfahrensablauf - Anhörung eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95
    Zwar umfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anordnung des Ausschlusses der Offentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen alle Vorgänge, die mit der Vernehmung in Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (BGH b. Dallinger MDR 1975, 198; BGH NStZ 1994, 354; w. Nachw. b. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 172 GVG Rdn. 17), jedoch gehört die Erteilung eines rechtlichen Hinweises nicht mehr zu dem Verfahrensabschnitt der Vernehmung eines Zeugen (BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 7).
  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 404/23

    Vergewaltigung

    Bezieht sich der Vorgang, währenddessen die Öffentlichkeit zu Unrecht ausgeschlossen war, nur auf einen abtrennbaren Teil des Urteils, so ist auch nur dieser Teil des Urteils aufzuheben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 22. November 1995 - 3 StR 284/95, NStZ 1996, 202, 203; vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5; Beschlüsse vom 17. Februar 1987 - 5 StR 14/87, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3; vom 21. Januar 2021 - 2 StR 188/20, NStZ 2021, 760, 761).
  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Soweit die Anordnung der Unterbrechung der Hauptverhandlung im Anschluß an die Zeugenvernehmung in Rede steht und die Öffentlichkeit währenddessen nicht wiederhergestellt war, ist denkgesetzlich auszuschließen, daß das Urteil hierauf beruhen kann (vgl. Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 338 Rdn. 50b; siehe auch BGH NJW 1996, 138).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Der rechtliche Hinweis nach § 265 StPO am 4. Tag der Hauptverhandlung - statt Täterschaft komme im Fall 11 auch Beihilfe in Betracht - durfte während des Ausschlusses der Öffentlichkeit nicht gegeben werden, denn er gehört nicht zum Verfahrensabschnitt der Zeugenvernehmung (BGH MDR 1995, 1160; BGHR GVG § 171 b Dauer 7).

    Ein Einfluß auf das Urteil kann denkgesetzlich ausgeschlossen werden (vgl. BGH MDR 1995, 1160).

    Der Beschluß des Gerichts, das Verfahren zu einem Anklagepunkt gemäß § 154 Abs. 2 StPO einzustellen, gehört nach der Rechtsprechung nicht zu dem Verfahrensabschnitt der Vernehmung einer Zeugin (BGH MDR 1995, 1160).

    Ein Einfluß der Einstellung des Verfahrens, die den Angeklagten nicht beschwert, in nicht öffentlicher Sitzung auf das später gesprochene Urteil zu anderen Anklagepunkten ist hier ausgeschlossen (vgl. BGH MDR 1995, 1160).

  • BGH, 21.01.2021 - 2 StR 188/20

    Absolute Revisionsgründe (Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des

    Bezieht sich der Vorgang, während dessen die Öffentlichkeit zu Unrecht ausgeschlossen war, nur auf einen abtrennbaren Teil des Urteils, so ist auch nur dieser Teil des Urteils aufzuheben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95, NJW 1996, 138 mwN).
  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte

    c) Es spricht schon viel dafür, daß diese Rüge, ohne daß es auf weiteres ankäme, jedenfalls deshalb ins Leere geht, weil ein (etwaiger) Verfahrensfehler ausschließlich einen Teil der Hauptverhandlung beträfe, bei dem es um Vorwürfe ging, von denen der Angeklagte freigesprochen wurde (vgl. BGH Beschluß vom 21. September 1999 - 1 StR 253/99; BGH MDR 1995, 1160 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16

    Beweiskraft des Protokolls (vorgeschriebene Förmlichkeiten: Wiederherstellung der

    Da auch ersichtlich kein Fall vorliegt, in dem das Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensverstoß denkgesetzlich ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95, NJW 1996, 138), war das Urteil insgesamt aufzuheben.
  • BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02

    Unzulässiger Ausschluss der Öffentlichkeit (Hinweis auf die Möglichkeit der

    Zutreffend legt sie dar, daß der gemäß § 265 Abs. 2 StPO erteilte rechtliche Hinweis auf die Möglichkeit einer Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung nicht unter Ausschluß der Öffentlichkeit erteilt werden durfte (vgl. BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 7; BGH NStZ 1996, 49).

    Der Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils lediglich im beantragten Umfang, weil denkgesetzlich ausgeschlossen ist, daß die Entscheidung darüber hinaus von ihm zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt ist (vgl. BGH, a.a.O.; BGH NStZ 1996, 49; BGH StV 2000, 653, 654; Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; BGH, Beschlüsse vom 3. November 1999 - 3 StR 333/99 -, vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 601/99 - und vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00 -).

  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und deren Heilung; Begriff der

    Die Erörterung nicht mit dem fraglichen Verfahrensabschnitt zusammenhängender Fragen ist dann während des Öffentlichkeitsausschlusses in der Regel unzulässig (K Schäfer/Wickern in LR 24. Aufl. § 172 GVG Rdn. 40 f.; vgl. auch BGH GA 1982, 275 und BGH NStZ 1996, 49).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Belehrung von Zeugen unter Ausschluss

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil "denkgesetzlich" ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95 Rn. 8 f., BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3; vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, BGHR StPO § 54 Abs. 1 Aussagegenehmigung 1; vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 Rn. 5, BGHR StPO § 338 Beruhen 2 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 Rn. 12, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5).
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    Der Senat kann daher nicht prüfen, ob und inwieweit es denkgesetzlich auszuschließen ist, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz beruht (vgl. BGH NJW 1996, 138; Kuckein in KK-StPO 5. Aufl. § 344 Rdn. 49).
  • BGH, 21.03.2012 - 1 StR 34/12

    Denkgesetzlich ausgeschlossenes Beruhen des Urteils auf einer Verletzung der

  • BGH, 01.12.1998 - 4 StR 585/98

    Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls;

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliches Revisionsurteil, durch

  • BGH, 08.12.1999 - 1 StR 571/99

    Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unbegründet

  • OLG Hamm, 13.02.2020 - 5 RVs 5/20

    Absoluter Revisionsgrund; Öffentlichkeit; Beruhen

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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1995 - 3 StR 118/95   

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https://dejure.org/1995,3287
BGH, 19.04.1995 - 3 StR 118/95 (https://dejure.org/1995,3287)
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BGH, Entscheidung vom 19. April 1995 - 3 StR 118/95 (https://dejure.org/1995,3287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 49
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95

    Beweisaufnahme - Bestimmtheit - Beweistatsache - Beweisantrag - Hilfsbeweisantrag

    d) Schließlich wird der neue Tatrichter zu bedenken haben, daß Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten - von Auswirkungen auf die Schuldfrage abgesehen - in dem Umfang erforderlich sind, in dem sie bestimmenden Einfluß auf den Rechtsfolgenausspruch haben (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 12; BGH NStZ 1996, 49).
  • OLG Bamberg, 30.06.2010 - 3 Ss OWi 854/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Auslegung einer als

    21 Vielmehr ergibt sich aus dem Inhalt der einer Auslegung nach allgemeinen Grundsätzen (vgl. aus der einhelligen Kommentarliteratur u.a. Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 344 Rn. 10 ff.; KK/ Kuckein StPO 6. Aufl. § 344 Rn. 19 ff.; HK/ Temming StPO 4. Aufl. § 344 Rn. 6 oder Göhler/ Seitz OWiG 15. Aufl. § 79 Rn. 27c, jeweils m.w.N. aus der Rspr.) zugänglichen Rechtsbeschwerderechtfertigung vom 26.04.2010 ohne weiteres, dass der Beschwerdeführer neben der schon aus der Formulierung seines Rechtsbeschwerdeantrags ersichtlichen Rechtsmittelbeschränkung den Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils mit der so genannten "Feststellungs- bzw. Darstellungsrüge", nämlich mit der Beanstandung angreift, dass die nach seiner Auffassung lückenhaften Urteilgründe des Amtsgerichts bereits keine tragfähige Tatsachengrundlage für die Rechtsfolgenbemessung abgeben, namentlich keine hinreichenden Feststellungen zu den "bestimmenden" Zumessungstatsachen im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz StPO (i.V.m. § 71 OWiG) für die Begründung der über dem an sich verwirkten Bußgeldregelsatz verhängten Geldbuße enthalten (vgl. hierzu u.a. Meyer-Goßner § 267 Rn. 18 ff. i.V.m. Rn. 42 f.; KK/ Engelhardt § 267 Rn. 24 ff. i.V.m. Rn. 47; Göhler/ Seitz § 71 Rn. 42; Göhler/ Gürtler § 17 Rn. 34 f. und - im Überblick unter dem Gesichtspunkt der revisionsrechtlichen Behandlung - Burhoff , Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 6. Aufl. Rn. 758p ff.; aus der im dogmatischen Ansatz unverändert einheitlichen obergerichtlichen Rspr. u.a. BGH NStZ-RR 1998, 17 f.: "Das Urteil muß in jedem Fall erkennen lassen, dass sich das Tatgericht für die Strafzumessung um die Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten - wenn auch vergeblich - bemüht hat" ; im gleichen Sinne z.B. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 9, 10, 15, 17 und OLG Düsseldorf DAR 2002, 174 ff.).
  • BGH, 05.07.2005 - 3 StR 184/05

    Urteilsgründe (persönlicher Werdegang des Angeklagten)

    Sie sind nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO in die Urteilsgründe - von hier nicht ersichtlichen Auswirkungen auf die Schuldfrage abgesehen - nur in dem Umfang aufzunehmen, in dem sie von bestimmendem Einfluß auf die Straffrage und den übrigen Rechtsfolgenausspruch sind (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 15; vgl. auch Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen 27. Aufl. Rdn. 268).
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