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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96   

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BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96 (https://dejure.org/1996,1100)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1996 - 2 StR 4/96 (https://dejure.org/1996,1100)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96 (https://dejure.org/1996,1100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten - Zu zahlendes Arbeitsentgelt - Höhe des Beitragssatzes - AOK - Geringverdiener - Nichtabführen solcher Beiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 543
  • NStZ 1997, 538
  • StV 1996, 482
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96
    Erforderlich sind aber regelmäßig auch Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK (vgl. BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 = BGH wistra 1992, 145, 147; BGH StV 1993, 364; BGH StV 1994, 426).
  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 31/94

    Sozialversicherungsbeiträge - Geringverdiener - Abführung

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96
    Erforderlich sind aber regelmäßig auch Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK (vgl. BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 = BGH wistra 1992, 145, 147; BGH StV 1993, 364; BGH StV 1994, 426).
  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 16/93

    Folgen des Fehlens von konkreten Feststellungen über die Vorstellungen der

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96
    Erforderlich sind aber regelmäßig auch Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK (vgl. BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 = BGH wistra 1992, 145, 147; BGH StV 1993, 364; BGH StV 1994, 426).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Im Falle einer erneuten Verurteilung sind neben der Anzahl der Beschäftigten auch deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK darzustellen (BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Danach hat der Tatrichter die geschuldeten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Für Straftaten, die im Zusammenhang mit der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen stehen, gelten prinzipiell dieselben Grundsätze (BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4).
  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Der Senat hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem Zurückverweisungsbeschluss darauf hingewiesen, dass bei Verurteilungen neben der Anzahl der Beschäftigten auch deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und die Höhe der Beitragssätze der Sozialversicherungsträger in den Urteilsgründen darzustellen sind (BGH NJW 2002, 2480, 2483, insoweit nicht in BGHSt 47, 318 abgedruckt; vgl. BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    c) In den 25 Fällen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) genügt bereits die Berechnungsdarstellung hinsichtlich der Höhe der nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile nicht den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 4 und 5; BGH wistra 2006, 425, 426; jeweils m.w.N.) aufgestellten Grundsätzen.
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut und aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl Begründung zu Art. 1 Nr. 5 § 266a StGB des Regierungsentwurfs des 2. WiKG, BT-Drucks 9/2008 S 25-29) und ist in Rechtsprechung und Literatur unbestritten (vgl BGH, NStZ 1996, 543; BGH, wistra 1994, 193 f; jeweils mwN; Schönke/Schroeder/Lenckner, Strafgesetzbuch, Kommentar, 27. Aufl, 1997, § 266a RdNr 4; Dreher/Tröndle, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, Kommentar, 47. Aufl, 1995, § 266a RdNr 9; Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch mit Erläuterungen, 23. Aufl, 1999, § 266a RdNr 7; Plagemann, NZS 2000, S 8, 9; Samson/Günther in: Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch, Stand: Dezember 1996, § 266a RdNr 13; vgl auch BSGE 78, 20, 23 = SozR 3-2400 § 28n Nr. 1 S 5 mwN).
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit

    Deshalb sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlich vorenthaltenen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK festzustellen (BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 und 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16

    Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut,

    aa) Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364 und vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543; MüKo-StGB/Radtke, 2. Aufl., § 266a Rn. 61).
  • BGH, 07.10.2010 - 1 StR 424/10

    Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens

    Für Fälle dieser Art besteht - soweit die Taten nach dem 1. April 2003 datieren - nach Auffassung des Senats entgegen früherer Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 496/91, NStZ 1992, 145; Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Beschluss vom 22. März 2004 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543) grundsätzlich kein Anlass dafür, im Urteil umfangreiche Feststellungen über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der zuständigen Krankenkasse zu treffen.

    Weitergehende Feststellungen waren nach der bis zum 31. März 2003 geltenden Rechtslage insbesondere deshalb erforderlich, um ausschließen zu können, dass zu den Arbeitnehmern geringfügig Beschäftigte i.S.v. § 8 SGB IV zählten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 496/91, NStZ 1992, 145; Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Beschluss vom 22. März 2004 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), für die allein Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung anfallen, deren Nichtabführen nicht gemäß § 266a Abs. 1 StGB strafbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543 mwN).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das

    Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93 Rn. 2 f.; vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6 und vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 12; Urteile vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96 Rn. 4 und vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 21; MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., § 266a Rn. 61, 133).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 242/16

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als

  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen

  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 444/18

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Beginn der Verjährung: Erlöschen

  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge

  • OLG Celle, 12.01.2016 - 2 Ss 188/15

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Veurteilung nach § 266a

  • BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07

    Berechnungsdarstellung und Schätzung beim Vorenthalten von

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
  • OLG Naumburg, 08.07.2009 - 2 Ss 90/09

    Pflicht des Tatrichters zur Mitteilung der Beitragssätze zu der jeweiligen

  • OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98

    Begriff des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung;

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten

  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht - Vorenthalten und Veruntreuen von

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Zulässige Höhe

  • OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02

    Erforderlichkeit der Mitteilung der Höhe des Beitragssatzes im Urteil bei

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 5 Ss 288/07

    Strafbarkeit wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Sozialrechts-akzessorische

  • OLG Braunschweig, 27.05.2015 - 1 Ss 14/15

    Erforderliche Feststellungen, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Strohmannfall

  • LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
  • OLG Hamm, 17.10.2002 - 3 Ss 744/02

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; erforderlicher Umfang der

  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 5 Ss 110/09

    Arbeitsentgelt; Vorenthalten; Verurteilung; Anforderungen; Urteilsgründe

  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07

    Betrug und Untreue: Tatbestandvoraussetzungen des Vorenthaltens von

  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08

    Entscheidung über einen bedingten Beweisantrag; Auswirkungen einer

  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 3 Ss 35/07

    Verlesung; Einverständnis; Motivation; Vorsatz; Beitragsvorenthaltung

  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 380/98

    Anforderungen an die Darlegung der Höhe nicht abgeführter

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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95   

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https://dejure.org/1995,2490
BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95 (https://dejure.org/1995,2490)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1995 - 1 StR 449/95 (https://dejure.org/1995,2490)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1995 - 1 StR 449/95 (https://dejure.org/1995,2490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 543
  • StV 1996, 315
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    In diesem Fall wäre mit der Forderungsabtretung nicht die Konkursmasse selbst, sondern nur ihre gleichmäßige Verteilung unter den Gläubigern beeinträchtigt worden (BGHSt 8, 55, 56 [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55] zur früheren Rechtslage nach §§ 239, 241 KO; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl., § 283 c Rdn. 2).
  • BGH, 17.11.1953 - 5 StR 450/53
    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    Zwar wären auch bei wirksamer Sicherungsabtretung zugunsten der Bank die übertragenen Forderungen nach objektiver Rechtslage weiter als Vermögensbestandteile der B. KG anzusehen gewesen, weil der Bank im Konkursfalle aus der Sicherungsabtretung nur ein Absonderungsrecht (§ 48 KO) erwachsen wäre (Heinrichs in Palandt, BGB 54. Aufl., § 398 Rdn. 23 m.w.Nachw.), so daß - worauf der Schutz des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB abzielt - die Forderungen weiter zur Konkursmasse gehört hätten (vgl. dazu Tiedemann in LK 10. Aufl. § 283 Rdn. 21, 22; RGSt 72, 252, 254, 255 für die Abtretung einer Forderung zur Einziehung; BGHSt 3, 32, 35, 36 und 5, 119, 120 für die Sicherungsübereignung).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    Zwar wären auch bei wirksamer Sicherungsabtretung zugunsten der Bank die übertragenen Forderungen nach objektiver Rechtslage weiter als Vermögensbestandteile der B. KG anzusehen gewesen, weil der Bank im Konkursfalle aus der Sicherungsabtretung nur ein Absonderungsrecht (§ 48 KO) erwachsen wäre (Heinrichs in Palandt, BGB 54. Aufl., § 398 Rdn. 23 m.w.Nachw.), so daß - worauf der Schutz des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB abzielt - die Forderungen weiter zur Konkursmasse gehört hätten (vgl. dazu Tiedemann in LK 10. Aufl. § 283 Rdn. 21, 22; RGSt 72, 252, 254, 255 für die Abtretung einer Forderung zur Einziehung; BGHSt 3, 32, 35, 36 und 5, 119, 120 für die Sicherungsübereignung).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat schließlich darauf hin, daß die Zusammenfassung mehrerer gleichartiger Inkassoakte zu einheitlichen Betrugstaten den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138 ff.) widerspricht.
  • BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 228/88

    Eignung von Freigabeklauseln zur Verhinderung einer Übersicherung

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    Beide hielten die zugunsten der Bank am 10. Juni 1987 zu Kreditsicherungszwecken vereinbarte Globalzession aller Forderungen der B. KG für rechtswirksam, obwohl in Wahrheit eine sittenwidrige Übersicherung vorlag, derzufolge die Globalzession unwirksam war (vgl. dazu BGHZ 109, 240 ff. [BGH 29.11.1989 - VIII ZR 228/88]).
  • BGH, 13.11.1990 - 1 StR 514/90

    Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit nach langjährigem Alkoholmissbrauch -

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    § 55 StGB setzt voraus, daß die neue Tat vor der früheren tatrichterlichen Verurteilung beendet sein muß (BGH bei Holtz MDR 1988, 101; BGH, Urteil vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90 - Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl., § 55 Rdn. 4).
  • RG, 24.06.1938 - 1 D 415/38

    Ist i. S. des § 288 StGB. eine Forderung, die nur zur Einziehung abgetreten

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    Zwar wären auch bei wirksamer Sicherungsabtretung zugunsten der Bank die übertragenen Forderungen nach objektiver Rechtslage weiter als Vermögensbestandteile der B. KG anzusehen gewesen, weil der Bank im Konkursfalle aus der Sicherungsabtretung nur ein Absonderungsrecht (§ 48 KO) erwachsen wäre (Heinrichs in Palandt, BGB 54. Aufl., § 398 Rdn. 23 m.w.Nachw.), so daß - worauf der Schutz des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB abzielt - die Forderungen weiter zur Konkursmasse gehört hätten (vgl. dazu Tiedemann in LK 10. Aufl. § 283 Rdn. 21, 22; RGSt 72, 252, 254, 255 für die Abtretung einer Forderung zur Einziehung; BGHSt 3, 32, 35, 36 und 5, 119, 120 für die Sicherungsübereignung).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    Die hier abzuurteilende, noch unbeendete Kindesentziehung ist damit nicht vor der früheren Verurteilung i.S.d. § 55 Abs. 1 StGB begangen worden (vgl. BGHSt 9, 370, 383; wistra 1996, 144; Tröndle aaO § 55 Rdn. 4).
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08

    Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen

    Die Konkursverschleppung war jedenfalls nicht vor dem 22. Dezember 1998 beendet (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Begehung 1; BGH NJW 1997, 750, 751, insoweit in BGHSt 42, 268 nicht abgedruckt; BGH wistra 1996, 144, 145); der Betrug zu Lasten der Arbeitnehmerin R. begann sogar erst Ende Oktober 1998.
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Inkongruente Deckungen liegen etwa bei Leistungen an Erfüllungs Statt oder erfüllungshalber, namentlich bei Abtretung einer Forderung (Senat, Urteil vom 2. November 1995 - 1 StR 449/95, StV 1996, 315, 316) vor (MünchKomm-StGB/Radtke/Petermann, aaO, § 283c Rn. 16 mwN).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15

    Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals:

    b) Im Fall der Bestellung einer Grundschuld mit höherem Wert als die zu sichernde Forderung (Fall III.2.5 der Urteilsgründe) geht die Regelung des § 283c StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1995 - 1 StR 449/95, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1 Vermögen 2; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 283c Rn. 11).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

    Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der

    Maßgeblich ist hierfür, daß die jeweils einzubeziehenden Taten beendet waren (BGH NJW 1997, 750, 751; wistra 1996, 144, 145).
  • LG Köln, 14.12.2004 - 107-5/04
    Zu Recht hebt der BGH hervor, dass eine abschließende sinnvolle Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts einer Tat nur dann möglich ist, wenn diese materiell beendet ist und insbesondere auch geklärt ist, inwieweit der strafrechtlich relevante Erfolg der Haupttat eingetreten ist (BGH, Entscheidungen 06.10.1987 - 1 StR 475/87 - 13.11.1990 - 1 StR 514/90 - 10.05.1994 -1 StR 142/94 - 02.11.1995 - 1 StR 449/95 - 17.10.1996 - 4 StR 389/96 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94   

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BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94 (https://dejure.org/1996,4642)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1996 - 3 StR 185/94 (https://dejure.org/1996,4642)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1996 - 3 StR 185/94 (https://dejure.org/1996,4642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensbetreuungspflichten bei Geldanlagegeschäften - Verletzung wegen fehlender Sicherheiten und mangelnder Aufklärung der Anleger über ein Verlustrisiko - Schadensgleiche Vermögensgefährdung durch unordentliche Buchführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 543
  • StV 1996, 431
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1965 - 5 StR 312/65

    Annahme eines Untreuetatbestandes wegen Missbrauchs der Verfügungsbefugnis über

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94
    Dagegen hat die Strafkammer eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht zu Recht darin gesehen, daß die Angeklagten durch unordentliche Buchführung das Vermögen der geschädigten Anleger in einer der Schädigung gleichkommenden Weise gefährdet haben, weil hierdurch die bestehenden Ansprüche der Anleger auf Auskehrung der erwirtschafteten Erträge und Rückzahlung des Anlagekapitals in erheblicher Weise erschwert, wenn nicht verhindert worden sind (vgl. BGHSt 20, 304 f.; BGH GA 1956, 121, 122).
  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 268/89

    Dingliche Belastung eines Mündelgrundstücks; Belehrungspflicht des Notars bei

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94
    Für einen Schädigungsvorsatz nach § 266 Abs. 1 2. Alt. StGB hätte es konkreter Feststellungen bedurft, daß die von den Angeklagten gewählte Anlageform mit einem Verlustrisiko verbunden war, das deutlich höher lag als diejenige Vermögensgefährdung, die die Geschädigten nach ihrem bis dahin gezeigten Verhalten selbst in Kauf zu nehmen bereit gewesen sind, und daß die Angeklagten ein solches zusätzliches Verlustrisiko erkannt und in Kauf genommen hätten (vgl. BGH MDR 1984, 478 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vorsatz 2).
  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 117/82

    Erteilung einer allgemeinen Vollmacht für die Durchführung jeder Trading-Order -

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - 3 StR 185/94
    Für einen Schädigungsvorsatz nach § 266 Abs. 1 2. Alt. StGB hätte es konkreter Feststellungen bedurft, daß die von den Angeklagten gewählte Anlageform mit einem Verlustrisiko verbunden war, das deutlich höher lag als diejenige Vermögensgefährdung, die die Geschädigten nach ihrem bis dahin gezeigten Verhalten selbst in Kauf zu nehmen bereit gewesen sind, und daß die Angeklagten ein solches zusätzliches Verlustrisiko erkannt und in Kauf genommen hätten (vgl. BGH MDR 1984, 478 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vorsatz 2).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06

    Gebührenüberhebung durch Rechtsanwälte (Honorarvereinbarungen; Sittenwidrigkeit;

    Zu einer ordnungsgemäßen Anlageform gehört dabei auch, dass eine eindeutige Zuordnung des Vermögenswertes zu dem Vermögen des Kindes ohne weiteres möglich ist (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 24).
  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 561/17

    Untreue (Maßstab für die pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebotes;

    bb) Den Schwerpunkt des vorwerfbaren Verhaltens des Angeklagten K. bildeten nach den Feststellungen das Verwenden der Scheinrechnungen und das Abzeichnen des Bestätigungsvermerks jeweils am 20. Februar 2009, auf deren Grundlage die berechtigte Forderung bei der E. GmbH ausgebucht und eine rechtzeitige Geltendmachung ihrer bestehenden Ansprüche gegen die T. GmbH durch die Mitarbeiter unterhalb der Geschäftsführungsebene verhindert wurde (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 4; Beschlüsse vom 16. Februar 1996 - 3 StR 185/94, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 24; vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 303).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Eine falsche Buchführung begründet aber nicht schon als solche einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 20, 304; BGH StV 1996, 431).
  • OLG Hamm, 08.03.2023 - 8 U 198/20

    Haftungsmaßstab für Pflichtverletzungen des Geschäftsführers einer GmbH mit einer

    "Den Schwerpunkt des vorwerfbaren Verhaltens des Angeklagten K. bildeten nach den Feststellungen das Verwenden der Scheinrechnungen und das Abzeichnen des Bestätigungsvermerks jeweils am 20. Februar 2009, auf deren Grundlage die berechtigte Forderung bei der C ausgebucht und eine rechtzeitige Geltendmachung ihrer bestehenden Ansprüche gegen die X durch die Mitarbeiter unterhalb der Geschäftsführungsebene verhindert wurde (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 4; Beschlüsse vom 16. Februar 1996 - 3 StR 185/94, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 24; vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 303).
  • BGH, 13.02.2007 - 5 StR 400/06

    Bestechlichkeit und Untreue bei der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

    Anders als etwa in den Fällen unordentlicher Buchführung, in denen eine Untreue durch eine mangelhafte Dokumentation dann eintreten kann, wenn die Realisierung von Forderungen nachhaltig und konkret erschwert ist (vgl. dazu BGHSt 47, 8, 11; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 24, Nachteil 12), liegt eine vergleichbare Situation bei der hier gegebenen Sachlage nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

    Besteht aber der Schaden - wie hier - in einer Vermögensgefährdung, so reicht zur Bejahung der subjektiven Tatseite bereits die Kenntnis der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag der Täter auch darauf vertrauen, dass aus der Gefährdung letztendlich kein Schaden erwachsen wird (BGH wistra 1996, 261 f.; vgl. auch BGH wistra 1996, 184: Verlustrisiko in Wahrheit höher als von den Geschädigten angenommen).
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