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   AG Berlin-Tiergarten, 27.03.1996 - 248 Qs 400/95   

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https://dejure.org/1996,15723
AG Berlin-Tiergarten, 27.03.1996 - 248 Qs 400/95 (https://dejure.org/1996,15723)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 27.03.1996 - 248 Qs 400/95 (https://dejure.org/1996,15723)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 27. März 1996 - 248 Qs 400/95 (https://dejure.org/1996,15723)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 544
  • NStZ 1997, 548 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 31.05.1976 - 1 Ws 1540/75
    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 27.03.1996 - 248 Qs 400/95
    Da das Gesetz nicht allgemein das Totensorgerecht der Angehörigen, sondern allein den tatsächlichen Gewahrsam des Berechtigten strafrechtlich schützt (OLG München, NJW 1976, 1805 ff.), ist bei der Ermittlung, ob ein Körperteil eines Verstorbenen dem Rechtsverkehr zugänglich gemacht wurde und damit nicht mehr dem Anwendungsbereich des § 168 1 StGB unterfällt, auf die Entscheidung des Berechtigten unter Berücksichtigung des Schutzzweckes des § 168 StGB abzustellen.
  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07

    Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen

    Insoweit ist die den Gegenstand der Verbundenheit mit dem Verstorbenen und die Pietät ihm gegenüber bildende Individualität weiterhin ausreichend erkennbar (LK/Dippel § 168 Rn. 23; AG Berlin-Tiergarten NStZ 1996, 544).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    Dies setzt voraus, dass der Körper des Verstorbenen in seiner Individualität noch erkennbar ist (OLG Bamberg NJW 2008, 1543, 1545; AG Berlin-Tiergarten NStZ 1996, 544; Dippel, in: LK 11. Aufl. § 168 Rn. 23; Fischer, StGB 56. Aufl. § 168 Rn. 4).
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