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   BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95   

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BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95 (https://dejure.org/1995,1053)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1995 - 5 StR 412/95 (https://dejure.org/1995,1053)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95 (https://dejure.org/1995,1053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 563
  • StV 1996, 432
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95
    Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob zwischen den zu beurteilenden Verhaltensweisen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung eine so enge innere Verknüpfung besteht, daß eine getrennte Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 23, 141; 29, 288, 293; 35, 14) [BGH 24.07.1987 - 3 StR 36/87].
  • BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92

    Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 ff.; 22, 307 f. [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f.; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f. [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]; BGH NJW 1992, 1776; BGH NJW 1992, 2838).
  • BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts und Beanstandung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95
    Sie müßte - unabhängig von den unterschiedlichen tatsächlichen und rechtlichen Ausgestaltungen, die diesem Begriff in der Rechtsprechung im übrigen zugeordnet worden sind (vgl. dazu Samson/Günther SK vor § 52 Rdn. 22 ff.) - bei Erfüllung mehrerer verschiedenartiger Tatbestände jedenfalls so beschaffen sein, daß die einzelnen realen Handlungen sich bei natürlicher Betrachtung als ein einheitliches, zusammenhängendes Tun darstellen; die einzelnen Tathandlungen müssen deshalb in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen und auf einem einheitlichen Willensentschluß beruhen (vgl. BGH NStZ 1986, 314; 1995, 46 [BGH 01.09.1994 - 4 StR 259/94]; sowie die in BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit Entschluß, einheitlicher abgedruckte Rechtsprechung).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95
    Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob zwischen den zu beurteilenden Verhaltensweisen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung eine so enge innere Verknüpfung besteht, daß eine getrennte Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 23, 141; 29, 288, 293; 35, 14) [BGH 24.07.1987 - 3 StR 36/87].
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95
    Den Rahmen der Untersuchung bildet also zunächst das tatsächliche Geschehen, wie es die Anklage beschreibt (BGHSt 32, 215 f. [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH NJW 1994, 2966).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95
    Allerdings hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Fallgestaltungen dieser Art, bei denen es im Kern auf die Abgrenzung zwischen positivem Tun durch psychische Unterstützung und unechtem Unterlassen ankommt, weitere Anhaltspunkte dafür gefordert, daß die Anwesenheit die Tat objektiv gefördert oder erleichtert hat und daß der Gehilfe sich dessen bewußt war (BGHR StGB § 27 I Unterlassen 5 = BGH NStZ 1993, 233).
  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95
    Im Ansatz nicht zu beanstanden ist ferner die Erwägung, daß eine solche Beihilfe auch durch psychische Unterstützung im Sinne aktiven Tuns geleistet werden kann, indem der Täter durch die Anwesenheit des Gehilfen in seinem Tatentschluß bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt wird (vgl. BGHR StGB § 27 I Unterlassen 3; BGH StV 1982, 516; BGH StV 1982, 517 mit Anmerkung Rudolphi), ohne daß der Erfolg der Haupttat im Sinne einer Kausalität mitverursacht werden muß.
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

  • BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74

    Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr -

  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

  • OLG Koblenz, 15.12.1982 - 1 Ss 559/82

    Leichtfertigkeit; Steuerberater; Einkommensteuererklärung; Arzt; Privatpatienten

  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

  • BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Beihilfe kann auch durch psychische Unterstützung im Sinne aktiven Tuns geleistet werden, indem der Täter durch die Anwesenheit des Gehilfen in seinem Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95 Rn. 35 mwN), ohne dass der Erfolg der Haupttat im Sinne einer Kausalität mitverursacht werden muss.

    Sie kann auch durch psychische Unterstützung im Sinne aktiven Tuns geleistet werden, in dem der Täter durch die Anwesenheit des Gehilfen in seinem Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt wird (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95 Rn. 36, NStZ 1996, 563 f. und vom 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3).

    Gerade bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art sind für die Annahme einer psychischen Beihilfe durch positives Tun sorgfältige und genaue Feststellungen notwendig, dass die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass sich der Gehilfe dessen bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95 Rn. 36; vom 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92, BGHR StGB § 27 I Unterlassen 5, NStZ 1993, 233; vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93; vom 3. März 1995 - 2 StR 32/95; vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95; vom 3. Mai 1996 - 2 StR 641/95 und vom 23. Oktober 1996 - 2 StR 436/96, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13, 14, 17, 18 mwN).

    Das bloße "Dabeisein' in Kenntnis einer Straftat reicht selbst bei deren Billigung nicht aus, eine Beihilfe im Sinne aktiven Tuns zu begründen, da andernfalls die rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Garantenpflichten beim unechten Unterlassen umgangen werden könnten und die Strafbarkeit ausgedehnt würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95 Rn. 36 und vom 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92, BGHR StGB § 27 I Unterlassen 5, NStZ 1993, 233).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Zwar enthält, wie der Beschwerdeführer zu Recht geltend macht, die unverändert zugelassene Anklage vom 27. April 1998 - auch bei der erforderlichen weiten Auslegung der konkret angeklagten Lebenssachverhalte (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14) - keine Angaben zu einer versuchten Täuschung der Versicherungen; daß die Anklage als anzuwendende Vorschriften ausdrücklich auch die §§ 263, 22 StGB aufführt und im abstrakten Anklagesatz deren gesetzliche Merkmale angibt, reicht für sich nicht aus (vgl. BGH NJW 1992, 763, 764; 1994, 2966; StV 1996, 432, Kuckein StraFo 1997, 33, 34).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    bb) Die Selbstanzeige, für die eine bestimmte Form nicht eingehalten werden muß, ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund (vgl. BGHR AO § 371 Selbstanzeige 6).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler

    Eine solche Verknüpfung muss sich jedoch aus den Ereignissen selbst ergeben; sie wird nicht allein dadurch begründet, dass eine Handlung zum besseren Verständnis der gesamten Umstände in der Anklageschrift erwähnt wird (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95, NStZ 1996, 563, 564 mwN).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Anders liegt es im Falle einer nur die Tathintergründe oder das Nachtatverhalten erläuternden Schilderung eines zusätzlichen anderen Geschehens; dies führt noch nicht notwendigerweise dazu, daß dieses zusätzlich geschilderte Geschehen auch Gegenstand der früheren Anklage geworden war (vgl. BGHSt 13, 21, 26; BGH NStZ 1996, 563, 564).
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01

    Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren

    Zwar reicht die bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat selbst bei deren Billigung nicht aus, die Annahme von Beihilfe im Sinne aktiven Tuns zu begründen (vgl. BGHR StGB § 27 I Unterlassen 5; BGH NStZ 1996, 563, 564).
  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    Die Voraussetzungen des § 153 AO liegen nicht vor; denn an der Erstellung der unzutreffenden Einkommensteuererklärungen 1984 bis 1989 der Eheleute Sch war P nicht beteiligt; auch stand er nach den Feststellungen in keinem der in § 153 Abs. 1 AO gesetzlich bezeichneten Pflichtenkreise, die für ihn eine nachträgliche Berichtigungs- und Offenbarungspflicht gegenüber der Finanzverwaltung nach sich gezogen hätte (vgl. BGH wistra 1996, 184).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Der Senat kann dabei letztlich dahinstehen lassen, ob die Sicherstellung des Rauschgifts hier eine Beendigung der Haupttat hat eintreten lassen mit der Folge, dass schon deshalb keine Beihilfe mehr möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 2007, 35, 36; 1996, 563, 564).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Tathandlung infolge der psychischen Beeinflussung durch den Gehilfen objektiv gefördert oder erleichtert wurde und der Gehilfe sich dessen bewusst war (BGH NStZ 1996, 563, 564).

  • OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05

    Nebenintervention: Rechtliches Interesse des als vermeintlicher Gesamtschuldner

    Um der Gefahr zu begegnen, dass dabei der Bereich der Beihilfe durch so genanntes unechtes Unterlassen eines Garanten der Sache nach auf Fälle der bloßen Kenntnisnahme von der Tat und deren Billigung unter Umgehung der Anforderungen einer Garantenpflicht ausgedehnt wird, bedarf es jedoch bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen darüber, dass das bloße Dabeisein die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert hat und dass der Gehilfe sich dessen bewusst war (BGH NStZ 1993, 233 und 535; NSTZ 1996, 563; NStZ 2002, 139) .
  • FG Nürnberg, 10.12.2002 - II 536/00

    Haftung des Steuerberaters wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung seines

    Hierzu verweise er auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 20.12.1995, 5 StR 412/95, (HFR 1996, 683).

    Hierzu verwies er auf die Entscheidung des BGH vom 20.12.1995 (Az. 5 StR 412/95 HFR 1996, 683) und auf Achenbach in Steuerberatung 1996 Seite 299 ff "Der BGH zu den Strafbarkeitsrisiken des nachträglich bösgläubigen Steuerberaters - Klärungen und offene Fragen".

    Dabei muss die Anwesenheit des Gehilfen die Tat objektiv gefördert oder erleichtert haben und der Gehilfe muss sich dessen bewusst gewesen sein (BGH-Beschluss vom 20.12.1995, 5 StR 412/95 a.a.O.; BGH-Beschluss vom 10.01.1993, 3 StR 516/92, NStZ 1993, 233 ).

  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 12/10

    Beihilfe (Kausalität; Erleichtern; Fördern); psychische Beihilfe (Billigen einer

  • LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05

    Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich,

  • OLG Stuttgart, 17.04.2000 - 2 Ss 47/00

    Beihilfe des Arbeitnehmers zum Beitragsbetrug

  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17

    Begriff der prozessualen Tat (Steuerstrafrecht: regelmäßig keine prozessuale Tat

  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 9 U 43/11

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Psychische Beihilfe eines 13-jährigen

  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 446/00

    Prozessualer Tatbegriff; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

  • OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 Ss 145/02

    Tatidentität, Einstellung, Strafklageverbrauch, Untreue, Steuerhinterziehung

  • LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs

    Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich,

  • OLG Hamm, 18.08.2003 - 2 Ss 483/03

    Urteilsfrist, Absetzung des Urteils, Begründung der Verfahrensrüge

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