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   BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95   

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BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95 (https://dejure.org/1996,469)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1996 - 3 StR 530/95 (https://dejure.org/1996,469)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 (https://dejure.org/1996,469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 18 S. 2 VereinsG; § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG; § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG
    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren Betätigungsverbots betroffenen Vereins; Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch einen nicht in den Verein einbezogenen Dritten (PKK)

  • Wolters Kluwer

    Verein - Verwendung von Kennzeichen - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Nicht eingebundener Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 30
  • NJW 1996, 1906
  • MDR 1996, 625
  • MDR 1996, 731 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 934 (Ls.)
  • NStZ 1996, 340
  • NStZ 1996, 602 (Ls.)
  • StV 1996, 433
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Notwendiger Bestandteil des Betätigungsverbots ist das Verbot, eine derartige Tätigkeit des Vereins im Inland zu unterstützen (vgl. BVerfGE 25, 44, 53 zur Zuwiderhandlung gegen ein Parteiverbot nach den durch § 28 Vereinsgesetz aufgehobenen Regelungen in den §§ 42, 47 a.F. BVerfGG).

    Bei Beachtung der dargelegten Anwendungsgrundsätze, insbesondere des Erfordernisses, daß das fördernde Dritthandeln auf eine im Hinblick auf die Verbotsgründe erhebliche Vereinstätigkeit bezogen sein muß, bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 Abs. 2 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (vgl. BVerfGE 25, 44, 55 zum vergleichbaren Fall der §§ 42, 47 a.F. BVerfGG).

    Aus gleichem Grunde sind Geltung und Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz auch nicht nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in Frage zu stellen (vgl. BVerfGE 25, 44, 57 f., 61).

  • OLG Köln, 03.11.1995 - 2 Ws 463/95

    Eröffnung eines strafrechtlichen Hauptverfahrens vor einer großen Strafkammer

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Art. 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 <BGBl I S. 3186> geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift über die verbotene Kennzeichenverwendung in § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz zu beurteilen ist (vgl. auch BayObLG, Beschluß vom 6. November 1995 - 3 St ObWs 2/95; OLG Köln, Beschluß vom 3. November 1995 - 2 Ws 463/95 -).

    Fälle von Kennzeichenverwendung (Kennzeichenverbreitung) werden bei ausländischen Vereinen, die mit einem Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 Vereinsgesetz belegt sind, durch § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz selbst erfaßt, wenn dadurch zugleich gegen das Betätigungsverbot verstoßen wird (weitergehend wohl BayObLG, Beschluß vom 6. November 1995 - 3 St ObWs 2/95; vgl. auch OLG Köln, Beschluß vom 3. November 1995 - 2 Ws 463/95 -).

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Auch dafür reicht aber ein der Vereinigung vorteilhaftes Tun ohne Feststellung eines meßbaren Nutzens aus (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17; BGHR StGB § 129 a III Unterstützen 1).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Das hat das Bundesverfassungsgericht für § 20 Abs. 1 Nr. 1 Vereinsgesetz und das noch nicht bestandskräftige Organisationsverbot in BVerfGE 80, 244 näher ausgeführt; die dafür maßgeblichen Erwägungen gelten für § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz entsprechend.
  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Dabei handelt es sich um Vereine (Parteien, Ersatzorganisationen), die im Inland ihren Sitz haben oder hier zumindest über eine Teilorganisation verfügen und deshalb von einem in der Wirkung auf das Inland beschränkten Vereinsverbot und einer damit verbundenen Auflösungsanordnung nach § 3 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Vereinsgesetz (sog. Organisationsverbot, vgl. BVerwGE 55, 175, 181) betroffen sein können.
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Auch dafür reicht aber ein der Vereinigung vorteilhaftes Tun ohne Feststellung eines meßbaren Nutzens aus (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17; BGHR StGB § 129 a III Unterstützen 1).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Auch dafür reicht aber ein der Vereinigung vorteilhaftes Tun ohne Feststellung eines meßbaren Nutzens aus (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17; BGHR StGB § 129 a III Unterstützen 1).
  • BGH, 24.08.1987 - StB 18/87
    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Auch dafür reicht aber ein der Vereinigung vorteilhaftes Tun ohne Feststellung eines meßbaren Nutzens aus (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17; BGHR StGB § 129 a III Unterstützen 1).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Diesem Ergebnis kann nicht entgegengehalten werden, die Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 VereinsG sei verwaltungsakzessorisch (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30, 36 zu § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG), so dass die verwaltungsrechtlichen Vorgaben bei der Auslegung der Strafvorschrift zwingend berücksichtigt werden müssten (in diesem Sinne aber wohl Stegbauer, NStZ 2014, 621, 623).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    Auf die Feststellung eines tatsächlich eingetretenen messbaren Nutzens kommt es nicht an; es genügt, dass das Täterhandeln konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 2621 , unter Verweis auf BGHSt 42, 30 ; ferner etwa: BGH, NStZ-RR 1996, S. 218 ; NStZ-RR 1996, S. 219 ).

    Eine Einbeziehung außenstehender Dritter setzt nach dieser Rechtsprechung ein gerade unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erhebliches Verhalten voraus (vgl. BGHSt 42, 30 ; 43, 312 ; BGH, NJW 1997, S. 2248 ; NJW 1997, S. 2251 ; NStZ 1997, S. 497 ; NJW 2002, S. 2190 ; NJW 2003, S. 2621 ).

    Erfasst würden danach alle Tätigkeiten des verbotenen Vereins, die unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erheblich sein können (vgl. BGHSt 42, 30 ).

    Ein Betätigungsverbot ist eine wirksame Möglichkeit, Aktivitäten ausländischer Vereine ohne Sitz oder (Teil-)Organisation in der Bundesrepublik zu verbieten (vgl. Köbler, NStZ 1995, S. 531 ; Scholz, NStZ 1996, S. 602 ).

    Ausgangspunkt der strafrechtlichen Bewertung von Zuwiderhandlungen ist - wie in anderen Fällen verwaltungsakzessorischer Strafvorschriften auch - das verwaltungsrechtliche Betätigungsverbot selbst (vgl. BGHSt 42, 30 ; BVerfG, NStZ 2000, S. 540).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Er hat sich unter Ausschöpfung aller ihm von Amts wegen zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten davon zu überzeugen (§ 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 VwGO), ob die Klägerin einen objektiv tatbestandsmäßigen Rechtsverstoß im Sinne der strafgerichtlichen Rechtsprechung namentlich zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG begangen hat (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 - NVwZ 2002, 709, - 1 BvR 2180/98 - NVwZ 2002, 711 und - 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 712 sowie vom 5. Juni 2000 - 2 BvR 566/00 - NStZ 2000, 540; BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - NJW 2003, 2621 und vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02 - Strafverteidiger Forum 2003, 165, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 StR 637/98 - NStZ 1999, 411, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 259/98 - NStZ 1999, 38, Beschlüsse vom 4. Februar 1998 - 3 StR 269/97 - NStZ-RR 1998, 217, vom 14. Januar 1998 - 3 StR 667/97 - NStZ-RR 1998, 286 und vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - BGHSt 43, 312, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 30; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot;

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1, Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche

    Unter Hinweis auf seine näheren Darlegungen im Urteil in der gleich gelagerten Strafsache 3 StR 530/95 (BGHSt 42, 30) führte der Bundesgerichtshof aus, dass zur Erfüllung des Tatbestands von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter jedes Verhalten ausreiche, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und dafür förderlich sei.

    Organisations- und Betätigungsverbot sind sachlich gleichwertig (vgl. BGHSt 42, 30 ).

    Ausgangspunkt der Bewertung ist das Betätigungsverbot selbst (vgl. BGHSt 42, 30 ).

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Ein außen stehender Dritter verstößt gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG auch dann, wenn er dem mit einem Betätigungsverbot belegten Verein freiwillig Geld spendet, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Spenden in Deutschland oder im Ausland verwendet werden sollen (im Anschluss an BGH, 1996-01-24, 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30).

    Soweit es um das Verhalten von außenstehenden Dritten geht, die - wie der Angeklagte - der vom Verbot betroffenen Vereinigung weder als Mitglieder angehören noch in deren Auftrag tätig sind, genügt zur Tatbestandsverwirklichung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG jedes auf die verbotene Vereinstätigkeit bezogene Handeln, das unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erheblich und konkret geeignet ist, die Vereinstätigkeit zu fördern (vgl. BGHSt 42, 30, 36 f.).

    Die Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot setzt nicht im Sinne der Aufrechterhaltung, der Stärkung oder der Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts der vom Verbot betroffenen Vereinigung einen organisatorischen Erfolg voraus (vgl. BGHSt 42, 30, 35/36), der unter Umständen als Grund für die materiellrechtliche Zusammenfassung mehrerer zu ihm beitragender Zuwiderhandlungen zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit dienen könnte.

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Die Strafkammer hat insoweit lediglich eine Strafbarkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Vereinsgesetz und somit nach Straftatbeständen erwogen, die zu ihrer Verwirklichung voraussetzen, daß gegen die betroffene Vereinigung ein sogenanntes Organisationsverbot erlassen worden ist (vgl. BGH NJW 1996, 1906, 1907, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Nach dem bisher festgestellten Sachverhalt sind die Voraussetzungen dieser Strafnorm (vgl. dazu im einzelnen BGH NJW 1996, 1906 ff.) in beiden Fällen jedenfalls der äußeren Tatseite nach erfüllt.

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95

    Verein - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Plakatklebeaktion -

    Damit steht im Einklang, daß die bloße Verwendung (und Verbreitung) von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 Vereinsgesetz betroffenen Vereins, bei der es entscheidend auf den gedanklichen Inhalt, die Symbolbedeutung ankommt, für sich gesehen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz noch nicht erfüllt, sondern nicht strafbar ist - auch nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    In der Sache ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Artikel 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz über die verbotene Kennzeichenverwendung zu beurteilen ist (Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der gleichgelagerten Strafsache 3 StR 530/95 näher dargelegt hat, reicht im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter zur Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz jedes Verhalten aus, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und dafür förderlich ist.

  • BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, der Beschwerdeführer habe mit seiner Betätigung dem strafbewehrten Verbot nach §§ 20 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit 18 Satz 2 VereinsG zuwider gehandelt (vgl. insbesondere BGHSt 42, 30 ; ferner BGHSt 43, 41 ; BGHR, VereinsG, § 20 Abs. 1 Nr. 4 Dritthandeln 1, 3, 4 und Tatmehrheit 1), überschreitet nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 80, 244 ).

    Denn Ausgangspunkt für die nähere Bestimmung des Verhaltens, das vom Begriff der Zuwiderhandlung in § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG umfasst wird, kann - wie in anderen Fällen verwaltungsakzessorischer Strafvorschriften - auch das (verwaltungsrechtliche) Betätigungsverbot selbst sein, wobei sich das strafrechtlich bewehrte Verbot nur an Personen richten kann, durch die der nicht handlungsfähige Verein im Inland tätig wird (vgl. BGHSt 42, 30 ).

  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99

    Vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche und tatbestandliche

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 610/95

    Verbotene Vereinstätigkeit - Verhalten Dritter - Plakataktion

  • BGH, 13.06.2019 - 3 StR 133/19

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Erheblichkeit der

  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 3.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 109/13

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Abgrenzung zur Verwendung

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 545/95

    Ausländische Vereinigung - Verein - Verbotene inländische Tätigkeit - Verbotene

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für eine

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 2180/98

    Verfassungsrechtlich bedenkenfreie strafgerichtliche Verurteilung wegen Verstoßes

  • BGH, 24.04.1996 - 3 StR 116/96

    Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Tätigwerden für

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 289/00

    Verfassungsrechtlich bedenkenfreie strafgerichtliche Verurteilung wegen Verstoßes

  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 4.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

  • BGH, 07.05.1997 - 3 StR 185/97

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2019 - 5 E 276/18

    Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen als tiefgreifender

  • BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97

    Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) im Geltungsbereich des

  • VG Bremen, 28.05.2009 - 5 K 1408/08

    Die versammlungsrechtliche Auflage gem. § 15 VersG, keine Bildnisse von Abdullaah

  • OLG Düsseldorf, 26.09.1996 - 1 Ws 803/96
  • LG Düsseldorf, 01.07.2002 - 4 KLs 17/02

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot ; Unterstützung

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