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   OLG München, 08.07.1994 - 3 Ws 87/94   

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https://dejure.org/1994,2671
OLG München, 08.07.1994 - 3 Ws 87/94 (https://dejure.org/1994,2671)
OLG München, Entscheidung vom 08.07.1994 - 3 Ws 87/94 (https://dejure.org/1994,2671)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juli 1994 - 3 Ws 87/94 (https://dejure.org/1994,2671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überschuldung einer Gesellschaft; Berücksichtigung kapitalersetzender Darlehen; Überschuldungsstatus; Zustimmung der Gesellschafter; Abtretungen; Scheingeschäfte; Untreue; Bankrotthandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3112
  • NStZ 1996, 94
  • BB 1994, 2388
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Begründet wurde dies mit dem Sinn der Überschuldungbilanz festzustellen, ob das Gesellschaftsvermögen ausreiche, alle außenstehenden Gesellschaftsgläubiger zu befriedigen; da in dieser Lage die Gesellschafter Leistungen auf ihre in funktionales Eigenkapital umqualifizierten Hilfen ohnehin nicht fordern dürften, seien deren Forderungen auch in der Überschuldungsbilanz nicht zu erfassen (vgl. etwa Hachenburg/Ulmer, GmbHG 8. Aufl. § 63 Rdnr. 46 a; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 15. Aufl. § 64 Rdnr. 17 c; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh aaO § 64 Rdnr. 18, der allerdings für Zweifelsfälle die Bildung einer Rückstellung fordert; ähnlich Fleischer, ZIP 1996, 773, 778 f. und Noack, FS Claussen S. 307, 314 f.; ferner OLG München, NJW 1994, 3112 m. abl. Anm. von Wolf, DB 1995, 2277).
  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen

    Entgegen den Erwägungen des Berufungsgerichts konnte der Beklagte aber nach dem Meinungsstand vor Bekanntwerden des genannten Senatsurteils (vgl. die dortigen Nachweise aaO S. 269 f.) durchaus davon ausgehen, dass Eigenkapital ersetzende Darlehen im Überschuldungsstatus nicht zu passivieren sind (vgl. auch OLG München NJW 1994, 3112; OLG Düsseldorf GmbHR 1997, 699; OLG Stuttgart NZG 1998, 308).
  • OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13

    Einordnung der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen als Bankrott oder als

    So hatte etwa das OLG München, NStZ 1996, 94, vertreten, dass im Überschuldungsstatus einer GmbH & Co. KG Darlehen in Höhe ihres kapitalersetzenden Charakters nicht zu passivieren und Ansprüche aus der Rückzahlung kapitalersetzender Darlehen - soweit realisierbar - zu aktivieren seien (zu dieser zur früheren Rechtslage nach der Konkursordnung vertretenen Auffassung vgl. auch Münchener Kommentar zum StGB-Radtke/Petermann, 2. Aufl., vor § 283 ff. Rdnr. 73).
  • LG Waldshut-Tiengen, 28.07.1995 - 2 O 55/92
    (2) Auch wenn hier keine Rangrücktrittserklärungen vorliegen, sind die kapitalersetzenden Verbindlichkeiten nicht zu passivieren (OLG München, NJW 66, 2366 OLG München, NJW 94, 3112 ff. Hachenburg-Ulmer, GmbH-Gesetz , 8. Aufl., § 63 Rdn. 46 a).

    Nach der Rechtsprechung des BGH zum Begriff der Überschuldung im Überschuldungsstatus sind für Vermögenswerte Liquidationswerte, d.h. tatsächlich erzielbare Werte anzusetzen (OLG München, NJW 94, 3112, 3114).

  • OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

    Entgegen den Erwägungen des Berufungsgerichts habe der Beklagte aber nach dem Meinungsstand vor Bekanntwerden des genannten Senatsurteils (aaO., S. 269 f.) durchaus davon ausgehen können, dass Eigenkapital ersetzende Darlehen im Überschuldungsstatus nicht zu passivieren seien (unter Bezug auf OLG München NJW 1994, 3112 ; OLG Düsseldorf GmbHR 1997, 699; OLG Stuttgart NZG 1998, 308).
  • BGH, 14.01.2003 - 4 StR 336/02

    Vorsätzlich unterlassene Konkursantragstellung oder Vergleichsantragstellung

    Da letztere als Hauptgesellschafterin mit 99 von 100 Anteilen am Gesellschaftsvermögen der B. GmbH beteiligt war, hätten diese Verbindlichkeiten bei der Ermittlung der Überschuldung der B. GmbH zumindest dann nicht in Ansatz gebracht werden dürfen, wenn sie nicht nur eigenkapitalersetzend im Sinne des § 32a GmbHG (vgl. BGHZ 119, 201, 206 f.), sondern - gemessen an der Rechtslage vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung - mit Rangrücktritt versehen waren (vgl. BGHZ 146, 264, 269 ff.; OLG Düsseldorf wistra 1997, 113; OLG München NJW 1994, 3112, 3114; Schmidt-Leithoff in Rowedder/Schmidt-Leithoff GmbHG 4. Aufl. § 63 Rdn. 63 ff. m.w.N.; Schaal in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, GmbHG § 84 Rdn. 15 a).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.1997 - 22 U 226/96

    Berücksichtigung eines kapitalersetzenden Darlehens im Überschuldungsstatus der

    Ob ein eigenkapitalersetzendes Darlehen des Gesellschafters, dessen Durchsetzung gemäß § 32 a GmbHG im Konkurs der Gesellschaft ausgeschlossen ist, im Überschuldungsstatus der GmbH als Passivposten anzusetzen ist, ist in Rechtsprechung und Schrifttum indes umstritten (vgl. nur bejahend: OLG Hamburg WM 1986, 1110, 1112; Scholz, GmbH-Gesetz , 8. Aufl., § 63 , Rdn. 27; Hachenburg GmbHG 7. Aufl., § 63 , Rdn. 41, Rowedder, GmbH-Gesetz , 3. Aufl., § 63 Rdn. 14; verneinend: OLG München NJW 1966, 2366; Wistra 1994, 278, 279; Baumbach/Hueck,. GmbH-Gesetz , 16. Aufl., § 63 GmbHG , Rdn. 15; Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz , 14. Aufl., § 63 Rdn. 7; Fleck GmbHR 1989, 313, 321 ff; Joecks BB 1986, 1681 f).
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