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   BGH, 27.11.1996 - 3 StR 508/96   

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BGH, 27.11.1996 - 3 StR 508/96 (https://dejure.org/1996,2988)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1996 - 3 StR 508/96 (https://dejure.org/1996,2988)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1996 - 3 StR 508/96 (https://dejure.org/1996,2988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 951
  • NStZ 1997, 188
  • NJ 1997, 223
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90

    Beweiswürdigung - Unwiderlegbarkeit - Unwiderlegbarkeit innerer Tatsachen -

    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 508/96
    Bei dieser Sachlage durfte die Strafkammer nicht von einem aufgrund der unwiderleglichen Angaben des Angeklagten Mi. "feststehenden" Sachverhalt ausgehen; sie hätte vielmehr zuvor den äußeren Tathergang erschöpfend aufklären müssen (vgl. BGHR StPO § 267 V Freispruch 6 und 7).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 508/96
    Bei dieser Sachlage durfte die Strafkammer nicht von einem aufgrund der unwiderleglichen Angaben des Angeklagten Mi. "feststehenden" Sachverhalt ausgehen; sie hätte vielmehr zuvor den äußeren Tathergang erschöpfend aufklären müssen (vgl. BGHR StPO § 267 V Freispruch 6 und 7).
  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82

    Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur

    Auszug aus BGH, 27.11.1996 - 3 StR 508/96
    Anzuwenden ist das Recht, das im konkreten Fall mit seinen Besonderheiten die mildeste Beurteilung zuläßt (BGH NStZ 1983, 80).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    aa) Allerdings verstößt die gleichzeitige Anwendung des § 306 Nr. 2 StGB a.F. und des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB n.F. - nach für sich genommen rechtsfehlerfreier Ablehnung minder schwerer Fälle nach § 306 a Abs. 3 StGB n.F. und § 265 Abs. 2 StGB a.F. - gegen den Grundsatz strikter Alternativität (vgl. BGHSt 20, 22, 29 f.; 24, 94, 9T 37.320, 322; BGH NJW 1995, 2861; 1997, 951; Tröndle/Fischer aaO § 2 Rdn. 9 m.w. N.).
  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    Auch in einem solchen Fall ist durch einen Gesamtvergleich zu ermitteln, welches Gesetz sich unter Beachtung des Grundsatzes der strikten Alternativität (BGH NStZ 1997, 188) nach den festgestellten Umständen für die Beurteilung der Verjährungsfrage als günstiger für den Angeklagten erweist.
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität;

    Dabei ist der Grundsatz strikter Alternativität zu beachten: Es kann nur entweder die frühere oder die neue Gesetzesvorschrift in ihrer Gesamtheit angewendet werden; eine Beurteilung teilweise nach der alten und teilweise nach der neuen Vorschrift ist nicht zulässig (BGH, Urteile vom 9. Juli 1965 - 3 StR 12/65, NJW 1965, 1723 f.; vom 10. Februar 1971 - 2 StR 527/70, BGHSt 24, 94, 97; vom 12. Februar 1991 - 5 StR 523/90, BGHSt 37, 320, 322; vom 27. November 1996 - 3 StR 508/96, NJW 1997, 951; vom 19. Mai 2011 - 3 StR 89/11, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Mildere Strafe 3; vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, NStZ 2014, 586, 587; Beschlüsse vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 460/99, NStZ 2000, 136; vom 14. Oktober 1982 - 3 StR 363/82, NStZ 1983, 80; vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148 Rn. 30).
  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13

    Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht

    Dabei ist der Grundsatz strikter Alternativität zu beachten, nach dem entweder das eine oder das andere Gesetz in seiner Gesamtheit gilt (BGH, Urteil vom 27. November 1996 - 3 StR 508/96, NJW 1997, 951).
  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 357/00

    Gesamtstrafenbildung; Zäsur; Doppelverwertungsverbot (Eigennützigkeit als

    Die gleichzeitige Anwendung alten und neuen Rechts verstößt gegen den Grundsatz strikter Alternativität (vgl. BGHSt 37, 320, 322; BGH NStZ 1997, 188; 2000, 136).
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