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   BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96   

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https://dejure.org/1996,1854
BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96 (https://dejure.org/1996,1854)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1996 - 4 StR 561/96 (https://dejure.org/1996,1854)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1996 - 4 StR 561/96 (https://dejure.org/1996,1854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Zusammenfassung mehrerer Einzelhandlungen zu einer Bewertungseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 192
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96
    Das Landgericht hat bei der rechtlichen Würdigung des Konkurrenzverhältnisses der einzelnen Verkaufsgeschäfte untereinander nicht erkennbar bedacht, daß nach ständiger Rechtsprechung sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen sind, weil bereits der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zweck gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten werden, den Tatbestand des Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1995 - 5 StR 122/95

    Angaben zur Feststellung einer Serienstraftat - Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96
    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zur Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5 und StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zweck gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten werden, den Tatbestand des Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1996, 93; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11).

    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zur Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8 und 11; StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6).

  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    a) Beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat in Bezug auf die Gesamtmenge anzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 345/12, NStZ-RR 2013, 46; vom 29. November 1996 - 4 StR 561/96, NStZ 1997, 192, 193; vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97, StV 1997, 471).
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 136/99

    Tateinheit; Bewertungseinheit; Einzelverkäufe; Gesamtvorrat

    Eine Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11) kommt nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern bei allen Absatzdelikten in Betracht, also auch beim Veräußern und Abgeben von Betäubungsmitteln (BGH NStZ 1997, 243 m. N.).

    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zur Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8 und 11; StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6).

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00

    Bestimmen von Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Eine Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11) kommt nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern bei allen Absatzdelikten in Betracht, also auch beim Veräußern und Abgeben (BGH NStZ 1997, 243 m. N.).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Danach ist es rechtsfehlerhaft, allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte durch B. abzustellen, wenn sich - wie hier (nach den Feststellungen bezog B. "ca. 2mal im Monat mindestens 200 Gramm Marihuana oder Haschisch", UA 5) - konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte dieselbe Rauschgiftmenge betreffen und deshalb eine Tat bilden (std. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 11, 13; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97).
  • BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97

    Zusammenfassung von Einzelverkäufen von Betäubungsmitteln zu einer

    Dies läßt besorgen, daß die Kammer nicht bedacht hat, daß sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge anzusehen sind (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 m.w.N.; BGH Beschluß vom 29.11.1996, 4 StR 561/96).

    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zur Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (BGH Beschluß vom 29.11.1996, 4 StR 561/96).

  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 581/00

    Gewerbsmäßig begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Denn dem Urteil sind konkrete Anhaltspunkte dafür, daß der - zur Sache schweigende - Angeklagte die Verkäufe an Willi R. oder jedenfalls mehrere dieser Veräußerungsgeschäfte aus einer größeren Vorratsmenge getätigt hat (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5, 11, 13; BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 479/99 - und vom 15. März 2000 -2 StR 614/99), nicht zu entnehmen.
  • BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Zusammenfassung mehrerer

    Die Annahme einer solchen Bewertungseinheit ist geboten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die es rechtfertigen können, bestimmte Einzelverkäufe einer vom Angeklagten erworbenen Gesamtmenge zuzurechnen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6, 8, 11, 12, 13).
  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 291/03

    Betäubungsmittelhandel (Handeltreiben; Bewertungseinheit; Anhaltspunkte);

    Das Urteil kann keinen Bestand haben, da das Landgericht bei der rechtlichen Bewertung des Konkurrenzverhältnisses der einzelnen Verkaufs- und Abgabefälle untereinander nicht bedacht hat, daß sämtliche Betätigungen, die sich auf den Absatz derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat anzusehen sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 11, 13 und 15).
  • BGH, 27.06.2001 - 2 StR 225/01

    Bewertungseinheit (Tateinheit)

    Die Annahme einer solchen Bewertungseinheit ist geboten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die es rechtfertigen können, bestimmte Einzelverkäufe einer vom Angeklagten erworbenen Gesamtmenge zuzurechnen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6, 8, 11, 12, 13).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

  • BGH, 14.04.2004 - 4 StR 32/04

    Betäubungsmittelhandel (Bewertungseinheit; Konkurrenzen; Vorliegen konkreter

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98

    Betäubungsmittel in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von 15 % HHC;

  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ; Rechtsprechung des BGH bei der

  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

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