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   OLG Hamm, 03.12.1996 - (2) 4 Ausl.140/94 (39/96)   

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OLG Hamm, 03.12.1996 - (2) 4 Ausl.140/94 (39/96) (https://dejure.org/1996,2127)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.1996 - (2) 4 Ausl.140/94 (39/96) (https://dejure.org/1996,2127)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 1996 - (2) 4 Ausl.140/94 (39/96) (https://dejure.org/1996,2127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Zulässigkeit der Auslieferung, Abwesenheitsurteil, noch mögliche Rechtsmittel des Verfolgten, Wiedereinsetzung in Italien, Mindeststandard

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 73

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 194
  • StV 1997, 364
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1986 - 4 Ausl (A) 266/85
    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1996 - 4 Ausl 140/94
    Zu dem Mindeststandard verfassungsrechtlicher Garantien gehört, daß dem Verfolgten in dem Abwesenheitsverfahren, das zu seiner Bestrafung geführt hat, die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich zu verteidigen, tatsächlich wirksam eingeräumt worden ist (vgl. o.a. Beschluß des Senats; siehe auch KG StV 1993, 207 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172 ).

    Der bloße Umstand, daß er sich dann möglicherweise im Februar 1991 dem gegen ihn eingeleitetem Strafverfahren grundsätzlich durch Flucht entzogen hat, kann für sich allein nicht entscheidend ins Gewicht fallen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172, 2173).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1996 - 4 Ausl 140/94
    Zwar haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1983, 1726 f.), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 24. Februar 1994 - (2) 4 Ausl.
  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1996 - 4 Ausl 140/94
    Hierzu kann besonders dann Anlaß bestehen, wenn ein ausländisches Strafurteil, zu dessen Vollstreckung ausgeliefert werden soll, in Abwesenheit des Verfolgten ergangen ist (BVerfG, a.a.O.; NJW 1982, 1214 ).
  • KG, 19.12.1991 - AuslA 413/91
    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1996 - 4 Ausl 140/94
    Zu dem Mindeststandard verfassungsrechtlicher Garantien gehört, daß dem Verfolgten in dem Abwesenheitsverfahren, das zu seiner Bestrafung geführt hat, die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich zu verteidigen, tatsächlich wirksam eingeräumt worden ist (vgl. o.a. Beschluß des Senats; siehe auch KG StV 1993, 207 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172 ).
  • OLG Köln, 15.01.2003 - Ausl 913/01

    Auslieferung; Abwesenheitsurteil; Italien; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG a.a.O; vgl. ferner BVerfGE 41, 246 [249] = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202 [210] = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100 [116] = NJW 1980, 1943, BVerfG NJW 1983, 1726 [1727]; OLG Hamm StV 1997, 364 [365] und 365 [366]; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1.Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).

    Die Beiordnung des Verteidigers kann unter diesen Umständen nicht als hinreichend zur Wahrung der Rechte des Betroffenen im Abwesenheitsverfahren angesehen werden (vgl. OLG Hamm, NStZ 97, 194; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1999, 93).

    Derartige Mitteilungen vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens, durch die der Verfolgte von anstehenden und zu erwartenden Hauptverhandlungsterminen keine Kenntnis erhält, werden in der Rechtsprechung vielfach als Verteidigungsmöglichkeit schon nicht für ausreichend erachtet (vgl. etwa OLG Hamm, NStZ 1997, 194 m.w.N.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1999, 92, 93).

    Da eine solche "verfolgtenfreundliche" Auslegung der Verfahrensvorschrift durch die italienischen Gerichte und Behörden im allgemeinen nicht erwartet werden kann (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O. 94; OLG Hamm NStZ 1997, 194), ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs im Regelfall eine nach Art. 3 Abs. 1 Satz 2 des 2. Zusatzprotokolls zum EuAlÜbk vorgesehene Zusicherung des ersuchenden Staates zu verlangen, dass dem Verfolgten das Recht auf ein neues Gerichtsverfahren gewährleistet wird.

  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 337 ff.; 75, 1, 19 f.; BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411; BGHSt 20, 198, 201 f.; 30, 55, 61; 32, 314, 319, 324 ff.; OLG Düsseldorf StV 1999, 270, 271; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; OLG Karlsruhe StV 1999, 268, 269; Thür.
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12

    Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen einen Deutschen in Abwesenheit in

    Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass jeder Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG, a.a.O.; OLG Köln; Brandenburg. OLG; OLG Dresden, jew. a.a.O.; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; 365, 366).

    Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur vertretenen Auffassung setzt ein dem ordre public und dem völkerrechtlichen Mindeststandard gemäßes Abwesenheitsverfahren jedoch nicht nur voraus, dass der Verfolgte rechtzeitig von der Tatsache der Durchführung des Verfahrens unterrichtet worden ist, sondern es ist vielmehr regelmäßig zudem erforderlich, dass er von anstehenden und zu erwartenden Hauptverhandlungsterminen Kenntnis erhalten hat (vgl. KG StV 1993, 207; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; Thüring.

  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im

    Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass jeder Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG StV 2004, 438 ff. = NStZ-RR 2004, 308 ff.; BVerfG, a.a.O.; vgl. ferner: BVerfGE 41, 246, 249 = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202, 210 = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100, 116 = NJW 1980, 1943; BVerfG NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667; OLG Hamm StV 1997, 364, 365 und 365, 366; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Zweibrücken NStZ 2007, 109 f. = StV 2007, 144 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; Senat, Beschl. vom 15.01.2003 - Ausl 913/01 - und vom 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02 -25-; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).
  • OLG Hamm, 17.04.1997 - 4 Ausl 92/97
    Grundsätzlich haben die deutschen Gerichte bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Auslieferung die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens eines ausländischen Strafurteils, zu dessen Vollstreckung der Verfolgte ausgeliefert werden soll, nicht nachzuprüfen (vgl. BVerfG NJW 1983, 1726 ; OLG Hamm NStZ 1997, 194 ; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225 ; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172 ; KG StV 1993, 207 ).

    Mit seiner Entscheidung setzt sich der Senat im übrigen nicht in Widerspruch zu seinem Beschluß vom 3. Dezember 1996 (NStZ 1997, 194 ).

  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ausl 119/00

    Auslieferung, Abwesenheitsurteil, Italien, verfassungsrechtliche Mindeststandards

    Danach hat der Senat grundsätzlich im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des dem Auslieferungsbegehren zugrunde liegenden ausländischen Strafurteils nicht zu überprüfen (vgl. BVerfG NJW 1983, 1726; OLG Hamm, StV 1997, 364 u. 365; OLG Nürnberg, StV 1997, 648; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 225).

    Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall, anders als in der von dem Rechtsbeistand im Schriftsatz vom 7. August 2000 zitierten Senatsentscheidung in StV 1997, 364, erfüllt.

  • OLG Hamm, 17.05.2001 - 4 Ausl 629/97

    Auslieferung, Zulässigkeit der Auslieferung, lange zurückliegende Tat,

    Obwohl es sich bei dem oben bezeichneten Urteil um ein nach griechischem Recht zulässiges Abwesenheitsurteil handelt, ist die Auslieferung des Verfolgten nicht nach § 73 IRG unzulässig (vgl. insoweit Senatsbeschlüsse in NStZ 1997, 194 und StV 1997, 365).
  • OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09

    Zulässigkeit der Auslieferung in einem sog. Fluchtfall; Anforderungen an den

    Der Senat folgt nicht der gegenüber der Rechtsprechung des BVerfG einschränkenden Auffassung, dass im Fluchtfall neben der Kenntnis von der Einleitung eines Verfahrens auch Kenntnis vom anstehenden Hauptverhandlungstermin erforderlich ist (so OLG Hamm NStZ 1997, 194; OLG Karlsruhe NJW 1987, 2172; Thür.
  • OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/08

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils in

    Der Senat folgt nicht der gegenüber der Rechtsprechung des BVerfG einschränkenden Auffassung, dass im Fluchtfall neben der Kenntnis von der Einleitung eines Verfahrens auch Kenntnis vom anstehenden Hauptverhandlungstermin erforderlich ist (so OLG Hamm NStZ 1997, 194; OLG Karlsruhe NJW 1987, 2172; Thür.
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2007 - 1 AK 48/06
    2/01, Umdruck S. 4; ablehnend OLG Düsseldorf, StV 1994, 31; KG, StV 1993, 207 ; SchlH OLG StV 1996, 102 ; OLG Hamm, NStZ 1997, 194 [OLG Hamm 03.12.1996 - (2) 4 Ausl 140/94] ; siehe auch Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, IRG 4. Aufl. § 73 Rdn. 70 ff.).
  • OLG Köln, 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

  • OLG Hamm, 16.06.1998 - 4 Ausl 563/96

    Zulässigkeit der Auslieferung bei langer Gesamtverfahrensdauer, Einwendungen des

  • OLG Köln, 18.12.2001 - 2 Ausl 645/01

    Auslieferung; Bulgarien; Widerruf der Bewährung; Abwesenheitsurteil

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - Ausl 42/05

    Auslieferung des Verfolgten zum Zwecke der Strafvollstreckung ; Prüfung der

  • OLG Köln, 18.03.2003 - Ausl 253/02
  • OLG Köln, 06.03.2001 - Ausl 186/00

    Auslieferung; Schweiz; Abwesenheitsurteil; fingierte Zustellung

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