Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.01.1997

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96   

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https://dejure.org/1997,2476
BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96 (https://dejure.org/1997,2476)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1997 - 3 StR 522/96 (https://dejure.org/1997,2476)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96 (https://dejure.org/1997,2476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis der erfolgsqualifizierten Körperverletzungsdelikte zu den Tötungsdelikten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 225

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 233
  • StV 1997, 188
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96
    Die für § 225 StGB a.F. erforderliche Absicht muß sich auf den Eintritt einer der in § 224 StGB genannten schweren Folgen der Körperverletzung beziehen und ist deshalb - in der Regel - mit einem direkten Tötungsvorsatz nicht zu vereinbaren (vgl. Schmitt JZ 1962, 392), mag auch die die schwere Folge verursachende Körperverletzung selbst als Mittel zur Tötung gewollt gewesen sein und deshalb als deren Durchgangsstadium erscheinen (vgl. BGHSt 22, 248, 249) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].

    Einen solchen alternativen Vorsatz (vgl. Jakobs NJW 1969, 437, 438 Anm. zu BGHSt 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; ferner Schönke/Schröder/Cramer StGB § 15 Rdn. 90 f.; Lackner StGB 21. Aufl. § 15 Rdn. 29 m.w.Nachw.), hat das Landgericht aber nicht festgestellt.

  • BGH, 30.05.1995 - 1 StR 213/95

    Besonders schwere Körperverletzung - Versuch - Versuchter Totschlag

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96
    Nach dieser Entscheidung ist das tateinheitliche Zusammentreffen eines versuchten Tötungsdelikts mit § 225 StGB a.F. "allenfalls" bei bedingtem Tötungsvorsatz denkbar (vgl. ferner BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 1 und 2).
  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66

    Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96
    Nach überwiegender Auffassung diente das Merkmal der Absicht dazu, einen lediglich bedingten Vorsatz auszuschließen, so daß zur Verwirklichung der Qualifikation des § 225 StGB a.F. ein Handeln mit direktem Vorsatz erforderlich, aber auch ausreichend war (BGHSt 21, 194; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 225 Rdn. 1; Lackner StGB 20. Aufl. § 225 Anm. 1; Hirsch in LK 10. Aufl. § 225 Anm. 2; Horn-SK StGB § 225 Rdn. 3; Schönke/Schröder/Stree StGB 24. Aufl. § 225 Anm. 1, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96
    Zwar trifft es zu, daß die Körperverletzung notwendiges Durchgangsstadium der Tötung ist, so daß der Tötungsvorsatz stets mit dem Körperverletzungsvorsatz verbunden ist (BGHSt 16, 122, 123 st. Rspr.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96
    Nach dieser Entscheidung ist das tateinheitliche Zusammentreffen eines versuchten Tötungsdelikts mit § 225 StGB a.F. "allenfalls" bei bedingtem Tötungsvorsatz denkbar (vgl. ferner BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 1 und 2).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Zwar könnte es auf ein derartiges Konkurrenzverhältnis der beiden Vorschriften hindeuten, daß § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG die Todesfolge, die als notwendiges Durchgangsstadium zum Todeseintritt objektiv stets auch eine Körperverletzung beinhaltet (vgl. BGHSt 44, 196, 199; BGH NStZ 1995, 79, 80; 1997, 233, 234), nur bei leichtfertiger Herbeiführung des Todes zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes genügen läßt und hierfür lediglich Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren androht, während § 227 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vorsieht, obwohl hier für die Verursachung des Todes jede Form der Fahrlässigkeit zur Tatbestandserfüllung ausreicht (§ 18 StGB).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten

    Für das Verhältnis zwischen einem mit bedingtem Tötungsvorsatz begangenen Totschlagsversuch und einer für den Fall des Überlebens alternativ zumindest für möglich gehaltenen schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1, Abs. 2 StGB zum Nachteil desselben Opfers ist allerdings bereits anerkannt, dass sich nach der Vorstellung des Täters gegenseitig ausschließende Folgen (sofortiger Tod oder Weiterleben mit schweren Folgen) Gegenstand von zwei nebeneinander bestehenden Vorsätzen sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1995 - 1 StR 213/95, NStZ 1995, 589; Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234 (jeweils zu § 225 Abs. 1 aF); Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980, 981 m. abl.
  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 317/17

    Schwere Körperverletzung (Abgrenzung der Tatbestandsvarianten: geistige Krankheit

    b) Die Strafkammer hat die Tatbestandsvariante des Siechtums im Sinne von § 226 Abs. 1 Nr. 3, 2. Var. StGB dagegen tragfähig verneint, da ausweislich des angefochtenen Urteils nicht zu erwarten ist, dass sich das Krankheitsbild des Nebenklägers verschlechtert, er nach wie vor zu eigenständiger Lebensführung in der Lage ist und seine allgemeine Erwerbsfähigkeit um weniger als 50 % gemindert ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, StV 1997, 188; Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Siechtum 1).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

    Die Vorschrift ist - etwa nach strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch - auch bei direktem Tötungsvorsatz anwendbar; die entgegenstehende frühere Rechtsprechung (BGH NStZ 1997, 233, 234) ist überholt.

    Bei direktem Tötungsvorsatz - wie hier - war zu § 225 StGB in der Fassung vor Inkrafttreten des Verbrechensbekämpfungsgesetzes, nach dem mit erhöhter Freiheitsstrafe bedroht wurde, wenn eine der schweren Folgen "beabsichtigt und eingetreten" war, Tateinheit (nur) dann für möglich gehalten worden, wenn sich ein direkter - alternativer -Vorsatz sowohl auf den Tod des Opfers als auch für den Fall, daß dieser "Erfolg" nicht eintreten sollte, auf eine dann ernsthaft in Betracht gezogene schwere Körperverletzungsfolge im Sinne des § 224 StGB a.F. gerichtet hat (vgl. BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 3 = NStZ 1997, 233, 234).

  • BGH, 31.01.2007 - 1 StR 429/06

    Tötungsvorsatz; schwere Körperverletzung (Siechtum; Lähmung; Erörterungsmangel);

    Alt. StGB sein (vgl. BGHR StGB § 224 Abs. 1 (aF) Lähmung 1, Siechtum 1; BGH NStZ 1997, 233, 234; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 226 Rdn. 10 ff.; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 226 Rdn. 7).
  • BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch bei besonders gefährlichen

    Es genügt, wenn die Behebung bzw. nachhaltige Verbesserung des - länger währenden - Krankheitszustands nicht abgesehen werden kann (vgl. RGSt jeweils aaO; BGH, Urteil vom 24. Mai 1965 - 2 StR 173/65, aaO; vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233; 234).
  • BGH, 11.05.2023 - 4 StR 421/22

    Mord (Beweiswürdigung; Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, Spontanität des

    Des Weiteren wird dann zu bedenken sein, dass auch bei Feststellung von Tötungsabsicht die Annahme nicht ausgeschlossen wäre, dass der Angeklagte - alternativ für den Fall, dass der (nur) für möglich gehaltene Tod des Opfers ausbleiben sollte - in der Absicht oder mit dem sicheren Wissen handelte, eine schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB) herbeizuführen (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 4 StR 126/12 Rn. 4 mwN; Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00 Rn. 13 f.; Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96 Rn. 8, zu §§ 224, 225 StGB aF).
  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz: Beweiswürdigung bei Eventualvorsatz;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt zwischen einem vollendeten vorsätzlichen Tötungsdelikt und einem vollendeten vorsätzlichen Körperverletzungsdelikt keine Tateinheit vor, sondern das Körperverletzungsdelikt tritt - soweit tatbestandlich überhaupt anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234) - als subsidiär zurück (std. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 136/61, BGHSt 16, 122, 123; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 211 Rn. 107 und § 212 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98

    Konkurrenzverhältnis zwischen versuchtem Tötungsdelikt und vorsätzlicher

    Während der Bundesgerichtshof bisher die Auffassung vertritt, die versuchte Tötung verdränge die vorsätzliche Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB a.F. (= §§ 223, 224 und 226 Abs. 1 StGB i.d.F. des 6.StrRG), nimmt die Rechtsprechung beim Zusammentreffen mit beabsichtigter schwerer Körperverletzung (§ 225 StGB a.F. = § 226 Abs. 2 StGB n.F.; in BGHSt 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68] noch offengelassen, so jetzt aber BGH, Beschluß vom 30. Mai 1995 - 1 StR 213/95; anders für den Fall des Handelns mit direktem Tötungsvorsatz BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 3), mit Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB a.F. = § 227 StGB n.F.; dazu BGHSt 35, 305, 307 [BGH 27.07.1988 - 3 StR 139/88]/308) und mit Mißhandlung von Schutzbefohlenen in der Alternative des Quälens (§ 223b Abs. 1 StGB a.F. = § 225 Abs. 1 StGB n.F.; dazu BGHR StGB § 223b Konkurrenzen 2 sogar für den Fall des vollendeten Totschlags; zur Annahme von Tateinheit von Mißhandlung eines Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge BGHSt 41, 113, 115 f.) [BGH 30.03.1995 - 4 StR 768/94] Tateinheit an, und zwar ausdrücklich mit Rücksicht auf die Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs.
  • BGH, 03.07.2012 - 4 StR 126/12

    Bedingter und direkter Tötungsvorsatz und sicheres Wissen um die schweren Folgen

    Der Senat entnimmt dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, dass der Angeklagte bei den Stichen in den Kopf des Nebenklägers einerseits mit dem von der Strafkammer "zumindest" festgestellten bedingten Tötungsvorsatz gehandelt hat, er aber andererseits für den Fall, dass dieser Erfolg nicht eintreten sollte, die tatsächlich eingetretenen schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB als sichere Folgen seiner Handlungen vorausgesehen hat (vgl. zum Vorliegen von direktem Tötungsvorsatz und wissentlichem Herbeiführen der schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 2 StGB: BGH, Urteile vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234; vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980, 981, und vom 25. Juni 2002 - 5 StR 103/02, BGHR StGB § 226 Abs. 2 schwere Körperverletzung 2).
  • BGH, 20.02.1997 - 5 StR 26/97

    Zulassung der Revision zur Klärung des Verhältnisses der Tötungsdelikte zur

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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96   

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https://dejure.org/1997,3664
BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96 (https://dejure.org/1997,3664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen einer unbegründeten strafrechtlichen Revison - Tatmehrheit oder Tateinheit bei Betrug durch Vertragsschluss - Planmäßige arbeitsteilige Begehung von Betrugstaten im Rahmen eines Geschäftsbetriebes - Einfluss der Anzahl von Taten auf die Strafzumessung und die ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 52, § 53, § 263

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 233
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
    Sie hätte deshalb auch nicht zu einer Herabsetzung der Strafen geführt; denn bei unverändertem Unrechts- und Schuldgehalt kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafzumessung sein (BGHSt 40, 218, 239; 41, 368, 373 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 2; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1996 - 5 StR 519/96).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
    Sie hätte deshalb auch nicht zu einer Herabsetzung der Strafen geführt; denn bei unverändertem Unrechts- und Schuldgehalt kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafzumessung sein (BGHSt 40, 218, 239; 41, 368, 373 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 2; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1996 - 5 StR 519/96).
  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
    Sie hätte deshalb auch nicht zu einer Herabsetzung der Strafen geführt; denn bei unverändertem Unrechts- und Schuldgehalt kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafzumessung sein (BGHSt 40, 218, 239; 41, 368, 373 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 2; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1996 - 5 StR 519/96).
  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92

    Zerstörung von Münzfernsprechern der Deutschen Bundespost und Zueignung des

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
    Der Senat kann mithin über die Revisionen der Angeklagten durch Beschluß entscheiden und die Rechtsmittel verwerfen; sie sind im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründet (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4).
  • BGH, 04.12.1996 - 5 StR 519/96
    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
    Sie hätte deshalb auch nicht zu einer Herabsetzung der Strafen geführt; denn bei unverändertem Unrechts- und Schuldgehalt kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafzumessung sein (BGHSt 40, 218, 239; 41, 368, 373 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 2; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1996 - 5 StR 519/96).
  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
    Das gilt für die Tat im prozessualen Sinne (BGHSt 26, 284 ff), aber auch für die materiell-rechtliche Bewertung (§§ 52, 53 StGB).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Allein die organisatorische Einbindung des Täters in ein betrügerisches Geschäftsunternehmen ist demgegenüber nicht geeignet, diese Einzeldelikte der Tatserie rechtlich zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHSt 26, 284, 285 f.; BGH NStZ 1996, 296, 297 sub 2.d; 1997, 233; BGH wistra 2003, 342 f.).

    Hiergegen ist, insbesondere unter dem Aspekt der Verfahrensvereinfachung, grundsätzlich nichts einzuwenden; denn da die konkurrenzrechtliche Einordnung der Einzeltaten deren Gesamtunrechts- und Schuldgehalt im allgemeinen nicht berührt (vgl. BGHSt 40, 218, 239; 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233; BGH, Beschl. vom 30. März 2004 - 4 StR 529/03), führt die Verurteilung wegen nur einer Tat oder nur weniger tatmehrheitlicher Taten in aller Regel im Ergebnis zu einer den Angeklagten weder ungerechtfertigt belastenden noch unberechtigt begünstigenden Straffolge.

  • BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang

    Daß, wie der Revision zuzugeben ist, auch andere Zusammenfassungen der Anlieferungen, etwa bei Anknüpfung an eine Rechnungsstellung für mehrere Anlieferungen, denkbar erscheinen, berührt den Unrechts- und Schuldgehalt des Handelns der Angeklagten hier nicht und kann deshalb außer Betracht bleiben (BGH NStZ 1997, 233).

    Bei unverändertem Schuldumfang wie hier kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung sein (BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233; BGH Urt. vom 4. Dezember 1996 - 5 StR 519/96).

  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Dies steht jedoch einer Entscheidung durch Beschluss nicht entgegen, weil der Antrag im Übrigen auf die Aufrechterhaltung der vom Landgericht gegen diesen Angeklagten verhängten Gesamtstrafe als Einzelstrafe und damit im Ergebnis auf die Verwerfung der Revision gerichtet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2013 - 3 StR 61/13; vom 21. November 2012 - 2 StR 409/12; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96, NStZ 1997, 233).
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (Ursächlichkeit für die Gefährdung im Sinne des

    Es ist auszuschließen, daß die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit Bedeutung für die Strafhöhe haben könnte, da eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (vgl. BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233).
  • BGH, 28.01.2003 - 4 StR 521/02

    Sexuelle Nötigung (Tateinheit bei Einsatz des gleichen Nötigungsmittels zur

    Der neu entscheidende Tatrichter wird insoweit zu bedenken haben, daß bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang die unterschiedliche rechtliche Bewertung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (vgl. BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Dies steht jedoch einer Entscheidung durch Beschluss nicht entgegen, weil der Antrag im Übrigen auf die Aufrechterhaltung der vom Landgericht verhängten Gesamtstrafe als Einzelstrafe und damit im Ergebnis auf die Verwerfung der Revision gerichtet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2013 - 3 StR 61/13; vom 21. November 2012 - 2 StR 409/12; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96, NStZ 1997, 233).
  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10

    Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine "Konkurrenzkorrektur" in aller Regel keine Verringerung des verwirklichten Tatunrechts bedeutet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96, NStZ 1997, 233, vom 14. April 1999 - 1 StR 678/98, NStZ 1999, 513, 514, jew. m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03); so verhält es sich auch hier.
  • BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01

    Tateinheit zwischen Förderung der Prostitution und Zuhälterei

    Einer Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche bedarf es nicht, da die unterschiedliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233).
  • BGH, 02.05.1997 - 2 StR 158/97

    Tateinheit zwischen Vergewaltigung und Körperverletzung - Unterschiedliche

    Sie hätte deshalb auch nicht zu einer Herabsetzung der Strafe geführt; denn bei unverändertem Unrechts- und Schuldgehalt kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafzumessung sein (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96 - m.w.N.).
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