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   OLG Hamm, 17.01.1997 - (2) 4 Ausl.30/91 (36/96)   

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OLG Hamm, 17.01.1997 - (2) 4 Ausl.30/91 (36/96) (https://dejure.org/1997,2092)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.1997 - (2) 4 Ausl.30/91 (36/96) (https://dejure.org/1997,2092)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 1997 - (2) 4 Ausl.30/91 (36/96) (https://dejure.org/1997,2092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung wegen in Deutschland erlittener Auslieferungshaft; Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen; Anwendung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 246
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91
    Inzwischen entspricht es einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß im auslieferungsrechtlichen Normalfall, in dem aufgrund eines den formellen gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Ersuchens eines ausländischen Staates die darin bezeichnete Person von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland unter den Voraussetzungen der §§ 15, 16 IRG in Auslieferungshaft genommen worden ist, die aufgrund eigener Hoheitsgewalt angeordnete freiheitsbeschränkende Maßnahme keiner entsprechende Anwendung des StrBG bedarf (BGHSt 32, 221 = NStZ 1985, 222 mit zustimmender Anmerkung Schomburg; OLG Düsseldorf NJW 1992, 646; OLG Hamburg NJW 1980, 1239; OLG Stuttgart GA 1979, 72; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1979, 238; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., vor § 1 IRG, Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Gillmeister NJW 1991, 2245; Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG, vor § 15 IRG, Rn. 10).

    Im übrigen ist sie vom BGH selbst nicht mehr aufrechterhalten worden (siehe BGHSt 32, 221).

    In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings die Auffassung geäußert, daß eine entsprechende Anwendung des StrEG ausnahmsweise dann in Betracht kommen könne, wenn die Behörden der Bundesrepublik Deutschland die unberechtigte Verfolgung des Verfolgten in Form der Auslieferungshaft zu vertreten haben (so BGHSt 32, 221 und dem wohl weitgehend folgend die o.a. Rechtsprechung und Literatur).

    Insoweit greift, da der ersuchte Staat grundsätzlich nicht zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der im ersuchenden Staat ergangenen Haftentscheidung berechtigt ist, der auslieferungsrechtliche Grundsatz ein, daß die Verantwortlichkeit des ersuchten Staates grundsätzlich dort endet, wo ein Vorgang in seinem wesentlichen Verlauf von dem ersuchenden Staat nach des sen Willen gestaltet wird (BGHSt 32, 221).

    Nach allem kommt somit eine Entschädigung des Verfolgten nach dem StrEG für die erlittene Auslieferungshaft nicht in Betracht Soweit der BGH (vgl. BGHSt 32, 221, 227) darauf hingewiesen hat daß der Ausschluß der Entschädigung nach dem StrEG Ansprüche aus Art. 5 Abs. 5 MRK unberührt lasse (vgl. auch OLG Karlsruhe, Die Justiz 1979, 238), hat der Senat darüber nicht zu befinden.

  • OLG Düsseldorf, 25.07.1991 - 4 Ausl (A) 231/89
    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91
    Inzwischen entspricht es einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß im auslieferungsrechtlichen Normalfall, in dem aufgrund eines den formellen gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Ersuchens eines ausländischen Staates die darin bezeichnete Person von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland unter den Voraussetzungen der §§ 15, 16 IRG in Auslieferungshaft genommen worden ist, die aufgrund eigener Hoheitsgewalt angeordnete freiheitsbeschränkende Maßnahme keiner entsprechende Anwendung des StrBG bedarf (BGHSt 32, 221 = NStZ 1985, 222 mit zustimmender Anmerkung Schomburg; OLG Düsseldorf NJW 1992, 646; OLG Hamburg NJW 1980, 1239; OLG Stuttgart GA 1979, 72; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1979, 238; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., vor § 1 IRG, Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Gillmeister NJW 1991, 2245; Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG, vor § 15 IRG, Rn. 10).

    Sol ehe Ansprüche - für die hier allerdings unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen nichts ersichtlich ist - sind gegenüber der Landes Justizverwaltung geltend zu machen und müssen ggf. vor den ordentlichen Gerichten eingeklagt werden (vgl. Kleinknecht a.a.O., Art. 5 MRK Rn. 14 mit weiteren Nachweisen; Schätzler NStZ 1981, 443, OLG Düsseldorf NJW 1992, 646.

  • BGH, 02.06.1981 - 1 StR 220/81

    Vorliegen einer Heilbehandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes durch

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91
    Sol ehe Ansprüche - für die hier allerdings unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen nichts ersichtlich ist - sind gegenüber der Landes Justizverwaltung geltend zu machen und müssen ggf. vor den ordentlichen Gerichten eingeklagt werden (vgl. Kleinknecht a.a.O., Art. 5 MRK Rn. 14 mit weiteren Nachweisen; Schätzler NStZ 1981, 443, OLG Düsseldorf NJW 1992, 646.
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91
    Diese besteht nämlich nur, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der ersuchende Staat seinen Anspruch auf Auslieferung mißbräuchlich geltend macht und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluß geben kann (BGHSt 32, 314; Uhlig/Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 10 IRG Rn. 29).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 ARs 4/81

    Beurteilung der Frage über das Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs in Höhe

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91
    Etwas anderes folgt nicht aus einer älteren Entscheidung des BGH (vgl. BGHSt 30, 152 = NStZ 1981, 441).
  • OLG Hamburg, 24.03.1980 - Ausl 5/79
    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91
    Inzwischen entspricht es einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß im auslieferungsrechtlichen Normalfall, in dem aufgrund eines den formellen gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Ersuchens eines ausländischen Staates die darin bezeichnete Person von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland unter den Voraussetzungen der §§ 15, 16 IRG in Auslieferungshaft genommen worden ist, die aufgrund eigener Hoheitsgewalt angeordnete freiheitsbeschränkende Maßnahme keiner entsprechende Anwendung des StrBG bedarf (BGHSt 32, 221 = NStZ 1985, 222 mit zustimmender Anmerkung Schomburg; OLG Düsseldorf NJW 1992, 646; OLG Hamburg NJW 1980, 1239; OLG Stuttgart GA 1979, 72; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1979, 238; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., vor § 1 IRG, Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Gillmeister NJW 1991, 2245; Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG, vor § 15 IRG, Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 20.12.1984 - VAs 13/84

    Anregung der Staatsanwaltschaft zu einem Rechtshilfeersuchen zur Vollstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91
    Das wird z.B. angenommen, wenn Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht beachtet worden sind oder im Einzelfall die sich aus § 10 Abs. 2 IRG ergebende Prüfungspflicht nicht beachtet wurde (vgl. Schomburg NStZ 1985, 224).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2023 - 301 OAus 1/23

    Auslieferungsverfahren: Abgabe von Garantien für konkret zu erwartende

    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsächlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.) und - wie sich aus dem Vorstehenden ergibt - ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFO 1997, 93 ff.; BVerfG Beschluss vom 05.06.1992, 2 BvR 1403/91; Senat Beschluss vom 27.02.2003, 1 AK 29/02).
  • KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06

    Auslieferungsersuchen der Türkei: Umfang der materiellen Prüfungspflicht des

    Bei einer aufgrund eines ausländischen Auslieferungs- oder Rechtshilfeersuchens erlittenen Strafverfolgungsmaßnahme könne sich ein Anspruch nur ausnahmsweise ergeben, wenn die unberechtigte Verfolgung des ausländischen Staatsangehörigen von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten sei (vgl. BGHSt 32, 221, 225; OLG Hamm NStZ 1997, 246; Schomburg/Hackner in Schomburg/Lagod-ny/Gleß/Hackner, IRG 4. Aufl., vor § 15 Rdn. 10 f. m.w.N.).

    Der in Betracht kommende § 2 Abs. 3 StrEG ist angesichts seines Wortlautes auf im Inland erlittene freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund eines Auslieferungsersuchens ausländischer Behörden nicht anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; offen gelassen von OLG Celle, Beschluss vom 14. Juni 2010 - 1 Ausl 7/10 - [juris Rdn. 6]; OLG Hamm NStZ 1997, 246).

  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 53 AuslA 66/17

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an die

    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 221 ff.) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992, 2 BvR 1403/91; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Februar 2009, 1 AK 57/08, zit. n. juris, Rn. 12; OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15

    Zulässigkeit einer Auslieferung: Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und

    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungsmaßnahme (StrEG) für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.; BVerfG, Beschluss vom 05.06.1992, 2 BvR 1403/91).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2017 - 3 AR 153/15

    Anspruch eines Verfolgten auf Entschädigung für den Vollzug der Auslieferungshaft

    Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht der gegenteiligen - und möglicherweise auf dem Beschluss vom 9. Juni 1981 beruhenden - Ansicht (etwa OLG Celle , Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 1 AR [Ausl] 55/16; OLG Hamm , Beschluss vom 17. Januar 1997 - [2] 4 Ausl 30/91-30/96; Schomburg/La-godny/Gleß/Hackner , IRG, 5. Aufl., vor § 15 Rn. 12; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 60. Aufl., vor § 1 StrEG Rn. 4; Schomburg , NStZ 1985, 223, 224) entgegen.
  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 1 AuslA 34/17
    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 221 ff.) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992, 2 BvR 1403/91; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Februar 2009, 1 AK 57/08, zit. n. juris, Rn. 12; OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.).
  • OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14

    Schmuggel geschützter wildlebender Tiere (hier Reptilien und lebende Weichtiere)

    Eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die vollzogene Auslieferungshaft scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung im Sinne eines Verschuldens zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93; BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992, - 2 BvR 1403/91-; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 2013 - 1 AK 102/11 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung bei einem Abwesenheitsurteil aus

    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen der Staatskasse für die vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93 ff.; BVerfG, Beschluss vom 05. Juni 1992, 2 BvR 1403/91).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09

    Auslieferungshaft: Entschädigung für erlittene Auslieferungshaft bei später für

    Das hat auch zu gelten, soweit über eine etwaige entsprechende Anwendung des StrEG zu entscheiden war (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 17.01.1997, NStZ 1997, 246).
  • OLG Karlsruhe, 19.11.2015 - 1 AK 81/15

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines durch

    Dagegen scheidet eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die in der Zeit vom 06.07.2015 bis 14.10.2015 vollzogene Auslieferungshaft aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93).
  • OLG Hamm, 29.12.2004 - 4 AuslA 64/04

    Auslieferung, europäischer Haftbefehl; Rücküberstellung, Erklärung des

  • OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03

    Auslieferung an die Türkei bei möglicher menschenrechtswidriger Behandlung

  • OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 1 AK 102/11

    Auslieferung eines nicht deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

  • OLG Karlsruhe, 23.04.2014 - 1 AK 27/14

    Auslieferungshindernis bei Europäischem Haftbefehl: Auslieferung als Eingriff in

  • OLG Celle, 14.06.2010 - 1 Ausl 7/10

    Auslieferungshaft: Erstattung notwendiger Auslagen und Haftentschädigung bei

  • OLG Celle, 06.12.2016 - 1 AR (Ausl) 55/16

    Entschädigung nach StrEG bei zu Unrecht vollzogener Auslieferungshaft

  • OLG Karlsruhe, 01.10.2019 - Ausl 301 AR 27/19

    Auslieferungshindernis bei Trennung eine Mutter von ihrem erst acht Monate alten

  • OLG München, 16.01.2019 - 1 AR 412/18

    Auslieferungshaft nach Serbien

  • OLG Karlsruhe, 15.08.2013 - 1 AK 45/13

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls: Erfordernis der weiteren

  • OLG Brandenburg, 11.03.2022 - 1 AR 9/22

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Russische Föderation zum

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2020 - Ausl 301 AR 37/20

    Auslieferungsersuchen der Russischen Föderation: Überprüfung der Belastbarkeit

  • OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10

    Auslieferung wegen Abwesenheitsurteil; Fehlen des Anspruchs auf ein neues

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2019 - Ausl 301 AR 208/18

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls: Bewilligungshindernis des

  • OLG Karlsruhe, 22.04.2021 - Ausl 301 AR 124/20

    Unzulässige Auslieferung nach Serbien wegen offener Fragen zur Strafvollstreckung

  • OLG Köln, 04.07.2005 - 6 Ausl 53/05

    Hafteintschädigung; Auslieferungshaft

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2007 - 1 AK 2/07

    Erlass eines nationalen Haftbefehls durch eine nationale justitielle Stelle als

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 1 AK 57/08

    Auslieferung von Straftätern: Deutsche Justiz misstraut Russlands Zusagen

  • OLG Hamm, 29.12.2004 - 2 4 AuslA 64/04/04 2 4 Ausl A 64/04 329/04

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Auslieferung eines deutschen

  • OLG Jena, 11.09.2007 - Ausl 8/06

    Auslieferung, Türkei, Abwesenheitsurteil, Auslieferungshaft, Entschädigung

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