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   BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96   

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https://dejure.org/1997,3141
BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96 (https://dejure.org/1997,3141)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1997 - 3 StR 478/96 (https://dejure.org/1997,3141)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 3 StR 478/96 (https://dejure.org/1997,3141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Erziehungsverhältnisses und Betreuungsverhältnisses - Mindestanforderungungen an die Tatindividualisierung bei Sexualstraftaten - Spezialität des § 174 Abs. 1 Nr. 2 gegenüber § 174 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafschärfende Verwertung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 51, § 64a; StGB § 174, § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 285
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 383/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Missbrauchs von Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96
    Vielmehr bedarf es grundsätzlich auch bei einer solchen Sachlage konkreter Feststellungen, daß im Einzelfall aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Übertragung der Betreuungsbefugnisse und der Betreuungsverpflichtungen durch die personensorgeberechtigte Mutter oder aufgrund einer tatsächlichen, von dieser geduldeten Wahrnehmung solcher Befugnisse und Pflichten ein Verhältnis bestanden hat, kraft dessen der Stiefvater die Lebensführung des Kindes oder des Jugendlichen und damit auch dessen geistig-sittliche Entwicklung überwacht und geleitet hat (BGHR StGB § 174 I Obhutsverhältnis 1 bis 4 und 6; vgl. auch BGHSt 41, 137).

    Da indes ein derartiges Verhältnis bei einer Hausgemeinschaft zwischen der personensorgeberechtigten Mutter, ihrem Kind und dem Stiefvater in aller Regel naheliegt (BGHR StGB § 174 I Obhutsverhältnis 1 und 4), dürfen die Anforderungen an die Urteilsfeststellungen insoweit aber auch nicht überspannt werden.

  • BGH, 10.02.1995 - 3 StR 5/95

    Obhutsverhältnis - Häusliche Gemeinschaft

    Auszug aus BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96
    Vielmehr bedarf es grundsätzlich auch bei einer solchen Sachlage konkreter Feststellungen, daß im Einzelfall aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Übertragung der Betreuungsbefugnisse und der Betreuungsverpflichtungen durch die personensorgeberechtigte Mutter oder aufgrund einer tatsächlichen, von dieser geduldeten Wahrnehmung solcher Befugnisse und Pflichten ein Verhältnis bestanden hat, kraft dessen der Stiefvater die Lebensführung des Kindes oder des Jugendlichen und damit auch dessen geistig-sittliche Entwicklung überwacht und geleitet hat (BGHR StGB § 174 I Obhutsverhältnis 1 bis 4 und 6; vgl. auch BGHSt 41, 137).

    Da indes ein derartiges Verhältnis bei einer Hausgemeinschaft zwischen der personensorgeberechtigten Mutter, ihrem Kind und dem Stiefvater in aller Regel naheliegt (BGHR StGB § 174 I Obhutsverhältnis 1 und 4), dürfen die Anforderungen an die Urteilsfeststellungen insoweit aber auch nicht überspannt werden.

  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 650/76

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96
    An der Unverwertbarkeit ändert nichts, daß der Angeklagte die frühere Verurteilung selbst angegeben hat (vgl. BGHSt 27, 108, 109 [BGH 26.01.1977 - 2 StR 650/76]/110).
  • BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder

    Auszug aus BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96
    Unter dieser Voraussetzung durften die frühere Tat und ihre Aburteilung bei der Strafzumessung nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (§ 51 Abs. 1 BZRG, vgl. für viele BGHSt 24, 378).
  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96
    Wie der vorliegende Fall zeigt, kann das nach Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich unbedenkliche Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG (BVerfGE 36, 174; vgl. jedoch Willms JZ 1974, 224 f. und in Festschrift für Dreher, 1977, S. 137, 143; ferner Tepperwien in Festschrift für Salger, 1995, S. 189 ff.) insbesondere bei schon länger zurückliegenden Taten dazu führen, daß eng mit ihnen im Zusammenhang stehende Umstände und Gesichtspunkte (verhältnismäßig rasche Rückfälligkeit, erneute Tatbegehung am selben Tatopfer), die für die Beurteilung des Schuldgehalts von wesentlicher Bedeutung sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 StGB), gleichsam ausgeblendet werden müssen.
  • BGH, 29.11.1990 - 1 StR 622/90

    Verwertung einer im Bundeszentralregister nicht enthaltenen Vorstrafe zu

    Auszug aus BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96
    Auf die Frage, ob auch eine irrtümliche Tilgung solche Wirkungen hat (vgl. BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 4; Rebmann/Uhlig BZRG § 51 Rdn. 19 m.w.Nachw.) kommt es nach Sachlage nicht an.
  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 257/90

    Mißbrauch der Abhängigkeit eines vom Jugendamt zugeteilten Pflegekindes -

    Auszug aus BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96
    Dies ist insofern unzutreffend und bedarf der Berichtigung, als § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB hinter der spezielleren und nicht auf Taten gegen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren beschränkten Strafvorschrift des § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB zurücktritt (vgl. BGHSt 30, 355, 358; BGHR StGB § 174 I Mißbrauch 1).
  • BGH, 30.08.1995 - 3 StR 311/95

    Obhutsverhältnis - Häusliche Gemeinschaft

    Auszug aus BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96
    Vielmehr bedarf es grundsätzlich auch bei einer solchen Sachlage konkreter Feststellungen, daß im Einzelfall aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Übertragung der Betreuungsbefugnisse und der Betreuungsverpflichtungen durch die personensorgeberechtigte Mutter oder aufgrund einer tatsächlichen, von dieser geduldeten Wahrnehmung solcher Befugnisse und Pflichten ein Verhältnis bestanden hat, kraft dessen der Stiefvater die Lebensführung des Kindes oder des Jugendlichen und damit auch dessen geistig-sittliche Entwicklung überwacht und geleitet hat (BGHR StGB § 174 I Obhutsverhältnis 1 bis 4 und 6; vgl. auch BGHSt 41, 137).
  • BGH, 21.04.1995 - 3 StR 526/94

    Tatbestandsmerkmal des "Betreuungsverhältnisses" beim Straftatbestand des

    Auszug aus BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96
    Vielmehr bedarf es grundsätzlich auch bei einer solchen Sachlage konkreter Feststellungen, daß im Einzelfall aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Übertragung der Betreuungsbefugnisse und der Betreuungsverpflichtungen durch die personensorgeberechtigte Mutter oder aufgrund einer tatsächlichen, von dieser geduldeten Wahrnehmung solcher Befugnisse und Pflichten ein Verhältnis bestanden hat, kraft dessen der Stiefvater die Lebensführung des Kindes oder des Jugendlichen und damit auch dessen geistig-sittliche Entwicklung überwacht und geleitet hat (BGHR StGB § 174 I Obhutsverhältnis 1 bis 4 und 6; vgl. auch BGHSt 41, 137).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 511/81

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96
    Dies ist insofern unzutreffend und bedarf der Berichtigung, als § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB hinter der spezielleren und nicht auf Taten gegen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren beschränkten Strafvorschrift des § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB zurücktritt (vgl. BGHSt 30, 355, 358; BGHR StGB § 174 I Mißbrauch 1).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

  • BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der

    Auch wenn sie für die Beurteilung des Schuldgehalts von wesentlicher Bedeutung sind, müssen derartige Umstände gleichsam ausgeblendet werden (BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5).
  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 173/99

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Tateinheit; Strafzumessung bei

    Zwar bestand zwischen dem Angeklagten und dem Tatopfer, das zusammen mit seiner Mutter seit 1989 in häuslicher Gemeinschaft mit dem Angeklagten gelebt hatte, bis Ende April 1996 ein Obhutsverhältnis im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB, denn nach den Feststellungen hatte der Angeklagte im Einverständnis mit der personensorgeberechtigten Mutter (Mit-) Verantwortung für die Lebensführung des Tatopfers übernommen (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 9 m.N.).

    Allein die - zudem nur noch in eingeschränktem Maße - weiterhin bestehende häusliche Gemeinschaft zwischen dem Angeklagten, seiner Lebensgefährtin und dem Tatopfer vermögen die Annahme eines Obhutsverhältnisses im Sinne dieser Vorschrift nicht zu rechtfertigen (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 3, 9).

  • BGH, 30.07.2018 - 4 StR 68/18

    Ausschließung der Öffentlichkeit (öffentliche Verkündung des Beschlusses)

    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter hat auch Gelegenheit, in den Fällen III. A. 1 bis 61 der Urteilsgründe nähere Feststellungen zu dem in § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB (in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3007) bezeichneten Obhutsverhältnis zu treffen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Februar 1997 - 3 StR 478/96, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 9 und vom 2. Juni 1999 - 5 StR 112/99, bei Pfister, NStZ-RR 1999, 321).
  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe im Mordfall Carla bestätigt

    Das Verwertungsverbot gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte selbst zu seiner Verteidigung auf diese Tat berufen hatte (BGHSt 27, 108; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352100 -).
  • BGH, 01.07.2003 - 4 StR 75/03

    Strafverfolgungsverjährung von in der DDR begangenen Taten (Berechnungsgrundlage)

    Da diese Verurteilung aber aus dem Strafregister getilgt worden ist, darf sie nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vgl. BGH NStZ 1983, 30; 1997, 285 und zum Recht der DDR: Urteil des Stadtgerichts von Groß-Berlin NJ 1973, 272; Strafrecht der DDR, Kommentar zum StGB, 1981, § 44 Anm. 5).
  • BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02

    Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG auch bei freiwilliger Bezugnahme durch den

    Dies begründet einen Verstoß gegen § 51 Abs. 1 BZRG, wobei es nicht darauf ankommt, daß der Angeklagte die frühere Verurteilung freiwillig' eingeräumt hat (vgl. BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5; BGH NStZ-RR 2001, 237/238 jeweils m. w. N.).
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