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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95   

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BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95 (https://dejure.org/1995,1115)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1995 - 1 StR 338/95 (https://dejure.org/1995,1115)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1995 - 1 StR 338/95 (https://dejure.org/1995,1115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß - Verfahrensmangel - Beweis - Behauptungen - Verwertungsverbot - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht - Richter - Belehrung - Hauptverhandlung - Sachverständiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 252, § 81c, § 52; StPO § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 838
  • NStZ 1996, 145
  • NStZ 1997, 296
  • StV 1995, 564
  • StV 1996, 192
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO für eine zulässig erhobene Verfahrensrüge erforderlich, daß die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau dargelegt werden, daß das Revisionsgericht auf Grund dieser Darlegungen das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; BGH b. Kusch NStZ 1992, 29 f.; w. Nachw. b. Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 38).
  • BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73

    Gerichtliche Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    Bei einer solchen Fallgestaltung wäre - schon im Hinblick auf § 252 StPO - eine Verwertung dessen, was der Vater des Beschuldigten gegenüber Dr. R. geäußert hat, nur dann zulässig gewesen, wenn feststünde, daß der Vater, wäre er in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch gemacht haben würde (vgl. BGHSt 13, 1, 4 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 25, 176, 177 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    Daß der Jugendschutzkammer bei dieser ihr obliegenden Prüfung (vgl. BGHR StPO § 136 Belehrung 2) revisionsrechtlich zu beanstandende Fehler unterlaufen sein könnten, ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 393/57
    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    c) Ist jedoch ein Zeuge im Laufe eines Verfahrens einmal.von einem Richter über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden, dürfen nachfolgende Äußerungen des Zeugen gegenüber dem Sachverständigen dem Gutachten und damit gegebenenfalls auch dem Urteil selbst dann zugrundegelegt werden, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigert (BGHSt 11, 97, 100).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    Bei einer solchen Fallgestaltung wäre - schon im Hinblick auf § 252 StPO - eine Verwertung dessen, was der Vater des Beschuldigten gegenüber Dr. R. geäußert hat, nur dann zulässig gewesen, wenn feststünde, daß der Vater, wäre er in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch gemacht haben würde (vgl. BGHSt 13, 1, 4 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 25, 176, 177 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 125/85

    Vorliegen von tätiger Reue bei Brandstiftung - Notwendigkeit der Belehrung des

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    Derartige Aussagen können - wie vorliegend geschehen - dadurch in das Verfahren eingeführt werden, daß der Sachverständige (auch) als Zeuge gehört wird (BGH, Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 125/85, insoweit in NStZ 1986, 27 nicht abgedruckt; vgl. auch Pelchen in KK 3. Aufl. § 80 Rdn. 2).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95
    a) Die Rüge geht schon deshalb ins Leere, weil ein Sachverständiger zur Belehrung eines Beschuldigten nicht verpflichtet ist (vgl. BGH JR 1969, 231; BGH b. Spiegel DAR 1980, 203; vgl. auch Rogall in Systematischer Kommentar zur Strafprozeßordnung § 136 Rdn. 15 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Die prozessual jedenfalls nicht zu beanstandende Verfahrensweise ergibt sich aus § 80 StPO (ebenso BGH GA 1963, 18; BGH, Urt. vom 21. Juli 1965 - 2 StR 229/65; ferner BGH StV 1995, 564; Eisenberg aaO Rdn. 1589, Schreiber in Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung S. 161 f.).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 4 Ss 543/15

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit der dashcam-Aufzeichnung einer

    Insbesondere geht aus der Rügebegründung in Verbindung mit den Urteilsgründen, die der Senat aufgrund der zulässigen Sachrüge ergänzend heranzuziehen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - 1 StR 338/95, juris Rn. 8; vom 18. Dezember 2012 - 3 StR 458/12, juris Rn. 6), hervor, dass der Betroffene der Verwertung der Videoaufnahmen in der Hauptverhandlung rechtzeitig widersprochen hat.
  • OLG Hamm, 24.04.2008 - 2 Ss 164/08

    Verfahrensrüge; notwendiger Verteidiger; Anwesenheit Hauptverhandlung;

    Demgemäß kann das Revisionsgericht nicht zur Schließung etwaiger Lücken in der Begründung der Verfahrensrüge auf die Urteilsgründe zurückgreifen (vgl. Senat, a.a.O., ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. u.a. BGH NStZ 1996, 145; 1997, 378; zuletzt Beschluss vom 26. März 2008, 2 StR 61/08).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Deshalb läßt sich auch mit dem Beschluß des 1. Strafsenats vom 20. Juli 1995 (StV 1995, 564 = NJW 1998, 838 mit krit. Anm. von Wohlers StV 1996, 192, Eisenberg/Kopatsch NStZ 1997, 297, Schmidt-Ricla NJW 1998, 800), der sich auf BGHSt 11, 97 beruft und mit dem das angefochtene Urteil die Verwertbarkeit der Äußerungen N. P. gegenüber der Zeugin J. zu rechtfertigen versucht, die Verwertbarkeit der Angaben zum Tatgeschehen nicht begründen.
  • OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18

    Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung, deren Mitinhaber der Beschuldigte

    Für eine zulässig erhobene Verfahrensrüge ist es erforderlich, dass die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau bezeichnet sind, dass das Revisionsgericht aufgrund dieser Darlegungen das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGH NJW 1998, 838; BGH [08.11.00] NStZ-RR 2002, 2 [Sander]; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5.Aufl., Rdn. 470; SenE vom 23.06.1998 - Ss 296/98 - SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [125] = VM 2001, 52 [53]).
  • OLG Hamm, 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09

    Beweisantrag; Anorderungen; Beweistatsache; Beweisziel; Rechtsbeschwerde;

    Die Erwägungen, mit denen die Tatrichterin den Beweisantrag abgelehnt hat, ergeben sich aus den Urteilsgründen (Seite 3), die bei zulässig erhobener Sachrüge vom Rechtsbeschwerdegericht zur Kenntnis zu nehmen und dementsprechend zur Ergänzung der Verfahrensrüge heranzuziehen (zu vgl. BGH in NStZ 1997, 378; NStZ 1996, 145 f.; StV 1995, 564; NStZ 1993, 142 f.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 244, Rn. 85; § 344, Rn. 20; Kuckein in KK, a.a.O., § 344, Rn. 39).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Bei einer Verfahrensrüge müssen gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO die den Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen ohne Bezugnahme und Verweisungen so vollständig angegeben werden, dass das Revisionsgericht allein auf Grund der Rechtfertigungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213 [214] = NJW 1952, 1386; BGHSt 29, 203 [204] = NJW 1980, 1292; BGH NJW 1982, 1655; BGH StV 1984, 454; BGH NJW 1998, 838; BayObLG NJW 1998, 3656; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 344 Rdnr. 21; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rdnr. 470 m. w. Nachw.; SenE vom 23.06.1998 - Ss 296/98 - SenE v. 05.01.1999 - Ss 564/98 (B) - zu § 261 StPO; SenE v. 17.03.2000 - Ss 122/00 -).
  • BGH, 17.06.2008 - 3 StR 217/08

    Verfolgungsverjährung (Ruhen; Eintritt vor Änderung des Verjährungsrechts)

    Jedoch ist Ihre Anwendung ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes - wie vorliegend - bereits Verfolgungsverjährung eingetreten war (BGHSt 47, 245, 246, 247; NStZ 1997, 296; 1998, 244; 2000, 251; NStZ-RR 1999, 139; Fischer aaO § 78b Rdn. 3 m.w.N.).".
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02

    Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung,

    Diesbezüglich kann aber aufgrund der umfassend erhobenen Sachrüge der Inhalt des Urteils ergänzend berücksichtigt werden (vgl. BGH StV 2001, 386; StraFo 2001, 86, 87; BGH bei Kusch NStZ 1997, 378; BGH StV 1995, 564; BGH NStZ 1993, 142, 143; Kuckein, in Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 344 Rn. 39).
  • OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der

    8 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO für eine zulässig erhobene Verfahrensrüge erforderlich, dass die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht auf Grund dieser Darlegungen das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (vgl. BGH NStZ 1996, 145).
  • OLG Köln, 30.07.1998 - Ss 359/98
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2010 - 1 SsBs 29/09

    Zur Pflicht des Betroffenen zum Erscheinen zu der im selbständigen

  • BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12

    Berichtigung des Urteilstenors (keine Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele);

  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 72/97

    Berücksichtigung der schwerwiegenden Folgen der Tat zum Nachteil des Angeklagten

  • OLG Hamm, 18.03.2008 - 3 Ss 82/08

    Anforderungen an Verfahrensrüge

  • LG Münster, 01.03.2021 - 2 Ks 17/20
  • BayObLG, 25.02.2004 - 4St RR 2/04

    D (A), unerlaubter Aufenthalt, Strafverfahren, Werkvertragsarbeitnehmer, Visum,

  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 628/96

    Unzulässigkeit einer Aufklärungsrüge - Vorliegen eines Rechtsfehlers

  • OLG München, 08.05.2006 - 4St RR 66/06

    Teilnahme an Hauptverhandlung bei anderweitiger beruflicher Verpflichtung

  • OLG Köln, 02.07.1999 - Ss 245/99
  • OLG München, 24.02.2005 - 4St RR 10/05

    Erforderlichkeit einer Glaubwürdigkeitsbegutachtung bei erwachsenem Zeugen

  • OLG Hamm, 12.11.1998 - 3 Ss OWi 1248/98

    Aktenwidrigkeit der Feststellungen, freie Beweiswürdigung, Möglichkeit eines

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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2587
BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96 (https://dejure.org/1997,2587)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1997 - 5 StR 606/96 (https://dejure.org/1997,2587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verjährungsbeginn bei Vergewaltigungshandlungen an Minderjährigen - Formelle Anforderungen an eine Aufklärungsrüge - Rekonstruktion der Beweisaufnahme im Rahmen der Revision

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 296
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96
    Das hierfür in Frage kommende Opfer ist als Tatzeugin vernommen worden; ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO kann im allgemeinen nicht mit der Behauptung begründet werden, ein Beweismittel sei nicht ausgeschöpft worden (BGHSt 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].

    Die Rekonstruktion der Beweisaufnahme ist dem Revisionsgericht versagt (BGHSt 15, 347; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; 21, 149; 28, 384; 29, 18, 20; 31, 139, 140; BGH NJW 1984, 1245, 1246 [BGH 22.02.1984 - 3 StR 530/83]; BGH NStZ 1990, 35 [BGH 05.09.1989 - 1 StR 291/89]; BGH StV 1992, 549; BGHR StPO § 261 Inbegriff 14).

  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92

    Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Revision - Aussage -

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96
    Allenfalls dann, wenn das Revisionsgericht mit den Mitteln des Revisionsrechts das Beweisergebnis zum Zeitpunkt der Urteilsfällung ohne weiteres feststellen könnte, weil es sich durch Rückgriff auf objektive Grundlagen, insbesondere Urkunden und Abbildungen, den Beweisgehalt des Beweismittels unmittelbar selbst erschließen kann, könnte das prozessuale Geschehen vom Revisionsgericht überprüft werden (BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff 6, 22, 30).
  • BGH, 22.02.1984 - 3 StR 530/83

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Verletzung des Verfahrens zur

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96
    Die Rekonstruktion der Beweisaufnahme ist dem Revisionsgericht versagt (BGHSt 15, 347; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; 21, 149; 28, 384; 29, 18, 20; 31, 139, 140; BGH NJW 1984, 1245, 1246 [BGH 22.02.1984 - 3 StR 530/83]; BGH NStZ 1990, 35 [BGH 05.09.1989 - 1 StR 291/89]; BGH StV 1992, 549; BGHR StPO § 261 Inbegriff 14).
  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Auch im Revisionsverfahren sind Rügen ausgeschlossen, die eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme voraussetzen würden (st. Rspr., u. a. BGHSt 17, 351, 352; 29, 18, 20; 31, 139, 140; BGH NJW 1992, 2840; NStZ 1997, 296; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 23, 26, 34).
  • BVerfG, 31.01.2000 - 2 BvR 104/00

    Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn der Gesetzgeber nach Begehung von

    Nichts anderes gilt, wenn - wie hier - das Ruhen der Verjährung auch für Taten angeordnet wird, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen worden sind, sofern ihre Verfolgung zu diesem Zeitpunkt nicht bereits verjährt gewesen ist (Art. 2 30. StRÄndG; vgl. neben BVerfGE 72, 200 die - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs: BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 3 und 5; BGH, Urt. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96 - und zuletzt BGH, Urt. vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 565/99 - im Ergebnis zustimmend auch Fischer in Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 78b Rn. 3 f.).
  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 476/01

    Anwendbarkeit des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB auf DDR-Taten;

    Damit schiebt § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB den Beginn der Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers auch für die Taten hinaus, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 30. Juni 1994 begangen worden sind, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht verjährt waren (vgl. BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 3 und 7; BGH, Beschl. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1997, 296).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98

    Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe;

    Unter diesen Umständen ist der gerügte Verfahrensfehler nicht nachgewiesen; eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme ist dem Revisionsgericht grundsätzlich - so auch hier - versagt (vgl. BGHSt 17, 351, 352; 29, 18, 20; 31, 139, 140; BGH NStZ 1997, 296 m. w. N.
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Eine Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme durch das Revisionsgericht widerspricht aber - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hatte - der Ordnung des Revisionsverfahrens (vgl. BGH NStZ 1992, 506, 507; 1997, 296).
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 565/99

    Strafverfolgungsverjährung; Frist; Ruhen; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Art.

    Wie der 1. Strafsenat schon durch seinen Beschluß vom 19. November 1996 (BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 3; ebenso 2. Strafsenat BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 5; 5. Strafsenat Urt. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96) ausgeführt hat, schiebt § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB den Beginn der Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Tatopfers hinaus.
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01

    Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation

    Die Vermutung der Verteidigung, der Zeuge habe die Entfernung der Angeklagten aus "taktischen" Gründen - also rechtsmissbräuchlich - beantragt, ist nicht erwiesen; eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme insoweit ist dem Senat versagt (vgl. BGH NStZ 1997, 296 m. w. Nachw.).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97

    Versuchter Totschlag an einer Ehefrau durch versuchtes Erwürgen - Verletzung von

    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (std. Rspr.; BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff 6, 22, 30; BGH, Beschl. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96 - und vom 8. April 1997 - 5 StR 6/97).
  • BGH, 21.01.1998 - 2 StR 498/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Die Neuregelung der Verjährungsvorschriften gilt nämlich auch für Taten, die vor ihrem Inkrafttreten begangen worden sind und noch nicht verjährt waren (Art. 2 des 30. StrÄndG; BGHR StGB § 78 b Abs. 1 - Ruhen 3; BGH, Urt. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96).
  • BGH, 19.07.2016 - 4 StR 154/16

    Verbot der Rekonstruktion der Beweisaufnahme; Ergänzung des Tenors des

    Denn der Senat kann dem wegen des Verbots der Rekonstruktion der Beweisaufnahme nicht nachgehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NJW 2016, 513, 517; Urteil vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96, NStZ 1997, 296; Bartel, Das Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung, 2014, S. 67).
  • BGH, 02.09.1998 - 1 StR 385/98

    Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers bei

  • BGH, 17.02.2004 - 3 StR 448/03

    Aufklärungsrüge (vollständige Darlegung des relevanten Aktenauszugs in der

  • OLG Hamm, 29.11.2004 - 3 Ss 467/04

    Wahllichtbildvorlage; Wiedererkennen

  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 727/97

    Maßgeblichkeit des für den Beschuldigten günstigsten Tatzeitpunkts bei der

  • BGH, 08.04.1997 - 5 StR 6/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der

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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3343
BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96 (https://dejure.org/1997,3343)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1997 - 4 StR 605/96 (https://dejure.org/1997,3343)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1997 - 4 StR 605/96 (https://dejure.org/1997,3343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafausspruchs in der Revision - Zeitlich begrenzte Erinnerungslücken im Lichte einer affektbedingten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit - Umfang der Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der Frage zur Ursache bestehender ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 20, § 21

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 296
  • StV 1997, 290
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe "eine 26-jährige Frau" getötet, "die noch einen großen Teil ihres Lebens vor sich hatte" (UA 28), rechtsfehlerhaft ist, weil der strafrechtliche Schutz des Lebens Wertabstufungen grundsätzlich nicht zuläßt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Totschlag 1 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 15. November 1995 - 2 StR 555/95).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 207/87

    Mangelnde Erforderlichkeit als Grund für die Ablehnung eines Beweisantrags zur

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96
    Die Unterscheidung eines solchen Symptoms von Schutzbehauptungen und Ergebnissen psychischer Verdrängungsvorgänge ist allerdings schwierig und erfordert in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 1).
  • BGH, 08.09.1992 - 4 StR 283/92

    Hochgradiger Affekt bei Gewalttaten

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96
    Die Tat weist im weiteren und engeren Vorfeld und in ihrem Ablauf Merkmale auf, welche häufig bei Affekthandlungen anzutreffen sind (vgl. hierzu zusammenfassend Salger in Festschrift für Tröndle 1989, 201, 208 f.; Rasch, Die Tötung des Intimpartners, 1964, 94 ff.; Saß Nervenarzt 1983, 557 ff.; vgl. auch BGHR StGB § 21 Affekt 5, 6).
  • BGH, 15.11.1995 - 2 StR 555/95

    Aufhebung eines Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe "eine 26-jährige Frau" getötet, "die noch einen großen Teil ihres Lebens vor sich hatte" (UA 28), rechtsfehlerhaft ist, weil der strafrechtliche Schutz des Lebens Wertabstufungen grundsätzlich nicht zuläßt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Totschlag 1 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 15. November 1995 - 2 StR 555/95).
  • BGH, 12.09.1990 - 2 StR 380/90

    Voraussetzungen für die Annahme einer affektbedingten Bewusstseinsstörung

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96
    Die Tat weist im weiteren und engeren Vorfeld und in ihrem Ablauf Merkmale auf, welche häufig bei Affekthandlungen anzutreffen sind (vgl. hierzu zusammenfassend Salger in Festschrift für Tröndle 1989, 201, 208 f.; Rasch, Die Tötung des Intimpartners, 1964, 94 ff.; Saß Nervenarzt 1983, 557 ff.; vgl. auch BGHR StGB § 21 Affekt 5, 6).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96
    Entgegen der Ansicht der Strafkammer kann also die auf das eigentliche Tötungsgeschehen begrenzte Erinnerungslücke Ausdruck eines affekttypischen Erinnerungsverlustes sein (vgl. BGH StV 1987, 434).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Eine Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme durch das Revisionsgericht widerspricht - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - der Ordnung des Revisionsverfahrens (vgl. BGH NStZ 1992, 506, 507; 1997, 296; 2008, 55).
  • BGH, 18.09.2002 - 2 StR 125/02

    Totschlag; direkter Vorsatz; bedingter Vorsatz; verminderte Schuldfähigkeit;

    Die Unterscheidung eines solchen Symptoms von Schutzbehauptungen und Ergebnissen psychischer Verdrängungsvorgänge ist allerdings schwierig (BGH NStZ 1997, 296).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.07.1996 - Ss 251/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4215
OLG Oldenburg, 31.07.1996 - Ss 251/96 (https://dejure.org/1996,4215)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.07.1996 - Ss 251/96 (https://dejure.org/1996,4215)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - Ss 251/96 (https://dejure.org/1996,4215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Feststellung einer für die Anordnung eines Fahrverbots relevanten Geschwindigkeitsüberschreitung

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1174
  • MDR 1996, 1174 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1997, 296
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.07.1996 - Ss 251/96
    Vielmehr hätte es jedenfalls in diesem Grenzfall der Feststellung bedurft, welchen Wert die Messung ergeben hat und in welcher Höhe ein Sicherheitsabzug vorgenommen worden ist (vgl. BGH NStZ 1993, 592, 594) [BGH 19.08.1993 - 4 StR 627/92] , um dem Schuldspruch die Grundlage einer ausreichenden Beweiswürdigung zu geben.
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