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   LG Dortmund, 19.08.1994 - Ks 9 Js 4/92   

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LG Dortmund, 19.08.1994 - Ks 9 Js 4/92 (https://dejure.org/1994,5801)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19.08.1994 - Ks 9 Js 4/92 (https://dejure.org/1994,5801)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19. August 1994 - Ks 9 Js 4/92 (https://dejure.org/1994,5801)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 356
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bad Kreuznach, 17.03.1994 - 8 Js 3329/89
    Auszug aus LG Dortmund, 19.08.1994 - Ks 9 Js 4/92
    Ohne eine „qualifizierte“ Belehrung, die im übrigen in Literatur und Rechtsprechung teilweise als unabdingbare Voraussetzung für das Ausschließen der Fortwirkung einer gemäß § 136a StPO unverwertbaren Vernehmung auf spätere Vernehmungen angesehen wird (LR, 24. Aufl., § 136a Rn 65; E. Schlüchter Das Strafverfahren, 2. Aufl. (1983), S. 105f. Rn 99f.; Dencker aaO, Fn 238; LG Bad Kreuznach Beschl. v. 17.3.1994, StV 1994, 293), kann die Einlassung des Angeklagten, bei Kenntnis von der Unverwertbarkeit keine weitere Aussage getätigt zu haben, nicht widerlegt werden.
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung -

    Auszug aus LG Dortmund, 19.08.1994 - Ks 9 Js 4/92
    Eine solche Fortwirkung auf spätere Vernehmungen wird zwar nur unter besonderen Umständen angenommen, allerdings dann bejaht, wenn sich der Angeklagte bei der weiteren Vernehmung seiner Entscheidungsmöglichkeit über das „Ob“ und „Wie“ seiner Aussage nicht bewusst war (BGH NStZ 1988, 419f.).
  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 281/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln

    Auszug aus LG Dortmund, 19.08.1994 - Ks 9 Js 4/92
    Es stellt nämlich typischerweise ein Indiz dafür dar, dass der Beschuldigte nur noch das Ziel hat, die Vernehmung schnell zu beenden, um dann in Ruhe gelassen zu werden und damit unfähig ist, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen (vgl. BGH NStZ 1984, 178f.).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Wenn sich der Angeklagte in Ermangelung eines Hinweises auf die Unverwertbarkeit seiner bisherigen Angaben bei der weiteren Vernehmung seiner Entscheidungsmöglichkeit über das "Ob" und "Wie" seiner Aussage nicht bewusst war, greife ein Verwertungsverbot, wenn der Angeklagte davon ausgehe, dass ihm ein Schweigen nichts nütze, weil ohnehin bereits alles gesagt sei (LG Dortmund NStZ 1997, 356, 358; vgl. auch: LG Bad Kreuznach StV 1994, 293; LG Bamberg NStZ-RR 2006, 311 LS; AG München StV 2001, 501;Erb in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 163a Rdn. 21b m.w.N.; Diemer in KK StPO 6. Aufl. § 136 Rdn. 27; Neuhaus NStZ 1997, 312, 315; Roxin JR 2008, 16, 18 f.).
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