Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.07.1996 | BGH, 17.10.1996 | BGH, 08.10.1996

Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1683
BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96 (https://dejure.org/1996,1683)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1996 - 2 StR 534/96 (https://dejure.org/1996,1683)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1996 - 2 StR 534/96 (https://dejure.org/1996,1683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen Gewissheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 377
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des

    Auszug aus BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR StPO § 261 Vermutung 11).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR StPO § 261 Vermutung 11).
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    aa) Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17, NStZ-RR 2018, 119; vom 6. April 1990 - 2 StR 627/89, BGHR § 261 StPO Identifizierung 6; vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR § 261 StPO Überzeugungsbildung 26; jeweils mwN).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Entfernt sich der Tatrichter in seinen Schlussfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage, dass sie nur noch einen Verdacht, nicht dagegen die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen, liegt hierin ein Verstoß gegen § 261 StPO (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26; Vermutung 1, 7).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Insoweit beschränken sich die Urteilsgründe auf bloße Vermutungen, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermögen (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1996 - 1 StR 329/96   

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https://dejure.org/1996,11299
BGH, 09.07.1996 - 1 StR 329/96 (https://dejure.org/1996,11299)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1996 - 1 StR 329/96 (https://dejure.org/1996,11299)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - 1 StR 329/96 (https://dejure.org/1996,11299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revesionsrechtliche Beurteilung der Notwendigkeit einer vollständigen Abschrift der Festellungen einer 15 Jahre zurückliegenden, nicht einschlägigen Vorstrafe

  • rechtsportal.de

    StPO § 267

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 377
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 552/93

    Bezugnahme auf ältere Urteile in der Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 09.07.1996 - 1 StR 329/96
    Eine kurze Kennzeichnung der damaligen Straftaten unter Mitteilung des Schuldspruchs und der Rechtsfolgen wäre völlig ausreichend gewesen (vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1, Strafzumessung 13, überflüssige Vorstrafenschilderung).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1996 - 1 StR 614/96   

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https://dejure.org/1996,8382
BGH, 17.10.1996 - 1 StR 614/96 (https://dejure.org/1996,8382)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1996 - 1 StR 614/96 (https://dejure.org/1996,8382)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - 1 StR 614/96 (https://dejure.org/1996,8382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 377
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 1 StR 614/96
    heranziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung wesentlich ist (vgl. hierzu BGH NStZ 1985, 184; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12).
  • BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Urteil

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 1 StR 614/96
    heranziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung wesentlich ist (vgl. hierzu BGH NStZ 1985, 184; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12).
  • BGH, 18.03.2021 - 4 StR 480/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Eine bloße Wiedergabe der Zeugenaussagen ersetzt nicht ihre eigenverantwortliche Würdigung und kann den Bestand des Urteils gefährden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19 und vom 17. Oktober 1996 - 1 StR 614/96).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Es ist deshalb regelmäßig überflüssig, nach den tatsächlichen Feststellungen sämtliche in der Hauptverhandlung erhobenen Beweismittel, auf denen das Urteil beruhen soll, aufzuzählen; dies kann die Würdigung der Beweise nicht ersetzen (so bereits BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1996 - 1 StR 614/96) und stellt lediglich eine vermeidbare Fehlerquelle dar, da sie Anlass zu Rügen nach § 261 StPO geben kann (BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 3 StR 385/99, NStZ 2000, 211).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98

    Einstellung eines Verfahrens wegen des Versäumens der Berücksichtigung einer

    Dies wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter - hier allerdings nicht gegebenen - Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1996 - 1 StR 614/96 , vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 , vom 3. Juni 1997 - 4 StR 213/97 , vom 11. November 1997 - 4 StR 501/97).
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   BGH, 08.10.1996 - 5 StR 481/96   

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https://dejure.org/1996,7783
BGH, 08.10.1996 - 5 StR 481/96 (https://dejure.org/1996,7783)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1996 - 5 StR 481/96 (https://dejure.org/1996,7783)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - 5 StR 481/96 (https://dejure.org/1996,7783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 377
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.1986 - 1 StR 440/86

    Gesamtwertung als Voraussetzung einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 08.10.1996 - 5 StR 481/96
    "Zu Recht macht (die Revision) geltend, daß die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung nicht in der rechtlich gebotenen Form (vgl. BGHR JGG § 21 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1, 2) begründet worden ist.
  • BGH, 21.05.1996 - 5 StR 236/96

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung bei schwerer Erkrankung des

    Auszug aus BGH, 08.10.1996 - 5 StR 481/96
    Angesichts der besonderen Umstände des Falles, der Angeklagte ist erstmals straffällig geworden (vgl. Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 2. Aufl. 1995, Rdnr. 16 zu § 21), die verhängte Jugendstrafe ist im wesentlichen durch Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft verbüßt (UA S. 16), kann der Senat in der Sache selbst entscheiden (vgl. Senat, Beschluß vom 21. Mai 1996 - 5 StR 236/96 -), weil auszuschließen ist, daß sich in einer neuen Hauptverhandlung Feststellungen treffen lassen, die die Versagung der Strafaussetzung rechtfertigen könnten.".
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 94/87

    Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 08.10.1996 - 5 StR 481/96
    "Zu Recht macht (die Revision) geltend, daß die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung nicht in der rechtlich gebotenen Form (vgl. BGHR JGG § 21 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1, 2) begründet worden ist.
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