Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.02.1997

Rechtsprechung
   BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97   

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https://dejure.org/1997,2154
BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97 (https://dejure.org/1997,2154)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1997 - 2 StR 53/97 (https://dejure.org/1997,2154)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1997 - 2 StR 53/97 (https://dejure.org/1997,2154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens einer Schizophrenie - Voraussetzungen für die Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a; StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 383
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.1995 - 4 StR 570/95

    Würdigung von Einzelstrafen - Begriff der "Abgabe von Betäubungsmitteln" -

    Auszug aus BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
    Eine Abgabe von Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG liegt nur dann vor, wenn der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt an dem Rauschgift ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann, überträgt (BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95; Körner BtMG 4. Aufl. Rdn. 665 zu § 29).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
    Die Frage, ob von dem Angeklagten infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung seiner Person und seiner Tat - der Symptomtat - zu beantworten (vgl. BGHSt 27, 246, 248) [BGH 17.08.1977 - 2 StR 300/77].
  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59

    Wirkung einer voneinander abweichenden rechtlichen Beurteilung einer Rauschtat

    Auszug aus BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
    Eine psychische Erkrankung führt nicht zwangsläufig dazu, daß der Täter generell als vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig anzusehen ist; er ist es außerdem stets nur im Hinblick auf eine bestimmte Rechtsverletzung (BGHSt 14, 114 [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59]).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
    Das Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits dann erfüllt, wenn ein Heroingemisch mindestens 1, 5 Gramm Heroinhydrochlorid enthält (vgl. BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]).
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
    Maßgeblicher Zeitpunkt für diese Prognose ist aber die Urteilsfindung (BGHSt 25, 59, 61 [BGH 21.11.1972 - 1 StR 390/72]; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl., Vorbem. zu §§ 61 ff. Rdn. 10).
  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
    Neben der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kann der Besitz von Betäubungsmitteln eigene Bedeutung erlangen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Die positive Feststellung, dass der Angeklagte eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen hat, setzt dabei voraus, dass in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14, juris Rn. 7; ferner Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, BGHR StGB § 21 Psychose 1, juris Rn. 7; Beschluss vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26, juris Rn. 6).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Insoweit ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Angeklagten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14; vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

    Zwar besagt das Vorliegen eines bestimmten Zustandsbildes nach der Klassifikation ICD-10 noch nichts über das Ausmaß drogeninduzierter psychischer Störungen (vgl. BGH NStZ 1997, 383).
  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Hinsichtlich der von der Strafkammer weiter angenommenen Persönlichkeitsstörung vom schizoid-antisozialen Typ bedarf es einer erkennbaren Abgrenzung gegenüber solchen Eigenschaften und Verhaltensweisen, die sich noch innerhalb der Bandbreite menschlichen Verhaltens bewegen und Ursache für strafbares Tun sein können, ohne daß sie die Schuldfähigkeit "erheblich" im Sinne des § 21 StGB berühren (vgl. BGHSt 42, 385, 388; BGHR StGB § 21 Psychose 1, Seelische Abartigkeit 25, 35, 36; § 63 Zustand 26, 29, 34; BGH, Beschl. v. 20. Mai 2003 - 4 StR 174/03).
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt;

    Die Aufnahme eines bestimmten Krankheitsbilds in die Klassifikation ICD-10 besagt nichts über das Ausmaß psychischer Störungen (vgl. BGH NStZ 1997, 383).
  • BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Insoweit ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383; Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14).
  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand;

    Insoweit ist auch zu untersuchen, ob in der Person des Angeklagten letztlich nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97 -, NStZ 1997, 383).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 12d A 5078/97

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Beamten wegen unbefugter

    Aber auch eine psychische Erkrankung führt nicht zwangsläufig dazu, daß der Betreffende generell als vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig anzusehen ist (BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97 - NStZ 1997, 383).

    Das konkrete Verhalten des Ruhestandsbeamten bei der Tat und in der Zeit davor und danach (vgl. zu diesem Beurteilungskriterium BGH, Urteil vom 2. April 1997 a.a.O.) ergibt für eine Schuldunfähigkeit keinerlei Anhaltspunkte.

  • OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10

    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einem

    Vielmehr ist es für die Frage der Unterbringung erforderlich, die Ursachen und Auswirkungen der psychischen Störung festzustellen (BGH, NStZ 1997, 383 ; KG, StV 2007, 432, 433; Fischer, aaO., § 63 Rn. 7).

    Das abschließende normative Urteil über die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ist ausschließlich Sache des Richters (BGHSt 8, 113, 124; BGHR StGB § 20 Affekt 1; BGH, NStZ 1997, 383 ; LK-Schöch, StGB , 12. Auflage 2006, § 20 Rn. 3).

  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    "Fehlende Persönlichkeitstiefe, Kritikschwäche, Unvernunft, Unbekümmertheit, Labilität, egozentrisch globalisierende Denkmuster und Frustrationsintoleranz" (UA 14) sind Eigenschaften und Verhaltensweisen, die sich auch innerhalb der Bandbreite menschlichen Verhaltens bewegen und übliche Ursache für ein strafbares Tun sein können, ohne daß sie die Schuldfähigkeit erheblich berühren müssen (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97).
  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22

    Darstellungsanforderungen bei der Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 278/10

    Widersprüchliche Feststellungen eines Sachverständigen bzgl. einer Aufhebung der

  • BGH, 28.05.2009 - 4 StR 101/09

    Rechtfehlerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung

  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum

  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen)

  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 162/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 19.02.2015 - 2 StR 420/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 24.02.2006 - 2 StR 35/06

    Abgabe von Betäubungsmitteln; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit

  • LG Dortmund, 08.01.2009 - 33 KLs 4/08

    Gewerbsmäßiger Betrug in 169 Einzelfällen durch Fingierung von

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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96   

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https://dejure.org/1997,1956
BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96 (https://dejure.org/1997,1956)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1997 - 4 StR 510/96 (https://dejure.org/1997,1956)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 4 StR 510/96 (https://dejure.org/1997,1956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl - Rechtlich fehlerhafter Ausschluss der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit - Pflicht des Gerichts, in den Urteilsgründen die Blutalkoholgutachten mit den Berechnungsgrundlagen so ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 21; StPO § 267

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 383
  • StV 1997, 348
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96
    Will sich das Gericht dem Ergebnis eines hierzu eingeholten Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen anschließen, müssen in den Urteilsgründen zumindest die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergegeben werden (BGHSt 12, 311, 314; 34, 29, 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96
    Will sich das Gericht dem Ergebnis eines hierzu eingeholten Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen anschließen, müssen in den Urteilsgründen zumindest die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergegeben werden (BGHSt 12, 311, 314; 34, 29, 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96
    Außerdem hätte deutlich werden müssen, daß das Landgericht bei der Rückrechnung mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 35, 308, 314) einen stündlichen Abbauwert von 0, 2 %o zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o zugrundegelegt hat.
  • BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96

    Fehlende Blutentnahme - Trinkmengenangabe des Angeklageten - Kritische Prüfung

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96
    Vielmehr ist dabei auch zu bedenken, daß allein das äußere Leistungsbild unter Umständen nur wenig darüber auszusagen vermag, ob der Täter trotz hoher alkoholischer Beeinflussung noch über die voll erhalten gebliebene Fähigkeit verfügte, den Tatanreizen zu widerstehen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 31; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96).
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96
    Insoweit hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, daß bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern auch schon Blutalkoholwerte unter 2 %o zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen können (BGH StV 1984, 30; 1992, 432; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96
    Vielmehr ist dabei auch zu bedenken, daß allein das äußere Leistungsbild unter Umständen nur wenig darüber auszusagen vermag, ob der Täter trotz hoher alkoholischer Beeinflussung noch über die voll erhalten gebliebene Fähigkeit verfügte, den Tatanreizen zu widerstehen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 31; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96).
  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96
    Das Landgericht hat bei der Bemessung der gegen ihn verhängten Einzelstrafe und der Gesamtstrafe erkennbar dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1991, 557), so daß nicht auszuschließen ist, daß sich die aufgezeigten Fehler bei der Bemessung der gegen seine Mitangeklagten verhängten Strafen auch auf den Strafausspruch gegen den Angeklagten B. ausgewirkt haben.
  • BGH, 21.06.1994 - 4 StR 279/94

    BAK - Hemmungsvermögen - Kontrolliertes Verhalten

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96
    Nach Auffassung des Landgerichts spricht bei dem Angeklagten D. trotz des "relativ hohen Wertes" von 2, 21 %o "das gesamte Verhalten des Angeklagten gegen eine erhebliche Einschränkung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit." Der Angeklagte sei in der Lage gewesen, ein Kraftfahrzeug "über weite Strecken auf der Autobahn zu lenken, ohne daß es zu Auffälligkeiten kam," Auch sein Vorgehen bei Ausführung der Taten (gezieltes Ansprechen der Tatopfer, Vortäuschen einer Polizeikontrolle) sowie sein unauffälliges Auftreten nach der Festnahme sprächen "eindeutig gegen eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit." Dies läßt besorgen, daß das Landgericht nicht hinreichend bedacht hat, daß bei einer Blutalkoholkonzentration ab etwa 2, 0 %o eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB naheliegt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 30 m.N.) und daß ein ungestörtes Leistungsverhalten nicht ohne weiteres geeignet ist, die durch eine solche Blutalkoholkonzentration begründete Vermutung auszuräumen.
  • BGH, 14.11.1990 - 2 StR 500/90

    Mangelnde Mitteilung der Anknüpfungstatsachen einer verneinten Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96
    Bei Blutalkoholgutachten sind demgemäß die Berechnungsgrundlagen so wiederzugeben, daß das Revisionsgericht überprüfen kann, ob der Tatrichter von einem zutreffenden maximalen Blutalkoholwert ausgegangen ist (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11; BGH NStZ 1986, 114 und 311).
  • OLG Frankfurt, 07.06.1983 - 2 Ws 134/83
    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96
    Insoweit hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, daß bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern auch schon Blutalkoholwerte unter 2 %o zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen können (BGH StV 1984, 30; 1992, 432; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96).
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 579/85

    Darlegungspflicht des Tatgerichts bei Anschluss an das Ergebnis eines

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91

    Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung bei der Strafzumessung im

  • BGH, 27.06.1991 - 4 StR 272/91

    Nachmalige Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit des Täters

  • BGH, 02.05.2023 - 1 StR 41/23

    Beeinträchtigung der psychischen Funktionsfähigkeit des Täters bei der

    Bei hoher Alkoholgewöhnung - für die die Einlassung des Angeklagten zu seinem Konsumverhalten hier sprechen könnte - können zudem äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit durchaus weit auseinander fallen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2022 - 2 StR 77/20 Rn. 11; vom 9. Februar 2022 - 1 StR 492/21 Rn. 2 und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96 Rn. 6).
  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 349/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer

    Das bloße Vorliegen der Voraussetzungen von Diagnosekriterien eines der gängigen Klassifikations-Systeme reicht hierfür ebenso wenig aus wie für die Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 1995, 176 f.; 1997, 383; Senatsurteil vom 27. August 2003 - 2 StR 267/03; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 20 Rdn. 7, § 63 Rdn. 7 f. m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Dies läßt auf eine gesteigerte alkoholbedingte Einschränkung der Impulskontrolle und damit der Steuerungsfähigkeit des - zudem heranwachsenden (BGH StV 1992, 432; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96) - Angeklagten schließen.
  • OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13

    Rückrechnung der Blutalkoholwerte als Grundlage für die Ermittlung von

    Bei einer BAK ab etwa 2 %o liegt indes die Annahme einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB nahe (vgl. BGHSt 37, 231 [234 f.] m. w. Nachw.; BGH NStZ 1997, 383; SenE v. 08.05.1987 - Ss 653/86 - vgl. a. Fischer a. a. O. § 20 Rdnr. 21 m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

    Insoweit hat der Tatrichter nämlich zu bedenken, daß eingeschliffenes Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" (vgl. BGH NStZ 1996, 227) auch dann, wenn sie sich als motorisch unauffällig und situationsangepaßt darstellen, nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 - und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96).
  • OLG Hamm, 16.06.2005 - 1 Ss 198/05

    Schuldfähigkeit; minder schwerer Fall; mehrere Umstände; Abwägung

    Darüber hinaus hat das Landgericht nicht bedacht, dass bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern auch schon eine geringere Alkoholbeeinträchtigung zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen kann (BGH, NStZ 1997, 383).

    Vielmehr ist dabei zu bedenken, dass allein das äußere Leistungsbild unter Umständen nur wenig darüber auszusagen vermag, ob der Täter trotz alkoholischer Beeinflussung noch über die voll erhalten gebliebene Fähigkeit verfügt, den Tatanreizen zu widerstehen (BGH NStZ 1997, 383).

  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH NStZ 1997, 383; BGHR StGB § 63 Zustand 26; BGH, Beschl. vom 9. Mai 2000 - 4 StR 59/00).
  • OLG Hamm, 03.04.2006 - 3 Ss 71/06

    fahrlässige Tötung; Strafzumessung; Rückrechnung; verminderte Schuldfähigkeit;

    Ab Blutalkoholkonzentrationswerten von 2, 00 o/oo ist aber in den Urteilsgründen die Frage der verminderten Schuldfähigkeit stets zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1997, 383; Senatsbeschluss vom 14.05.1998 - 3 Ss 242/98 - m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 16.11.1998 - 1 Ss 169/98

    Strafbare Straßenverkehrsgefährdung, erforderliche Feststellungen zum Vorsatz

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  • OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit, knapp 2 %o Blutalkoholkonzentration BAK,

    Ab Blutalkoholkonzentrationswerten von 2, 00 %o ist aber in den Urteilsgründen die Frage der verminderten Schuldfähigkeit stets zu erörtern (vgl. BGH, NStZ 1997, 383; BGHSt 37, 231 ff.; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 20 Rdnr. 9 b m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.05.1998 - 3 Ss 242/98

    § 21 StGB, Tatzeitblutalkohol, verminderte Schuldfähigkeit

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