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   BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96   

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https://dejure.org/1997,2227
BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96 (https://dejure.org/1997,2227)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1997 - 1 StR 800/96 (https://dejure.org/1997,2227)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96 (https://dejure.org/1997,2227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des prozessualen Tatbegriffs von sachlich-rechtlicher Tateinheit bei kurzer Dauer des Waffenbesitzes sowie seperater Aufbewahrung einzelner Waffen und Munition - Strafklageverbrauch bei selbstständigem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52; StPO § 264; WaffG § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 446
  • StV 1999, 643
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 697/88

    Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit - Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96
    Daran ändert auch nichts der Umstand, daß die Strafverfolgung nach § 154 a StPO hier auf Erwerb und Besitz der vom Mitangeklagten T. gelieferten Waffen, und hinsichtlich der übrigen Waffen auf deren Besitz ab dem 28. Februar 1996, dem Tag der Festnahme des Angeklagten, beschränkt war, denn die Verfahrensbeschränkung wirkt sich auf das materiellrechtliche Verhältnis der verwirklichten Tatbestände zueinander nicht aus (BGH StV 1983, 457; BGH, Beschluß vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88).

    Weder die kurze Dauer des Waffenbesitzes noch die seperate Aufbewahrung lassen den sachlich-rechtlichen Zusammenhang zum Besitz der übrigen Waffen entfallen (BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88 - und 28. März 1990 - 2 StR 22/90).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96
    Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof bisher allein für den Fall einer Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung eingeschränkt (BGHSt 29, 288 ff.), dabei aber deutlich gemacht, daß eine Abkoppelung des prozessualen Tatbegriffs von sachlich-rechtlicher Tateinheit im übrigen nicht in Betracht komme.
  • BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54
    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96
    Ist ein Geschehen materiellrechtlich zur Tateinheit verbunden, so liegt in der Regel auch nur eine Tat im prozessualen Sinne vor (BGHSt 8, 92, 94, 95; BGH NStZ 1984, 171, 172; Puppe in Anm. zu OLG Hamm JR 1986, 203, 205 m.w.Nachw. in Fußn. 3), denn der dem Gericht zur Beurteilung unterbreitete Sachverhalt muß alle Tatsachen umfassen, für die nach sachlichem Recht eine einheitliche Rechtsfolge zu verhängen ist (Puppe a.a.O.).
  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat -

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96
    Daran ändert auch nichts der Umstand, daß die Strafverfolgung nach § 154 a StPO hier auf Erwerb und Besitz der vom Mitangeklagten T. gelieferten Waffen, und hinsichtlich der übrigen Waffen auf deren Besitz ab dem 28. Februar 1996, dem Tag der Festnahme des Angeklagten, beschränkt war, denn die Verfahrensbeschränkung wirkt sich auf das materiellrechtliche Verhältnis der verwirklichten Tatbestände zueinander nicht aus (BGH StV 1983, 457; BGH, Beschluß vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88).
  • BGH, 28.03.1990 - 2 StR 22/90

    Unerlaubte Einfuhrung einer halbautomatischen Selbstladewaffe und unerlaubte

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96
    Weder die kurze Dauer des Waffenbesitzes noch die seperate Aufbewahrung lassen den sachlich-rechtlichen Zusammenhang zum Besitz der übrigen Waffen entfallen (BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88 - und 28. März 1990 - 2 StR 22/90).
  • BGH, 10.12.1987 - 1 StR 590/87

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe - Abänderung eines

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96
    Im Grunde zutreffend hat das Landgericht erkannt, daß Besitz und Erwerb sämtlicher vom Angeklagten seit 1990 angesammelter Schußwaffen und Handgranaten, losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung, zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden sind, deren Bindeglied der zeitgleiche Besitz der vielen Waffen bildet (BGH NStZ 1984, 171; BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1 und 2; Steindorf in Erbs-Kohlhaas, strafrechtliche Nebengesetze Stand 121. EL Oktober 1996, § 53 WaffG Rdn. 32 m.w.Nachw.; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49, 52).
  • BGH, 23.01.1991 - 2 StR 552/90

    Einfuhr von Schusswaffen und Überlassung an Nichtberechtigte als Ausprägung

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96
    Im Grunde zutreffend hat das Landgericht erkannt, daß Besitz und Erwerb sämtlicher vom Angeklagten seit 1990 angesammelter Schußwaffen und Handgranaten, losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung, zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden sind, deren Bindeglied der zeitgleiche Besitz der vielen Waffen bildet (BGH NStZ 1984, 171; BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1 und 2; Steindorf in Erbs-Kohlhaas, strafrechtliche Nebengesetze Stand 121. EL Oktober 1996, § 53 WaffG Rdn. 32 m.w.Nachw.; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49, 52).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96
    Zwar hat der Angeklagte bei beiden Taten einen Revolver aus seiner umfangreichen Waffensammlung benutzt, doch hat sein jeweils neu gefaßter Entschluß, die aus anderen Motiven erworbene Waffe nunmehr für die Banküberfälle zu verwenden, zu Einschnitten geführt, die die Verwirklichung der Verbrechenstatbestände nicht nur sachlich-rechtlich von der waffenrechtlichen Dauerstraftat abgelöst haben, sondern die Banküberfälle nach Tatbild, Tatobjekt, Tatzeit und -ort auch prozessual als selbständiges historisches Geschehen erscheinen lassen (BGHSt 36, 151, 154, 155 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
    Auszug aus BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96
    Ist ein Geschehen materiellrechtlich zur Tateinheit verbunden, so liegt in der Regel auch nur eine Tat im prozessualen Sinne vor (BGHSt 8, 92, 94, 95; BGH NStZ 1984, 171, 172; Puppe in Anm. zu OLG Hamm JR 1986, 203, 205 m.w.Nachw. in Fußn. 3), denn der dem Gericht zur Beurteilung unterbreitete Sachverhalt muß alle Tatsachen umfassen, für die nach sachlichem Recht eine einheitliche Rechtsfolge zu verhängen ist (Puppe a.a.O.).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Dies gilt schon deswegen, weil der hiesige Tatzeitraum für den erst ab 5. November 2008 strafbaren Besitz jugendpornographischer Schriften (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93, NStZ 1994, 123) nach dem Eintritt der Rechtskraft jenes Strafbefehls liegt, mithin eine Tat aufgrund eines neuen, qualitativ verschiedenen Tatentschlusses der jetzigen Verurteilung zugrunde liegt (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 1895/05; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 f.).
  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10

    Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an

    In diesem Fall kann der Besitz und Erwerb sämtlicher vom Angeklagten seit der Errichtung und Bestückung des Waffendepots angesammelter Schusswaffen und Munition, losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung, zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden sein, deren Bindeglied der zeitgleiche Besitz der vielen Waffen bildet (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 mwN; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98).

    Weder die kurze Dauer des Besitzes (Fall II. 4.) noch die Aufbewahrung der Waffen an unterschiedlichen Orten lässt dabei den sachlichrechtlichen Zusammenhang entfallen (vgl. oben 2.; BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, NStZ 1997, 446 mwN; BGH, Beschluss vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 1; BGH, Beschluss vom 10. März 1993 - 2 StR 4/93, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2).

  • LG Schwerin, 19.12.2019 - 34 KLs 15/19

    Nordkreuz

    Besitz und Erwerb auch übereinen längeren Zeitraum angesammelter Waffen und Munition waren vorliegend losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden (vgl. BGH NStZ 1997, 446, 446).

    Hieran ändert auch die zwischenzeitliche Entdeckung eines erheblichen Teils der Waffen und Munition anlässlich der Durchsuchung 2017 nichts (vgl. BGH NStZ 1997, 446, 446).

  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Dabei ist er stets zu der Auffassung gelangt, dass es an einem einheitlichen geschichtlichen Lebensvorgang und damit an einer einheitlichen prozessualen Tat im Sinne von § 264 StGB fehlt (BGHSt 36, 151, 153 ff.; BGH StV 1999, 643, 644, siehe auch BGHSt 43, 252, 257).

    Zusätzlich hat er darauf hingewiesen, gegen die für einen einheitlichen Lebenssachverhalt erforderliche innere Verknüpfung spreche auch der Umstand, dass der Begehung des Zustandsdelikts regelmäßig ein neuer Tatentschluss des Täters zugrunde liege (BGHSt 35, 151, 153 f.; BGH StV 1999, 643, 644; ebenso bereits BGH v. 30.6.1982 - 3 StR 44/82 und BGH v. 8.3.1983 - 5 StR 27/83).

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

    Der Erwerb und gleichzeitige Besitz mehrerer Schußwaffen, zu denen hier auch die Tatwaffe gehörte, kann zwar zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden sein (vgl. BGH NStZ 1997, 446; 1984, 171; Beschl. v.- 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98).
  • BGH, 12.10.2004 - 4 StR 358/04

    Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz unerlaubter Betäubungsmittel an

    Dieser Zusammenhang entfällt auch dann nicht, wenn die nur zum Eigenverbrauch bestimmten verschiedenen Betäubungsmittelmengen an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (zum vergleichbaren Fall im Waffengesetz: BGHR WaffG § 53 Abs. 3 a (a.F.) Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1997, 446; vgl. auch Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 894).
  • BGH, 14.01.2003 - 1 StR 457/02

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Waffendelikten (Dauerstraftat); Strafzumessung

    Weder die kurze Dauer des Waffenbesitzes noch der Umstand, daß die Waffe auch nicht kurzfristig der Waffensammlung beigefügt wurde, lassen den sachlich-rechtlichen Zusammenhang zum Besitz der übrigen Waffen entfallen (vgl. BGH NStZ 1997, 446 m. w. Nachw.).

    Der Erwerb und Besitz sämtlicher vom Angeklagten seit dem Jahre 1989 angesammelter Schußwaffen war, losgelöst von deren waffenrechtlicher Einordnung, zu einer tateinheitlichen waffenrechtlichen Dauerstraftat verbunden, deren Bindeglied der zeitgleiche Besitz der vielen Waffen bildet (vgl. Senat NStZ 1997, 446 m. w. Nachw.).

  • BGH, 19.10.2022 - 3 StR 310/21

    Verständigung (Verbot verfahrensübergreifender Gesamtlösungen;

    Zudem liegt, wie ausgeführt, diesbezüglich keine tatbestandliche Handlungseinheit vor, die zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 264 StPO und damit der Erstreckung der tatrichterlichen Kognitionspflicht hätte führen können (vgl. - zur prozessualen Tatidentität bei Bildung materiellrechtlicher Einheiten - BGH, Beschlüsse vom 13. März 1997 - 1 StR 800/96, BGHR StPO § 206a Abs. 1 Verfahrenshindernis 6; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705 Rn. 6; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351 mwN; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 264 Rn. 58 ff.).
  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02

    Tat im prozessualen Sinne (Anklageumfang; Tateinheit; Tatmehrheit; zeitliches

    Somit umfaßt der Lebensvorgang, aus dem die zugelassene Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (BGH NStZ 1992, 451; NStZ 1995, 46; NStZ-RR 1996, 98; NStZ 1997, 127; NStZ 1997, 446; NStZ 2000, 208; NStZ 2001, 440).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08

    Verbot der Doppelbestrafung: Anklage wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    Ist ein Geschehen materiell-rechtlich zur Tateinheit verbunden, so liegt grundsätzlich auch nur eine Tat im prozessualen Sinn vor, denn der dem Gericht unterbreitete Sachverhalt muss alle Tatsachen umfassen, für die nach sachlichem Recht eine einheitliche Rechtsfolge zu verhängen ist (vgl. BGH StV 1999, 643).

    Dem steht nicht entgegen, dass der abgeurteilte Verstoß gegen das Waffengesetz - falls von dem Urteil ein Tatzeitraum wie angeklagt vor dem 7.2.2007 erfasst sein sollte, was nicht festzustellen ist - eine Dauerstraftat darstellen würde und die Rechtsprechung unter Umständen bei einer Dauerstraftat verfahrensrechtlich von zwei Taten ausgeht, wenn die aus anderen Motiven erworbene Waffe aufgrund neugefassten Entschlusses bei der Begehung eines Verbrechens eingesetzt wird, da die Dauerstraftat des Waffenbesitzes dann durch die auf einem neuen Willensentschluss beruhende schwerere Tat unterbrochen werde (vgl. BGH StV 1999, 643/644; Meyer-Goßner, a. a. O. Einleitung Rdnr. 175).

  • BGH, 14.01.2003 - 1 StR 457/02
  • BGH, 12.12.1997 - 3 StR 383/97

    Überlassen einer vollautomatischen Selbstladewaffe - Erwerb und Ausübung der

  • OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz

  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98

    Konkurrenzen (Tateinheit) bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen

  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

  • BGH, 12.01.2010 - 5 StR 516/09

    Strafklageverbrauch (prozessuale Tat; Zusammentreffen zweier Tatzeiträume;

  • BGH, 07.05.1997 - 1 ARs 8/97

    Prozessuales Vorliegen nur einer Tat bei materiellrechtlicher Verbundenheit eines

  • BayObLG, 07.11.2001 - 4St RR 114/01

    Unwirksame Berufungsbeschränkung bei unerlaubtem Besitz von Schusswaffen -

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