Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3215
BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97 (https://dejure.org/1997,3215)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1997 - 1 StR 156/97 (https://dejure.org/1997,3215)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1997 - 1 StR 156/97 (https://dejure.org/1997,3215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Totschlag an einer Ehefrau durch versuchtes Erwürgen - Verletzung von Aufklärungspflichten und Verwertungsverbote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 450
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97
    Auf die weiteren Rügen, die sich gegen die Annahme von Verwertungsverboten wenden, kommt es danach nicht mehr an, da aus Rechtsgründen über die Aussagen der beiden Tatzeugen auf andere Weise als durch Vernehmung der Ermittlungsrichter nicht Beweis erhoben werden konnte (§ 252 StPO; std. Rspr.; BGHSt 21, 149, 150; BGH StV 1994, 413 mit Nachweisen).
  • BGH, 17.03.1981 - 1 StR 113/81

    Verlesung der richterlichen Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97
    Zu § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO verweist der Senat jedoch auf seinen Beschluß vom 17. März 1981 - 1 StR 113/81 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 212 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 69 Rdn. 13. Die zusätzliche Vernehmung der Zeugin K, die bei der richterlichen Vernehmung als Protokollführerin mitgewirkt hatte, zu den Sprachkenntnissen der Ehefrau des Angeklagten lag fern, nachdem das Landgericht zu diesem Punkt die Ermittlungsrichterin, zwei Polizeibeamte und den ärztlichen Sachverständigen gehört und sich in der Hauptverhandlung selbst ein Bild von den Sprachkenntnissen dieser Zeugin gemacht hatte.
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92

    Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Revision - Aussage -

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97
    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (std. Rspr.; BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff 6, 22, 30; BGH, Beschl. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96 - und vom 8. April 1997 - 5 StR 6/97).
  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96

    Verjährungsbeginn bei Vergewaltigungshandlungen an Minderjährigen - Formelle

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97
    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (std. Rspr.; BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff 6, 22, 30; BGH, Beschl. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96 - und vom 8. April 1997 - 5 StR 6/97).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92

    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97
    Die Aufklärungsrüge ist schon deshalb unzulässig, weil mit ihr nicht geltend gemacht werden kann, der Beweisgehalt eines in der Hauptverhandlung erhobenen Beweismittels sei nicht ausgeschöpft worden, es sei denn, das Urteil gebe ausdrücklich zu erkennen, daß - bei einem Zeugen - Fragen und Vorhalte unterblieben sind (BGHSt 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH NStZ 1992, 599, 600).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97
    Die Aufklärungsrüge ist schon deshalb unzulässig, weil mit ihr nicht geltend gemacht werden kann, der Beweisgehalt eines in der Hauptverhandlung erhobenen Beweismittels sei nicht ausgeschöpft worden, es sei denn, das Urteil gebe ausdrücklich zu erkennen, daß - bei einem Zeugen - Fragen und Vorhalte unterblieben sind (BGHSt 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH NStZ 1992, 599, 600).
  • BGH, 08.04.1997 - 5 StR 6/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97
    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (std. Rspr.; BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff 6, 22, 30; BGH, Beschl. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96 - und vom 8. April 1997 - 5 StR 6/97).
  • BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93

    Zeugnisverweigerungsrecht - Vernehmung - Ermittlungsrichter - Vorhalt -

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97
    Auf die weiteren Rügen, die sich gegen die Annahme von Verwertungsverboten wenden, kommt es danach nicht mehr an, da aus Rechtsgründen über die Aussagen der beiden Tatzeugen auf andere Weise als durch Vernehmung der Ermittlungsrichter nicht Beweis erhoben werden konnte (§ 252 StPO; std. Rspr.; BGHSt 21, 149, 150; BGH StV 1994, 413 mit Nachweisen).
  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80

    Verlesung der Aussage eines verstorbenen Zeugen ohne Anhörung des Angeklagten und

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97
    Zu § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO verweist der Senat jedoch auf seinen Beschluß vom 17. März 1981 - 1 StR 113/81 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 212 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 69 Rdn. 13. Die zusätzliche Vernehmung der Zeugin K, die bei der richterlichen Vernehmung als Protokollführerin mitgewirkt hatte, zu den Sprachkenntnissen der Ehefrau des Angeklagten lag fern, nachdem das Landgericht zu diesem Punkt die Ermittlungsrichterin, zwei Polizeibeamte und den ärztlichen Sachverständigen gehört und sich in der Hauptverhandlung selbst ein Bild von den Sprachkenntnissen dieser Zeugin gemacht hatte.
  • BGH, 20.08.1991 - 5 StR 354/91

    Notwendigkeit der Erörterung wesentlicher beweiserheblicher Umstände in den

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97
    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (std. Rspr.; BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff 6, 22, 30; BGH, Beschl. vom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96 - und vom 8. April 1997 - 5 StR 6/97).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01

    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung

    Insoweit wurden diese Beweismittel nicht ausgeschöpft (vgl. BGH NStZ 1997, 450).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Die behauptete Erklärung von Prof. S2 in der Hauptverhandlung und ein Widerspruch zwischen schriftlicher und mündlicher Begutachtung können aus dem Akteninhalt nicht ohne eine dem Senat versagte Rekonstruktion der Beweisaufnahme (vgl. BGHSt 17, 351 = NJW 1962, 1832; BGH, NJW 1984, 1245, 1246; BGH, NStZ 1992, 506, 507; BGH, NStZ 1997, 296; BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 156/97 -, zitiert nach juris Rn. 8) festgestellt werden.

    Der Senat kann sich mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Sachverständigengutachtens, anders als die Revision behauptet (Schriftsatz vom 28. Februar 2010, S. 4), nicht unmittelbar selbst erschließen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 156/97 -, zitiert nach juris Rn. 8; BGH, NStZ 1997, 296; Hanack, in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. 1998, § 337 Rn. 79).

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Aber auch im übrigen ist dem Revisionsgericht eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme grundsätzlich versagt (vgl. BGH NStZ 1997, 450 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 20.02.2006 - 2 Ss 61/06

    gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Einsatz des Pkw als Waffe;

    Denn mit der Aufklärungsrüge kann nicht geltend gemacht werden, der Beweisgehalt eines in der Hauptverhandlung erhobenen Beweismittels sei nicht ausgeschöpft worden, es sei denn, das Urteil gibt ausdrücklich zu erkennen, dass - bei einem Zeugen - Fragen und Vorhalte unterblieben sind (vgl. BGH NStZ 1997, 450 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss OWi 498/02

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration

    Es werden weder Umstände angegeben, die den Tatrichter zum Gebrauch dieser Beweismittel gedrängt oder ihren Gebrauch zumindest nahe gelegt hätten (vgl. BGH NStZ 1999, 45, 46; BGHR StPO § 244 Abs. 2 - Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 - Aufklärungsrüge 3, 6; BayObLG NStZ-RR 1996, 145; Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 244 Rn. 355; Herdegen in Karlsruher Kommentar zur StPO, § 244 Rn. 38) noch wird mitgeteilt, welche dem Angeklagten günstigen Tatsachen die unterlassenen Beweiserhebungen ergeben hätten (vgl. BGH bei Kusch NStZ-RR 1999, 38; NStZ 1997, 450 451 ; Gollwitzer; a. a. O.; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 6. Aufl., Rn. 480).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 498/02

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration

    Es werden weder Umstände angegeben, die den Tatrichter zum Gebrauch dieser Beweismittel gedrängt oder ihren Gebrauch zumindest nahe gelegt hätten (vgl. BGH NStZ 1999, 45, 46; BGHR StPO § 244 Abs. 2 - Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 - Aufklärungsrüge 3, 6; BayObLG NStZ-RR 1996, 145; Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 244 Rn. 355; Herdegen in Karlsruher Kommentar zur StPO, § 244 Rn. 38) noch wird mitgeteilt, welche dem Angeklagten günstigen Tatsachen die unterlassenen Beweiserhebungen ergeben hätten (vgl. BGH bei Kusch NStZ-RR 1999, 38; NStZ 1997, 450 [451]; Gollwitzer; a. a. O.; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 6. Aufl., Rn. 480).
  • BayObLG, 08.04.1998 - 3 ObOWi 30/98

    Aufsichtsmaßnahmen gegenüber einem Subunternehmer im Rahmen eines Werkvertrags

    Andererseits wird aber nicht vorgetragen, das angefochtene Urteil gebe ausdrücklich zu erkennen, daß Fragen an den Zeugen S. unterblieben sind (vgl. dazu z.B. BGH NStZ 1997, 450 ).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 442/99

    Aufklärungspflicht; Untersuchungsgrundsatz; Beweiswürdigung; Inbegriff der

    Diese Argumentation läuft auf eine unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit hinaus (BGH NStZ 1992, 506; NStZ 1992, 599; NStZ 1995, 27; NStZ 1997, 450; NStZ-RR 1998, 17; BGH, Urteil vom 3. November 1994 - 1 StR 470/94 - Beschlüsse vom 24. April 1996 - 5 StR 727/95 -und vom 7. Oktober 1998 - 1 StR 287/98 -).
  • BayObLG, 29.05.2000 - 3 ObOWi 34/00

    Reichweite der Einsichtsrechts nach § 107 Abs. 1 S. 2 SGB IV

    Denn die Aufklärungsrüge ist unzulässig, wenn mit ihr geltend gemacht wird, der Beweisgehalt eines in der Hauptverhandlung erhobenen Beweismittels sei nicht ausgeschöpft worden (st. Rspr., vgl. z.B. BGH NStZ 1997, 450).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht