Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 22.02.1997

Rechtsprechung
   BayObLG, 09.04.1997 - 5St RR 18/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5450
BayObLG, 09.04.1997 - 5St RR 18/97 (https://dejure.org/1997,5450)
BayObLG, Entscheidung vom 09.04.1997 - 5St RR 18/97 (https://dejure.org/1997,5450)
BayObLG, Entscheidung vom 09. April 1997 - 5St RR 18/97 (https://dejure.org/1997,5450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 158 Abs. 2
    Schriftlichkeit des Strafantrags bei Niederschrift von Tonaufzeichnung des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 453
  • JR 1997, 523
  • BayObLGSt 1997, 68
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 5St RR 18/97
    Entscheidend für das Prozeßrecht ist nicht, welche Anforderungen das bürgerliche Recht (§ 126 BGB ) an diesen Begriff stellt, sondern allein, welcher Grad von Formenstrenge nach den maßgeblichen verfahrensrechtlichen Vorschriften sinnvoll zu fordern ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172, 174).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 5St RR 18/97
    Das gilt auch für das Strafverfahren, soweit dort - wie hier - Schriftform, aber nicht Unterzeichnung vorgeschrieben ist (BVerfGE 15, 288, 291 f. - NJW 1963, 755 ).
  • BGH, 24.03.1971 - 2 StR 63/71

    Bestimmung der Formvorschriften an einen Strafantrag

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 5St RR 18/97
    Anders als beim bloßen polizeilichen Aktenvermerk, der den Inhalt der abzugebenden Erklärung nicht hinreichend zuverlässig wiedergeben mag (BayObLG NStZ 1994, 86 ; Senatsbeschluß vom 12.4.1996 - 5 St RR 35/96; anders OLG Düsseldorf NJW 1982, 2566 , allerdings zu Straftaten, deren Verfolgung entgegen § 158 Abs. 2 StPO nicht nur auf Antrag eintritt, z.B. Körperverletzung) und anders als beim fernmündlich gegenüber der Polizei gestellten Strafantrag, der die Person des Antragstellers nicht hinreichend zuverlässig erkennen läßt (BGH NJW 1971, 903), läßt der vom Antragsteller selbst in den Tonträger gesprochene Strafantrag gegenüber dem aufnehmenden Polizeibeamten, der dann diesen Text wörtlich schriftlich wiedergibt, Zweifel über die Person und den Inhalt nicht aufkommen.
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1982 - 2 Ws 414/82
    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 5St RR 18/97
    Anders als beim bloßen polizeilichen Aktenvermerk, der den Inhalt der abzugebenden Erklärung nicht hinreichend zuverlässig wiedergeben mag (BayObLG NStZ 1994, 86 ; Senatsbeschluß vom 12.4.1996 - 5 St RR 35/96; anders OLG Düsseldorf NJW 1982, 2566 , allerdings zu Straftaten, deren Verfolgung entgegen § 158 Abs. 2 StPO nicht nur auf Antrag eintritt, z.B. Körperverletzung) und anders als beim fernmündlich gegenüber der Polizei gestellten Strafantrag, der die Person des Antragstellers nicht hinreichend zuverlässig erkennen läßt (BGH NJW 1971, 903), läßt der vom Antragsteller selbst in den Tonträger gesprochene Strafantrag gegenüber dem aufnehmenden Polizeibeamten, der dann diesen Text wörtlich schriftlich wiedergibt, Zweifel über die Person und den Inhalt nicht aufkommen.
  • OLG Hamm, 12.08.1985 - 2 Ws 118/85
    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 5St RR 18/97
    Der von der Polizei schriftlich niedergelegte, zuvor vor demselben Polizeibeamten vom Antragsteller selbst auf Tonträger wortgleich gesprochene Strafantrag entspricht deshalb dem Schriftlichkeitserfordernis des § 158 Abs. 2 StPO (OLG Hamm NJW 1986, 734 und MDR 1990, 847 ; Riegel NJW 1973, 495 f.; KK-Wache StPO 3. Aufl. § 158 Rn. 45; LR/Meyer-Goßner StPO 23. Aufl. § 158 Rn. 30; LR/Rieß StPO 24. Aufl. § 158 Rn. 30; LK/Jähnke StGB 11. Aufl. § 77 Rn. 11; ebenso wohl auch KMR-Müller StPO 2. Erg.
  • BayObLG, 21.07.1993 - 2St RR 91/93
    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 5St RR 18/97
    Anders als beim bloßen polizeilichen Aktenvermerk, der den Inhalt der abzugebenden Erklärung nicht hinreichend zuverlässig wiedergeben mag (BayObLG NStZ 1994, 86 ; Senatsbeschluß vom 12.4.1996 - 5 St RR 35/96; anders OLG Düsseldorf NJW 1982, 2566 , allerdings zu Straftaten, deren Verfolgung entgegen § 158 Abs. 2 StPO nicht nur auf Antrag eintritt, z.B. Körperverletzung) und anders als beim fernmündlich gegenüber der Polizei gestellten Strafantrag, der die Person des Antragstellers nicht hinreichend zuverlässig erkennen läßt (BGH NJW 1971, 903), läßt der vom Antragsteller selbst in den Tonträger gesprochene Strafantrag gegenüber dem aufnehmenden Polizeibeamten, der dann diesen Text wörtlich schriftlich wiedergibt, Zweifel über die Person und den Inhalt nicht aufkommen.
  • OLG Hamm, 08.02.1990 - 2 Ws 568/89
    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 5St RR 18/97
    Der von der Polizei schriftlich niedergelegte, zuvor vor demselben Polizeibeamten vom Antragsteller selbst auf Tonträger wortgleich gesprochene Strafantrag entspricht deshalb dem Schriftlichkeitserfordernis des § 158 Abs. 2 StPO (OLG Hamm NJW 1986, 734 und MDR 1990, 847 ; Riegel NJW 1973, 495 f.; KK-Wache StPO 3. Aufl. § 158 Rn. 45; LR/Meyer-Goßner StPO 23. Aufl. § 158 Rn. 30; LR/Rieß StPO 24. Aufl. § 158 Rn. 30; LK/Jähnke StGB 11. Aufl. § 77 Rn. 11; ebenso wohl auch KMR-Müller StPO 2. Erg.
  • BayObLG, 12.04.1996 - 5St RR 35/96
    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 5St RR 18/97
    Anders als beim bloßen polizeilichen Aktenvermerk, der den Inhalt der abzugebenden Erklärung nicht hinreichend zuverlässig wiedergeben mag (BayObLG NStZ 1994, 86 ; Senatsbeschluß vom 12.4.1996 - 5 St RR 35/96; anders OLG Düsseldorf NJW 1982, 2566 , allerdings zu Straftaten, deren Verfolgung entgegen § 158 Abs. 2 StPO nicht nur auf Antrag eintritt, z.B. Körperverletzung) und anders als beim fernmündlich gegenüber der Polizei gestellten Strafantrag, der die Person des Antragstellers nicht hinreichend zuverlässig erkennen läßt (BGH NJW 1971, 903), läßt der vom Antragsteller selbst in den Tonträger gesprochene Strafantrag gegenüber dem aufnehmenden Polizeibeamten, der dann diesen Text wörtlich schriftlich wiedergibt, Zweifel über die Person und den Inhalt nicht aufkommen.
  • AG Auerbach, 26.01.2021 - 3 Cs 500 Js 24368/20

    Unwirksamkeit der Strafantragstellung bei Onlinewache der Polizei

    So wurde es als ausreichend angesehen, dass ein Antragsteller im Rahmen seiner polizeilichen Zeugenvernehmung selbst auf Tonband den Strafantrag aufspricht und dieser dann durch die Polizei in ein schriftliches Protokoll umgesetzt wird, vgl. Bayrisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.04.1997, 5 StRR 18/97.
  • AG Landau/Isar, 27.01.2021 - 6 Cs 320 Js 37922/19

    Strafantrag mittels Tonträgerabschrift

    Dem Schriftlichkeitserfordernis des § 158 Abs. 2 StPO ist genügt, da der von der Polizei schriftlich niedergelegte, zuvor vor demselben Polizeibeamten vom Antragssteller selbst auf Tonträger wortgleich gesprochene Strafantrag dem Schriftlichkeitserfordernis entspricht (BayObLG, Beschluss vom 09.04.1997, Az.: 5 St RR 18/97).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97, 1 Ws 10/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5522
OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97, 1 Ws 10/97 (https://dejure.org/1997,5522)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.02.1997 - 1 Ws 9/97, 1 Ws 10/97 (https://dejure.org/1997,5522)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Februar 1997 - 1 Ws 9/97, 1 Ws 10/97 (https://dejure.org/1997,5522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer Nebenklage durch Beschluss; Zulässigkeit einer Nebenklage im Sicherungsverfahren; Ziel und Zweck des Sicherungsverfahrens; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Anklage

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 395, 413

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 453
  • NStZ 1997, 454
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 260/95

    Nebenklage - Sicherungsverfahren - Senat

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97
    Zwar vertreten der BGH, einige Oberlandesgericht und die h.M. in der Kommentarliteratur die Auffassung, daß auch nach dem Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes - Erstes Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren - vom 18 12.1986 (BGBl 1, 2496) die Nebenklage im Sicherungsverfahren nicht zulässig sei (BGH NStZ 1996, 244 - wo die Frage nicht entschieden wurde und Zweifel geäußert wurden, ob die bisherige Rechtsprechung aufrechtzuerhalten ist, BGH vom 23 8.1995 zit bei Kurth, NStZ 1997, 6, BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 1, BGH vom 30.4.1991 zit bei Kusch, NStZ 1992, 30 - jeweils unter Bezugnahme auf BGH NJW 1974, 2244, OLG Oldenburg, NStZ-RR 1996, 310, OLG München, MDR 1994, 402 , Löwe-Rosenberg-Wendisch, a.a.O., Rn 37 zu § 395 und Löwe-Rosenberg-Gössel, a.a.O., Rn. 6 vor § 413, KMR-Fezer, a.a.O., Rn. 10 Vorbem. vor § 395, KMR-Paulus.

    Es soll den Opfern solcher Taten ermöglicht werden, auch in einer Hauptverhandlung durch ihre Anwesenheit und durch eigene prozessuale Befugnisse (§ 397 StPO ) ihre Interpretation des Tatgeschehens zu artikulieren und sich vor Verantwortungszuweisungen durch den Täter zu schützen (Generalbundesanwalt unter Bezugnahme auf die Bundestagsdrucksachen 10/5305, S 9, 11, zit. in BGH NStZ 1996, 244 , Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O, Rn. 1 vor § 406 d ff, Kurth, NStZ 1997, 7, OLG Köln.

  • OLG München, 06.12.1993 - 3 Ws 254/93

    Zulässigkeit einer Nebenklage; Belange des Verletzten; Schutz der Allgemeinheit;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97
    Zwar vertreten der BGH, einige Oberlandesgericht und die h.M. in der Kommentarliteratur die Auffassung, daß auch nach dem Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes - Erstes Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren - vom 18 12.1986 (BGBl 1, 2496) die Nebenklage im Sicherungsverfahren nicht zulässig sei (BGH NStZ 1996, 244 - wo die Frage nicht entschieden wurde und Zweifel geäußert wurden, ob die bisherige Rechtsprechung aufrechtzuerhalten ist, BGH vom 23 8.1995 zit bei Kurth, NStZ 1997, 6, BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 1, BGH vom 30.4.1991 zit bei Kusch, NStZ 1992, 30 - jeweils unter Bezugnahme auf BGH NJW 1974, 2244, OLG Oldenburg, NStZ-RR 1996, 310, OLG München, MDR 1994, 402 , Löwe-Rosenberg-Wendisch, a.a.O., Rn 37 zu § 395 und Löwe-Rosenberg-Gössel, a.a.O., Rn. 6 vor § 413, KMR-Fezer, a.a.O., Rn. 10 Vorbem. vor § 395, KMR-Paulus.
  • OLG Köln, 22.10.1993 - 2 Ws 490/93

    Nebenklage; Opferschutzgesetzes; Sicherungsverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97
    NStZ 1994, 144 : OLG Frankfurt a M. NJW 1994, 3243 , LG Essen, NStZ 1991, 99 , Weinend NStZ 1991, 98 ; Gruhl NJW 1991, 1875, Gössel, JR 1994, 345) Dieses Schutz- und Abwehrbedürfnis konnte nicht erfüllt werden, wenn sich die Geschädigten nur im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage dem Verfahren anschließen konnten, denn auch im Sicherungsverfahren besteht für diese Personen ein natürliches Interesse an der Feststellung der Täterschaft des Beschuldigten und der Rechtswidrigkeit der von ihm begangenen Tat.
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1990 - 5 Ss 203/90
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97
    NStZ 1994, 144 : OLG Frankfurt a M. NJW 1994, 3243 , LG Essen, NStZ 1991, 99 , Weinend NStZ 1991, 98 ; Gruhl NJW 1991, 1875, Gössel, JR 1994, 345) Dieses Schutz- und Abwehrbedürfnis konnte nicht erfüllt werden, wenn sich die Geschädigten nur im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage dem Verfahren anschließen konnten, denn auch im Sicherungsverfahren besteht für diese Personen ein natürliches Interesse an der Feststellung der Täterschaft des Beschuldigten und der Rechtswidrigkeit der von ihm begangenen Tat.
  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 175/95

    Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren - Abänderung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97
    Zwar vertreten der BGH, einige Oberlandesgericht und die h.M. in der Kommentarliteratur die Auffassung, daß auch nach dem Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes - Erstes Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren - vom 18 12.1986 (BGBl 1, 2496) die Nebenklage im Sicherungsverfahren nicht zulässig sei (BGH NStZ 1996, 244 - wo die Frage nicht entschieden wurde und Zweifel geäußert wurden, ob die bisherige Rechtsprechung aufrechtzuerhalten ist, BGH vom 23 8.1995 zit bei Kurth, NStZ 1997, 6, BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 1, BGH vom 30.4.1991 zit bei Kusch, NStZ 1992, 30 - jeweils unter Bezugnahme auf BGH NJW 1974, 2244, OLG Oldenburg, NStZ-RR 1996, 310, OLG München, MDR 1994, 402 , Löwe-Rosenberg-Wendisch, a.a.O., Rn 37 zu § 395 und Löwe-Rosenberg-Gössel, a.a.O., Rn. 6 vor § 413, KMR-Fezer, a.a.O., Rn. 10 Vorbem. vor § 395, KMR-Paulus.
  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 378/67

    Auslegung des § 429 Buchst.a-d Strafprozessordnung (StPO) unter Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97
    Gerade für diese Taten, bei denen die Schuldfähigkeit des Täters bereits aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auszuschließen ist, oder wenn Zweifel an ihr bestehen (BGHSt 22, 1 ff ), ist das Sicherungsverfahren vorgesehen.
  • OLG Oldenburg, 27.03.1996 - 1 Ws 49/96

    Zulässigkeit einer Nebenklage im Sicherungsverfahren nach In-Kraft-Treten des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97
    Zwar vertreten der BGH, einige Oberlandesgericht und die h.M. in der Kommentarliteratur die Auffassung, daß auch nach dem Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes - Erstes Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren - vom 18 12.1986 (BGBl 1, 2496) die Nebenklage im Sicherungsverfahren nicht zulässig sei (BGH NStZ 1996, 244 - wo die Frage nicht entschieden wurde und Zweifel geäußert wurden, ob die bisherige Rechtsprechung aufrechtzuerhalten ist, BGH vom 23 8.1995 zit bei Kurth, NStZ 1997, 6, BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 1, BGH vom 30.4.1991 zit bei Kusch, NStZ 1992, 30 - jeweils unter Bezugnahme auf BGH NJW 1974, 2244, OLG Oldenburg, NStZ-RR 1996, 310, OLG München, MDR 1994, 402 , Löwe-Rosenberg-Wendisch, a.a.O., Rn 37 zu § 395 und Löwe-Rosenberg-Gössel, a.a.O., Rn. 6 vor § 413, KMR-Fezer, a.a.O., Rn. 10 Vorbem. vor § 395, KMR-Paulus.
  • BGH, 10.09.1974 - 1 StR 402/74

    Vorliegen einer öffentlichen Klage als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97
    Zwar vertreten der BGH, einige Oberlandesgericht und die h.M. in der Kommentarliteratur die Auffassung, daß auch nach dem Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes - Erstes Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren - vom 18 12.1986 (BGBl 1, 2496) die Nebenklage im Sicherungsverfahren nicht zulässig sei (BGH NStZ 1996, 244 - wo die Frage nicht entschieden wurde und Zweifel geäußert wurden, ob die bisherige Rechtsprechung aufrechtzuerhalten ist, BGH vom 23 8.1995 zit bei Kurth, NStZ 1997, 6, BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 1, BGH vom 30.4.1991 zit bei Kusch, NStZ 1992, 30 - jeweils unter Bezugnahme auf BGH NJW 1974, 2244, OLG Oldenburg, NStZ-RR 1996, 310, OLG München, MDR 1994, 402 , Löwe-Rosenberg-Wendisch, a.a.O., Rn 37 zu § 395 und Löwe-Rosenberg-Gössel, a.a.O., Rn. 6 vor § 413, KMR-Fezer, a.a.O., Rn. 10 Vorbem. vor § 395, KMR-Paulus.
  • OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ws 574/94

    Sicherungsverfahren; Zulässigkeit der Nebenklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97
    NStZ 1994, 144 : OLG Frankfurt a M. NJW 1994, 3243 , LG Essen, NStZ 1991, 99 , Weinend NStZ 1991, 98 ; Gruhl NJW 1991, 1875, Gössel, JR 1994, 345) Dieses Schutz- und Abwehrbedürfnis konnte nicht erfüllt werden, wenn sich die Geschädigten nur im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage dem Verfahren anschließen konnten, denn auch im Sicherungsverfahren besteht für diese Personen ein natürliches Interesse an der Feststellung der Täterschaft des Beschuldigten und der Rechtswidrigkeit der von ihm begangenen Tat.
  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16

    Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt

    Hier steht einer Zurechnung des nur mittelbar verursachten Erfolgs zunächst das Verantwortungsprinzip entgegen, wonach jeder sein Verhalten grundsätzlich nur darauf einzurichten hat, dass er selbst Rechtsgüter nicht gefährdet, nicht aber - weil dies nämlich in deren eigene Verantwortung fällt - auch darauf, dass andere dies nicht tun (vgl. OLG Rostock NStZ 01 199 f. [OLG Rostock 11.08.1999 - 1 Ws 10/97] , Olg Stuttgart, BeckRS 2011, 13458, Eisele , in: Schönke/Schröder, Vorbem .zu §§ 13 ff. Rn. 101).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 Ws 192/00

    Zulässigkeit der Nebenklage; Sicherungsverfahren; Rechtswidrige Tat;

    a) Hingegen ist nach Ansicht der Oberlandesgerichte Köln (NJW 1993, 3279), Frankfurt (NJW 199.4, 3243), Hamburg (NStZ 1997, 406) und Saarbrücken (NStZ 1997, 453) die Nebenklage auch im Sicherungsverfahren zulässig.

    Die Oberlandesgerichte Köln (NJW 1993, 3279) und Saarbrücken (NStZ 1997, 454) haben sich dieser Begründung angeschlossen.

    f) Nach Weigend (NStZ 1991, 99), Gruhl (NJW 1991, 1875) und Oberlandesgericht Saarbrücken (NStZ 1997, 454) ergibt sich ein weiterer Gesichtspunkt für die Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren aus § 416 StPO.

  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Vorlage;

    a) KG Berlin, Beschluß vom 19. Oktober 1994 - 5 Ws 396/94 (zitiert nach KG JR 1995, 259, 260); OLG Dresden, Beschluß vom 12. Februar 1999 - 1 Ws 28/99 (zitiert nach OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 17); OLG Düsseldorf JR 1999, 253 m. zust. Anm. Gössel; OLG Frankfurt NJW 1994, 3243 u. NStZ-RR aaO; OLG Hamburg NStZ 1997, 406 und JR 2001, 213 m. zust. Anm. Gössel; OLG Köln JR 1994, 344 m. zust. Anm. Gössel (unter Aufgabe seiner in LR StPO 24. Aufl., vor § 413 Rdn. 6 und § 414 Rdn. 1 vertretenen gegenteiligen Auffassung); OLG München, Beschluß vom 3. März 1998 - 2 Ws 193/98 (zitiert nach Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. vor § 395 Rdn. 5); OLG Nürnberg, NJW 1999, 3647; OLG Saarbrücken NStZ 1997, 453; OLG Schleswig SchlHA 2000, 148; OLG Stuttgart (im vorliegenden Verfahren, vgl. I.); LG Essen, NStZ 1991, 98 m. zust. Anm. Weigend; dieser Entscheidung stimmt auch Hanack in LK 11. Aufl. vor §§ 61 ff. Rdn. 98 zu; LG München II NStZ-RR 1998, 78; LG Stuttgart Beschluß vom 21. Mai 1990 4 KLs 159/89 (zitiert nach Gruhl NJW 1991, 1874 Fußn. 2).
  • OLG Nürnberg, 21.09.1999 - Ws 967/99

    Zulassung der Nebenklage im Sicherungsverfahren

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  • OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99

    Keine Zulassung des Verletzten als Nebenkläger im Sicherungsverfahren.

    Hingegen vermag der Senat die von mehreren Oberlandesgerichten vertretene Auffassung, die Anschlußberechtigung des Verletzten als Nebenkläger im Sicherungsverfahren ergebe sich seit Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes bereits aus dem Wortlaut der §§ 395 Abs. 1, 414 Abs. 2 Satz 1 StPO, nicht zu teilen (OLG Köln NStZ 1994, 144; OLG Frankfurt NJW 1994, 3243, OLG Saarbrücken NStZ 1997, 453; OLG Düsseldorf VRS 96, 218; OLG Nürnberg NJW 1999, 3647).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2000 - 2 Ws 283/00

    Sicherungsverfahren; Zulässigkeit der Nebenklage; Schuldunfähigkeit; Opferschutz;

    Er schließt sich der Ansicht einer zunehmenden Anzahl von Oberlandesgerichten, Landgerichten und im Schrifttum (OLG Köln NStZ 1994, 144; OLG Frankfurt NJW 1994, 3243 und NStZ-RR 2000, 17; OLG Saarbrücken NStZ 1997, 453; OLG Düsseldorf VRS 96, 218; OLG Nürnberg NJW 1999, 3647; OLG Schleswig SchlHA 2000, 148 f ; LG Essen NStZ 1991, 98; Senge in KK-StPO 4. Aufl. § 395 Rdn. 4; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. vor § 395 Rdn. 16; Pfeiffer, StPO 2. Aufl. § 395 Rdn. 2 und § 414 Rdn. 1 ) an, wonach im Hinblick auf die durch die Vorschriften des Opferschutzgesetzes vom 18.12.1986 (BGBl 1, 2496) erfolgte Reform der Nebenklage im Interesse eines effektiven Opferschutzes die Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren nunmehr zu bejahen ist.
  • OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00

    Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren

    Der Senat schließt sich in der in Rechtsprechung und Schrifttum strittigen Frage, ob eine Anschlussbefugnis als Nebenkläger auch im Sicherungsverfahren nach den §§ 413 ff StPO besteht, der Auffassung an, die eine solche Befugnis bejaht (ebenso OLG Frankfurt, NStZ 2000, 17; OLG Nürnberg, NJW 99, 3647; OLG Saarbrücken, NStZ 97, 453; OLG Hamburg, NJW 97, 1719; OLG Köln, NJW 93, 3279; LR-Hilger, vor § 395 StPO, Rdnr. 16; KK-Senge, § 395 StPO, Rdnr. 4; Kurth, NStZ 97, 1, 6; Gruhl, NJW 91, 1874).
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