Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.07.1997

Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97   

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BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97 (https://dejure.org/1997,2531)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1997 - 4 StR 158/97 (https://dejure.org/1997,2531)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1997 - 4 StR 158/97 (https://dejure.org/1997,2531)
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Epilan

§ 211 StGB, Tötung eines Schwerkranken im Krankenhaus, keine Wehrlosigkeit aufgrund Arglosigkeit und damit keine Heimtücke, wenn das Opfer nicht mehr in der Lage ist, den Angriff zu erkennen, zur Frage der Heimtücke gegenüber einem schutzbereiten Dritten

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 490
  • StV 1998, 543
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62

    Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    Zwar kann auch die Tötung eines Schlafenden das Mordmerkmal der "Heimtücke" erfüllen, wenn dieser sich dem Schlaf in dem Vertrauen überläßt, daß ihm nichts geschehen wird, mithin "die Arglosigkeit mit in den Schlaf [nimmt]" (BGHSt 23, 119, 121]. Nach den getroffenen Feststellungen war jedoch das Tatopfer bereits infolge seines Gesundheitszustandes "nicht ansprechbar" und nahm seine Umwelt "nur unvollkommen" wahr. Damit bleibt die Möglichkeit offen, daß das Opfer - ähnlich wie im Fall der Besinnungslosigkeit - schon aufgrund seiner gesundheitlichen Konstitution nicht mehr in der Lage war, die Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGHSt 4, 11, 13; 8, 216, 218; 18, 37, 38; BGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 3 St 68/97).

    cc) Zwar kann - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - das Mordmerkmal der "Heimtücke" auch dadurch erfüllt werden, daß der Täter die Arglosigkeit eines schutzbereiten Dritten zur Tatausführung ausnutzt (BGHSt 18, 37, 38; BGH NJW 1978, 709).

  • BGH, 04.11.1952 - 2 StR 261/52
    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    Zwar kann auch die Tötung eines Schlafenden das Mordmerkmal der "Heimtücke" erfüllen, wenn dieser sich dem Schlaf in dem Vertrauen überläßt, daß ihm nichts geschehen wird, mithin "die Arglosigkeit mit in den Schlaf [nimmt]" (BGHSt 23, 119, 121]. Nach den getroffenen Feststellungen war jedoch das Tatopfer bereits infolge seines Gesundheitszustandes "nicht ansprechbar" und nahm seine Umwelt "nur unvollkommen" wahr. Damit bleibt die Möglichkeit offen, daß das Opfer - ähnlich wie im Fall der Besinnungslosigkeit - schon aufgrund seiner gesundheitlichen Konstitution nicht mehr in der Lage war, die Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGHSt 4, 11, 13; 8, 216, 218; 18, 37, 38; BGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 3 St 68/97).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (vgl. BGHSt 32, 382, 383/384 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1985 - 5 StR 637/85

    Abgrenzung zwischen Tötung in mittelbarer Täterschaft und Teilnahme an fremder

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    Der neue Tatrichter wird auch zu prüfen haben, ob die (versuchte) Tötung des der Beziehung der Angeklagten entgegenstehenden Ehegatten unter den gegebenen Umständen nicht das Mordmerkmal des Handeln aus niedrigen Beweggründen erfüllt (vgl. BGHSt 3, 133; BGH NJW 1955, 1727; GA 1986, 508, 509).
  • BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55

    Möglichkeit der Heimtücke gegenüber einem drei Wochen alten Kind - Unterschied

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    Zwar kann auch die Tötung eines Schlafenden das Mordmerkmal der "Heimtücke" erfüllen, wenn dieser sich dem Schlaf in dem Vertrauen überläßt, daß ihm nichts geschehen wird, mithin "die Arglosigkeit mit in den Schlaf [nimmt]" (BGHSt 23, 119, 121]. Nach den getroffenen Feststellungen war jedoch das Tatopfer bereits infolge seines Gesundheitszustandes "nicht ansprechbar" und nahm seine Umwelt "nur unvollkommen" wahr. Damit bleibt die Möglichkeit offen, daß das Opfer - ähnlich wie im Fall der Besinnungslosigkeit - schon aufgrund seiner gesundheitlichen Konstitution nicht mehr in der Lage war, die Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGHSt 4, 11, 13; 8, 216, 218; 18, 37, 38; BGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 3 St 68/97).
  • BGH, 31.08.1955 - 3 StR 221/55
    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    Der neue Tatrichter wird auch zu prüfen haben, ob die (versuchte) Tötung des der Beziehung der Angeklagten entgegenstehenden Ehegatten unter den gegebenen Umständen nicht das Mordmerkmal des Handeln aus niedrigen Beweggründen erfüllt (vgl. BGHSt 3, 133; BGH NJW 1955, 1727; GA 1986, 508, 509).
  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    Zwar kann auch die Tötung eines Schlafenden das Mordmerkmal der "Heimtücke" erfüllen, wenn dieser sich dem Schlaf in dem Vertrauen überläßt, daß ihm nichts geschehen wird, mithin "die Arglosigkeit mit in den Schlaf [nimmt]" (BGHSt 23, 119, 121]. Nach den getroffenen Feststellungen war jedoch das Tatopfer bereits infolge seines Gesundheitszustandes "nicht ansprechbar" und nahm seine Umwelt "nur unvollkommen" wahr. Damit bleibt die Möglichkeit offen, daß das Opfer - ähnlich wie im Fall der Besinnungslosigkeit - schon aufgrund seiner gesundheitlichen Konstitution nicht mehr in der Lage war, die Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGHSt 4, 11, 13; 8, 216, 218; 18, 37, 38; BGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 3 St 68/97).
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    cc) Zwar kann - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - das Mordmerkmal der "Heimtücke" auch dadurch erfüllt werden, daß der Täter die Arglosigkeit eines schutzbereiten Dritten zur Tatausführung ausnutzt (BGHSt 18, 37, 38; BGH NJW 1978, 709).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    bb) Der Täter muß weiterhin die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt ausgenutzt haben, das heißt sie in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506 ; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1).
  • BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84

    Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
    bb) Der Täter muß weiterhin die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt ausgenutzt haben, das heißt sie in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506 ; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1).
  • LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20

    Berliner Ku'damm-Raser: 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes

    Wehrlosigkeit liegt vor, wenn infolge der Arglosigkeit des Opfers dessen Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder erheblich eingeschränkt ist (BGH, Beschluss vom 29. April 1997, - 4 StR 158/97 -).
  • BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07

    Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen

    Allerdings macht die Rechtsprechung seit jeher von diesem Grundsatz Ausnahmen: So wird es etwa als zweifelhaft angesehen, ob Heimtücke vorliegt, wenn das Opfer gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt wurde (vgl. BGHSt 23, 119, 121; BGH, Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 199/67) oder wenn es auf Grund sonstiger Umstände - und nicht wegen seiner Arglosigkeit - nicht in der Lage war, die (Angriffs-) Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGH NStZ 1997, 490, 491: auf Grund seiner "gesundheitlichen Konstitution"; MünchKomm-Schneider § 211 Rdn. 133 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2010 - 4 StR 180/10

    Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe (Heimtücke;

    Das Mordmerkmal der Heimtücke kann, worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift, auf die der Senat insoweit Bezug nimmt, hingewiesen hat, auch dadurch erfüllt sein, dass ein Täter die Arglosigkeit einer schutzbereiten Person zur Tatausführung ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 1997 - 4 StR 158/97, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 24 m.w.N.).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Wehrlosigkeit ist gegeben, wenn dem Opfer infolge seiner Arglosigkeit die natürliche Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder stark eingeschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.1997, Az. 4 StR 158/97; Beschluss vom 11.09.2007, Az. 1 StR 273/07; Beschluss vom 19.06.2008, Az. 1 StR 217/08).

    Im Übrigen hat die Kammer bedacht, dass das Vorliegen von Heimtücke in Fällen zweifelhaft sein kann, in denen das Opfer gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt wird (vgl. BGH, Urteil vom 08.10.1969, Az. 3 StR 90/69) oder es aufgrund sonstiger Umstände, d.h. nicht wegen seiner Arglosigkeit, nicht in der Lage ist, die Absicht des Täters zu erkennen und dem Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.1997, Az. 4 StR 158/97), jedoch bestanden für einen solchen Ausnahmefall keine Anhaltspunkte, insbesondere hat H1 den Chat mit T1 um 00:17 Uhr bewusst mit einer Verabschiedung beendet und bestanden keine Hinweise auf eine Alkoholisierung oder eine Erkrankung der H1.

  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Das Schwurgericht hat das Vorliegen von dem Angeklagten anzulastenden Mordmerkmalen rechtsfehlerfrei verneint; insbesondere hat der Angeklagte nicht heimtückisch gehandelt, weil das Tatopfer bei dem mit Tötungsvorsatz geführten tätlichen Angriff bereits bewußtlos und damit nicht arglos war (vgl. BGHSt 23, 119, 120; 32, 382, 386, 388; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; StV 1998, 543; 545; Lackner/Kühl StGB 22. Aufl. § 211 Rdn. 7 m.w.N.; aA Tröndle aaO § 211 Rdn. 6c; vgl. auch Kutzer NStZ 1994, 110, 111).
  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01

    Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch);

    Da das Schwurgericht nicht feststellen konnte, daß der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers vor dem ersten Stich bewußt zur Tat ausgenutzt hat (UA 38), kam eine Verurteilung wegen versuchten (Heimtücke-) Mordes nicht in Betracht (vgl. BGHSt 6, 120, 121; BGH NStZ 1984, 20, 21; 1997, 490, 491; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 26; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 406/00).
  • BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97

    Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen

    Ein Fall, in dem ein schwerkranker Mensch auf Grund seiner gesundheitlichen Verfassung nicht mehr in der Lage ist, die lebensbedrohliche Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGH NStZ 1997, 490 f.), liegt nach den hier getroffenen Feststellungen nicht vor.
  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

    3/57 in NJW 1958, 309), wobei das Opfer gerade aufgrund der Arglosigkeit wehrlos sein muss (BGH, Beschluss vom 29.04.1997 - 4 StR 158/97 in StV 1998, 543; BGH, Urteil v. 04.07.1984 - 3 StR 199/84 in NJW 1985, 334).
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

    Wehrlosigkeit ist gegeben, wenn dem Opfer infolge seiner Arglosigkeit die natürliche Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder stark eingeschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.1997, Az. 4 StR 158/97; Beschluss vom 11.09.2007, Az. 1 StR 273/07; Beschluss vom 19.06.2008, Az. 1 StR 217/08).
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    Wehrlosigkeit ist gegeben, wenn dem Opfer infolge seiner Arglosigkeit die natürliche Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder stark eingeschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.1997, Az. 4 StR 158/97; Beschluss vom 11.09.2007, Az. 1 StR 273/07; Beschluss vom 19.06.2008, Az. 1 StR 217/08).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1997 - StB 24/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2727
BGH, 02.07.1997 - StB 24/96 (https://dejure.org/1997,2727)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1997 - StB 24/96 (https://dejure.org/1997,2727)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - StB 24/96 (https://dejure.org/1997,2727)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 99 Abs. 1 StGB; § 234a StGB
    Verwirklichung des Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit durch ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS); Tatbestand der Verschleppung im Sinne von § 234a StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 99

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 125
  • NJW 1997, 2609
  • NStZ 1997, 490 (Ls.)
  • NJ 1997, 548
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
    Für sie würden die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 92, 277, 335 f. gelten, denen auch nicht der Umstand widerspreche, daß sich die Angeschuldigte zweimal (Juli 1985 und März/April 1987) zu privaten Verwandtenbesuchen in der Bundesrepublik aufgehalten habe.

    Jedenfalls greifen aber für diesen Tatabschnitt ab April 1987 nach dem letzten Westbesuch die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts über ein Verfolgungshindernis (BVerfGE 92, 277, 335) unmittelbar ein.

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
    Nach § 78 a StGB beginnt die Verjährungsfrist mit der Beendigung der Tat, die bei der geheimdienstlichen Agententätigkeit, einem Fall tatbestandlicher Handlungseinheit (BGHSt 42, 215), erst mit dem endgültigen Abbruch der geheimdienstlichen Beziehung eintritt (BGH NJW 1997, 1715, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
    Nach § 78 a StGB beginnt die Verjährungsfrist mit der Beendigung der Tat, die bei der geheimdienstlichen Agententätigkeit, einem Fall tatbestandlicher Handlungseinheit (BGHSt 42, 215), erst mit dem endgültigen Abbruch der geheimdienstlichen Beziehung eintritt (BGH NJW 1997, 1715, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93

    Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
    Bei solchen offensichtlich in schwerwiegender Weise gegen die Menschenrechte verstoßenden Verbrechen bedarf es einer einschränkenden Auslegung, wie sie der Senat zur politischen Verdächtigung nach § 241 a StGB entwickelt hat (BGHSt 40, 125, 135), nicht.
  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
    Der zugrundeliegende Lebenssachverhalt ist - anders als in dem in BGHSt 41, 292, 297 entschiedenen Fall - im Anklagesatz vollständig enthalten und wird vom Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft erfaßt.
  • BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht -

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu solchen einmaligen Befragungen durch Organe der DDR kommt es auf eine Gesamtwertung des Verhaltens des Befragten an, insbesondere inwieweit er sich zur Vermeidung von Nachteilen einer solchen Befragung nicht entziehen konnte und ob er dabei von sich aus bereitwillig über die von ihm geforderten Angaben hinaus Erkenntnisse offenbart hat (BGHSt 24, 369, 373; 30, 294, 297).
  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
    Die Verjährungsfrist beträgt nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB zwanzig Jahre und ist noch nicht abgelaufen, auch wenn man von einem Fristbeginn gemäß § 78 a StGB mit dem Zeitpunkt der Einreise der Fluchthelfer in die DDR im Januar 1974 ausgeht (vgl. BGHSt 32, 293 f. zum Verjährungsbeginn bei § 241 a StGB), da mit der Anordnung der Beschuldigtenvernehmung zu diesen Tatvorwürfen am 8. Juli 1993 nach § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB die Verjährung unterbrochen worden ist.
  • BGH, 10.04.1992 - 3 StR 550/91

    Verbindung der Verbrechen des versuchten Mordes und der Herbeiführung einer

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
    Die beiden Verschleppungshandlungen stehen zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit, da ein in Tateinheit konkurrierendes Vergehen der geheimdienstlichen Agententätigkeit nicht die Kraft hat, die beiden mit wesentlich höherer Strafe bedrohten Verbrechen zu einer Tat zu verklammern (vgl. BGHSt 31, 29, 31; BGHR StGB § 129 a Konkurrenzen 4; KG NJW 1989, 1373, 1374).
  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 570/93

    Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
    Die Ermittlungs- und Strafmaßnahmen der DDR-Organe gegen Fluchthelfer wegen "staatsfeindlichen Menschenhandels" nach § 105 Abs. 1 StGB-DDR stellen grundsätzlich eine im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen stehende Verfolgung aus politischen Gründen dar (vgl. zur Anwendbarkeit des § 234 a Abs. 1 StGB auf die Verschleppung von Fluchthelfern LG Berlin, NJ 1993, 518 f., bestätigt durch Beschluß des BGH vom 13. Oktober 1993 gemäß § 349 Abs. 2 StPO - 5 StR 570/93).
  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 352/81

    Geheimdienstliche Tätigkeit - Abgrenzung - Ausforschung

    Auszug aus BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu solchen einmaligen Befragungen durch Organe der DDR kommt es auf eine Gesamtwertung des Verhaltens des Befragten an, insbesondere inwieweit er sich zur Vermeidung von Nachteilen einer solchen Befragung nicht entziehen konnte und ob er dabei von sich aus bereitwillig über die von ihm geforderten Angaben hinaus Erkenntnisse offenbart hat (BGHSt 24, 369, 373; 30, 294, 297).
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

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