Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.06.1997 - 1 Ws 173/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer realen Gefährdung des Haftzwecks bzw. der Sicherheit und Ordnung der Haftanstalt durch Benutzung von Computern mit Diskettenlaufwerk; Abwägung der Interessen i.H.a. die Gefahren für den Zweck der Untersuchungshaft und die notwendige Weiterbenutzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 119 Abs. 3
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 566
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 15.11.1994 - 1 Ws 752/94
Umfang des Verfahrens; Anklageschrift; Inhaftierter Angeklagter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft: …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Stuttgart, 12.08.2003 - 1 Ws 195/03
Untersuchungshaft: Anspruch auf Benutzung eines Computers oder Laptops
In dem vom OLG Hamm - 1. Strafsenat - (NStZ 1997, 566) entschiedenen Fall wurde zwar die Computerbenutzung in der Untersuchungshaftanstalt genehmigt, jedoch zur Sicherung des Haftzwecks das Diskettenlaufwerk ausgebaut und der Computer nur mit einer Festplatte betrieben; aus Gründen des Vertrauensschutzes konnte dem Untersuchungsgefangenen seine bereits bisher auf elektronische Datenverarbeitung gestützte Verteidigung nicht rückwirkend entzogen werden. - OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02
Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation …
Die ... entspricht hiernach zumindest nach erfolgter Erweiterung und Manipulation in ihren Anwendungsmöglichkeiten durchaus einem Personalcomputer, hinsichtlich dessen bereits mehrfach obergerichtlich entschieden worden ist, dass dessen Aushändigung an einen Strafgefangenen grundsätzlich versagt werden kann (vgl. OLG Celle, StV 1994, 436; OLG Hamm, NStZ 1997, 566; OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 271 sowie Senat in NStZ-RR 1999, 156 ff.).