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   OLG Hamm, 10.06.1997 - 1 Ws 173/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6399
OLG Hamm, 10.06.1997 - 1 Ws 173/97 (https://dejure.org/1997,6399)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.1997 - 1 Ws 173/97 (https://dejure.org/1997,6399)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 1997 - 1 Ws 173/97 (https://dejure.org/1997,6399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer realen Gefährdung des Haftzwecks bzw. der Sicherheit und Ordnung der Haftanstalt durch Benutzung von Computern mit Diskettenlaufwerk; Abwägung der Interessen i.H.a. die Gefahren für den Zweck der Untersuchungshaft und die notwendige Weiterbenutzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 566
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 12.08.2003 - 1 Ws 195/03

    Untersuchungshaft: Anspruch auf Benutzung eines Computers oder Laptops

    In dem vom OLG Hamm - 1. Strafsenat - (NStZ 1997, 566) entschiedenen Fall wurde zwar die Computerbenutzung in der Untersuchungshaftanstalt genehmigt, jedoch zur Sicherung des Haftzwecks das Diskettenlaufwerk ausgebaut und der Computer nur mit einer Festplatte betrieben; aus Gründen des Vertrauensschutzes konnte dem Untersuchungsgefangenen seine bereits bisher auf elektronische Datenverarbeitung gestützte Verteidigung nicht rückwirkend entzogen werden.
  • OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02

    Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation

    Die ... entspricht hiernach zumindest nach erfolgter Erweiterung und Manipulation in ihren Anwendungsmöglichkeiten durchaus einem Personalcomputer, hinsichtlich dessen bereits mehrfach obergerichtlich entschieden worden ist, dass dessen Aushändigung an einen Strafgefangenen grundsätzlich versagt werden kann (vgl. OLG Celle, StV 1994, 436; OLG Hamm, NStZ 1997, 566; OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 271 sowie Senat in NStZ-RR 1999, 156 ff.).
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