Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96   

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https://dejure.org/1996,4407
BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96 (https://dejure.org/1996,4407)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 (https://dejure.org/1996,4407)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - 5 StR 220/96 (https://dejure.org/1996,4407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeuge vom Hörensagen - Verurteilung - Angaben gegenüber Vertrauensperson - Bestätigung durch wichtige Beweisanzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 72
  • StV 1996, 583
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (vgl. BVerfG NJW 1996, 448, 449 [BVerfG 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93]; BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGHR StPO § 250 Abs. 1 Unmittelbarkeit 3 und § 261 Zeuge 15 bis 17; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (vgl. BVerfG NJW 1996, 448, 449 [BVerfG 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93]; BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGHR StPO § 250 Abs. 1 Unmittelbarkeit 3 und § 261 Zeuge 15 bis 17; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld;

    Insbesondere hat das Landgericht beachtet, dass Feststellungen nur dann auf die Angaben einer Vertrauensperson gestützt werden können, wenn diese durch andere wichtige Beweisanzeichen gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1996 - 5 StR 220/96, StV 1996, 583).
  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Das Landgericht hat ferner gesehen, dass diese Einschränkungen in besonderer Weise gelten, wenn die VP in den polizeilichen Vernehmungen ihrerseits nur Bekundungen eines Dritten, wie hier dem Gesprächspartner des Angeklagten Percy L., wiedergegeben hat, also selbst nur "Zeuge vom Hörensagen" gewesen ist (vgl. BGH StV 1996, 583).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung und Literatur verlangt daher regelmäßig "zusätzliche Indizien von einigem Gewicht" (vgl. näher BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 - juris Rn. 3 ff; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 250 Rn. 13; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 46 Rn. 33 f.; Detter, Der Zeuge vom Hörensagen - eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1, 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10

    Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung und Literatur verlangt daher regelmäßig "zusätzliche Indizien von einigem Gewicht" (vgl. näher BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 - juris Rn. 3 ff; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 250 Rn. 13; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 46 Rn. 33 f.; Detter, Der Zeuge vom Hörensagen - eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1, 4).
  • VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418

    Für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen für den Verdacht einer Unterstützung

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung und Literatur verlangt daher regelmäßig "zusätzliche Indizien von einigem Gewicht" (vgl. näher BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn. 2; Beschluss vom 19.06.1996 - 5 StR 220/96 - juris Rn. 3 ff; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 250 Rn. 13; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 46 Rn. 33 f.; Detter, Der Zeuge vom Hörensagen - eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1, 4).
  • BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02

    Urteilsbegründung bei Aussage gegen Aussage in Bußgeldsachen

    In dem Fehlen bzw. der nicht hinreichenden Mitteilung dieser Angaben liegt daher grundsätzlich ein sachlich-rechtlicher Mangel, sofern die Beweislage nicht einfach ist (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95   

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https://dejure.org/1996,3984
BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95 (https://dejure.org/1996,3984)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1996 - 1 StR 770/95 (https://dejure.org/1996,3984)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95 (https://dejure.org/1996,3984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 72
  • StV 1996, 297
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95
    Dafür reicht es aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen kann" (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 11 besagt nur, daß es nicht genügt, wenn Beweispersonen auf eine veränderte Sachlage hinweisen).
  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93

    Bindungswirkung von Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95
    zur Überlegung, wie zweckmäßig es ist, mit Prozeßbeteiligten außerhalb der Sitzung über verfahrensbedeutsame Umstände zu sprechen (vgl. BGH NStZ 1994, 196), und.
  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95
    Dafür reicht es aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen kann" (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 11 besagt nur, daß es nicht genügt, wenn Beweispersonen auf eine veränderte Sachlage hinweisen).
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Tatrichter den Angeklagten nicht im unklaren darüber lassen, daß er die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die so in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind (vgl. nur BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH StV 1995, 116; BGH, Beschluß vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95).

    Dazu hätte es sich empfohlen, die veränderte Sachlage schriftlich zu fixieren und bekanntzugeben (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95); auf einen ausdrücklichen Hinweis des Gerichts konnte nur dann verzichtet werden, wenn die Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände unzweifelhaft und eindeutig hätte entnehmen können.

  • BGH, 10.01.2001 - 5 StR 422/00

    Richterliche Hinweispflicht; Tatidentität; Tat im prozessualen Sinne

    Dafür reicht es aber aus, daß der Angeklagte dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen kann (BGH StV 1996, 297 f. m.w.N.; Keinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 265 Rdn. 23).
  • BGH, 23.11.2000 - 1 StR 429/00

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Erhöhte Beweiskraft des

    Zudem reicht es selbst bei wesentlichen Abweichungen von der Anklageschrift aus, wenn der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen kann (BGH StV 1996, 297).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1996 - 5 StR 415/95   

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https://dejure.org/1996,3958
BGH, 20.03.1996 - 5 StR 415/95 (https://dejure.org/1996,3958)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1996 - 5 StR 415/95 (https://dejure.org/1996,3958)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1996 - 5 StR 415/95 (https://dejure.org/1996,3958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 72
  • NStZ-RR 1996, 336
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94

    Untergliederung - Strafurteil - Erkennbarkeit - Unterabschnitt - Tätermehrheit

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 5 StR 415/95
    Zudem wird es sich in Punktesachen stets empfehlen und die genannte Darstellungsweise fördern, die Einzelfälle mit einer Ordnungszahl zu versehen, die den jeweiligen Einzelfall bei den Feststellungen zur Sache, bei der Beweiswürdigung, bei der rechtlichen Würdigung und bei der Strafzumessung gleichermaßen kennzeichnet (vgl. auch BGH NStZ 1994, 400).
  • BGH, 04.08.2004 - 5 StR 311/04

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Urteilsstrukturierung bei Punktesachen

    Der Senat weist darauf hin, daß das tatrichterliche Urteil eine - im Verfahren neue - Einheit bildet, so daß es in sogenannten Punktesachen durch ein urteilseigenes, in sich geschlossenes System der Zählung der Fälle zu strukturieren ist (BGH NStZ 1994, 400; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72).
  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 416/95

    Zur Anrechnung einer Freiheitsentziehung im Ausland - Anforderungen an die

    Der Senat weist darauf hin, daß in Verfahren wegen mehrerer Straftaten eines - zumal die Tatvorwürfe bestreitenden - Angeklagten die schriftlichen Urteilsgründe eine Beweiswürdigung zu jedem Einzelfall enthalten müssen, wobei freilich die zusammenfassende Darstellung solcher Gesichtspunkte angezeigt ist, die gleichermaßen für mehrere Taten gelten (vgl. Senatsbeschlüsse vom heutigen Tag - 5 StR 415/95 und 5 StR 417/95 - zum gleichen Tatkomplex; vgl. ferner BGH NStZ 1994, 400).
  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 739/95

    Anforderungen an die Übersichtlichkeit eines Urteils gegen mehrere Angeklagte mit

    Eine solche Strukturierung bleibt indes nutzlos, wenn - wie hier - diese "Ordnungsziffern" sich nicht in der Beweiswürdigung, der rechtlichen Würdigung und der Strafzumessung wiederfinden (vgl. BGH NStZ 1994, 400; BGH, Beschluß vom 20. März 1996 - 5 StR 415/95 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1996 - 4 StR 27/96   

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https://dejure.org/1996,6664
BGH, 27.02.1996 - 4 StR 27/96 (https://dejure.org/1996,6664)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1996 - 4 StR 27/96 (https://dejure.org/1996,6664)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 4 StR 27/96 (https://dejure.org/1996,6664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 72
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.1987 - 1 StR 569/87

    Einschluss der inneren Tatbestandsseite von einem Geständnis

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 27/96
    Ob dies richtig ist, kann der Senat nicht prüfen, da der Inhalt des Geständnisses nicht wiedergegeben wird (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1996 - 5 StR 417/95   

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https://dejure.org/1996,8266
BGH, 20.03.1996 - 5 StR 417/95 (https://dejure.org/1996,8266)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1996 - 5 StR 417/95 (https://dejure.org/1996,8266)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1996 - 5 StR 417/95 (https://dejure.org/1996,8266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anmerkung zum Umfang zu den Urteilsgründen bei vielfacher gleicherförmiger Begehung ähnlicher Taten (Punktesachen)

  • rechtsportal.de

    StPO § 267

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 72
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94

    Untergliederung - Strafurteil - Erkennbarkeit - Unterabschnitt - Tätermehrheit

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 5 StR 417/95
    Zudem wird es sich in Punktesachen stets empfehlen und die genannte Darstellungsweise fördern, die Einzelfälle mit einer Ordnungszahl zu versehen, die den jeweiligen Einzelfall bei den Feststellungen zur Sache, bei der Beweiswürdigung, bei der rechtlichen Würdigung und bei der Strafzumessung gleichermaßen kennzeichnet (vgl. auch BGH NStZ 1994, 400).
  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 416/95

    Zur Anrechnung einer Freiheitsentziehung im Ausland - Anforderungen an die

    Der Senat weist darauf hin, daß in Verfahren wegen mehrerer Straftaten eines - zumal die Tatvorwürfe bestreitenden - Angeklagten die schriftlichen Urteilsgründe eine Beweiswürdigung zu jedem Einzelfall enthalten müssen, wobei freilich die zusammenfassende Darstellung solcher Gesichtspunkte angezeigt ist, die gleichermaßen für mehrere Taten gelten (vgl. Senatsbeschlüsse vom heutigen Tag - 5 StR 415/95 und 5 StR 417/95 - zum gleichen Tatkomplex; vgl. ferner BGH NStZ 1994, 400).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1996 - 5 StR 739/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8044
BGH, 07.05.1996 - 5 StR 739/95 (https://dejure.org/1996,8044)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1996 - 5 StR 739/95 (https://dejure.org/1996,8044)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 5 StR 739/95 (https://dejure.org/1996,8044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Übersichtlichkeit eines Urteils gegen mehrere Angeklagte mit Verurteilungen wegen jeweils mehrerer Taten und mit mehreren Teilfreisprüchen

  • rechtsportal.de

    StPO § 267

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 72
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 415/95

    Anforderungen an die Urteilsgründe - Sogenannte Punktesachen

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 5 StR 739/95
    Eine solche Strukturierung bleibt indes nutzlos, wenn - wie hier - diese "Ordnungsziffern" sich nicht in der Beweiswürdigung, der rechtlichen Würdigung und der Strafzumessung wiederfinden (vgl. BGH NStZ 1994, 400; BGH, Beschluß vom 20. März 1996 - 5 StR 415/95 -).
  • BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94

    Untergliederung - Strafurteil - Erkennbarkeit - Unterabschnitt - Tätermehrheit

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 5 StR 739/95
    Eine solche Strukturierung bleibt indes nutzlos, wenn - wie hier - diese "Ordnungsziffern" sich nicht in der Beweiswürdigung, der rechtlichen Würdigung und der Strafzumessung wiederfinden (vgl. BGH NStZ 1994, 400; BGH, Beschluß vom 20. März 1996 - 5 StR 415/95 -).
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