Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.12.1995

Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1393
BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96 (https://dejure.org/1996,1393)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1996 - 3 StR 351/96 (https://dejure.org/1996,1393)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96 (https://dejure.org/1996,1393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 403
  • MDR 1997, 79
  • NStZ 1997, 77
  • NJ 1997, 54
  • StV 1997, 183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96
    Bei den Angeklagten, die als Minderjährige in die Bundesrepublik eingereist waren und seit vielen Jahren hier leben, kommt der besondere Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Nr. 2, § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG in Betracht, sofern sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen (vgl. BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 30).
  • BGH, 12.07.1996 - 3 StR 265/96

    Ausländer - Verurteilung - Rechtsfolgen

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96
    Auch die drohende Ausweisung eines Ausländers ist nicht ohne weiteres als bestimmender Strafzumessungsgrund anzusehen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1996 - 3 StR 265/96, zum Abdruck in BGHR StGB § 46 II Lebensumstände 16 vorgesehen).
  • BGH, 20.08.1996 - 1 StR 463/96

    Unerlaubte Einfuhr von Schusswaffen mittels eines Kraftfahrzeugs -

    Auszug aus BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96
    Ob der Vollzug einer Freiheitsstrafe außergewöhnliche Wirkungen auf einen Täter hat, hängt von seinen gesamten persönlichen Verhältnissen ab, zu denen auch Verständigungsprobleme, die bei zunehmender Haftdauer ohnehin an Bedeutung verlieren, abweichende Lebensgewohnheiten und erschwerte familiäre Kontakte gehören können (vgl. zur Möglichkeit des Strafvollzugs im Heimatland gemäß Art. 2, 3 ÜberstÜbk BGH, Beschluß vom 20. August 1996 - 1 StR 463/96).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung ist nur gerechtfertigt, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, NStZ-RR 2018, 41 (Ls); vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298; vom 27. November 1998 - 3 StR 436/98, NStZ 1999, 240; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77).
  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18

    Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung kann gerechtfertigt sein, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 8; Beschlüsse vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, juris Rn. 3; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77; vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15, juris).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Zwar unterliegt die pauschale Zubilligung des Strafmilderungsgrunds erhöhter Strafempfindlichkeit für Ausländer rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluß vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Ob der Vollzug einer Freiheitsstrafe außergewöhnliche Wirkungen auf einen Täter hat, hängt von seinen gesamten persönlichen Verhältnissen ab, zu denen auch Verständigungsprobleme, abweichende Lebensgewohnheiten und erschwerte familiäre Kontakte gehören können (vgl. BGHSt 43, 233, 234; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

    Unter diesen Umständen liegt eine sich aus der Ausländereigenschaft des Angeklagten, der seinen Lebensmittelpunkt ersichtlich nach Deutschland verlegt hat, ergebende erhöhte Strafempfindlichkeit fern (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

    Besondere Härten können jedenfalls dann im Ausweisungsverfahren berücksichtigt werden, wenn die Ausweisung nicht zwingend vorgeschrieben ist (BGH, Urt. v. 16. Juni 1998 - 1 StR 162/98; s. auch BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 30; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 16, 17).

  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    So hat er hinsichtlich der Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen einer strafgerichtlichen Verurteilung angenommen, dass diese als bestimmender Strafzumessungsgrund regelmäßig dann in Betracht kommen, wenn eine aufenthaltsbeendende Maßnahme zwingend zu erfolgen hat und besondere Umstände hinzukommen, die für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten (Senat, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 6 zu §§ 47, 48 AuslG aF; zur neuen Rechtslage BGH, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 8; zur nur drohenden Ausweisung BGH, Beschluss vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

    Daraus folgt, dass der Umstand eines bloß möglichen Bewährungswiderrufs - anders als zwingend an eine strafgerichtliche Verurteilung knüpfende Folgen - von vornherein nur ein geringeres Gewicht hat (vgl. zur ebenfalls nur drohenden Ausweisung: BGH, Beschluss vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

  • BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17

    Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen);

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung ist nur gerechtfertigt, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298; vom 27. November 1998 - 3 StR 436/98, NStZ 1999, 240; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 55 mwN).
  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Nur besondere Umstände können im Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigen (BGH NStZ-RR 2000, 297; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 37; BGH NStZ 1997, 77; 1996, 595).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 408/97

    Strafzumessung (besondere Strafempfindlichkeit eines Ausländers als

    a) Aus der Ausländereigenschaft für sich alleine genommen folgt noch kein Grund für die Annahme, es liege eine strafmildernd zu berücksichtigende besondere Haftempfindlichkeit vor (BGH NStZ 1997, 77).
  • BGH, 16.10.2003 - 3 StR 257/03

    Deal (Urteilsgründe; Darstellung)

    Derart außergewöhnliche Umstände sind indes nicht festgestellt und ergeben sich vor allem nicht aus einer "besonderen Strafempfindlichkeit" des Angeklagten als Ausländer, auf die das Urteil fehlerhaft, weil ohne individuellen Beleg für den Angeklagten, abhebt (vgl. hierzu BGHSt 43, 233; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1999 - 1 Ss 516/99

    Strafprozeßrecht: Darstellung der Strafzumessung im Urteil

    Dies gilt im Grundsatz auch für eine drohende Ausweisung, die "nicht ohne weiteres als bestimmender Strafzumessungsgrund anzusehen" ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

    Ob dies so ist, hängt allein vom jeweiligen Einzelfall ab (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).

  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden

  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03

    Implizite Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; tragfähige

  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 376/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 27.05.1997 - 1 StR 151/97

    Verwerfung einer Revision - Strafmildernde Berücksichtigung der besonderen

  • BGH, 13.10.1999 - 3 StR 329/99

    Schwerer Raub; Waffe; Verwenden einer Waffe

  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 10 ZB 07.1565

    Regelausweisung; Ausnahme

  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 224/97

    Überprüfbarkeit der Strafzumessungserwägungen des Tatgerichts durch das

  • BGH, 27.08.1998 - 1 StR 418/98
  • OLG Zweibrücken, 18.05.2022 - 1 OLG 2 Ss 11/22

    Berücksichtigung einer drohenden Ausweisung bei der Strafzumessung

  • BGH, 23.12.1997 - 3 StR 605/97

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

  • OLG Hamm, 30.07.1998 - 3 Ss 779/98

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Doppelverwertungsverbot, Einfuhr und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1995 - 3 StR 410/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1651
BGH, 06.12.1995 - 3 StR 410/95 (https://dejure.org/1995,1651)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1995 - 3 StR 410/95 (https://dejure.org/1995,1651)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 3 StR 410/95 (https://dejure.org/1995,1651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 400
  • NStZ 1996, 275
  • NStZ 1997, 77 (Ls.)
  • NJ 1996, 207
  • StV 1996, 195
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 06.12.1995 - 3 StR 410/95
    Denn der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter ist ohnehin gehalten, sich bei dem nach Art. 315 Abs. 1 Satz 1 EGStGB, § 2 Abs. 3 StGB in konkreter Betrachtungsweise anzustellenden Gesamtvergleich nicht so sehr an den nach § 148 Abs. 2, § 64 Abs. 3 StGB-DDR einerseits und nach den §§ 176, 53, 54 StGB andererseits jeweils zur Verfügung stehenden Strafrahmenobergrenzen zu orientieren, sondern vor allem auch die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätze zur Gesamtstrafenbildung bei Serienstraftaten (vgl. BGH NJW 1995, 2234 f.; BGHR StGB § 54 I Bemessung 8) in seine Erwägungen einzubeziehen.
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 06.12.1995 - 3 StR 410/95
    Denn der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter ist ohnehin gehalten, sich bei dem nach Art. 315 Abs. 1 Satz 1 EGStGB, § 2 Abs. 3 StGB in konkreter Betrachtungsweise anzustellenden Gesamtvergleich nicht so sehr an den nach § 148 Abs. 2, § 64 Abs. 3 StGB-DDR einerseits und nach den §§ 176, 53, 54 StGB andererseits jeweils zur Verfügung stehenden Strafrahmenobergrenzen zu orientieren, sondern vor allem auch die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätze zur Gesamtstrafenbildung bei Serienstraftaten (vgl. BGH NJW 1995, 2234 f.; BGHR StGB § 54 I Bemessung 8) in seine Erwägungen einzubeziehen.
  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89

    Verwertbarkeit von Angaben Angehöriger gegenüber einem gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 06.12.1995 - 3 StR 410/95
    Eine solche besondere Belehrung war für die Verwertbarkeit des Gutachtens erforderlich und nicht etwa schon im Hinblick auf frühere Belehrungen über das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 3 StPO entbehrlich (BGHSt 13, 394, 399; 36, 217, 220).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 06.12.1995 - 3 StR 410/95
    Eine solche besondere Belehrung war für die Verwertbarkeit des Gutachtens erforderlich und nicht etwa schon im Hinblick auf frühere Belehrungen über das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 3 StPO entbehrlich (BGHSt 13, 394, 399; 36, 217, 220).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
    Indes stellt der als Verbrechenstatbestand (§ 1 Abs. 3 Satz 2 StGB -DDR) ausgestaltete § 121 Abs. 2 StGB -DDR trotz der Bezeichnung als "schwerer Fall" einen eigenständigen Qualifikationstatbestand dar (vgl. DDR-Lehrbuch Strafrecht AT, 1978, 5.133 ["Qualifizierung"]; so auch BGH NStZ 1996, 275 für § 148 Abs. 2 StGB -DDR mit Anm. Dölling NStZ 1997, 77 ; vgl. auch Strafrecht der DDR, Lehrkommentar Bd. II, 1969, zu § 213 Abs. 2 Ziff. 4 [a.F.] Anm. 6 [mehrfacher ungesetzlicher Grenzübertritt: "Tatbestandsmerkmal"]); deshalb ist wegen Vergewaltigung im schweren Fall zu verurteilen (vgl. Heymann, Pompoes, Schindler NJ 1968, 458; BGH, Beschluß vom 21. Juni 1996 - 3 StR 76/96).

    Der jetzt zur Entscheidung berufene Tatrichter wird aus den drei neu festzusetzenden Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gemäß §§ 53, 54 StGB zu bilden haben (vgl. BGH NStZ 1996, 275 ; Lackner StGB 22. Aufl. § 2 Rdn. 30 a).

  • BGH, 25.06.2002 - 4 StR 219/02

    Bemessung der Gesamtstrafe (Festsetzung einer Hauptstrafe nach DDR-Strafrecht)

    Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Sachbeschwerde hat zu den Einzelstrafaussprüchen nur insoweit einen die Revision begründenden Rechtsfehler ergeben, als das Landgericht in den nach dem StGB/DDR beurteilten Fällen II. 1 bis 3 der Urteilsgründe auf Einzelfreiheitsstrafen erkannt hat, anstatt in Anwendung der §§ 63, 64 StGB/DDR für diese drei Taten eine Hauptstrafe festzusetzen und die Gesamtfreiheitsstrafe aus dieser und den weiteren drei Einzelstrafen zu bilden (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 12, 13; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 53 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98

    Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung in einem Rechtsmittelverfahren -

    Aus der Hauptstrafe und den für die nach dem Strafrecht der Bundesrepublik zu beurteilenden Taten festzusetzenden Einzelstrafen (§ 53 StGB) ist sodann eine Gesamtstrafe zu bilden (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 12 und 13; BGH, Beschluß vom 12. August 1998 - 2 StR 347/98).
  • BGH, 14.12.2000 - 5 StR 551/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexueller Mißbrauch eines Schutzbefohlenen;

    Dies entzieht der für die erste Tatserie - prinzipiell zutreffend (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 - DDR-StGB 12 und 13) - verhängten Hauptstrafe die Grundlage.
  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 398/98

    Anwendung von StGB neben StGB-DDR wegen des Grundsatzes aus § 2 Abs. 3 StGB;

    Aus der Hauptstrafe und den Einzelstrafen ist sodann eine Gesamtstrafe zu bilden (BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 12 und 13; BGH, Beschluß vom 12. August 1998 - 2 StR 347/98).
  • BGH, 13.01.1999 - 3 ARs 17/98

    Gesamtstrafenbildung

    Er gibt zu erwägen, ob nicht in den Fällen, in denen der frühere Richter zwar eine "Gesamtstrafe" verhängt, es aber - möglicherweise in Verkennung des Sanktionensystems des StGB - insgesamt unterlassen hat, Einzelstrafen festzusetzen, die sogenannte "Gesamtstrafe" entsprechend den Fällen einzubeziehender "Hauptstrafen" im Sinne des DDR-StGB (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 12 und 13) wie eine "Einzelstrafe" zu behandeln.
  • BGH, 07.01.1998 - 5 StR 609/97

    Anwendung des milderen Rechts der DDR

    Der neue Tatrichter wird eine Hauptstrafe für die drei ersten Taten gemäß §§ 63, 64, 148 Abs. 1 StGB-DDR festzusetzen haben und aus dieser und den verbleibenden zwölf für die nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages begangenen Taten rechtsfehlerfrei festgesetzten Einzelstrafen eine Gesamtstrafe zu bilden haben (noch offengeblieben in BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 12).
  • BGH, 01.08.1996 - 5 StR 252/96

    Möglichkeit der Feststellung serienmäßigen gewaltsamen Mißbrauchs ohne

    Der neue Tatrichter wird die Grundsätze von BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 12 - denen indes bereits das angefochtene Urteil hinreichend Rechnung getragen hatte - zu beachten haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht