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   OLG Koblenz, 08.01.1997 - 2 Ws 766/96   

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OLG Koblenz, 08.01.1997 - 2 Ws 766/96 (https://dejure.org/1997,3986)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.01.1997 - 2 Ws 766/96 (https://dejure.org/1997,3986)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 2 Ws 766/96 (https://dejure.org/1997,3986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Kosten für die Begutachtung der Vollzugstauglichkeit; Verfahren zur Festsetzung von Vollstreckungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 256
  • StV 1998, 85 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05

    Überprüfungsverfahren für eine Unterbringung in einem psychiatrischen

    Gutachterkosten zur Prüfung der Frage der weiteren Unterbringung nach § 67e StGB entstehen in einem gerichtlichem Verfahren nach § 454 StPO und sind vom Verurteilten zu tragen (Aufgabe der bisherigen Rspr. aus 2 Ws 766/96 vom 8. Januar 1997, StV 1998, 85, so schon 2 Ws 576/01 vom 16. Juli 2001 n.v.).

    Hinsichtlich der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 3. Dezember 1993 (StraFo 1997, 61) wird ausgeführt, an dieser Entscheidung halte der 2. Strafsenat nicht mehr fest, was er in seiner Entscheidung vom 8. Januar 1997 (NStZ 1997, 256) ausdrücklich dargelegt habe.

    Ein Ansatz der Kosten für das Sachverständigengutachten als Justizverwaltungskosten nach der Justizverwaltungskostenordnung kommt danach ebensowenig in Betracht (anderer Ansicht OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NStZ 1997, 256) wie eine Entscheidungszuständigkeit des Amtsgerichts Koblenz nach § 13 der Justizverwaltungskostenordnung.".

    Mit einer Entscheidung vom 8. Januar 1997 (abgedruckt in NStZ 1997, 256) hatte der 2. Strafsenat in anderer Besetzung an dieser Rechtsauffassung nicht mehr festgehalten und in dem von ihm zu entscheidenden Fall, bei dem die Gutachterkosten für die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Überprüfung der Haftfähigkeit des Verurteilten entstanden waren, die Rechtsauffassung vertreten, bei diesen Kosten handele es sich nicht um vom Verurteilten zu tragende Verfahrenskosten, sondern um Kosten, die gemäß § 9 JVKostO von der Staatskasse zu tragen seien.

    Der von dem 2. Strafsenat in der letztgenannten Entscheidung (NStZ 1997, 256) vertretenen Auffassung, die Kosten für das Sachverständigengutachten könnten als Justizverwaltungskosten nur nach der Justizverwaltungskostenordnung angesetzt werden, hat er dagegen eine Absage erteilt.

    Zu seiner im Beschluss vom 8. Januar 1997 (NStZ 1997, 256) vertretenen gegenteiligen Auffassung hat er ausgeführt, der Senat habe bei der in Rede stehenden Entscheidung übersehen, dass die nach § 454 Abs. 2 StPO bzw. 454 Abs. 1 S. 5 StPO a. F. entstehenden Kosten zwar durchaus im Rahmen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe anfallen, es sich bei dem Verfahren nach § 454 StPO jedoch ohne Zweifel um ein gerichtliches Verfahren im Sinne des § 1 Abs. 1 lit. a GKG (a. F.) handelt.

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Diese Auffassung hat in der Literatur teilweise Zustimmung gefunden (Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 6. Aufl. 2003, S. 232 f.; Krehl, in: Heidelberger Kommentar zur StPO, 3. Aufl. 2001, § 464 a Rn. 4; Eisenberg, JR 2006, S. 57 ff.; zumindest missverständlich: Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand: 1. April 2000, § 464 a Rn. 18; Meier, Die Kostenlast des Verurteilten, 1991, S. 28 ff., die sämtliche Strafvollstreckungskosten den Justizverwaltungskosten zuordnen; ebenso OLG Koblenz - 2. Strafsenat -, NStZ 1997, S. 256; aufgegeben in JR 2006, S. 83 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2019 - 1 Ws 178/19

    Kostentragungspflicht eines Verurteilten für Gutachten zur Haftfähigkeit

    Die Auslagen für ein von der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Prüfung der Haftverschonung nach § 455 StPO eingeholtes Haftfähigkeitsgutachten sind Kosten der Vollstreckung der Rechtsfolge einer Tat i.S.d. § 464a Abs. 1 Satz 2 StPO und damit vom Verurteilten nach § 465 Abs. 1 StPO zu tragende Verfahrenskosten (entgegen OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Januar 1997 - 2 Ws 766/96, NStZ 1997, 256).

    Das OLG Koblenz vertritt zwar in einem Beschluss vom 08.01.1997 (NStZ 1997, 256) die - offenbar in einem späteren, unveröffentlichten Beschluss desselben Senats vom 16.07.2001 (2 Ws 576/01, wiedergegeben im Beschluss dieses Senats vom 04. Mai 2005 - 2 Ws 274/05 -, Rpfleger 2005, 627) bestätigte - auch in der Literatur verbreitete Ansicht (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 464a Rn. 3; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl. 2019, StPO § 464a Rn. 5; BeckOK StPO/Niesler, 34. Ed. 1.7.2019, StPO § 464a Rn. 15; Temming/Schmidt in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2019, § 464a Rn. 6; SK-StPO/ Degener , 4. Aufl. 2013, § 464a Rn. 9; zwar nicht ausdrücklich, aber wohl im Ergebnis, Hilger in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 464a Rn. 18; differenzierend danach, ob das Gutachten von der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht in Auftrag gegeben wurde, Peglau , NJW 2003, 870), dass es sich bei der Einholung eines Gutachtens durch die Staatsanwaltschaft zur Überprüfung der Vollzugstauglichkeit um eine Amtshandlung der Justizverwaltung im Sinne des - die Kostenfreiheit anordnenden - § 9 Nr. 1 JVKostO handele, die durch den Antrag des zum Haftantritt geladenen Verurteilten, seine Vollzugstauglichkeit begutachten zu lassen, veranlasst worden sei, weshalb die dadurch verursachten Kosten keine Verfahrenskosten im Sinne des § 464 Abs. 1 StPO seien und dem Verurteilten nicht auferlegt werden könnten.

  • BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01

    Zur Tragung von Gutachterkosten im Strafvollstreckungsverfahren durch den

    Diese Auffassung hat in der Literatur teilweise Zustimmung gefunden (Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 6. Aufl. 2003, S. 232 f.; Krehl, in: Heidelberger Kommentar zur StPO, 3. Aufl. 2001, § 464 a Rn. 4; Eisenberg, JR 2006, S. 57 ff.; zumindest missverständlich: Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand: 1. April 2000, § 464 a Rn. 18; Meier, Die Kostenlast des Verurteilten, 1991, S. 28 ff., die sämtliche Strafvollstreckungskosten den Justizverwaltungskosten zuordnen; ebenso OLG Koblenz - 2. Strafsenat -, NStZ 1997, S. 256; aufgegeben in JR 2006, S. 83 ff.).
  • BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 418/99

    Zuständigkeit für Erinnerungen gegen Kostenrechnungen der Staatsanwaltschaft

    Ein Ansatz der Kosten für das Sachverständigengutachten als Justizverwaltungskosten nach der Justizverwaltungskostenordnung kommt danach ebensowenig in Betracht (a.A. OLG Koblenz 2. Strafsenat NStZ 1997, 256) wie eine Entscheidungszuständigkeit des Amtsgerichts Koblenz nach § 13 der Justizverwaltungskostenordnung.
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 1 Ws 229/02

    Strafrestaussetzung: Tragung der angefallenen Sachverständigenkosten durch den

    Die hiervon abweichende Ansicht des OLG Hamm (NStZ 2001, 167 f), auf welche sich der Beschwerdeführer beruft, findet im Gesetz keine Stütze (vgl. aber ähnlich OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NStZ 1997, 256; LR-Hilger, a.a.O, § 464 a Rn. 18).
  • OLG Koblenz, 10.03.1997 - 1 Ws 135/97
    Er beruft sich zur Begründung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 8. Januar 1997 (2 Ws 766/96), die er dahingehend interpretiert, daß der Erhebung der Gutachterkosten § 9 Nr. 1 JVKostO entgegenstehe und beantragt, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache an das nach § 13 Satz 1 JVKostO zuständige Amtsgericht Koblenz zu verweisen.
  • BGH, 10.11.1999 - 2 AR 185/99

    Kostenrechnung - Kosten - Gutachten - Sachverständiger - Erinnerung -

    Ein Ansatz der Kosten für das Sachverständigengutachten als Justizverwaltungskosten nach der Justizverwaltungskostenordnung kommt danach ebensowenig in Betracht (a.A. OLG Koblenz 2. Strafsenat NStZ 1997, 256) wie eine Entscheidungszuständigkeit des Amtsgerichts Koblenz nach § 13 der Justizverwaltungskostenordnung.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.10.1996 - 1 Ws 260/96 (StrVollz)   

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OLG Celle, 28.10.1996 - 1 Ws 260/96 (StrVollz) (https://dejure.org/1996,8082)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.10.1996 - 1 Ws 260/96 (StrVollz) (https://dejure.org/1996,8082)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 1 Ws 260/96 (StrVollz) (https://dejure.org/1996,8082)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 1 S. 1 StVollzG; § 116 Abs. 1 StVollzG
    Ausgestaltung des Rechts eines Sicherheitsverwahrten zum Empfang von Paketen; Ausgestaltung der Rechte von Sicherungsverwahrten und Strafgefangenen zum Empfang weiterer Pakete

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung des Rechts eines Sicherheitsverwahrten zum Empfang von Paketen; Ausgestaltung der Rechte von Sicherungsverwahrten und Strafgefangenen zum Empfang weiterer Pakete

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 33 Abs. 1 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 256
  • NStZ 1997, 256 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1997, 430
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