Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 19.06.1997

Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1996 - 3 StR 609/95   

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BGH, 24.07.1996 - 3 StR 609/95 (https://dejure.org/1996,2532)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1996 - 3 StR 609/95 (https://dejure.org/1996,2532)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - 3 StR 609/95 (https://dejure.org/1996,2532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 609
  • NStZ 1998, 154 (Ls.)
  • StV 1997, 397
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - 3 StR 609/95
    a) Zwar bedarf es bei Vernehmungen im Ausland, auch hinsichtlich ihrer Verwertbarkeit im deutschen Strafprozeß, in der Regel nur der Einhaltung der im Ausland geltenden Verfahrensvorschriften, weil nicht erwartet werden kann, daß bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen deutsches Prozeßrecht angewendet wird (vgl. BGHSt 2, 300, 303 f.; BGH GA 1976, 218 f.; BGH NStZ 1983, 181; 1992, 394; BGHR StPO § 251 I 2 Auslandsvernehmung 1).

    Darauf, ob die Vereidigung der Zeugin C. nach dem Recht des Kantons Zürich zulässig gewesen wäre, kommt es jedoch nicht an; auch kann der Senat offen lassen, ob ein deutscher Richter gehalten wäre, nach ausländischen Verfahrensvorschriften zulässige, aber gegen das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO verstoßende eidliche Zeugenvernehmungen im Urteil als uneidliche Aussagen zu werten (vgl. etwa BGHSt 2, 300, 304).

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - 3 StR 609/95
    Nach der Rechtsprechung kann es in der Regel nicht ausgeschlossen werden, daß der Tatrichter einer Aussage schon um der Vereidigung willen größere Glaubwürdigkeit beigemessen hat (vgl. BGHSt 4, 255, 257 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH bei Holtz MDR 1983, 281; BGH JR 1992, 246 mit Anm. Dahs); so liegt es auch hier, zumal es um die Vereidigung der einzigen zur Verfügung stehenden Tatzeugin geht.
  • BGH, 28.07.1986 - 3 StR 61/86

    Verpflichtung des deutschen Richters zum Hinwirken auf die Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - 3 StR 609/95
    a) Zwar bedarf es bei Vernehmungen im Ausland, auch hinsichtlich ihrer Verwertbarkeit im deutschen Strafprozeß, in der Regel nur der Einhaltung der im Ausland geltenden Verfahrensvorschriften, weil nicht erwartet werden kann, daß bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen deutsches Prozeßrecht angewendet wird (vgl. BGHSt 2, 300, 303 f.; BGH GA 1976, 218 f.; BGH NStZ 1983, 181; 1992, 394; BGHR StPO § 251 I 2 Auslandsvernehmung 1).
  • BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91

    Aussetzung (Verlassen in hilfloser Lage; Abgrenzung von Tun und Unterlassen)

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - 3 StR 609/95
    Nach der Rechtsprechung kann es in der Regel nicht ausgeschlossen werden, daß der Tatrichter einer Aussage schon um der Vereidigung willen größere Glaubwürdigkeit beigemessen hat (vgl. BGHSt 4, 255, 257 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH bei Holtz MDR 1983, 281; BGH JR 1992, 246 mit Anm. Dahs); so liegt es auch hier, zumal es um die Vereidigung der einzigen zur Verfügung stehenden Tatzeugin geht.
  • BGH, 04.03.1992 - 3 StR 460/91

    Verlesen einer Niederschrift über die Vernehmungen einer Zeugin obwohl diese

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - 3 StR 609/95
    a) Zwar bedarf es bei Vernehmungen im Ausland, auch hinsichtlich ihrer Verwertbarkeit im deutschen Strafprozeß, in der Regel nur der Einhaltung der im Ausland geltenden Verfahrensvorschriften, weil nicht erwartet werden kann, daß bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen deutsches Prozeßrecht angewendet wird (vgl. BGHSt 2, 300, 303 f.; BGH GA 1976, 218 f.; BGH NStZ 1983, 181; 1992, 394; BGHR StPO § 251 I 2 Auslandsvernehmung 1).
  • BGH, 11.11.1982 - 1 StR 489/81

    Anwendung deutschen Verfahrensrechts bei Rechtshilfe ausländischer Justizbehörden

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - 3 StR 609/95
    a) Zwar bedarf es bei Vernehmungen im Ausland, auch hinsichtlich ihrer Verwertbarkeit im deutschen Strafprozeß, in der Regel nur der Einhaltung der im Ausland geltenden Verfahrensvorschriften, weil nicht erwartet werden kann, daß bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen deutsches Prozeßrecht angewendet wird (vgl. BGHSt 2, 300, 303 f.; BGH GA 1976, 218 f.; BGH NStZ 1983, 181; 1992, 394; BGHR StPO § 251 I 2 Auslandsvernehmung 1).
  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 316/11

    Verstoß gegen das Vereidigungsverbot des bestehenden Tatverdachts (Beruhen)

    Nach dem für das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO maßgeblichen weiten Beteiligungsbegriff (vgl. Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 60 Rn. 13 m.w.N.) war sie als Kurierin an den betreffenden Taten des Angeklagten im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO beteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1996 - 3 StR 609/95, NStZ 1996, 609; Beschluss vom 9. Februar 1994 - 2 StR 21/94, StV 1994, 225).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 578/97

    Zugrundelegung nicht beeideter Aussagen bei der Urteilsfindung als eidlich -

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts kann ein Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensfehler im Fall 2 der Urteilsgründe nicht ausgeschlossen werden, weil die Strafkammer ihre Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten insoweit ausschließlich auf die "eidlichen" Bekundungen des Zeugen Cheikmouss A.-Z. stützt (vgl. BGHSt 4, 255, 257 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH JR 1991, 246 mit Anm. Dahs; BGH, Urteil vom 24. Juli 1996 - 3 StR 609/95).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.06.1997 - 1 Ws 157/97   

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https://dejure.org/1997,8263
OLG Dresden, 19.06.1997 - 1 Ws 157/97 (https://dejure.org/1997,8263)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.06.1997 - 1 Ws 157/97 (https://dejure.org/1997,8263)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 1 Ws 157/97 (https://dejure.org/1997,8263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 90
  • NStZ 1998, 154 (Ls.)
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