Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.10.1997

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97   

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https://dejure.org/1997,3768
BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97 (https://dejure.org/1997,3768)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1997 - 2 StR 603/97 (https://dejure.org/1997,3768)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97 (https://dejure.org/1997,3768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 191
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97
    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 16.12.1981 - 3 StR 321/81

    Unterbringung - Zulässigkeit - Geistiger Defekt - Alkoholgenuß - Verminderte

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97
    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 182/83

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Alkoholmissbrauch - Rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97
    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97
    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97
    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 408/95

    Krankhafte Alkoholsucht - Krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97
    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97
    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 13/85

    Unterbringung - Alkoholgenuß - Verminderte Schuldfähigkeit - Alkoholsucht -

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97
    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 18.03.1983 - 2 StR 598/82

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei feststehendem Handeln im Affekt

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97
    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    Auszug aus BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97
    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    In solchen Fällen kommt die Unterbringung nach § 63 StGB aber ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (st. Rspr., BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; 1998, 406; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 12, 13, 17, 19) oder auf Grund eines psychischen Defektes alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (st. Rspr., BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18; Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97, 27. Mai 1998 - 2 StR 233/98 und 10. Juni 1998 - 2 StR 215/98).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 394/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung einer

    Allerdings liegt hier angesichts des besonders auffälligen Tatverhaltens des Angeklagten und der vom Landgericht festgestellten Besonderheiten in seinem Lebenslauf die Annahme eines Befundes nicht ganz fern, auf Grund dessen nach den Grundsätzen von BGHSt 44, 338 (vgl. auch BGHR StGB § 63 Zustand 12, 35 und 36; BGH NStZ 1998, 191) die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB tragfähig zu begründen wäre.
  • BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02

    Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung; Vergewaltigung; eingeschränkte

    Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben, sich mit der Frage einer Unterbringung des Angeklagten nach § 63 StGB nochmals auseinanderzusetzen; daß allein der Angeklagte das Urteil angefochten hat, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1998, 191).
  • BGH, 27.05.1998 - 2 StR 233/98

    Schuldunfähigkeit aufgrund einer schweren seelischen Abartigkeit - Fehlende

    Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise überempfindlich im Hinblick auf den Genuß von Alkohol ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 3, 9, 12 und 13; BGH, Beschl. v. 7. September 1994 - 2 StR 466/94 - und vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97).
  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98

    Zweifelsfreies Feststehen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuchs (StGB)

    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßnahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (st. Rspr. vgl. BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, Beschlüsse des Senats vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97 und vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97; BGH, Urt. vom 17. Februar 1998 - 1 StR 750/97).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1997 - 3 StR 394/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3688
BGH, 22.10.1997 - 3 StR 394/97 (https://dejure.org/1997,3688)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1997 - 3 StR 394/97 (https://dejure.org/1997,3688)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 394/97 (https://dejure.org/1997,3688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Minder schwerer Falles des Totschlags, wenn der Täter zuvor von dem Opfer beleidigt worden ist - Rechtslage, wenn der Täter dem in nahem zeitlichen Zusammenhang mit dem Tatgeschehen schuldhaft Veranlassung zur Beleidigung gegeben hat

  • rechtsportal.de

    StGB § 213

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2375 (Ls.)
  • NStZ 1998, 191
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.1995 - 5 StR 213/95

    Provokation - Totschlag - Minder schwerer Fall des Totschlags - Beeinträchtigung

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 3 StR 394/97
    Der hohe Rang des durch § 212 StGB geschützten Rechtsgutes und die unter den Voraussetzungen des § 213 StGB außerordentlich milde Beurteilung der Vernichtung menschlichen Lebens gebieten es, die Anforderungen an die Schwere der Provokation und an die Bewertung der auf die tatauslösende Situation zulaufenden Entwicklung der Beziehung zwischen Täter und Opfer nicht gering anzusetzen (vgl. BGH NStZ 1996, 33 [BGH 04.05.1995 - 5 StR 213/95]; BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 6 und 8; BGHSt 34, 37, 39 [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86]; Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 4; Tröndle StGB 48. Aufl. § 213 Rdn. 2 d).

    Daher genügen nur solche Provokationen den Anforderungen des § 213 1. Alt. StGB, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, den Täter die Beleidigung als schwere Beeinträchtigung der Persönlichkeit empfinden zu lassen und ihn deshalb in heftige Gemütsbewegung versetzen (BGH NStZ 1996, 33 [BGH 04.05.1995 - 5 StR 213/95] m.w.N.).

  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86

    Begriff der Beleidigung

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 3 StR 394/97
    Der hohe Rang des durch § 212 StGB geschützten Rechtsgutes und die unter den Voraussetzungen des § 213 StGB außerordentlich milde Beurteilung der Vernichtung menschlichen Lebens gebieten es, die Anforderungen an die Schwere der Provokation und an die Bewertung der auf die tatauslösende Situation zulaufenden Entwicklung der Beziehung zwischen Täter und Opfer nicht gering anzusetzen (vgl. BGH NStZ 1996, 33 [BGH 04.05.1995 - 5 StR 213/95]; BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 6 und 8; BGHSt 34, 37, 39 [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86]; Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 4; Tröndle StGB 48. Aufl. § 213 Rdn. 2 d).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 663/16

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff der

    Ohne eigene Schuld handelt also der Täter, der die beleidigende Äußerung des Opfers im gegebenen Augenblick entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht vorwerfbar veranlasst hat (BGH, Urteile vom 7. Juli 1983 - 4 StR 218/83, NStZ 1983, 554; vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83, NStZ 1984, 216; vom 12. Mai 1987 - 1 StR 43/87, NStZ 1987, 555 und vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 394/97, NStZ 1998, 191; Schönke/Schröder/ Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 213 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 579/00

    Minder schwerer Fall des Totschlages; Extensiver Notwehrexzeß; Furcht;

    Anhaltspunkte dafür, daß die tatauslösende Spannungssituation auch dem Angeklagten zuzurechnen gewesen wäre, bestehen aufgrund der getroffenen Feststellungen nicht; damit kam eine Ablehnung der Voraussetzungen des § 213 1. Alternative StGB wegen fehlender Schuldlosigkeit des Totschlägers (vgl. BGH NStZ 1996, 33; 1998, 191, 192) nicht in Betracht.
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