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   BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97   

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https://dejure.org/1997,3374
BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97 (https://dejure.org/1997,3374)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1997 - 1 StR 383/97 (https://dejure.org/1997,3374)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1997 - 1 StR 383/97 (https://dejure.org/1997,3374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit - Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt des jeweiligen Tatentschlusses - Schwere seelische Abartigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 30
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer ausreichend schweren Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70

    Vor Beginn der Tat vorliegende Zurechnungsunfähigkeit - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97
    Wenn der Täter in noch (voll) schuldfähigem Zustand, also in freier und deshalb zurechenbarer Entscheidung mit der Tatausführung wenigstens begonnen hat, kann eine Verantwortlichkeit für die im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit bewirkte Weiterführung der Tat in Betracht kommen (vgl. BGHSt 23, 356, 358) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70].
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97
    Um das in § 20 StGB aufgeführte biologische Merkmal zu erfüllen, muß die seelische Abartigkeit so gravierend sein, daß sie in ihrer belastenden Wirkung für den Betroffenen das Gewicht krankhafter seelischer Störungen im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht (BGHSt 37, 397, 401; BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR.
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer ausreichend schweren Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Tatrichterliche Feststellung - Abartigkeit -

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97
    Mit dem Grund der Abartigkeit und der darauf beruhenden Verhaltensweise hat sich der Tatrichter auseinanderzusetzen (BGH NStZ 1996, 401, 402).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97
    Es können sich aber seelische Fehlanlagen oder -ent-wicklungen auch in anderen Abweichungen ausprägen (BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97).
  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer ausreichend schweren Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 91/96

    Berücksichtigung einer Strafmilderungsmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97
    Die Strafkammer hätte sich auch näher mit der Frage der Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt des jeweiligen Tatentschlusses auseinandersetzen müssen (BGH Urt. vom 21. März 1996 - 4 StR 91/96).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer ausreichend schweren Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 m. w. Nachw.).
  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer ausreichend schweren Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten

    Liegen die von der Strafkammer genannten Verhaltensschablonen bei einem Sexualstraftäter vor, so sind dies Anhaltspunkte für eine schwere (andere) seelische Abartigkeit i. S. d. §§ 20, 21 StGB (BGH, Beschl. vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00 = NStZ 2001, 243, 244 mit zust. Anmerkung Nedopil aaO 474; zu erheblich verminderter Schuldfähigkeit bei Sexualstraftaten vgl. auch BGH NStZ 1998, 30).
  • LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07

    Sexueller Missbrauch: Anfassen des primären Geschlechtsorgans außerhalb der

    Das Kriterium der schweren anderen seelischen Abartigkeit erfasst Veränderungen der Persönlichkeit, die keine krankhaften seelischen Störungen darstellen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters aber vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGHSt 37, 401; NStZ 1997, 486; 1998, 30; 2005, 326).
  • BGH, 24.10.2023 - 2 StR 33/22

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    a) Früher wurde davon ausgegangen, dass die schweren anderen seelischen Störungen im Sinne des vierten Eingangsmerkmals nach § 20 StGB namentlich Psychopathien, Neurosen oder Triebstörungen umfassen (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1997 - 1 StR 383/97, NStZ 1998, 30).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    Erst auf der Grundlage einer angesichts der Gesamtumstände gebotenen ausführlichen psychiatrischen Diagnose kann der Tatrichter im Rahmen der Erheblichkeitsprüfung die Wertung treffen, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter - nicht anders als bei den sonstigen Persönlichkeitsstörungen - in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß er selbst bei Aufbietung aller ihm eigenen Willenskräfte dem Trieb nicht ausreichend zu widerstehen vermag oder ob sie - in Folge seiner Abartigkeit den Täter in seiner gesamten inneren Grundlage und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert, daß er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (BGH NStZ 1998, 30, 31; 1996, 401, 402; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 64).
  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

    Allerdings handelt es sich bei der Beurteilung, ob eine diagnostizierte Störung, die grundsätzlich in den Anwendungsbereich des 4. Merkmals gemäß § 20 StGB fällt, auch als "schwer" i. S. d. Vorschrift einzustufen ist, um eine Rechtsfrage (Senat, a. a. O.; s. a. BGH, Urteil vom 26.08.1997, 1 StR 383/97, juris, Rn. 8, OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2007, 2 Ws 137/07, juris, Rn. 12; LG Berlin, Beschluss vom 01.12.2010, 594 StVK 146/10, juris, Rn. 24; Fischer, StGB, 61. Auflage, § 20 Rn. 42 m. w. N.), die das Gericht ohne Bindung an die Bewertung des Sachverständigen selbst zu beurteilen hat (OLG Stuttgart a. a. O.).
  • BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04

    Schuldunfähigkeit (Darlegung, Steuerungsfähigkeit, Stalking); verminderte

    Deren allgemeine Kennzeichnung als "Störung der Persönlichkeit" kann aber eine konkretisierende Darlegung nicht ersetzen, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung auf die Fähigkeit des Beschuldigten auswirkt, sein Verhalten zu steuern (vgl. BGHSt 14, 30, 32; BGH NStZ 1996, 401 f.; 1998, 30 f.; 2001, 243 f.; dazu auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 20 Rdn. 42, 44 f. m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

    Das begegnet schon deshalb Bedenken, weil es eine nicht vom Gutachter, sondern auf der Grundlage der Anknüpfungs- und Befundtatsachen vom Tatrichter zu beantwortende Rechtsfrage ist, ob eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, die zu einer "erheblichen" Verminderung der Steuerungsfähigkeit geführt hat (std. Rspr.; BGH NStZ 2000, 24; BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97; im Zusammenhang mit narzißtischer Persönlichkeitsstörung auch Urteil vom 26. August 1997 - 1 StR 383/97).
  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

    Die Einordnung einer Persönlichkeitsstörung als schwere seelische Abartigkeit setzt die Feststellung voraus, dass eine solche Störung Symptome von beträchtlichem Gewicht aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (ständige Rechtsprechung vgl. BGHSt 37, 397 [401]; BGH NStZ 1996, 380 ; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 29; BGH NStZ 1998, 30 [31]).
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