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   OLG Frankfurt, 30.07.1997 - 3 Ws 525/97   

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OLG Frankfurt, 30.07.1997 - 3 Ws 525/97 (https://dejure.org/1997,8908)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.07.1997 - 3 Ws 525/97 (https://dejure.org/1997,8908)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - 3 Ws 525/97 (https://dejure.org/1997,8908)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 318
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

    aa) Eine Beihilfehandlung muss die Haupttat in objektiver Hinsicht erleichtern oder fördern (BGH NStZ 1998, 318).
  • OLG München, 26.03.2009 - 5St RR 52/09

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit und Strafbewehrung einer Therapieweisung

    Eine Weisung, die so formuliert ist, dass der Angeklagte aus dem Weisungszweck darauf schließen muss, welches Handeln von ihm verlangt wird, genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit strafbewehrten Verhaltens nicht (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M. NStZ 1998, 318/319).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Zwar darf die Erteilung von Weisungen, die allein dem Gericht obliegt, grundsätzlich nicht an den Bewährungshelfer delegiert werden, ebenso wenig deren nähere Ausgestaltung (vgl. auch OLG Jena, StV 2008, 88; OLG Frankfurt NStZ 1998, 318).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2008 - 3 Ws 765/08

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit einer Weisung zur Vorlage von Nachweisen beim

    Der Verurteilte muss präzise wissen, was von ihm verlangt wird (vgl. Senat, NStZ 1998, 318; NStZ-RR 2003, 199).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Zwar darf die Erteilung von Weisungen, die allein dem Gericht obliegt, grundsätzlich nicht an den Bewährungshelfer delegiert werden, ebenso wenig deren nähere Ausgestaltung (vgl. auch OLG Jena, StV 2008, 88; OLG Frankfurt NStZ 1998, 318).
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