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   EGMR, 18.03.1997 - 22209/93   

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https://dejure.org/1997,20216
EGMR, 18.03.1997 - 22209/93 (https://dejure.org/1997,20216)
EGMR, Entscheidung vom 18.03.1997 - 22209/93 (https://dejure.org/1997,20216)
EGMR, Entscheidung vom 18. März 1997 - 22209/93 (https://dejure.org/1997,20216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    FOUCHER v. FRANCE

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3, Art. 6 Abs. 3 Buchst. b, Art. 6 Abs. 3 Buchst. c, Art. 6 Abs. 3 Buchst. a, Art. 41 MRK
    Violation of Art. 6-1 Violation of Art. 6-3 Non-pecuniary damage - finding of violation sufficient Costs and expenses partial award (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    FOUCHER c. FRANCE

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3, Art. 6 Abs. 3 Buchst. b, Art. 6 Abs. 3 Buchst. c, Art. 6 Abs. 3 Buchst. a, Art. 41 MRK
    Violation de l'Art. 6-1 Violation de l'Art. 6-3 Préjudice moral - constat de violation suffisant Remboursement partiel frais et dépens (französisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EMRK Art. 6 Abs. 1, 3; StPO § 147

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 429
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Der fair-trial-Grundsatz begründet auch ein Recht auf Akteneinsicht (EGMR, NStZ 1998, 429; Cierniak, ZfS 2012, 664 [669 ff.]).
  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

    Sämtliche in diesen Urteilen des EGMR festgestellten Verletzungen des Grundsatzes der Waffengleichheit beruhten nämlich darauf, dass die angeklagten Personen verurteilt worden seien, ohne jemals Zugang zu allen Gesichtspunkten in Bezug auf die erhobenen Vorwürfe gehabt zu haben (EGMR, 18. März 1997, Foucher/Frankreich, CE:ECHR:1997:0318JUD002220993; 25. März 1999, Pélissier und Sassi/Frankreich, CE:ECHR:1999:0325JUD002544494; 26. Juli 2011, Huseyn u. a./Azerbaidjan, CE:ECHR:2011:0726JUD003548505, und 20. September 2011, 0AO Neftyanaya Kompaniya Yukos/Russland, CE:ECHR:2011:0920JUD001490204), woraus sich kein Recht auf Zugang zu solchen Gesichtspunkten im Abschnitt der Untersuchung zusätzlich zu dem im späteren kontradiktorischen Abschnitt bereits anerkannten Recht ableiten lässt.
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte

    Zwar hatte der Angeklagte auch unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.02.1997 (NStZ 1998, 429 mit Anmerkung Deumeland; vgl. auch BVerfG NJW 2004, 3407) nach § 147 Abs. 7 StPO keinen Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht in Form der unmittelbaren Überlassung bzw. Übersendung der Akten; ein solches Recht steht nur dem Verteidiger zu (EGMR, Urteil vom 19.12.1989, ÖJZ 1990, 412, und Urteil vom 21.09.1993, EuGRZ 1995, 537; vgl. hierzu auch BVerfGE 53, 207; LG München I, Beschluss vom 13.02.2006, 25 Qs 7/06).
  • BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1713/01

    Akteneinsicht - Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Anhörung -

    Die Zurückweisung des hierauf gerichteten Antrags des Beschwerdeführers verstieß daher auch unter Berücksichtigung der von ihm zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Februar 1997 - 10/1996/629/812 - (NStZ 1998, S. 429) nicht gegen Art. 103 Abs. 1 GG.
  • OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01

    Akteneinsicht ; Ablehnung; Selbständige Beschwerdemöglichkeit;

    Aus Art. 6 1, 111 EMRK und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EGMR ergibt sich kein weitergehender Anspruch (vgl. EGMR, NStZ 1998, 429 m. dahingehender Anm. Deumeland; Pfeiffer, § 147 Rdnr. 1; Julius, in: Heidelberger Kom. StPO, 2. Aufl., Rdnr. 2; s. auch Haass, NStZ 1999, 442 ff., die oben zit. übrigen Entscheidungen des EGMR betreffen die Verweigerung der Akteneinsicht für den Verteidiger).
  • LG Mainz, 22.10.1998 - 1 Qs 225/98
    An diesem Grundsatz ändert auch die neue Entscheidung des EGMR vom 17.2.1997 nichts (vgl. EGMR, NStZ 1998, 429).

    Es bedarf keiner langen Erörterung, daß die vom EGMR erarbeiteten Grundsätze zur Bejahung eines Verstoßes gegen die Menschenrechtskonvention auch auf die deutsche Rechtslage zu übertragen sind (vgl. Deumeland, NStZ 1998, 429 m. w. Nachw.).

  • KG, 25.09.2012 - 4 Ws 102/12

    Keine Pflichtverteidigerbestellung wegen Auskunftsrechts des unverteidigten

    Einem Angeklagten sind Bestandteile der Akten zugänglich zu machen, wenn er sich ohne deren Kenntnis nicht angemessen verteidigen kann und von der Bestellung eines Verteidigers abgesehen worden ist (vgl. EGMR NStZ 1998, 429; Laufhütte in KK-StPO 6. Aufl., § 147 Rdn. 10).
  • OLG Celle, 23.06.2021 - 2 AR (Ausl) 12/21

    Zulässige Auslieferung nach Polen mit Fortdauer der Auslieferungshaft;

    Denn der Zugang zu den Ermittlungsakten ist eine Voraussetzung dafür, eine sachgerechte Verteidigung vorzubereiten und eine "Waffengleichheit" im Strafverfahren zu ermöglichen; seine Verweigerung kann deshalb eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 und 3 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) begründen (EGMR, Urteil vom 17.02.1997, NStZ 1998, 429).
  • AG Stuttgart, 13.08.2003 - 8 OWi 526/03
    Zudem kann eine unzulässige Akteneinsichtsversagung zu Entschädigungsansprüchen des Betroffenen nach Art. 6, Art. 50 Europäische Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ( EMRK ) führen [vgl. EGMR Urteil vom 17.02.1997, NStZ 1998, S. 429, für die rechtlich gleichgelagerte Problematik der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft], die nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass ihm nachträglich über seinen Verteidiger doch noch Akteneinsicht gewährt wurde.

    Durch die faktische Weigerung der Bußgeldbehörde, die im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten ( § 46 Abs. 2 OWiG ) hat, dem Betroffenen die Kenntnisnahme des wichtigsten Beweismittels zu ermöglichen, wurde dessen Recht auf Selbstverteidigung massiv beeinträchtigt ( EGMR NStZ 98, 429 für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren).

  • LG Hildesheim, 09.11.2007 - 12 Qs 57/07

    Bestellung eines Pflichtverteidigers i.F.d. Unfähigkeit eines Angeschuldigten zur

    Insofern ist einem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, selbst Akteneinsicht zu nehmen (EGMR NStZ 1998, 429; Böse , StraFo 1999, 293 [294 ff.]; Kühne , JZ 2003, 670 [672]; vgl. ferner OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 374).
  • KG, 22.09.2009 - 1 Ss 350/09

    Pflichtverteidiger, Alkoholeinfluss, Tatbegehung, sonstige Umstände, Unfähigkeit,

  • AG Stuttgart, 14.05.2003 - 8 OWi 63 Js 102204/02

    Verjährung der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit;

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