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   BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98   

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BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98 (https://dejure.org/1998,3940)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1998 - 4 StR 114/98 (https://dejure.org/1998,3940)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1998 - 4 StR 114/98 (https://dejure.org/1998,3940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 508
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auszug aus BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98
    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (BGH NStZ 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 13).

    Ob es dem Angeklagten möglich war, für den Messerstich eine minder gefährdete Körperstelle zu wählen, richtet sich nach der "konkreten Kampflage" , also insbesondere nach den Kräfteverhältnissen der Kontrahenten, der dem Angeklagten von S. drohenden Gefahr und seiner eigenen Verteidigungsmöglichkeit (vgl. BGH StV 1990, 543; BGH NStZ 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 8).

  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98
    Auch soweit das Landgericht meint, der Angeklagte hätte den Einsatz des Messers androhen müssen, sind die rechtlichen Maßstäbe, die es seiner Würdigung zugrundelegt, zwar nicht zu beanstanden: Nach ständiger Rechtsprechung ist, wenn der Angreifer selbst unbewaffnet und ihm die Existenz einer Waffe beim Angegriffenen unbekannt ist, von diesem regelmäßig zu verlangen, daß er die Verwendung der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich einsetzt (BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGH NStE Nr. 28 zu § 32 StGB).
  • BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89

    Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr -

    Auszug aus BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98
    Ob es dem Angeklagten möglich war, für den Messerstich eine minder gefährdete Körperstelle zu wählen, richtet sich nach der "konkreten Kampflage" , also insbesondere nach den Kräfteverhältnissen der Kontrahenten, der dem Angeklagten von S. drohenden Gefahr und seiner eigenen Verteidigungsmöglichkeit (vgl. BGH StV 1990, 543; BGH NStZ 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 8).
  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96

    Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer

    Auszug aus BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98
    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (BGH NStZ 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 13).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98
    In besonders gelagerten Fällen, in denen der tödliche Einsatz eines Abwehrmittels, insbesondere eines Messers, die einzige erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeit in bezug auf die Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs war, kann der sofortige schonungslose Einsatz der Waffe gerechtfertigt sein (vgl. BGHSt 27, 336; BGH NStE Nr. 14 zu § 32 StGB; NStZ 1996, 433 [BGH 26.04.1996 - 3 StR 113/96]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 10).
  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79

    Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98
    Der Angeklagte brauchte sich daher entgegen der Auffassung der Strafkammer nicht auf die - nach den Feststellungen ohnehin eher fernliegende - Möglichkeit verweisen zu lassen, die anderen Anwesenden um Hilfe zu bitten (vgl. BGH NJW 1980, 2263).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98
    Ob es dem Angeklagten möglich war, für den Messerstich eine minder gefährdete Körperstelle zu wählen, richtet sich nach der "konkreten Kampflage" , also insbesondere nach den Kräfteverhältnissen der Kontrahenten, der dem Angeklagten von S. drohenden Gefahr und seiner eigenen Verteidigungsmöglichkeit (vgl. BGH StV 1990, 543; BGH NStZ 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 8).
  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94

    Notwehr - Zulässiges Verteidigungsmittel - Gefahrbeseitigung

    Auszug aus BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98
    Unter diesen Umständen kann - mangels anderweitiger Feststellungen - auch nicht ausgeschlossen werden, daß ein weniger gefährlicher Einsatz des Messers zur Entwaffnung des Angeklagten und zu einer massiven Steigerung seiner eigenen Gefährdung geführt hätte (vgl. BGH NStZ 1994, 581).
  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 195/94

    Notwehr - Verteidigungshandlung - Lebensgefährliche Handlung - Körperverletzungen

    Auszug aus BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98
    In besonders gelagerten Fällen, in denen der tödliche Einsatz eines Abwehrmittels, insbesondere eines Messers, die einzige erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeit in bezug auf die Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs war, kann der sofortige schonungslose Einsatz der Waffe gerechtfertigt sein (vgl. BGHSt 27, 336; BGH NStE Nr. 14 zu § 32 StGB; NStZ 1996, 433 [BGH 26.04.1996 - 3 StR 113/96]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 10).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung

    Auszug aus BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98
    Allerdings hat der Angegriffene, wenn mehrere wirksame Einsatzmöglichkeiten eines Abwehrmittels zur Verfügung stehen und ihm hinreichend Zeit zur Auswahl und zur Einschätzung der Gefährlichkeit bleibt, diejenige Art des Einsatzes zu wählen, die für den Angreifer am wenigsten gefährlich ist (BGH NStZ 1981, 138; 1987, 172).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96

    Rechtswidrige Handlung - Rechtfertigungsgrund

  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 118/97

    Zugutehalten eines "psychischen Spannungszustands" des Angeklagten durch das

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    a) Eine Einschränkung des Notwehrrechts des Angeklagten im Blick auf eine etwaige Provokation M. s durch vorwerfbares Vorverhalten würde voraussetzen, daß dieses Vorverhalten rechtswidrig oder wenigstens sozialethisch zu mißbilligen wäre; zudem müßte zwischen ihm und dem rechtswidrigen Angriff des M. ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang bestehen (vgl. zu diesen Erfordernissen: BGHSt 27, 336, 338; 42, 97, 101; siehe auch BGHSt 24, 356, 358 f.; 26, 143, 145; BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40, 41; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, aaO § 32 Rdn. 54, 59; Tröndle/ Fischer aaO § 32 Rdn. 24).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Er war nicht gehalten, auf die Anwendung weniger gefährlicher Abwehrmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft war; auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang brauchte er sich nicht einzulassen (st.Rspr., vgl. BGHSt 24, 356, 358; 25, 229, 230; 27, 336, 337; BGH NStZ 1998, 508, 509 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2018 - 5 StR 421/18

    Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung im Rahmen der Notwehr (Bedeutung der

    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (BGH, Beschluss vom 16. April 1998 - 4 StR 114/98, NStZ 1998, 508 mwN).
  • OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ss 234/10

    Notwehr: Dauer eines gegenwärtigen Angriffs; Vorliegen eines subjektiven

    Ob es dem Angegriffenen möglich war, etwa für einen Messerstich eine minder gefährdete Körperstelle zu wählen, richtet sich nach der konkreten Kampflage, also insbesondere nach den Kräfteverhältnissen der Kontrahenten, der dem Angegriffenen von dem Angreifer drohenden Gefahr und seinen eigenen Verteidigungsmöglichkeiten (vgl. BGH NStZ 1998, 508, zit. n. Juris Rdnr. 14 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 435/01

    Notwehr; Erforderlichkeit (Einsatz eines lebensgefährlichen Mittels)

    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st.Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40; 1999, 264; StV 2001, 566; BGH, Beschluß vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01).
  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

    Der Einsatz solcher Waffen bei einer Notwehrsituation ist, soweit dies möglich erscheint, grundsätzlich anzudrohen (BGH. NStZ 1996, 30; BGH, NStZ 1998, 508 ).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98

    Gerechtfertigte Tötung durch Notwehr; Entschädigung für eine zu Unrecht erlittene

    Setzte aber B. sein "massives Vorgehen" gegen den Angeklagten trotz des Vorzeigens des Messers fort, so durfte der Angeklagte das Messer auch gegen B. einsetzen (vgl. BGH, Beschluß vom 16. April 1998 - 4 StR 114/98).
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