Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.04.1998

Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98   

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BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98 (https://dejure.org/1998,516)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1998 - 3 StR 204/98 (https://dejure.org/1998,516)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98 (https://dejure.org/1998,516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6. Strafrechtsreformgesetz; Vollendete sexuelle Nötigung trotz fehlgeschlagenen Versuchs der Vergewaltigung; Annahme eines besonders schweren Falls eines Regelbeispiels ohne Vollendung

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2987
  • NStZ 1998, 510
  • StV 1998, 381
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98
    Vergleichbar mit der Rechtsänderung beim Diebstahl im erschwerten Fall (vgl. dazu BGHSt 33, 370, 373) hat der Gesetzgeber einen selbständigen Tatbestand in eine bloße Strafzumessungsvorschrift mit Regelbeispielen umgewandelt.

    Zudem wäre es für den Tatrichter nicht von vornherein ausgeschlossen, eine Tat mit besonders gravierenden Umständen auch ohne Vollendung des Regelbeispiels als besonders schweren Fall des sexuellen Mißbrauchs außerhalb eines Regelbeispiels anzusehen (vgl. BGHSt 33, 370, 376 f.).

  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    Dass der Angeklagte gewaltsam den Geschlechtsverkehr ausüben wollte, dieses über die Vornahme der sexuellen Handlung hinausgehende Ziel jedoch nicht erreicht hat, berechtigt nicht dazu, die Tat nur als Versuch zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510; Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 425/02, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 18).

    Hingegen ist im Schuldspruch neben dem vollendeten Grundtatbestand der sexuellen Nötigung für den Versuch der Verwirklichung des Regelbeispiels aus § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510, 511; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 177 Rn. 11; Fischer, aaO, § 177 Rn. 163 mwN; a.A. SK-StGB/Wolters/Noltenius, 9. Aufl., § 177 Rn. 92).

  • BayObLG, 20.08.2021 - 206 StRR 87/21

    Strafbarkeit des Stealthing - minder schwerer Fall

    Der Versuch, mit dem Opfer den Beischlaf zu vollziehen, kann im Einzelfall die Voraussetzungen eines besonders schweren Falls des § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB erfüllen; dies kommt jedoch, weil es sich dabei um eine Strafzumessungsregel handelt, im Schuldspruch nicht als Versuch der Vergewaltigung zum Ausdruck (Anschluss an BGH, Beschl. v. 27. Mai 1998, 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510, juris Rn. 4).

    Erfüllt die inkriminierte Handlung für sich bereits den Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB, kommt nur diese im Schuldspruch zum Ausdruck (BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998, 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510).

  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 555/15

    Versuchte Vergewaltigung (Anwendung des Strafrahmens des § 177 Abs. 1 StGB)

    In einer solchen Konstellation hat der Schuldspruch - wie geschehen - auf versuchte Vergewaltigung zu lauten (BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510, 511).

    Ob dies anders sein kann, wenn - wie hier - auch das Grunddelikt der sexuellen Nötigung lediglich versucht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510, 511; Hörnle in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 177 Rn. 253 mwN), bedarf keiner Entscheidung.

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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98   

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https://dejure.org/1998,4519
BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98 (https://dejure.org/1998,4519)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1998 - 4 StR 150/98 (https://dejure.org/1998,4519)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1998 - 4 StR 150/98 (https://dejure.org/1998,4519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 510
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96

    Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98
    Der Senat hebt auch die im Fall II 1 ohne erkennbare Prüfung des § 47 Abs. 1 StGB (vgl.BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4, 7) verhängte Freiheitsstrafe von vier Monaten auf, um dem neuen Tatrichter die Möglichkeit zu geben, die Strafen für die in derselben Nacht begangenen Taten insgesamt neu zuzumessen.
  • BGH, 04.01.1994 - 1 StR 785/93

    Änderung einer Urteilsformel

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98
    Dann war aber die Verabredung zum schweren Raub erst zu diesem Zeitpunkt beendet, denn eine Verabredung dauert bis zur geplanten Durchführung oder der endgültigen Aufgabe des Tatplanes an (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Januar 1994 - 1 StR 785/93).
  • BGH, 23.07.1992 - 4 StR 209/92

    Rücktritt vom Versuch der Beteiligung bei Aufgabe des ursprünglichen Tatplans

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98
    Das Merkmal der Freiwilligkeit, das in § 31 Abs. 1 StGB in gleicher Weise auszulegen ist wie in § 24 StGB (BGHR StGB § 31 Abs. 2 Tatbegehung 1), ist als subjektives Element aus der Sicht des Täters zu beurteilen.
  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98
    Der Tatbestand des § 30 Abs. 2 StGB ist auch dann erfüllt, wenn - wie hier - von zwei gleichzeitig vorgesehenen Begehungsmöglichkeiten nur eine ein Verbrechen ist (BGHSt 12, 306, 308 ff.).
  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 453/89

    Bildung von Einzelstrafen unter sechs Monaten unter Missachtnug der maßgeblichen

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98
    Der Senat hebt auch die im Fall II 1 ohne erkennbare Prüfung des § 47 Abs. 1 StGB (vgl.BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4, 7) verhängte Freiheitsstrafe von vier Monaten auf, um dem neuen Tatrichter die Möglichkeit zu geben, die Strafen für die in derselben Nacht begangenen Taten insgesamt neu zuzumessen.
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98
    Insoweit ist entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht von Tatmehrheit, sondern zugunsten des Angeklagten (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1 - 5) von einer Tateinheit begründenden natürlichen Handlungseinheit auszugehen.
  • BGH, 21.12.1992 - 5 StR 643/92

    Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe vor Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98
    Sollte der neue Tatrichter wiederum die Anordnung eines Vorwegvollzuges in Betracht ziehen, wird zu bedenken sein, daß die Erzeugung von "Leidensdruck" durch weitere Haft allein keine ausreichende Grundlage für eine Abweichung von der gesetzlich regelmäßig vorgesehenen Vollstreckungreihenfolge ist (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 10, 12).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98
    Ob der Täter freiwillig zurückgetreten ist, hängt nach ständiger Rechtsprechung davon ab, ob er noch "Herr seiner Entschlüsse" blieb und ob er die Ausführung seines Verbrechensplanes noch für möglich hielt (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 4 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 10/90

    Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug einer Strafe vor der angeordneten Maßregel

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98
    Sollte der neue Tatrichter wiederum die Anordnung eines Vorwegvollzuges in Betracht ziehen, wird zu bedenken sein, daß die Erzeugung von "Leidensdruck" durch weitere Haft allein keine ausreichende Grundlage für eine Abweichung von der gesetzlich regelmäßig vorgesehenen Vollstreckungreihenfolge ist (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 10, 12).
  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

    Das Merkmal der Freiwilligkeit ist im Rahmen von § 31 Abs. 1 StGB in gleicher Weise auszulegen ist wie bei § 24 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23.04.1998 - 4 StR 150/98 - Rn. 6 m.w.N., juris = NStZ 1998, 510).

    Das Merkmal der Freiwilligkeit ist im Rahmen von § 31 Abs. 1 StGB in gleicher Weise auszulegen ist wie bei § 24 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23.04.1998 - 4 StR 150/98 - Rn. 6 m.w.N., juris = NStZ 1998, 510).

  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 153/10

    Menschenraub: Aussetzen in hilfloser Lage; Verabredung zu einem Verbrechen

    Der Tatbestand des § 30 Abs. 2 StGB ist auch dann erfüllt, wenn die Teilnehmer an der Verabredung mehrere Begehungsmöglichkeiten ins Auge fassen und in ihren Willen aufnehmen, jedoch nur eine von ihnen ein Verbrechen ist (BGH NStZ 1998, 510; Schünemann in LK 12. Aufl. § 30 Rdn. 70 jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

    Ob dieser freiwillig zurücktrat, hängt nach ständiger Rechtsprechung davon ab, ob er noch "Herr seiner Entschlüsse" blieb und ob er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hielt (BGH, Urteil vom 23. Juli 1992 - 4 StR 209/92, BGHR StGB § 31 Abs. 2 Tatbegehung 1; Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 150/98, NStZ 1998, 510; vgl. auch BGH, Urteile vom 16. Februar 1993 - 5 StR 463/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 19; vom 7. Oktober 1982 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169 f.).
  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 506/09

    Täterschaft; Beihilfe; Interesse am Taterfolg (Beteiligung an der Beute);

    Diese Feststellungen, auf deren Grundlage eine freiwillige Aufgabe des Vorhabens im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB ausgeschlossen ist (vgl. BGH NStZ 1998, 510; Fischer, StGB 57. Aufl. § 24 Rdn. 19a), hat das Landgericht in nicht zu beanstandender Weise anhand der äußeren Umstände in Verbindung mit den Aussagen der Zeugen K. und T. getroffen.
  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 3 Ss 16/01

    versuchte Anstiftung, Versuch, freiwilliger Rücktritt, Beweisantrag,

    Hätten der Angeklagte und der Zeuge diese drei Modalitäten in der Weise verabredet, dass sie in einer bestimmten Reihenfolge oder je nach Gestaltung der Umstände im Rahmen der geplanten Angriffe auf die Ehefrau des Angeklagten durchgeführt werden sollten (Anstiftung auf unsicherer Tatsachengrundlage), so würde hier eine versuchte Anstiftung entweder zur schweren Körperverletzung oder sogar zum Totschlag gleichzeitig neben der versuchten Anstiftung (nur) zur einfachen Körperverletzung (Knie schlagen) vorliegen (vgl. BGH NStZ 98, 510; OLG Hamm JR 92, 523; Schönke/Schröder-Cramer/Heine, a.a.O., § 30 StGB Rdnr. 7; LK-Roxin, a.a.O., § 30 Rdnr. 69).
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