Rechtsprechung
| BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98 |
Ungeladene Schußwaffen
§ 2 Abs. 3 StGB;
§ 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF;
objektive Gefährlichkeit
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
StGB § 250
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StGB § 250
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 3130
- NStZ 1998, 567
- StV 1998, 659
- JR 1999, 31
Wird zitiert von ... (31)
- BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07
Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer; …
In einigen Entscheidungen hat sie zunächst das Tatbestandsmerkmal des anderen gefährlichen Werkzeugs auch in den Fällen des Beisichführens gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB entsprechend interpretiert (vgl. BGH NJW 1998, 2915; 1998, 2916; 1998, 3130; NStZ 1999, 135, 136, jew. zu § 250 StGB; BayObLG NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm NJW 2000, 3510). - BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98
Waffe i.S.d. § 250 StGB
Allerdings ist dieser Begriff in der bisherigen Rechtsprechung zu § 250 StGB n.F. verschiedentlich - dem Wortlaut nach enger - dahin bestimmt worden, daß (nur) objektiv gefährliche Tatmittel erfaßt seien, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach der Art ihrer Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet seien, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 567; NStZ-RR 1998, 294; StV 1998, 422, 486).Der Einsatz als Drohmittel genügt (BGH StV 1998, 485, 487. BGH, Beschluß vom 19. August 1998 - 3 StR 333/98-, offen gelassen in BGH. Beschlüsse vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98 - und vom 1. Juli 1998 - 1 StR 183/98 und 1 StR 185/98).
- BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99
Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub
Sowohl bei der Waffe als auch bei einem anderen gefährlichen Werkzeug im Sinne des Tatbestandes muß es sich um Gegenstände handeln, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach der Art ihrer Benutzung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. zur Auslegung des § 250 StGB nF: BGH NStZ 1998, 462; BGHSt 44, 103; BGH NJW 1998, 3130 sowie 3131; siehe auch Boetticher/Sander, NStZ 1999, 292 m.w.N.).Der Senat hat bislang für den Fall einer ungeladenen Schußwaffe offen gelassen, wie zu entscheiden wäre, wenn die Munition für diese griffbereit ist und sie daher kurzfristig schußbereit hätte gemacht werden können (so ausdrücklich BGH NJW 1998, 3130; siehe auch BGHSt 44, 103, 106 unten).
- BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als …
Der gegenüber dem § 250 Abs. 1 StGB a.F. mildere Regelstrafrahmen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. wurde danach gerade auch für den Fall geschaffen, daß der Täter beim Raub oder der räuberischen Erpressung, wie hier, eine nicht funktionsfähige Schußwaffe mit sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden (vgl. BGH NJW 1998, 2914, 2915; 1998, 3130).Führt der Täter die funktionsunfähige Schußwaffe nicht nur mit sich, sondern setzt er sie, wie hier, bei der Tat zur Bedrohung des Opfers ein, kann dies bei der Bemessung der Strafe vielmehr strafschärfend zu berücksichtigen sein (vgl. BGH NJW 1998, 3130, 3131).
- BGH, 25.04.2006 - 4 StR 125/06
Minder schwerer Fall der schweren räuberischen Erpressung (mangelnde …
Es ist bei § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tatsache der Verwendung einer echten, wenn auch ungeladenen Schusswaffe, die schon optisch auf Grund ihrer Maße einen besonders bedrohlichen Eindruck macht, und die dadurch verursachten Folgen für das Opfer strafschärfend berücksichtigt wird (vgl. BGHSt 44, 103, 106; BGH NJW 1998, 3130, 3131).Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die Tatsache der Verwendung einer echten, wenn auch ungeladenen Schusswaffe, die im Urteil als schwere und große Pistole beschrieben wird, die schon optisch auf Grund ihrer Maße einen besonders bedrohlichen Eindruck macht, und die dadurch verursachten Folgen für das Opfer strafschärfend berücksichtigt hat (vgl. BGHSt 44, 103, 106; BGH NJW 1998, 3130, 3131).
- BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01
Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug; …
c) Für die Bestimmung der Gefährlichkeit eines zur Drohung verwendeten Werkzeugs im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist daher nach Ansicht des Senats nicht an § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, sondern an den Begriff des gefährlichen Werkzeugs im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) StGB anzuknüpfen (vgl. BGH NJW 1998, 3130; NStZ 1999, 448, 449;… Kindhäuser in LPK § 250 Rdn. 23). - BGH, 03.12.1998 - 4 StR 380/98
Vorlagebeschluß; Schwerer Raub bei objektiv gefährlichem Tatmittel, vom dem keine …
Allerdings ist der Begriff der Waffe in der bisherigen Rechtsprechung zu § 250 StGB n.F. verschiedentlich - dem Wortlaut nach enger - dahin bestimmt worden, daß (nur) objektiv gefährliche Tatmittel erfaßt seien, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach der Art ihrer Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet seien, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 567; NStZ-RR 1998, 294; StV 1998, 422, 485 , 486).In jener Sache hatte der Täter das mitgeführte Tatmesser "bewußt so (getragen), daß eine Ausbeulung unter seinem Hemd sichtbar war, um dem Geschädigten zu zeigen, daß er bewaffnet war." Die Entscheidung verhält sich unmittelbar (nur) zur Frage, ob der Einsatz einer Waffe als Drohmittel als tatbestandsmäßiges Verwenden" ausreicht (offen gelassen in BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1998 - 1 StR 183/98 und 1 StR 185/98), und bejaht dies.
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98
Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache, …
Nach der Entscheidung des Gesetzgebers sollte diese Norm Anwendung finden, wenn ein objektiv nicht gefährliches Tatmittel eingesetzt wird, das nach seiner Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall nicht geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Juni 1998 2 StR 167/981 NJW 1998, 2915, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH NStZ 1998, 567, 568). - BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98
Verminderte Schuldfähigkeit
Bei solchen Waffen handelt es sich dann nicht um gefährliche Werkzeuge im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nF (BGHSt 44, 103 ff.; BGH NStZ 1998, 567, 568), so daß nach neuem Recht nur eine schwere räuberische Erpressung im Sinne von § 260 Abs. 1 Nr. 1 Buchst, b) StGB gegeben ist mit einer Mindeststrafe - ohne Berücksichtigung einer Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB - von drei Jahren. - BGH, 30.11.2000 - 4 StR 493/00
Schwerer Raub; Verwendung einer Waffe; Gefährliches Werkzeug; …
Jedoch setzt eine "Waffe" im Sinne dieser Vorschrift voraus, daß sie nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach der Art ihrer Verwendung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ 1998, 567; NStZ-RR 1998, 294; StV 1998, 422, 486). - BGH, 11.04.2002 - 4 StR 538/01
Strafzumessung (Doppelverwertung; strafschärfende Berücksichtigung der konkreten …
- BGH, 19.08.1998 - 3 StR 333/98
StGB § 250
- BGH, 26.02.1999 - 3 ARs 1/99
Begriff der "Waffe" und des "gefährlichen Werkzeuges" beim Schweren Raub
- BGH, 10.03.1999 - 2 StR 613/98
Unterlassene Benachrichtigung der Verteidiger der Beschuldigten (Vernehmung durch …
- BGH, 11.04.2002 - 4 StR 537/01
Schwerer Raub (Verwendung einer Schusswaffe); Doppelverwertungsverbot …
- BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des …
- BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98
Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 344/98
Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum; Schwierigkeit und Umfang der …
- BGH, 03.11.1998 - 1 StR 529/98
StGB § 250
- OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 Ss 244/99
Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls bzw des schweren Raubes: …
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 467/98
Schwere räuberische Erpressung; Schreckschußrevolver als gefährliches Werkzeug
- BGH, 04.01.1999 - 3 StR 517/98
Schwerer Raub; Verwenden einer Waffe; Objektiv gefährliches Werkzeug
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 370/98
StGB § 250
- BGH, 01.12.1998 - 4 StR 566/98
Schreckschußwaffe als Waffe oder gefährliches Werkzeug
- BGH, 02.12.1998 - 2 StR 439/98
StGB § 250
- BGH, 05.01.1999 - 3 StR 538/98
Schwerer Raub; Milderes Gesetz; Verwenden einer Waffe; Gefährliches Werkzeug …
- BGH, 02.03.1999 - 5 StR 18/99
Schwerer Raub; Gesetzesänderung; Lex mitior; Schreckschußrevolver
- BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99
Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers
- OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00
Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Beisichführen
- KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07
Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als …
- BayObLG, 25.02.1999 - 5St RR 240/98
Bei sich führen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs
Rechtsprechung
| BGH, 02.06.1998 - 1 StR 168/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de
StGB § 70
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1998, 567
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt
Dies gilt auch, soweit er in der Folgezeit pflichtwidrig - im Schriftverkehr als "Notar" zeichnete und die Auszahlungsaufträge betreffend das Notaranderkonto zusammen mit B. unterschrieb (vgl. BGH NStZ 1998, 567; BGH wistra 1999, 222).
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