Rechtsprechung
OLG Koblenz, 28.05.1998 - 1 Ws 333/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 57
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 591
- NStZ 1999, 270 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02
Indizwert einer Stunden nach der Tat festgestellten BAK
Die Blutalkoholkonzentration ist in diesem Zusammenhang ein zwar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen, wobei deren Bedeutung auch von der - hier sehr hohen - Alkoholgewöhnung des Täters beeinflußt sein kann (vgl. nur BGH NStZ 1998, 591, 592; StV 1997, 257;… insgesamt eingehend zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Schild in NK - StGB § 20 Rdn. 143 f. m. zahlr. Nachw.). - OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99
Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur …
Auch unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit ist dabei ein Restrisiko hinzunehmen, sofern dieses nur vertretbar erscheint (BVerfG, NJW 1998, 2202, 2204; Senat, Beschl. v. 7.5.1999-3 Ws 403-404/99; OLG Celle, NStZ 1999, 159, 160; OLG Hamm, StV 1999, 216 ; OLG Koblenz, NStZ 1998, 591 ).In der Sache läuft deshalb das Ansinnen des Bundesverfassungsgerichts, die "verfahrensrechtliche Möglichkeit (des § 454a StPO ) auszuschöpfen", darauf hinaus, den Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 II GG ) zu unterlaufen, zumindest aber zu relativieren (vgl. Wolf, NStZ 1998, 591 ).
- OLG Hamm, 26.10.2004 - 1 Ws (L) 10/04
lebenslange Freiheitsstrafe; Strafaussetzung; Vollzugslockerungen, besondere …
Lasse dieser eine für ihn nachteilige Entscheidung der Vollzugsbehörde bestandskräftig werden, hätten sich die Vollstreckungsgerichte jedenfalls im hierfür nicht vorgesehenen Aussetzungsverfahren einer Überprüfung dieser Entscheidung und erst recht deren Korrektur zu enthalten (Anm. Wolf, NStZ 1998, 591; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 312, 314).
- OLG Hamm, 11.01.2007 - 1 Ws (L) 897/06
Ablehnung der Aussetzung einer verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe zur …
Lasse dieser eine für ihn nachteilige Entscheidung der Vollzugsbehörde bestandskräftig werden, hätten sich die Vollstreckungsgerichte jedenfalls im hierfür nicht vorgesehenen Aussetzungsverfahren einer Überprüfung dieser Entscheidung und erst recht deren Korrektur zu enthalten (Wolf, NStZ 1998, 591; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 312, 314). - KG, 12.10.2006 - 5 Ws 482/06
Strafvollzug: Notwendige Voraussetzung für bedingte Entlassung; zur Lastlegung …
Das geforderte Maß der Wahrscheinlichkeit einer günstigen Prognose hängt maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes ab (vgl. BVerfG NStZ 2000, 109, 110; BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; OLG Koblenz NStZ 1998, 591; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1999, 184, 185 - zu § 67 d Abs. 2 StGB). - OLG Rostock, 21.10.2002 - I Ws 430/02
Gleichzeitige Entscheidung über Aussetzung sämtlicher Strafreste bei …
Es muss daher in jedem Fall wahrscheinlich sein, dass der Verurteilte in Freiheit keine neuen Straftaten mehr begeht, dass hierfür lediglich eine "Chance" besteht, reicht nicht (mehr) aus (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. u. a. Beschluss vom 18.11.1999 - I Ws 414/99 und I Ws 415/99 - m. w. N.; so auch OLG Koblenz, NStZ 1998, 591). - OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 31/00
Strafrestaussetzung bei Sexualstraftätern vorgerückten Alters
Dass eine bloße "Chance", also Möglichkeit, einer Bewährung in Freiheit besteht, genügt nicht mehr, und zwar auch dann nicht, wenn man diese Möglichkeit, wie die Strafvollstreckungskammer es tut, wenig erhellend als "reelle" bezeichnet (vgl. ausführlich OLG Koblenz NJW 99, 734; StV 98, 667; NStZ 98, 591; ebenso jetzt auch BVerfG NStZ 2000, 109, 110: "... verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das [Oberlandes-]Gericht grundsätzlich davon ausgeht, dass eine [vorzeitige] Entlassung nur in Betracht kommt, wenn eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für künftige Straffreiheit besteht"). - OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 32/00
Strafrestaussetzung bei Sexualstraftätern vorgerückten Alters
Dass eine bloße "Chance", also Möglichkeit, einer Bewährung in Freiheit besteht, genügt nicht mehr, und zwar auch dann nicht, wenn man diese Möglichkeit, wie die Strafvollstreckungskammer es tut, wenig erhellend als "reelle" bezeichnet (vgl. ausführlich OLG Koblenz NJW 99, 734; StV 98, 667; NStZ 98, 591; ebenso jetzt auch BVerfG NStZ 2000, 109, 110: "... verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das [Oberlandes-]Gericht grundsätzlich davon ausgeht, dass eine [vorzeitige] Entlassung nur in Betracht kommt, wenn eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für künftige Straffreiheit besteht"). - OLG Koblenz, 18.06.2001 - 1 Ws 569/01
Erprobungsklausel, Wegfall pädophile Neigung, Prognose, Reststrafaussetzung, …
Das Bestehen einer bloßen Chance reicht nicht mehr aus, weil Wahrscheinlichkeit, selbst auf niedrigster Stufe, mehr voraussetzt als eine bloße Chance (Senat StV 1998, 667; NStZ 1998, 591). - OLG Koblenz, 28.03.2000 - 1 Ws 163/00
Maßgebliche Kriterien bei Aussetzung des Strafrestes; Berücksichtigung …
Dabei muss nach der Neufassung des § 57 Abs. 1 Satz 2 StGB eine erhöhte Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens bestehen; sie muss um so höher sein, je gewichtiger die bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter sind (vgl. OLG Koblenz, StV 1998, 667; NStZ 1998, 591). - OLG Koblenz, 10.02.2000 - 1 Ws 87/00
Prognoseentscheidung bei Leugnung der Tat und Entweichen aus der Strafhaft
- OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 3 Ws 671/01
Faktoren für Gesamtwürdigung in Bezug auf Sozialprognose bei bedingter Entlassung